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Sachkundige für Leichtflüssigkeitsabscheider

Generalinspektion und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern, Schlamm- und Ölschichtmessung, Eigenkontrollnachweise, fünfjährige Generalinspektion. Nach DIN 1999-100, DIN EN 858 und DWA-A 791.

Schwerpunkte
DIN 1999-100DIN EN 858DWA-A 791Abscheider
Rechtsgrundlage

DIN 1999-100 · DIN EN 858 · DWA-A 791

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Sachkundige für Leichtflüssigkeitsabscheider: Mit uns sprechen

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Was ist eine Sachkundige für Leichtflüssigkeitsabscheider?

Eine Sachkundige für Leichtflüssigkeitsabscheider prüft, wartet und beurteilt Abscheider, die Benzin, Öl und andere Flüssigkeiten leichter als Wasser zurückhalten, bevor das Abwasser in die öffentliche Kanalisation oder ein Gewässer gelangt. Ohne funktionierenden Abscheider würden Kohlenwasserstoffe in die Entwässerung gelangen und Boden und Wasser verunreinigen; deshalb sind Betreiber verpflichtet, diese Anlagen regelmäßig zu warten und zu prüfen.

Technische Grundlage ist die Reihe DIN 1999-100 zusammen mit DIN EN 858 (Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten), die Bemessung, Betrieb und Prüfregime festlegen. Das DWA-Arbeitsblatt DWA-A 791 gibt praktische Hinweise zu Betrieb, Eigenkontrolle und Generalinspektion. Die Einleitung in öffentliche Kanäle oder Gewässer regelt zusätzlich das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Einleitungserlaubnis der zuständigen Wasserbehörde, oft mit Auflagen zu Überwachung und Wartungsintervallen.

Die Sachkundige führt die wiederkehrende Generalinspektion durch, in der Regel alle fünf Jahre, bei der der Abscheider entleert, gereinigt und auf Dichtheit, Beschichtung und Funktion geprüft wird. Zwischen den Generalinspektionen führt der Betreiber die Eigenkontrolle durch: regelmäßige Messung der Schlammhöhe und der Leichtflüssigkeitsschicht, Kontrolle der selbsttätigen Abschlusseinrichtung und der Warneinrichtung sowie Entleerung bei Erreichen der Füllgrenzen.

Sachkunde setzt das Wissen und die Erfahrung voraus, Aufbau, Funktion und Zustand von Abscheidern zu beurteilen und die Normen auszulegen. Die Sachkundige dokumentiert Messungen, Mängel und Prüfergebnis in Betriebs- und Prüfaufzeichnungen, die der Betreiber für die Wasserbehörde bereithalten muss. Die Funktion unterstützt, ersetzt aber nicht die Betreiberverantwortung für die rechtmäßige Einleitung.

Kernaufgaben der Sachkundigen für Abscheider

  • Wiederkehrende Generalinspektion in der Regel alle fünf Jahre mit Entleerung und Reinigung durchführen
  • Dichtheit, Beschichtung, baulichen Zustand, selbsttätige Abschlusseinrichtung und Warneinrichtung prüfen
  • Schlammhöhe und Dicke der Leichtflüssigkeitsschicht messen und aufzeichnen
  • Beurteilen, ob Eigenkontrollintervalle und Füllgrenzen eingehalten werden
  • Prüfergebnis, Mängel und empfohlene Maßnahmen in der Prüfaufzeichnung dokumentieren
  • Betreiber zu Wartung, Entleerung und Entsorgung des Abscheiderinhalts beraten
  • Prüfen, ob Abscheidertyp und -größe zu Zulauf und Verschmutzung passen
  • Vorhandensein und Vollständigkeit von Betriebsanleitung und Betriebstagebuch prüfen
  • Betreiber bei Auflagen aus WHG und örtlicher Wasserbehörde unterstützen
  • Abscheider, die keine rechtmäßige Einleitung mehr gewährleisten, bis zur Instandsetzung kennzeichnen

Wann wird eine Sachkundige für Abscheider beauftragt?

Jeder Betreiber eines Leichtflüssigkeitsabscheiders muss die Anlage warten und prüfen, damit das Abwasser vor der Einleitung behandelt wird. Die wiederkehrende Generalinspektion nach DIN 1999-100 und DWA-A 791, in der Regel alle fünf Jahre, muss durch eine Sachkundige erfolgen, sodass Betreiber eine solche beauftragen, wenn das Prüfintervall fällig wird oder nach Reparaturen und Änderungen.

Die Pflicht ergibt sich aus den technischen Normen zusammen mit der Einleitungserlaubnis und dem Wasserhaushaltsgesetz. Viele Wasserbehörden und örtliche Entwässerungssatzungen machen die fünfjährige Generalinspektion und das Führen von Prüfaufzeichnungen zur ausdrücklichen Auflage. Auch ein erstmals in Betrieb genommener Abscheider braucht eine Prüfung vor der Inbetriebnahme, um Dichtheit und korrekten Einbau zu bestätigen.

Die Sachkundige kann ein externer Dienstleister oder eine entsprechend qualifizierte interne Person sein. Die Sachkunde wird durch einschlägige Schulung, Kenntnis der Abscheidernormen und praktische Erfahrung in der Prüfung dieser Anlagen nachgewiesen. Der Betreiber wählt die Sachkundige aus und bleibt verantwortlich für die Veranlassung der Prüfungen, für die Eigenkontrolle dazwischen und für die Bereithaltung der Dokumentation. Besteht ein Abscheider eine Prüfung nicht, muss der Betreiber den Mangel beheben, bevor weiter eingeleitet werden darf.

  • Wiederkehrende Generalinspektion fällig, in der Regel alle fünf Jahre
  • Vor Inbetriebnahme eines neu eingebauten Abscheiders
  • Nach Reparatur, Änderung oder Verlagerung des Abscheiders
  • Auflage der Wasserbehörde oder der Entwässerungssatzung
  • Eigenkontrolle zeigt, dass Füllgrenzen oder Funktion nicht mehr gesichert sind
  • Betreiberwechsel oder wesentliche Änderung von Zulauf und Verschmutzung

Wo Sachkundige für Abscheider gebraucht werden

  • Tankstellen und Treibstofflager
  • Kfz-Werkstätten und Waschanlagen
  • Spedition, Logistik und Busdepots
  • Metallbe- und -verarbeitung
  • Flughäfen und Flugzeugwartung
  • Baugeräte- und Bauhöfe
  • Recycling- und Schrottbetriebe
  • Industriestandorte mit Ölumschlagflächen
  • Bauhöfe und kommunale Betriebshöfe
  • Kraftwerke und Transformatorenanlagen
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle der Sachkundigen für Abscheider unterstützt

CIVAC hält das Prüfregime für Abscheider termingerecht und nachweisbar. Die fünfjährige Generalinspektion nach DIN 1999-100 und DWA-A 791 wird als wiederkehrende Aufgabe angelegt, die rechtzeitig vor Ablauf des Intervalls auftaucht, und die häufigere Eigenkontrolle von Schlamm- und Ölschichthöhe läuft als eigene wiederkehrende Aufgabe mit Verantwortlichem und Frist. Prüfaufzeichnungen, Betriebstagebuch, Einleitungserlaubnis und die Bestellung der Sachkundigen liegen gemeinsam in der Dokumentation, verknüpft mit dem konkreten Abscheider. Fragt die Wasserbehörde nach dem Nachweis von Generalinspektion und Eigenkontrolle, sind Intervalle, Messwerte und Mängelhistorie aus einer Stelle exportierbar statt über Betriebsordner gesucht.

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