Hygienebeauftragter
Hygieneplan nach § 36 IfSG, Infektionsschutz-Audits, Personalschulung, Trinkwasserbeprobung nach TrinkwV. Pflicht im Gesundheitswesen, Gastronomie, Kita.
IfSG · TrinkwV
Hygienebeauftragter: Mit uns sprechen
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Was ist ein Hygienebeauftragter und wo ist seine Bestellung Pflicht?
Der Hygienebeauftragte ist die im Betrieb benannte Person, die die Einhaltung infektionshygienischer Anforderungen sicherstellt und den Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) fortschreibt. Rechtsgrundlage ist § 36 IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen, Pflegeheime und Asylunterkünfte sowie § 23 IfSG in Verbindung mit den Medizinhygieneverordnungen (MedHygV) der Länder für medizinische Einrichtungen, einschließlich Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und ambulante Operationszentren. Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut gelten nach § 23 Abs. 3 IfSG als Stand der Wissenschaft. Lebensmittelbetriebe unterliegen zusätzlich der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). In trinkwasserführenden Anlagen greift die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der Pflicht zur Anzeige und Probenahme nach § 13 TrinkwV. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist Voraussetzung für die Tätigkeit beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln und muss vor Tätigkeitsaufnahme durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Stelle erfolgen sowie jährlich vom Arbeitgeber wiederholt werden. Verstöße gegen den Hygieneplan oder die Belehrungspflicht werden nach § 73 IfSG als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet.
Aufgaben des Hygienebeauftragten
- Erstellung und jährliche Fortschreibung des Hygieneplans nach § 36 IfSG.
- Durchführung und Dokumentation der Hygieneschulung nach § 4 BioStoffV und TRBA 250.
- Organisation der Erstbelehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt und der jährlichen Folgebelehrung.
- Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten nach § 8 MPBetreibV und KRINKO/BfArM-Empfehlung.
- Surveillance nosokomialer Infektionen und multiresistenter Erreger nach § 23 Abs. 4 IfSG (KISS, MRSA-Net).
- Anzeige übertragbarer Krankheiten und Ausbrüche nach §§ 6, 7 IfSG an das Gesundheitsamt.
- Begehungen und Schwachstellenanalysen nach KRINKO-Empfehlung.
- Beratung der Leitung bei baulichen Maßnahmen und Beschaffung hygienerelevanter Produkte.
- Mitwirkung an der Trinkwasseruntersuchung nach § 14 TrinkwV einschließlich Legionellenprüfung nach DVGW W 551.
- Erstellung des Ausbruchsmanagementplans und Schulung des Krisenstabs nach RKI-Rahmenhygieneplan.
Bestellung des Hygienebeauftragten
Die Pflicht zur Bestellung folgt aus den Medizinhygieneverordnungen der Länder, die § 23 IfSG konkretisieren. Für Krankenhäuser fordern alle 16 Landes-MedHygV einen Krankenhaushygieniker (Facharzt mit Zusatzweiterbildung Krankenhaushygiene oder vergleichbar), eine Hygienefachkraft (examinierte Pflegekraft mit zweijähriger Fachweiterbildung) sowie für jede Abteilung einen hygienebeauftragten Arzt und eine hygienebeauftragte Pflegekraft. Pflegeeinrichtungen müssen nach § 11 SGB XI in Verbindung mit den Landesheimverordnungen und der jeweiligen MedHygV mindestens eine hygienebeauftragte Pflegekraft mit 40-Stunden-Curriculum nach RKI bestellen. In Lebensmittelbetrieben ist nach Art. 5 VO (EG) 852/2004 ein HACCP-Verantwortlicher zu benennen. Die Bestellung erfolgt schriftlich und mit klar definiertem Aufgabenbereich. Die Schulung muss bei einem zertifizierten Bildungsträger nach landesrechtlicher Curricularvorgabe absolviert werden und wird durch jährliche Fortbildung von mindestens 16 Stunden ergänzt.
