Befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen
Wiederkehrende Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen, Zustands- und Verwendungsdauer-Beurteilung, Alterungs- und Schadensprüfung, Druckprüfprotokolle. Befähigt nach DGUV Regel 113-020, Prüfumfang nach BetrSichV, Konfektionierung nach DIN 20066.
DGUV Regel 113-020 · BetrSichV · DIN 20066
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Was ist ein Prüfer für Hydraulik-Schlauchleitungen?
Ein Prüfer für Hydraulik-Schlauchleitungen ist eine befähigte Person, die die wiederkehrende Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen durchführt. Schlauchleitungen sind Verschleissteile: Sie altern, die Innenseele versprödet, die Einlage korrodiert und Armaturen lösen sich. Eine versagende Leitung unter Druck kann Peitschverletzungen, Injektionsverletzungen durch eindringende Flüssigkeit, Brand durch zerstäubtes Öl und unkontrollierte Maschinenbewegungen verursachen. Deshalb gilt die Prüfung als Sicherheitsfunktion, nicht als Wartungskomfort.
Arbeitsschutzrechtliche Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Par. 14 BetrSichV muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel durch eine befähigte Person in Fristen prüfen lassen, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Qualifikation und Durchführung der Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen beschreibt die DGUV Regel 113-020, die die Anforderungen an die befähigte Person, den Prüfumfang und die Kriterien zur Beurteilung von Zustand und Verwendungsdauer festlegt. Technische Bezugsnorm für die Leitungen selbst ist die DIN EN ISO 20066, früher DIN 20066, zur Prüfung und Dokumentation von Hydraulik-Schlauchleitungen.
Der Prüfer beurteilt jede Leitung auf Alterung und Schäden: Oberflächenrisse, Abrieb, Knickstellen, Undichtigkeit, Verformung der Armaturen, Korrosion und Überschreitung der Lager- oder Verwendungsdauer. Das Ergebnis wird dokumentiert, mit Kennzeichnung der Leitung, den geprüften Kriterien und dem Befund. Gehört eine Druckprüfung zum festgelegten Umfang, werden auch Prüfparameter und Ergebnis festgehalten. Leitungen, die nicht bestehen, werden außer Betrieb genommen. Die Protokolle belegen, dass der Arbeitgeber die Prüfpflicht nach BetrSichV erfüllt hat.
Aufgaben des Prüfers für Hydraulik-Schlauchleitungen
- Durchführung wiederkehrender Prüfungen von Hydraulik-Schlauchleitungen als befähigte Person nach Par. 14 BetrSichV
- Beurteilung von Alterung, Oberflächenrissen, Abrieb, Knickstellen, Undichtigkeit und Korrosion nach den Kriterien der DGUV Regel 113-020
- Bewertung von Verwendungs- und Lagerdauer jeder Schlauchleitung und Erkennung überschrittener Leitungen
- Prüfung der richtigen Auswahl und Konfektionierung der Leitungen nach DIN EN ISO 20066 und Herstellerangaben
- Durchführung oder Veranlassung von Druckprüfungen, soweit sie zum festgelegten Prüfumfang gehören
- Dokumentation des Prüfergebnisses mit Leitungskennzeichnung, Kriterien und Befund je Leitung
- Außerbetriebnahme schadhafter oder zeitlich überschrittener Schlauchleitungen mit Dokumentation der Maßnahme
- Beratung zu Prüffristen aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsbedingungen
- Führung eines Bestands der Schlauchleitungen mit Einbaudatum, Typ und Prüfhistorie
Bestellung als befähigte Person
Eine förmliche behördliche Bestellung gibt es für den Prüfer von Hydraulik-Schlauchleitungen nicht. Der Arbeitgeber benennt eine befähigte Person nach Par. 2 Abs. 6 BetrSichV. Befähigt ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe einschlägige Tätigkeit über die Kenntnisse verfügt, das Arbeitsmittel richtig zu prüfen. Die DGUV Regel 113-020 konkretisiert dies für Hydraulik-Schlauchleitungen: Der Prüfer braucht Kenntnisse zu Schlauchaufbau, Alterungsmechanismen, den einschlägigen Normen und den Beurteilungskriterien.
Den Prüfbedarf legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach Par. 3 BetrSichV fest und leitet daraus die Prüffristen ab. Die Fristen hängen von Betriebsdruck, dynamischer Belastung, Umgebungsbedingungen wie Hitze oder Chemikalien und den Folgen eines Versagens ab. Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es nicht, weshalb die dokumentierte risikobasierte Festlegung entscheidend ist.
Eine schriftliche Benennung der befähigten Person und ein Nachweis der Qualifikation werden empfohlen. Der Arbeitgeber sollte Nachweise zu Ausbildung und Erfahrung des Prüfers bereithalten, damit die Prüfpflicht nach BetrSichV gegenüber Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft nach einem Ereignis belegt werden kann.
- Hydraulik-Schlauchleitungen werden an Maschinen oder Arbeitsmitteln im Betrieb verwendet
- Die Gefährdungsbeurteilung nach Par. 3 BetrSichV hält eine wiederkehrende Prüfung für erforderlich
- Schlauchleitungen arbeiten unter hohem Druck, dynamischer Belastung oder aggressiven Umgebungsbedingungen
- Eine Schlauchleitung wurde ersetzt, instand gesetzt oder über die empfohlene Dauer gelagert
- Mobile Maschinen, Pressen oder Prüfstände mit Hydraulikkreisläufen sind im Einsatz
Branchen und Einsatzbereiche
- Maschinen- und Anlagenbau
- Baumaschinen und Erdbewegung
- Land- und Forstmaschinen
- Umformtechnik, Pressen und Spritzguss
- Bergbau und Steine-Erden
- Fördertechnik, Krane und Hebezeuge
- Automobilfertigung und Prüfstände
- Maritime, Offshore- und Mobilhydraulik
How CIVAC supports the Hydraulik-Schlauchleitungsprüfer role
CIVAC führt den Bestand der Hydraulik-Schlauchleitungen und ihre Prüfhistorie in einem Register. Jede Leitung trägt Einbaudatum, Typ, DIN-EN-ISO-20066-Daten und die risikobasierte Frist aus der BetrSichV-Gefährdungsbeurteilung, sodass die nächste Prüfung automatisch geplant und vor Fälligkeit angezeigt wird. Prüfergebnisse, Alterungsbeurteilungen und Druckprüfprotokolle nach DGUV Regel 113-020 werden je Leitung erfasst und mit Versionshistorie aufbewahrt. Wird eine Leitung außer Betrieb genommen, wird die Maßnahme am Objekt protokolliert. Die Benennung der befähigten Person und der Qualifikationsnachweis liegen zentral und prüfbereit, um die Prüfpflicht gegenüber Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft zu belegen.
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