Brandschutzbeauftragter
Brandschutzordnung, Räumungsübungen, Feuerwehrpläne nach DIN 14095. Dokumentation nach DGUV I 205-023, schriftlich bestellt, jederzeit prüffähig.
DGUV I 205-023 · DIN 14095 · ASR A2.2
Brandschutzbeauftragter: Mit uns sprechen
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Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter, kurz BSB, ist die Person, die im Betrieb für den organisatorischen und betrieblichen Brandschutz verantwortlich ist. Die Rolle ist nicht in einem einzelnen Bundesgesetz geregelt, sondern in Landesbauordnungen, in der Arbeitsstättenverordnung und in Unfallversicherungsnormen. DGUV Information 205-003 definiert Bestellkriterien, Qualifikation und Aufgaben, DGUV Information 205-023 legt den Ausbildungsstandard mit 64 Unterrichtseinheiten plus Prüfung und Fortbildung alle drei Jahre fest, ASR A2.2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der Fassung von 2022 verlangt die Bestellung in Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung. DIN 14096 regelt die Brandschutzordnung in den Teilen A für alle, B für Nutzer und C für Personen mit besonderen Aufgaben. Das Brandschutzkonzept folgt der Musterbauordnung und der jeweiligen Landesbauordnung, insbesondere § 14 MBO zu grundlegenden Brandschutzanforderungen, und strukturiert Maßnahmen in baulichem, anlagentechnischem, organisatorischem, abwehrendem und personellem Brandschutz. Verstöße werden in den Bußgeldkatalogen der Länder, typischerweise von 500 bis 50.000 Euro nach § 84 MBO-Aequivalent, sanktioniert, dazu § 145 OWiG bei Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen und § 319 StGB bei Baugefährdung. Versicherer können die Leistung nach § 81 VVG kürzen, wenn die geforderten Brandschutzmaßnahmen fehlen.
Pflichten des Brandschutzbeauftragten
- Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C.
- Pflege des Brandschutzkonzepts nach § 14 der jeweiligen Landesbauordnung und Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.
- Ausbildung von mindestens 5 Prozent der Belegschaft als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 Abschnitt 7.3.
- Durchführung jährlicher Räumungsübungen mit Foto-Nachweis und Auswertungsbericht.
- Prüfung der Flucht- und Rettungswege, Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung nach ASR A1.3 und ASR A3.4 vierteljährlich.
- Prüfung der Feuerlöscher nach DIN 14406-4 alle zwei Jahre einschließlich Prüfplakette.
- Untersuchung jedes Brandes, jedes Beinaheereignisses und jedes Fehlalarms mit Ursachenanalyse.
- Brandschutzbegehung mindestens vierteljährlich mit Protokoll und Maßnahmenliste.
- Beratung der Geschäftsleitung zu Nutzungsänderungen, Bauarbeiten und Lagerkonfigurationen.
- Schnittstelle zur Brandschutzdienststelle, zu Sachverständigen und Sachversicherern.
Brandschutzbeauftragter Pflicht ab wann?
Die Pflicht zur Bestellung folgt vor allem aus dem Sonderbaurecht und aus Unfallversicherungsnormen, nicht aus einem einzelnen Bundesgesetz. Die meisten Landesbauordnungen verlangen einen Brandschutzbeauftragten für Sonderbauten nach § 51 MBO-Aequivalent, insbesondere für Industriebauten nach der Muster-Industriebau-Richtlinie 2019, für Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Einkaufszentren. Wo die Baugenehmigung die Bestellung als Auflage enthält, wird der Brandschutzbeauftragte Bestandteil der Betriebserlaubnis. ASR A2.2 Abschnitt 7.4 fordert die Bestellung in Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung unabhängig von der Gebäudeklasse. DGUV Information 205-003 erwartet die Bestellung in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, in Produktionen mit brandgefährdenden Prozessen wie Schweißen oder Loesemittel und in Gebäuden ab 5.000 Quadratmetern Nutzfläche. Die Qualifikation nach DGUV Information 205-023 erfordert 64 Unterrichtseinheiten plus Prüfung bei einer akkreditierten Stelle. Im Mittelstand ist die externe Bestellung mit Stundensätzen zwischen 120 und 220 Euro netto Standard, sie erfüllt die Unabhängigkeitsanforderungen der Brandschutzdienststelle und der Versicherer.
