77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen

Wiederkehrende Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen, Zustands- und Verwendungsdauer-Beurteilung, Alterungs- und Schadensprüfung, Druckprüfprotokolle. Befähigt nach DGUV Regel 113-020, Prüfumfang nach BetrSichV, Konfektionierung nach DIN 20066.

Schwerpunkte
DGUV 113-020BetrSichVDIN 20066Schlauchprüfung
Rechtsgrundlage

DGUV Regel 113-020 · BetrSichV · DIN 20066

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Was ist ein Prüfer für Hydraulik-Schlauchleitungen?

Ein Prüfer für Hydraulik-Schlauchleitungen ist eine befähigte Person, die die wiederkehrende Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen durchführt. Schlauchleitungen sind Verschleißteile: Sie altern, die Innenseele versprödet, die Einlage korrodiert und Armaturen lösen sich. Eine versagende Leitung unter Druck kann Peitschverletzungen, Injektionsverletzungen durch eindringende Flüssigkeit, Brand durch zerstäubtes Öl und unkontrollierte Maschinenbewegungen verursachen. Deshalb gilt die Prüfung als Sicherheitsfunktion, nicht als Wartungskomfort.

Arbeitsschutzrechtliche Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 14 BetrSichV muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel durch eine befähigte Person in Fristen prüfen lassen, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Qualifikation und Durchführung der Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen beschreibt die DGUV Regel 113-020, die die Anforderungen an die befähigte Person, den Prüfumfang und die Kriterien zur Beurteilung von Zustand und Verwendungsdauer festlegt. Nach dieser Regel dürfen die Prüfungen nur von zur Prüfung befähigten und vom Arbeitgeber beauftragten Personen durchgeführt werden. Technische Bezugsnorm für die Leitungen selbst ist die DIN 20066 zu Maßen und Anforderungen an Hydraulik-Schlauchleitungen.

Der Prüfer beurteilt jede Leitung auf Alterung und Schäden: Oberflächenrisse, Abrieb, Knickstellen, Undichtigkeit, Verformung der Armaturen, Korrosion und Überschreitung der Lager- oder Verwendungsdauer. Das Ergebnis wird dokumentiert, mit Kennzeichnung der Leitung, den geprüften Kriterien und dem Befund. Gehört eine Druckprüfung zum festgelegten Umfang, werden auch Prüfparameter und Ergebnis festgehalten. Leitungen, die nicht bestehen, werden außer Betrieb genommen. Die Protokolle belegen, dass der Arbeitgeber die Prüfpflicht nach BetrSichV erfüllt hat.

Die eigentliche Schwierigkeit der Rolle liegt bei den Zeiträumen, nicht beim Schadensbild. Die DGUV Regel 113-020 nennt Richtwerte: zwölf Monate Prüffrist bei normalen und sechs Monate bei erhöhten Anforderungen, dazu ein Auswechselintervall von sechs Jahren einschließlich höchstens zwei Jahren Lagerdauer. Verbindlich sind diese Werte nicht. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, unter Beachtung der Herstellerangaben, und die Festlegung gilt nur, solange die Betriebsbedingungen unverändert bleiben. Wer eine Baumaschine aus dem Sommerbetrieb in eine Gießerei stellt, trifft sie neu. Deshalb braucht der Prüfer einen gepflegten Bestand: jede Leitung mit Typ, Herstellungsdatum, Einbaudatum, Einsatzort und Prüfhistorie. Ohne diesen Bestand lässt sich weder die Verwendungsdauer noch die nächste Prüfung begründen, und die Prüfung bleibt eine Momentaufnahme ohne Nachweiswert.

Aufgaben des Prüfers für Hydraulik-Schlauchleitungen

  • Durchführung wiederkehrender Prüfungen von Hydraulik-Schlauchleitungen als befähigte Person nach § 14 BetrSichV
  • Beurteilung von Alterung, Oberflächenrissen, Abrieb, Knickstellen, Undichtigkeit und Korrosion nach den Kriterien der DGUV Regel 113-020
  • Bewertung von Verwendungs- und Lagerdauer jeder Schlauchleitung und Erkennung überschrittener Leitungen
  • Prüfung der richtigen Auswahl und Konfektionierung der Leitungen nach DIN 20066 und Herstellerangaben
  • Durchführung oder Veranlassung von Druckprüfungen, soweit sie zum festgelegten Prüfumfang gehören
  • Dokumentation des Prüfergebnisses mit Leitungskennzeichnung, Kriterien und Befund je Leitung
  • Außerbetriebnahme schadhafter oder zeitlich überschrittener Schlauchleitungen mit Dokumentation der Maßnahme
  • Beratung zu Prüffristen aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsbedingungen
  • Führung eines Bestands der Schlauchleitungen mit Einbaudatum, Typ und Prüfhistorie

