Geldwäschebeauftragter
Risikoanalyse, KYC/KYB, Verdachtsmeldung an die FIU. § 7 GwG-Bestellung dokumentiert, Berichtslinie sauber, BaFin-Prüfung im Griff.
§ 7 GwG · FIU-Meldung
Geldwäschebeauftragter: Mit uns sprechen
Drei Zeilen und Sie sind in unserem Posteingang. Antwort innerhalb eines Werktags.
Was ist ein Geldwäschebeauftragter?
Der Geldwäschebeauftragter ist die in § 7 Geldwäschegesetz (GwG) verankerte Funktion, die jeder Verpflichtete auf Führungsebene bestellen muss. Der Beauftragte ist erste Verteidigungslinie und berichtet unmittelbar an die Geschäftsleitung. Der Verpflichtetenkatalog des § 2 GwG umfasst Banken, Zahlungsinstitute, Lebens- und Unfallversicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Immobilienmakler ab 10.000 Euro Miete, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Güterhändler bei Barzahlungen ab 10.000 Euro, Kunstvermittler ab Transaktionen von 10.000 Euro und seit MiCAR auch Kryptoanbieter. Der Beauftragte verantwortet die Risikoanalyse nach § 5 GwG, die internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG, die Sorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG, das laufende Transaktionsmonitoring und die Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit nach § 43 GwG. Meldungen erfolgen unverzüglich über das goAML-Portal beim Zollkriminalamt in Koeln. Bei Banken nach MaRisk AT 4.4.3 und § 25h KWG ist die Rolle mit der Zentralen Stelle gebündelt. Bußgelder reichen bis 150.000 Euro, in schwerwiegenden Fällen bis 5 Millionen Euro oder 10 Prozent des Jahresumsatzes.
Aufgaben im Überblick
- Erstellung und jährliche Aktualisierung der unternehmensbezogenen Risikoanalyse nach § 5 GwG.
- Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG einschließlich KYC und Screening.
- Durchführung der Sorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG inklusive PEP- und Sanktionsprüfung.
- Transaktionsmonitoring und Abgleich mit dem Kundenrisikoprofil.
- Unverzügliche Verdachtsmeldungen an die FIU über goAML nach § 43 GwG.
- Betrieb des internen Hinweisgeberkanals nach § 6 Abs. 5 GwG.
- Mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen mit dokumentierter Teilnahme.
- Berichterstattung an die Geschäftsleitung mindestens einmal jährlich.
- Schnittstelle zu BaFin, BAFA, Rechtsanwaltskammer oder IHK je nach Branche.
- Aufbewahrung der Dokumentation für mindestens fünf Jahre nach § 8 GwG.
Wann ist die Bestellung Pflicht?
Die Bestellung ist für jeden Verpflichteten nach § 2 GwG verpflichtend, unabhängig von der Größe, sofern nicht die zuständige Aufsicht eine Befreiung nach § 7 Abs. 2 GwG erteilt. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute unter BaFin-Aufsicht sind stets bestellpflichtig. Der Beauftragte ist auf der zweiten Führungsebene anzusiedeln. Die Bestellung erfolgt schriftlich und wird der BaFin oder der zuständigen Aufsicht angezeigt. Externe Geldwäschebeauftragte sind nach § 7 Abs. 1 Satz 2 GwG für Nicht-Bank-Verpflichtete zulässig und im Immobiliensektor, der Vermögensverwaltung und im Kryptosektor verbreitet.
- Unternehmen ist Verpflichteter nach § 2 GwG
- Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut nach KWG oder ZAG
- Kryptowerte-Dienstleister nach MiCAR
- Immobilienmakler ab 10.000 Euro Miete oder jedem Kaufmandat
- Güterhändler mit Barzahlungen ab 10.000 Euro
- Anordnung der BaFin oder der zuständigen Aufsicht nach § 50 GwG
Typische Branchen
- Banken und Kreditinstitute nach KWG
- Zahlungs- und E-Geld-Institute nach ZAG
- Lebens- und Unfallversicherer nach VAG
- Kapitalverwaltungsgesellschaften nach KAGB
- Immobilienmakler und Projektentwickler
- Kryptowerte-Dienstleister nach MiCAR
- Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Transaktionsmandaten
- Hochwertige Güterhändler einschließlich Kunst, Gold und Luxusfahrzeugen
- Family Offices und Treuhanddienstleister
- FinTechs, BNPL- und Embedded-Finance-Anbieter
Wie CIVAC den Geldwäschebeauftragten unterstützt
CIVAC bildet die Anforderungen aus § 7 GwG vollständig digital ab: Risikoanalyse, KYC, Transaktionsmonitoring-Eskalation und FIU-Meldung über goAML. Das Risikoanalyse-Modul folgt den BaFin-AuA-Risikofaktoren und liefert einen vorstandstauglichen Bericht nach § 5 GwG. KYC-Workflows decken natürliche Personen, juristische Personen, wirtschaftlich Berechtigte aus dem Transparenzregister und PEP-Prüfungen gegen Sanktions- und Adverse-Media-Listen ab. Das Fallmanagement führt Verdachtsfälle im Vier-Augen-Prinzip und exportiert das goAML-XML-Schema.
Häufige Fragen
Diese Rolle für Ihr Unternehmen besetzen?
Bestellen Sie unsere Experten als externe Beauftragten oder lizenzieren Sie CIVAC für Ihr eigenes Team. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Aufbau passt.