Fünfundzwanzig Beauftragten-Rollen, alle heute liveArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022490 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-VerordnungFünfundzwanzig Beauftragten-Rollen, alle heute liveArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022490 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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StB

Strahlenschutzbeauftragter

Umgangsgenehmigungen nach StrlSchG, Dosimetrie-Verwaltung, Personaluntersuchungen, monatliche Dosismeldung an das BfS. Pflicht in Medizin, industrieller Radiografie, Forschung.

Schwerpunkte
StrlSchGDosimetrieBfS-MeldungPersonaluntersuchung
Rechtsgrundlage

StrlSchG · StrlSchV

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Strahlenschutzbeauftragter: Mit uns sprechen

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Was ist ein Strahlenschutzbeauftragter?

Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) ist die nach § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zu bestellende Fachperson, die innerhalb eines abgegrenzten Entscheidungsbereichs für die Einhaltung des Strahlenschutzrechts sorgt. Er entlastet den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) nach § 69 StrlSchG, der die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung trägt und in jedem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren zu benennen ist. Das StrlSchG hat 2018 die alte Röntgenverordnung (RoeV) und die Strahlenschutzverordnung (alt) abgelöst und überführt sie in ein einheitliches Regime, das durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018) ausgefüllt wird. Damit setzt Deutschland die EU-Grundnormenrichtlinie 2013/59/Euratom um.

Die Aufgabenpalette ergibt sich aus §§ 71 bis 74 StrlSchG und konkretisiert sich in den §§ 47, 73, 121 StrlSchV. Der SSB überwacht die Einhaltung der Dosisgrenzwerte nach § 78 StrlSchG (20 Millisievert pro Jahr für beruflich exponierte Personen, 1 Millisievert für die Bevölkerung, 20 mSv Augenlinse, 500 mSv Haut und Extremitäten), erstellt die Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV, kontrolliert die Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche (Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereich), organisiert die Personendosimetrie über eine amtliche Messstelle und führt den Strahlenpass nach § 41 StrlSchV. Er entscheidet über die Einstufung von Beschäftigten in die Kategorien A (mehr als 6 mSv pro Jahr möglich) und B (1 bis 6 mSv) nach § 71 StrlSchV.

In der Praxis ist der SSB die Schnittstelle zur zuständigen Aufsichtsbehörde, in Deutschland je nach Land das Landesamt für Umwelt, das Bezirksamt oder das BfS. Er verantwortet die Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung nach § 19 StrlSchG, die Beantragung von Umgangsgenehmigungen für radioaktive Stoffe nach § 12 StrlSchG sowie die jährliche Meldung der Körperdosen an das Strahlenschutzregister beim BfS. Bei Aussetzungen über 6 Millisievert sind ärztliche Überwachungen durch einen ermächtigten Arzt nach § 79 StrlSchG zwingend, mit Vorsorgekartei und Aufbewahrungsfrist bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres, mindestens jedoch 30 Jahre. Konstanzprüfungen nach §§ 88, 89 StrlSchV folgen DIN 6868 und DIN 6855 mit definierten Frequenzen je Modalität.

Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten

  • Erstellung und Pflege der Strahlenschutzanweisung nach § 45 StrlSchV mit Verfahrensanweisungen für den Normal- und Störfall.
  • Abgrenzung und Kennzeichnung der Strahlenschutzbereiche nach § 52 StrlSchV (Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereich).
  • Sicherstellung der Personendosimetrie nach § 64 StrlSchV mit amtlicher Messstelle und Führung des Strahlenpasses nach § 41 StrlSchV.
  • Überwachung der Dosisgrenzwerte nach § 78 StrlSchG (20 mSv/Jahr beruflich, Augenlinse 20 mSv, Haut 500 mSv).
  • Anzeige von Röntgeneinrichtungen nach § 19 StrlSchG bzw. Beantragung von Umgangsgenehmigungen nach § 12 StrlSchG.
  • Jährliche Meldung der Körperdosen an das Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
  • Prüfung und Wartung der Strahlenschutzeinrichtungen nach §§ 88, 89 StrlSchV inklusive Konstanzprüfung.
  • Unterweisung der Beschäftigten mindestens einmal jährlich nach § 63 StrlSchV, dokumentiert mit Teilnehmerliste.
  • Ärztliche Überwachung der beruflich exponierten Personen Kategorie A nach § 79 StrlSchG.
  • Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse nach § 108 StrlSchV an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Bestellung und Fachkundegruppen

Die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten ist nach § 70 Abs. 1 StrlSchG für jede genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeit nach §§ 12, 19 StrlSchG zwingend, sobald die Geschäftsleitung die Verantwortung nicht selbst wahrnimmt. Die Bestellung erfolgt schriftlich, definiert Entscheidungsbereich, räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie Befugnisse und ist der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Mehrere SSB für abgegrenzte Bereiche sind zulässig und in größeren Kliniken Standard. Der Betriebsrat ist nach § 87 BetrVG anzuhören, soweit die Bestellung mitbestimmungsrelevante Auswirkungen hat.

