77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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Modellvergleich

Compliance-Software, Beratung oder Eigenbau

Die Pflichten sind dieselben, egal wie Sie sie organisieren: Fristen laufen, Unterweisungen sind fällig, Nachweise werden verlangt. Unterschiedlich ist nur, worin die Arbeit stattfindet. In der Praxis gibt es drei Wege — eine Software, ein Beratungsmandat oder eine selbst gebaute Lösung aus Tabellen, Ordnern und Kalendereinträgen. Alle drei funktionieren unter bestimmten Bedingungen, und alle drei haben klare Grenzen. Diese Seite benennt beide Seiten, einschließlich der Punkte, an denen eine Software wie CIVAC nicht ausreicht.

Drei Modelle im Vergleich

KriteriumCompliance-SoftwareBeratungsmandatEigenbau mit Excel
Was Sie erwerbenEin Werkzeug mit hinterlegten Abläufen, Vorlagen und Fristenlogik. Die Fachkunde bringen Ihre Beauftragten mit.Zeit und Fachkunde von Menschen, die den Sachverhalt bewerten und Empfehlungen aussprechen.Nichts, was Sie nicht schon haben. Der Aufwand steckt im Aufbau und in der Pflege.
Wer die Arbeit machtIhre Leute — aber angeleitet: Aufgaben sind zugewiesen, terminiert und wiederkehrend angelegt.Überwiegend die Beraterin, im vereinbarten Umfang. Umsetzung im Betrieb bleibt in der Regel bei Ihnen.Ihre Leute, ohne Anleitung. Die Struktur ist so gut wie die Person, die die Datei zuletzt gepflegt hat.
Mehrere Beauftragten-RollenEin Datenmodell für alle Rollen; Aufgaben, Schulungen, Audits und Dokumente folgen derselben Logik. Weitere Rollen kommen einzeln hinzu.Mandate werden je Fachgebiet vergeben. Mehrere Rollen bedeuten in der Regel mehrere Ansprechpartner und getrennte Berichte.Je Rolle eine eigene Datei, eigene Konventionen, eigene Ablage. Der Abgleich zwischen ihnen ist Handarbeit.
FristenWiederkehrende Zyklen mit Zuständigem, Eskalation und Historie; Fristen wie die 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO laufen als überwachter Vorgang.Werden im Mandat überwacht, soweit vereinbart. Interne Fristen bleiben in Ihrer Verantwortung.Kalendereinträge und Erinnerungen. Funktioniert, solange die Person da ist, die sie gesetzt hat.
Nachweis im AuditAus dem laufenden Betrieb erzeugt: erledigte Aufgaben, Teilnahmen, Auditfeststellungen und Dokumente fließen in einen exportfertigen Bericht.Berichte und Gutachten aus dem Mandat; die Belege für die Umsetzung im Betrieb stammen aus Ihrem Haus.Wird vor der Prüfung zusammengesucht. Lückenhafte Historie fällt genau dann auf.
Fachliche Bewertung im EinzelfallBegrenzt. Vorlagen und Checks strukturieren die Frage und liefern Quellen; die Bewertung trifft Ihre bestellte Person.Kernleistung. Genau dafür ist ein Mandat da, insbesondere bei ungeklärten oder streitigen Sachverhalten.Nicht vorhanden. Die Datei kennt keine Rechtslage.
KostenstrukturLaufender Preis je Rolle und Monat, bei CIVAC 49 € und öffentlich ausgewiesen. Planbar und unabhängig vom Arbeitsanfall.Honorar nach Aufwand oder Pauschale mit definiertem Umfang; Zusatzleistungen werden meist gesondert vereinbart.Scheinbar kostenlos. Der Aufwand liegt in Arbeitszeit und in dem, was im Prüfungsfall nachgearbeitet werden muss.
WissenssicherungIm System: Historie, Vorlagen und Zuständigkeiten überleben einen Personalwechsel.Beim Dienstleister. Bei Mandatsende zählt, was vertraglich zur Übergabe vereinbart wurde.In den Köpfen und in der Dateiablage. Ein Weggang kostet regelmäßig den größten Teil davon.
AnlaufzeitKurz: Konto anlegen, Rolle wählen, mit Vorlagen starten.Mittel: Auswahl, Vertrag, Einarbeitung in Ihre Abläufe.Lang und nie abgeschlossen — die Struktur wächst mit jedem Sonderfall weiter.

Hinweis zu den Angaben: Diese Seite dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Sie vergleicht Organisationsmodelle allgemein und nicht die Angebote bestimmter Anbieter; Aussagen über Beratungsmandate beschreiben die Kategorie und nicht ein einzelnes Unternehmen. Der Rechtsstand ist der Zeitpunkt der Erstellung (August 2026) und kann sich geändert haben. Welche Kombination zu Ihrer Organisation passt, hängt von Ihren Pflichten, Ihrer Größe und Ihrem Personal ab.

