77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
Alle Beauftragten-Rollen
DRL

Druckluftbeauftragte

Überwachung von Arbeiten in Druckluft, Schleusen- und Dekompressionssteuerung, Tauglichkeits- und Gesundheitskontrolle der Beschäftigten, Protokollierung von Druck- und Aufenthaltszeiten. Bestellung nach Druckluftverordnung (DruckLV).

Schwerpunkte
DruckLVDekompressionSchleusensteuerungTauglichkeit
Rechtsgrundlage

Druckluftverordnung (DruckLV)

Schnellkontakt

Druckluftbeauftragte: Mit uns sprechen

Drei Zeilen und Sie sind in unserem Posteingang. Antwort innerhalb eines Werktags.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Wir verwenden Ihre Daten nur für die Rückantwort.

Was macht ein Druckluftbeauftragter?

Ein Druckluftbeauftragter überwacht Arbeiten, die in Druckluft ausgeführt werden, etwa Caisson- und Tunnelarbeiten in unter Überdruck stehenden Kammern. Die Rolle regelt die Druckluftverordnung (DruckLV), die Anforderungen an Arbeiten unter Überdruck, den Betrieb von Schleusen und den Schutz der exponierten Beschäftigten festlegt. Der Beauftragte ist der verantwortliche Aufsichtsführende vor Ort für alles, was in und um die Druckkammer geschieht.

Zentrale Aufgaben sind die Steuerung der Schleuse und des Dekompressionsplans, also sicherzustellen, dass Ein- und Ausschleusung den Tabellen und Verfahren der DruckLV folgen, damit die Beschäftigten keiner Dekompressionskrankheit ausgesetzt werden. Der Beauftragte kontrolliert, wer einfahren darf, überwacht Druck und Aufenthaltszeit und protokolliert beides für jeden Beschäftigten. Die Tauglichkeit ist entscheidend: Nur Beschäftigte mit gültiger arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit (eng verknüpft mit der ArbMedVV und den DGUV-Regelungen zu Überdruckarbeiten) dürfen einfahren, und der Beauftragte setzt die Grenzen für Druck, Dauer und Häufigkeit der Exposition durch.

Der Beauftragte koordiniert zudem die Notfallvorsorge, darunter die Verfügbarkeit einer Behandlungsschleuse und medizinischer Unterstützung für die Überdruckexposition, sowie die Unterweisung der Beschäftigten nach § 12 ArbSchG. Er führt die Protokolle, die belegen, dass jede Schicht innerhalb der gesetzlichen Dekompressions- und Expositionsgrenzen blieb, das primäre Beweismittel für Aufsichtsbehörde und Unfallversicherungsträger im Schadensfall. Für die eingesetzte Ausrüstung gelten die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und die BetrSichV.

Kernaufgaben des Druckluftbeauftragten

  • Überwachung aller in Druckluft ausgeführten Arbeiten vor Ort nach der Druckluftverordnung (DruckLV).
  • Betrieb und Aufsicht der Schleuse, Steuerung von Ein- und Ausfahrt der Beschäftigten.
  • Steuerung von Ein- und Ausschleusung streng nach den Dekompressionsplänen der DruckLV zur Vermeidung der Dekompressionskrankheit.
  • Prüfung der gültigen arbeitsmedizinischen Tauglichkeit vor jeder Einfahrt (Bezug zur ArbMedVV).
  • Durchsetzung der Grenzen für Arbeitsdruck, Expositionsdauer und Häufigkeit nach DruckLV.
  • Protokollierung von Druck, Aufenthaltszeit und Dekompression für jeden Beschäftigten je Schicht.
  • Sicherstellung einer Behandlungsschleuse und medizinischer Notfallunterstützung für die Überdruckexposition.
  • Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefahren der Druckluftarbeit nach § 12 ArbSchG.
  • Koordination der Prüfung von Druckgeräten und Schleusen nach der BetrSichV.
  • Führen der Protokolle als Nachweis für Aufsichtsbehörde und Unfallversicherungsträger.

Wann ist ein Druckluftbeauftragter erforderlich?

Sobald Arbeiten in Druckluft oberhalb der Druckschwelle der Druckluftverordnung ausgeführt werden, muss der Arbeitgeber eine fachkundige Aufsicht der Überdruckarbeiten sicherstellen. Das tritt typischerweise im Tunnelbau, Schachtbau und bei Caisson-Gründungen auf, wo die Arbeitskammer unter Überdruck gehalten wird, um Grundwasser fernzuhalten. Die DruckLV verlangt, dass solche Arbeiten von einer verantwortlichen Person mit der nötigen Fachkunde geleitet werden und dass medizinische und Notfallvorsorge vor Arbeitsbeginn vorhanden ist.

Der Beauftragte muss die fachlichen Kenntnisse zu Schleusenbetrieb, Dekompressionsplänen und Physiologie der Überdruckexposition besitzen, die die Rolle verlangt. Die arbeitsmedizinische Überwachung der Beschäftigten ist Pflicht: Nur Personen mit aktueller Tauglichkeit dürfen exponiert werden, und der zuständige Arbeitsmediziner für Überdruckarbeiten ist eingebunden. Der Arbeitgeber zeigt die Überdruckarbeiten der zuständigen Behörde an, führt die erforderlichen Protokolle und sorgt für die Prüfung der Ausrüstung einschliesslich Schleusen und Behandlungskammer. Bestellung und Qualifikationsnachweis sollten dokumentiert und bereitgehalten werden.

  • Arbeiten in Druckluft oberhalb der DruckLV-Druckschwelle
  • Tunnel-, Schacht- oder Caissonarbeit unter Überdruck
  • Pflicht zur Tauglichkeit vor Exposition (Bezug ArbMedVV)
  • Anzeige der Überdruckarbeiten bei der zuständigen Behörde
  • Bereitstellung von Behandlungsschleuse und medizinischer Notfallunterstützung

Wo die Druckluftaufsicht gilt

  • Tunnelbau und Untertagebau
  • Schachtbau und Bergbau
  • Caisson- und Tiefgründung
  • U-Bahn- und Schieneninfrastruktur
  • Wasser- und Hafenbau
  • Tiefbauunternehmen
  • Spezialtiefbau und Geotechnik
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle des Druckluftbeauftragten unterstützt

CIVAC gibt dem Druckluftbeauftragten einen Workspace, der auf Nachweise und Fristen ausgelegt ist. Aufgabenvorlagen erfassen die Vorschicht-Checkliste der DruckLV: Schleusenbereitschaft, Verfügbarkeit der Behandlungsschleuse und Tauglichkeitsnachweise der Beschäftigten. Expositions- und Dekompressionsprotokolle je Beschäftigtem werden als strukturierte Dokumentation mit vollständigem Audit-Trail abgelegt, bereit für Aufsichtsbehörde und Unfallversicherungsträger nach jedem Vorfall. Erinnerungen verfolgen den Ablauf jeder arbeitsmedizinischen Tauglichkeit und die Prüfdaten von Schleusen und Druckgeräten nach BetrSichV. Die Trainingsbibliothek hält Unterweisungsmaterial nach § 12 ArbSchG bereit. Alle Expositions- und Gesundheitsdaten bleiben auf EU-Infrastruktur im Europäischen Wirtschaftsraum.

Häufige Fragen

Diese Rolle für Ihr Unternehmen besetzen?

Bestellen Sie unsere Experten als externe Beauftragten oder lizenzieren Sie CIVAC für Ihr eigenes Team. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Aufbau passt.