Die Fachkunde im Strahlenschutz ergibt sich aus § 47 StrlSchV und der Richtlinie Fachkunde Strahlenschutz vom Bundesumweltministerium vom 18.06.2004 (zuletzt aktualisiert 2019). Sie ist nach Anwendungsgebieten in Fachkundegruppen unterteilt: R1 bis R6 für Röntgendiagnostik und -therapie (R1 Notfalldiagnostik, R2 Konventionelle Röntgendiagnostik, R3 CT, R4 Interventionelle Radiologie, R5 Strahlentherapie, R6 Nuklearmedizin) sowie S1 bis S5 für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und Beschleunigern. Der Fachkundeerwerb verlangt eine geeignete Ausbildung (typischerweise Approbation, Ingenieurabschluss oder MTRA), praktische Erfahrungszeiten (3 bis 24 Monate je nach Gruppe) und einen anerkannten Fachkundekurs zwischen 8 und 90 Unterrichtseinheiten. Kursanbieter sind TUEV, DGMP, anerkannte Hochschulinstitute und Bildungsträger. Die Fachkunde ist nach § 47 Abs. 3 StrlSchV mindestens alle 5 Jahre durch einen Aktualisierungskurs aufrechtzuerhalten, andernfalls erlischt sie automatisch und der SSB ist nicht mehr bestellfähig. Qualifikationsnachweise und Aktualisierungsdokumente sind für die Bestelldauer zuzüglich fünf Jahre aufzubewahren.

  • Betrieb einer Röntgeneinrichtung nach § 19 StrlSchG (Anzeigepflicht, z.B. Zahnarztpraxis, Tierarzt, Industrie).
  • Umgang mit radioaktiven Stoffen oberhalb der Freigrenzen nach Anlage 4 StrlSchV (Genehmigungspflicht § 12 StrlSchG).
  • Betrieb eines Teilchenbeschleunigers oder Hochleistungslasers mit Röntgenanteilen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG.
  • Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder interventionelle Radiologie in Kliniken und MVZ.
  • Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit Röntgen- oder Gammastrahlung in Industrie, Bau und Prüfdienst.
  • Forschungseinrichtungen mit offenen radioaktiven Stoffen, Synchrotronen oder Beschleunigern.

Typische Branchen mit SSB-Pflicht

  • Kliniken, MVZ und Praxen mit Röntgen-, CT-, MRT- oder Strahlentherapieabteilung
  • Zahnarztpraxen mit Panoramaschichtaufnahme oder DVT
  • Nuklearmedizin und PET-Zentren
  • Tierarztpraxen und Tierkliniken mit Röntgen
  • Industrielle zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) in Maschinen-, Anlagen- und Pipelinebau
  • Prüfdienste für Schweissnaehte, Gussteile und Strukturen
  • Forschungseinrichtungen mit Beschleunigern, Synchrotronen oder Neutronenquellen
  • Pharma- und Biotech-Labore mit offenen radioaktiven Stoffen (Tritium, C-14, I-125)
  • Kerntechnische Anlagen und Zwischenlager
  • Werkstoffanalytik mit Röntgenfluoreszenz oder Röntgenbeugung
CIVAC

Wie CIVAC den Strahlenschutzbeauftragten unterstützt

CIVAC bildet das StrlSchG-Pflichtenheft digital ab: Strahlenschutzanweisung als versioniertes Dokument nach § 45 StrlSchV, Strahlenpass-Modul mit elektronischer Führung der Körperdosen, automatischer Erinnerung an die Aktualisierungspflicht der Fachkunde alle 5 Jahre und Schnittstelle zum Strahlenschutzregister beim BfS. Der Workspace führt das Register der beruflich exponierten Personen nach Kategorien A und B, trägt Dosimeterwerte amtlicher Messstellen ein und triggert die ärztliche Überwachung nach § 79 StrlSchG bei 6 mSv-Schwellenwert. Anzeige- und Genehmigungsvorlagen nach §§ 12, 19 StrlSchG erleichtern den Behördenkontakt, Konstanzprüfungsprotokolle nach §§ 88, 89 StrlSchV sind als wiederkehrende Aufgaben hinterlegt. Der Audit-Trail erfüllt die 30-jährige Aufbewahrungsfrist nach § 85 StrlSchV.

Häufige Fragen zum Strahlenschutzbeauftragten

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