Was eine Software tatsächlich leistet

Der Nutzen einer Compliance-Software liegt nicht darin, dass sie etwas weiß, sondern darin, dass sie etwas nicht vergisst. Wiederkehrende Pflichten werden als Zyklus angelegt und tauchen von selbst wieder auf. Aufgaben haben einen Zuständigen und ein Datum, nicht nur einen Adressaten in einer E-Mail. Schulungen laufen mit Teilnahmeverfolgung, statt dass jemand Postfächern hinterherläuft. Auditfeststellungen bleiben mit Foto, Kriterium und Maßnahme verbunden. Und die Dokumentation entsteht als Nebenprodukt der Arbeit statt als Kraftakt vor der Prüfung.

Der zweite Effekt ist die Vergleichbarkeit über Rollen hinweg. Wenn Datenschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz und Geldwäsche dieselbe Aufgaben-, Schulungs- und Auditlogik nutzen, sieht die Geschäftsleitung erstmals einen gemeinsamen Stand statt vier verschiedener Berichtsformate. Genau darauf ist CIVAC ausgelegt: 77 Beauftragten-Rollen in einem Datenmodell, 905 Vorlagen, ein Monatsbericht.

Wo Software nicht reicht

Es gibt Grenzen, und sie zu kennen ist Teil einer ehrlichen Entscheidung. Erstens: Eine Software bewertet keinen streitigen Einzelfall. Ob eine Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO trägt, ob eine Verarbeitung eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO auslöst, wie ein Bußgeldbescheid zu beantworten ist — das sind Bewertungen, die Menschen mit Fachkunde treffen. Zweitens: Eine Software vertritt Sie nicht. Gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaft oder Gericht braucht es Personen, und Rechtsberatung dürfen ohnehin nur dazu Befugte erbringen.

Drittens: Eine Software ersetzt keine Bestellung. Wo das Gesetz eine benannte Person verlangt — Art. 37 DSGVO, das Arbeitssicherheitsgesetz, § 7 GwG und viele weitere —, hilft kein Werkzeug über die Pflicht hinweg. Viertens, und praktisch am wichtigsten: Eine Software strukturiert einen Prozess, aber sie erfindet ihn nicht. Wenn völlig offen ist, wer welche Verarbeitung verantwortet, welche Anlagen betroffen sind und welche Pflichten überhaupt greifen, ist ein Beratungsmandat der schnellere Weg zu dieser Klarheit — und die Software danach der Ort, an dem das Ergebnis am Leben bleibt.

Warum der Eigenbau so lange durchhält

Tabellen sind der ehrlichste Konkurrent, weil sie am Anfang wirklich funktionieren. Sie kosten nichts, sind sofort da und passen sich jedem Sonderfall an. Kritisch wird es erst an drei Punkten: bei der zweiten Rolle, weil jede Datei ihre eigene Logik entwickelt; beim Personalwechsel, weil die Struktur im Kopf der Person steckt, die sie gebaut hat; und in der Prüfung, weil eine Tabelle den Zustand von heute zeigt, aber nicht belegt, wer wann was getan hat.

Genau diese Historie ist es, wonach Prüfer fragen. Die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt nicht nur einen ordentlichen Zustand, sondern den Nachweis, dass er ordentlich zustande kam. Der Übergang vom Eigenbau lohnt sich deshalb selten wegen des Komforts, sondern wegen der Nachvollziehbarkeit — und der beste Zeitpunkt ist vor der ersten Prüfung, nicht danach.

Wann welches Modell passt

Software passt, wenn …

  • die Rollen intern besetzt sind und die Pflichten dem Grunde nach geklärt sind.
  • mehrere Beauftragten-Rollen im Haus sind oder absehbar hinzukommen.
  • wiederkehrende Fristen, Unterweisungen und Nachweise den größten Teil der Arbeit ausmachen.
  • eine Prüfung ansteht und die Historie belastbar sein muss.
  • Wissen einen Personalwechsel überleben soll.

Beratung passt, wenn …

  • unklar ist, welche Pflichten überhaupt greifen und wer sie verantwortet.
  • ein streitiger oder ungeklärter Einzelfall zu bewerten ist.
  • ein Vorhaben wie eine Zertifizierung oder eine Folgenabschätzung fachlich begleitet werden soll.
  • eine Behörde, ein Kunde oder ein Gericht eine fachliche Stellungnahme erwartet.
  • intern niemand die Fachkunde hat und der Aufbau unverhältnismäßig wäre.