- Betrieb eines Krankenhauses, einer Reha-Klinik, eines Dialysezentrums oder einer ambulanten OP-Einrichtung nach Landes-MedHygV.
- Betrieb eines Pflegeheims oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung mit invasiven Maßnahmen.
- Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 IfSG (Kita, Schule, Hort, Heim).
- Lebensmittelproduktion oder Großküche mit HACCP-Pflicht nach VO (EG) 852/2004.
- Betrieb einer Großanlage für Trinkwassererwärmung nach § 14 Abs. 3 TrinkwV mit Legionellenprüfpflicht.
- Taetowier-, Piercing- oder Kosmetikstudios mit invasiven Tätigkeiten nach Hygieneverordnung der Länder.
Branchen mit Hygiene-Beauftragten-Pflicht
- Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Dialysezentren
- Ambulante Pflege und stationäre Pflegeeinrichtungen
- Arztpraxen und MVZ mit invasiven Eingriffen
- Zahnarztpraxen mit Medizinprodukteaufbereitung
- Kindertagesstätten, Schulen und Internate
- Lebensmittelproduktion und Großküchen
- Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten
- Friseur-, Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios
- Schwimm- und Badebetriebe (DIN 19643)
- Trinkwasserversorger und Hausinstallationen mit Großanlagen
Wie CIVAC die Hygieneorganisation strukturiert
CIVAC verwaltet Hygienepläne, Schulungsnachweise und Belehrungsdokumente in einer Rollenakte je Standort. Die jährliche Folgebelehrung nach § 43 IfSG wird mit Mitarbeiterstammdaten verknüpft und automatisch terminiert; das System erzeugt Belehrungsformulare und Unterschriftenlisten. Aufbereitungsnachweise für Medizinprodukte nach § 8 MPBetreibV werden mit Sterilisationszyklen und Chargenprotokollen verknüpft, sodass eine durchgängige Sterilgutbiografie entsteht. Bei Ausbrüchen nach § 6 IfSG erstellt CIVAC die Meldemaske mit allen vom Gesundheitsamt geforderten Datenfeldern. KRINKO-Empfehlungen werden als Prüfchecklisten hinterlegt.
Häufige Fragen
Der Hygienebeauftragte steuert sämtliche wiederkehrenden Prüfungen rund um Trinkwasser, Raumluft und Lebensmittel. CIVAC verwaltet Intervalle und akkreditierte Laborberichte, sodass jeder Zyklus gegenüber dem Gesundheitsamt belegbar bleibt.
- Anlage / PrüfungTrinkwasser-Probenahme (Legionellen)IntervallJährlich bei GroßanlagenNorm / VorschriftTrinkwV § 14 · DVGW W 551DurchführungAkkreditiertes Labor
- Anlage / PrüfungTrinkwasser-Installations-InspektionIntervallAlle 3 JahreNorm / VorschriftVDI 6023 · TrinkwVDurchführungSachverständiger
- Anlage / PrüfungRLT-HygieneinspektionIntervallAlle 2 Jahre (Kategorie I)Norm / VorschriftVDI 6022 Blatt 1DurchführungVDI-6022-Hygienesachkundiger
- Anlage / PrüfungKlimaanlagen-Inspektion (Energie)IntervallAlle 10 JahreNorm / VorschriftGEG § 74DurchführungBerechtigter Sachverständiger
- Anlage / PrüfungLebensmittelhygiene-Audit (HACCP)IntervallMonatlich Eigenkontrolle · jährlich externNorm / VorschriftHACCP · VO (EG) 852/2004DurchführungHygienefachkraft / zertifizierter Auditor
- Anlage / PrüfungInfektionsschutz-BegehungIntervallVierteljährlichNorm / Vorschrift§ 36 IfSG · KRINKO-EmpfehlungenDurchführungHygienefachkraft / Krankenhaushygieniker
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