77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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EVA

Stockwerksbeauftragte / Evakuierungshelfer

Räumung der Etage und Vollzähligkeitskontrolle im Notfall, Lenkung zu den Sammelplätzen, Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen, Räumungsübungen. Schulung und Bestellung nach ASR A2.3 und DGUV Information 205-023.

Schwerpunkte
ASR A2.3DGUV 205-023RäumungSammelplatz
Rechtsgrundlage

ASR A2.3 · DGUV Information 205-023

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Stockwerksbeauftragte / Evakuierungshelfer: Mit uns sprechen

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Was macht eine Stockwerksbeauftragte / Evakuierungshelfer?

Eine Stockwerksbeauftragte, auch Evakuierungshelfer genannt, sorgt dafür, dass im Notfall alle das Gebäude sicher verlassen. Bei Alarm räumt sie ihre Etage oder ihren Bereich, lenkt Personen zu den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen, unterstützt mobilitätseingeschränkte Personen, führt am Sammelplatz die Vollzähligkeitskontrolle durch und meldet das Ergebnis an die Einsatzleitung. Die Rolle unterstützt die Pflicht des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Notfall-, Brandschutz- und Räumungsmaßnahmen zu organisieren.

Fachliche Grundlage sind die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3, die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan stellt, sowie die DGUV Information 205-023, die Auswahl, Anzahl, Schulung und Aufgaben der Evakuierungshelfer beschreibt. Die nötige Anzahl richtet sich nach Gebäudegröße, Belegung und der Anwesenheit von Besuchern oder schutzbedürftigen Personen. Stockwerksbeauftragte arbeiten neben Brandschutzhelfern (nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023) und Ersthelfern, ihr Fokus ist jedoch die geordnete, vollständige Räumung der Personen.

Im Normalbetrieb kennt der Evakuierungshelfer Fluchtwege und Sammelplätze, prüft, dass Ausgänge und Beschilderung frei sind, nimmt an Räumungsübungen teil und hilft, den Evakuierungsplan zu aktualisieren. Nach einem Ereignis wirkt er an der Nachbesprechung mit, damit Schwachstellen behoben werden. Ziel ist, dass im Ernstfall der Bereich schnell geräumt wird, niemand zurückbleibt und die Vollzähligkeitskontrolle bestätigt, dass alle erfasst sind.

Kernaufgaben des Evakuierungshelfers

  • Räumung der zugewiesenen Etage oder Zone bei Alarm und Sicherstellung, dass niemand zurückbleibt.
  • Lenkung der Personen zu den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen nach ASR A2.3.
  • Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen und Organisation ihrer sicheren Räumung.
  • Durchführung der Vollzähligkeitskontrolle am Sammelplatz und Meldung an die Einsatzleitung.
  • Freihalten von Fluchtwegen, Notausgängen und Beschilderung sowie Meldung von Hindernissen.
  • Teilnahme an und Mitwirkung bei Räumungsübungen nach ASR A2.3.
  • Kenntnis von Evakuierungsplan, Sammelplätzen und Alarmsignalen des Gebäudes.
  • Mitwirkung an der Aktualisierung des Evakuierungsplans nach DGUV Information 205-023.
  • Tragen einer Kennzeichnung (zum Beispiel Weste), damit der Helfer erkennbar ist.
  • Beitrag zur Nachbesprechung, damit Schwachstellen der Räumung behoben werden.

Wann sind Evakuierungshelfer erforderlich?

Der Arbeitgeber muss Notfall- und Räumungsmaßnahmen nach § 10 ArbSchG organisieren und genügend Personen für deren Umsetzung benennen. Die ASR A2.3 verlangt Flucht- und Rettungswegpläne und, je nach Gebäude, einen Evakuierungsplan und Übungen; die DGUV Information 205-023 beschreibt Auswahl, Unterweisung und Schulung der Evakuierungshelfer sowie deren Anzahl. Ein fester gesetzlicher Schlüssel besteht nicht: Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, Größe und Aufteilung des Gebäudes, der Personenzahl sowie der Anwesenheit von Besuchern oder hilfebedürftigen Personen.

Evakuierungshelfer sind für ihre Aufgaben zu unterweisen und zu schulen, einschließlich Fluchtwege, Sammelplätze, Vollzähligkeitskontrolle und Unterstützung mobilitätseingeschränkter Personen, und das Wissen ist regelmäßig sowie nach baulichen Änderungen aufzufrischen. Die Schulung wird oft mit der Brandschutzhelfer-Qualifikation und mit Räumungsübungen kombiniert. Die Bestellung sollte dokumentiert werden, und Helfer müssen während der Betriebszeiten verfügbar sein, weshalb größere Standorte mehrere je Etage und Schicht benennen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße, wo die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass eine geordnete Räumung sonst nicht gesichert ist.

  • Notfall- und Räumungspflicht nach § 10 ArbSchG
  • Fluchtweg- und Evakuierungsplananforderungen der ASR A2.3
  • Gefährdungsbeurteilung mit Bedarf an organisierter Räumung
  • Gebäude mit Besuchern oder hilfebedürftigen Personen
  • Mehrgeschossige oder stark belegte Liegenschaften
  • Auswahl- und Schulungspflichten nach DGUV Information 205-023

Branchen mit Evakuierungshelfern

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Schulen und Hochschulen
  • Hotels und Veranstaltungsorte
  • Handel und Einkaufszentren
  • Produktions- und Industriestandorte
  • Logistik und Lager
  • Behörden
  • Labore und Forschungseinrichtungen
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle des Evakuierungshelfers unterstützt

CIVAC hält die Räumungsorganisation aktuell und nachweisbar. Aufgabenvorlagen decken wiederkehrende Pflichten wie Übungsplanung, Fluchtwegkontrollen, Sammelplatzprüfungen und Auffrischungsschulungen ab, jeweils mit Erinnerung vor Fälligkeit. Der Dokumentationsbereich speichert Evakuierungspläne, Übungsberichte, die Liste der bestellten Helfer und das Vollzähligkeitsverfahren, sodass die Abdeckung je Etage und Schicht auf einen Blick sichtbar ist. Der Audit-Trail hält fest, wann Übungen liefen und wann Schulungen aufgefrischt wurden, und belegt damit die Pflicht des Arbeitgebers nach § 10 ArbSchG. Die Schulungsbibliothek vermittelt und dokumentiert die nach DGUV Information 205-023 erwartete Unterweisung. EU-Datenhaltung hält Personen- und Übungsdaten in der EU.

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