Eigenbau reicht, wenn …

  • genau eine Rolle betroffen ist und der Umfang überschaubar bleibt.
  • keine Bestellpflicht besteht und keine externe Prüfung ansteht.
  • eine Person die Struktur hält und eine benannte Vertretung existiert.
  • die Ablage ohnehin revisionssicher versioniert wird.
  • der Aufwand für Pflege und Nacharbeit bewusst kalkuliert ist.

Häufige Fragen

Ersetzt Compliance-Software einen Berater?
Nein, sie verschiebt die Aufgabenteilung. Software übernimmt das Wiederkehrende: Fristen, Zuständigkeiten, Schulungsnachweise, Auditfeststellungen, Dokumentation. Was sie nicht übernimmt, ist die Bewertung eines streitigen Einzelfalls, die Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten und die Rechtsberatung, die ohnehin nur Befugten offensteht. In der Praxis sinkt der Beratungsbedarf für Routinefragen deutlich, während er für die schwierigen Fälle bleibt — und dort ist er auch gut investiert. CIVAC bildet das ab: Heikle Fälle lassen sich aus dem Workspace an eine externe Kanzlei eskalieren.
Reicht Excel für ein Verarbeitungsverzeichnis?
Formal ja: Art. 30 DSGVO verlangt das Verzeichnis schriftlich, was ein elektronisches Format einschließt, und schreibt kein Werkzeug vor. Praktisch stößt eine Tabelle an drei Stellen an Grenzen. Sie zeigt den heutigen Stand, aber nicht die Historie — wer wann was geändert hat, was die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO aber sichtbar machen soll. Sie verknüpft das Verzeichnis nicht mit Aufgaben, Löschfristen und Auftragsverarbeitern, sodass Abgleiche Handarbeit bleiben. Und sie skaliert schlecht, sobald weitere Beauftragten-Rollen mit eigenen Dateien hinzukommen.
Wann sollte man vom Eigenbau umsteigen?
Drei Anlässe sind typisch. Erstens die zweite Beauftragten-Rolle: Ab da entstehen konkurrierende Konventionen und der Abgleich frisst mehr Zeit als die Arbeit selbst. Zweitens der Personalwechsel: Wenn die Person geht, die die Struktur gebaut hat, geht die Struktur mit. Drittens die erste angekündigte Prüfung — Aufsichtsbehörde, Berufsgenossenschaft, Zertifizierungsaudit oder Kundenaudit. Der Umstieg ist am günstigsten vor dem dritten Anlass, weil eine Historie nachträglich nicht entsteht; nachgetragene Belege sind genau das, was in Prüfungen auffällt.
Was kostet der Eigenbau wirklich?
Er kostet keine Lizenz, aber Arbeitszeit an einer teuren Stelle. Der Aufwand steckt im Aufbau der Struktur, im Nachhalten von Fristen per Kalender und E-Mail, im Zusammensuchen von Nachweisen vor jeder Prüfung, im Neuaufbau nach einem Personalwechsel und in der Nacharbeit, wenn eine Prüfung Lücken zeigt. Diese Positionen tauchen in keinem Budget auf, sind aber real. Ein ehrlicher Vergleich stellt sie einem laufenden Preis je Rolle gegenüber — bei CIVAC 49 € pro Beauftragten-Rolle und Monat.
Können Software und Beratung nebeneinander laufen?
Das ist sogar der Regelfall. Die Beratung klärt, welche Pflichten greifen, wie ein Sachverhalt zu bewerten ist und wie ein Vorhaben aufzusetzen ist; die Software hält das Ergebnis danach am Leben — mit Fristen, Zuständigkeiten und Nachweisen. Sinnvoll ist, den Beratenden Zugang zum Workspace zu geben, damit Feststellungen unmittelbar zu Aufgaben werden statt in einem Bericht zu enden. Klären Sie in diesem Fall Rollen, Zugriffsrechte und den Auftragsverarbeitungsvertrag, bevor der Zugang eingerichtet wird.
Wo hilft CIVAC ausdrücklich nicht?
Bei allem, was eine bestellte Person oder eine rechtliche Bewertung erfordert. CIVAC trifft keine Entscheidung über eine Interessenabwägung, erstellt keine verbindliche Stellungnahme gegenüber einer Aufsichtsbehörde, vertritt Sie in keinem Verfahren und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Bestellung nach Art. 37 DSGVO, dem Arbeitssicherheitsgesetz oder § 7 GwG. Auch dort, wo die Zuständigkeiten im Unternehmen noch völlig ungeklärt sind, ist zuerst eine fachliche Klärung nötig — die Software strukturiert einen Prozess, sie erfindet ihn nicht.