- Industriebauten nach Muster-Industriebau-Richtlinie 2019 mit Brandabschnitt über 1.800 Quadratmeter.
- Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Einkaufszentren nach der jeweiligen Landesbauordnung.
- Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung nach ASR A2.2 Abschnitt 7.4, etwa Loesemittel- oder Schweißarbeiten.
- Gebäude oder Liegenschaften ab 5.000 Quadratmetern Nutzfläche oder ab 100 Beschäftigten nach DGUV Information 205-003.
- Betriebserlaubnisse, in denen die Bauaufsicht die Bestellung als Auflage festsetzt.
- Versicherer-Anforderung nach Risikobesichtigung, die einen Brandschutzbeauftragten ausdrücklich verlangt.
Typische Branchen
- Industrieproduktion, Maschinenbau und Metallverarbeitung
- Chemie, Pharma und Prozessindustrie
- Logistik, Lager und Hochregallager
- Krankenhäuser, Kliniken und Pflege
- Hotels, Tagungszentren und Tourismus
- Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel
- Schulen, Hochschulen und Forschungslabore
- Bürogebäude ab 5.000 Quadratmeter
- Rechenzentren und Stromnetze
Was CIVAC für Ihren Brandschutzbeauftragten liefert
CIVAC stellt einen externen Brandschutzbeauftragten mit DGUV-205-023-Zertifikat und eine Plattform bereit, die Brandschutzordnung Teil A, B und C, Brandschutzkonzept, Brandschutzhelfer-Schulungsnachweise und Prüfprotokolle zu Feuerlöschern, Fluchtwegen und Sicherheitsbeleuchtung in einer Ablage zusammenführt. Sie erhalten ein Gebäuderegister mit Grundrissen, das Protokoll der Jahres-Räumungsübung, den Wartungsplan nach DIN 14406-4 und die Kommunikationsakte mit der oertlichen Brandschutzdienststelle. Die Plattform steuert den Drei-Jahres-Fortbildungsrhythmus und liefert prüfungsfeste Berichte für Bauaufsicht und Versicherer, bei Bedarf zweisprachig.
Häufige Fragen
Der Brandschutzbeauftragte organisiert und dokumentiert sämtliche wiederkehrenden Prüfungen der brandschutztechnischen Einrichtungen. CIVAC verwaltet Intervalle, Fristen und Sachkundigen-Berichte, sodass bis zum nächsten Audit nichts liegen bleibt.
- Anlage / PrüfungFeuerlöscherIntervallAlle 2 JahreNorm / VorschriftDIN 14406-4 · ASR A2.2DurchführungSachkundiger
- Anlage / PrüfungBrandmeldeanlagen (BMA)IntervallJährlich (Inspektion) · vierteljährlich (Funktion)Norm / VorschriftDIN 14675 · DIN VDE 0833DurchführungErrichter- oder Fachfirma
- Anlage / PrüfungRauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)IntervallJährlichNorm / VorschriftDIN 18232 · DIN EN 12101DurchführungSachkundiger
- Anlage / PrüfungBrandschutztüren und FeststellanlagenIntervallJährlich (Sachkundigen-Prüfung) · monatlich (Funktion)Norm / VorschriftDIN 4102 · DIBt-ZulassungDurchführungSachkundiger
- Anlage / PrüfungSicherheits- und NotbeleuchtungIntervallMonatlich (Funktion) · jährlich (Kapazität)Norm / VorschriftDIN EN 1838 · DIN VDE 0108-100DurchführungElektrofachkraft
- Anlage / PrüfungBrandschutzklappen in RLT-AnlagenIntervallAlle 1 bis 3 JahreNorm / VorschriftDIN 18017 · VDI 6022DurchführungSachkundiger
- Anlage / PrüfungSprinkleranlagenIntervallAlle 2 Wochen (Sicht) · jährlich (Wartung)Norm / VorschriftVdS CEA 4001 · DIN EN 12845DurchführungVdS-anerkannter Fachbetrieb
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