Bestellung als befähigte Person

Eine förmliche behördliche Bestellung gibt es für den Prüfer von Hydraulik-Schlauchleitungen nicht. Der Arbeitgeber benennt eine befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV und beauftragt sie mit der Prüfung; nach der DGUV Regel 113-020 dürfen die Prüfungen nur von zur Prüfung befähigten und vom Arbeitgeber beauftragten Personen durchgeführt werden. Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe einschlägige Tätigkeit über die Kenntnisse verfügt, das Arbeitsmittel richtig zu prüfen. Die DGUV Regel 113-020 konkretisiert dies für Hydraulik-Schlauchleitungen: Der Prüfer braucht Kenntnisse zu Schlauchaufbau, Alterungsmechanismen, den einschlägigen Normen und den Beurteilungskriterien.

Den Prüfbedarf legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV fest und leitet daraus die Prüffristen ab. Die Fristen hängen von Betriebsdruck, dynamischer Belastung, Umgebungsbedingungen wie Hitze oder Chemikalien und den Folgen eines Versagens ab. Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht, weshalb die dokumentierte risikobasierte Festlegung entscheidend ist.

Eine schriftliche Benennung der befähigten Person und ein Nachweis der Qualifikation werden empfohlen. Der Arbeitgeber sollte Nachweise zu Ausbildung und Erfahrung des Prüfers bereithalten, damit die Prüfpflicht nach BetrSichV gegenüber Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft nach einem Ereignis belegt werden kann.

  • Hydraulik-Schlauchleitungen werden an Maschinen oder Arbeitsmitteln im Betrieb verwendet
  • Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hält eine wiederkehrende Prüfung für erforderlich
  • Schlauchleitungen arbeiten unter hohem Druck, dynamischer Belastung oder aggressiven Umgebungsbedingungen
  • Eine Schlauchleitung wurde ersetzt, instand gesetzt oder über die empfohlene Dauer gelagert
  • Mobile Maschinen, Pressen oder Prüfstände mit Hydraulikkreisläufen sind im Einsatz

Branchen und Einsatzbereiche

  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Baumaschinen und Erdbewegung
  • Land- und Forstmaschinen
  • Umformtechnik, Pressen und Spritzguss
  • Bergbau und Steine-Erden
  • Fördertechnik, Krane und Hebezeuge
  • Automobilfertigung und Prüfstände
  • Maritime, Offshore- und Mobilhydraulik
CIVAC

Wie CIVAC die Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen unterstützt

CIVAC führt die Prüfung der Hydraulik-Schlauchleitungen als eigene Rolle mit eigener Akte. Die Benennung der befähigten Person, ihr Qualifikationsnachweis und die Festlegung des Prüfumfangs aus der Gefährdungsbeurteilung liegen in der Dokumentation. Jede fällige Prüfung wird zur terminierten Aufgabe mit Verantwortlichem und Erinnerung, an die Prüfprotokoll, Alterungsbeurteilung und, wo vorgesehen, das Druckprüfprotokoll angehängt werden. Die Frist selbst geben Sie vor, aus Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangabe; CIVAC erinnert daran, statt sie zu erfinden.

Vorlagen je Rolle geben die wiederkehrenden Schritte vor, Schulungen werden je Person mit Nachweis geführt, Vertretung und Übergabe sind in derselben Rollenakte hinterlegt. Alle Änderungen laufen in einen Append-Only-Audit-Trail, sodass gegenüber Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft belegbar bleibt, wer welche Leitung wann beurteilt und außer Betrieb genommen hat. Die Daten liegen in der EU. Wer die Rolle nicht intern besetzen kann, bestellt über CIVAC eine externe befähigte Person. Der Preis beträgt 49 Euro pro Rolle und Monat.

Häufige Fragen

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