77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
Alle Beauftragten-Rollen
BefP-R

Befähigte Personen zur Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern

Jährliche fachkundige Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern auf Schäden, mit Einstufung grün/gelb/rot nach DIN EN 15635. Als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt.

Schwerpunkte
DIN EN 15635JährlichGrün/Gelb/RotBetrSichV
Rechtsgrundlage

DIN EN 15635 · BetrSichV · DGUV

Schnellkontakt

Befähigte Personen zur Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern: Mit uns sprechen

Drei Zeilen und Sie sind in unserem Posteingang. Antwort innerhalb eines Werktags.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Wir verwenden Ihre Daten nur für die Rückantwort.

Was macht eine befähigte Person zur Prüfung von Lagereinrichtungen?

Eine befähigte Person zur Prüfung von Lagereinrichtungen führt die jährliche fachkundige Inspektion von Palettenregalen, Fachbodenregalen und Ladungsträgern auf Schäden und Überlast durch. Fachliche Grundlage ist die DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen), während die rechtliche Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus §§ 3 und 14 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und den einschlägigen DGUV-Vorschriften zu Lager- und Fördereinrichtungen folgt.

Die DIN EN 15635 unterscheidet routinemäßige Sichtkontrollen durch Beschäftigte von der regelmäßigen technischen Inspektion durch eine befähigte Person in Abständen von höchstens zwölf Monaten. Die prüfende Person begeht die Anlage, beurteilt Ständer, Traverlen, Aussteifungen, Fussplatten, Verankerungen und Verbinder und stuft jeden Befund nach Ampelschema ein: grün (akzeptabel, Weiterbetrieb), gelb (Schaden mit Handlungsbedarf, Beobachtung und Reparatur binnen vier Wochen) und rot (kritisch, sofortige Entlastung und Sperrung des betroffenen Feldes). Bauteile, die über die Toleranzgrenzen der Norm hinaus beschädigt sind, etwa Ständer mit Verbiegung über 5 mm auf einen Meter, sind herabzustufen und auszutauschen.

Die prüfende Person dokumentiert die Inspektion in einem schriftlichen Bericht, empfiehlt Maßnahmen und prüft, ob der nach DIN EN 15635 benannte Sicherheitsbeauftragte für Lagereinrichtungen Schadensmeldungen erhält und bearbeitet. Die Rolle verbindet sich mit Belastungshinweisen, Reparaturverfolgung und der Wartungspflicht des Betreibers nach BetrSichV, damit Regale in zulässiger Tragfähigkeit und Konfiguration bleiben.

Kernaufgaben der befähigten Person

  • Fachkundige Regalprüfung in Abständen von höchstens zwölf Monaten nach DIN EN 15635 durchführen.
  • Ständer, Traverlen, Aussteifungen, Fussplatten, Verankerungen und Verbinder auf Schäden prüfen.
  • Jeden Befund grün, gelb oder rot einstufen und die Toleranzgrenzen der Norm anwenden.
  • Bei roter Einstufung sofortige Entlastung und Sperrung des betroffenen Feldes veranlassen.
  • Schriftlichen Prüfbericht mit priorisierten Maßnahmen und Fristen erstellen.
  • Belastungshinweise und Regalkonfiguration gegen die ursprüngliche Auslegung abgleichen.
  • Routine-Sichtkontrollen und Schadensmeldung an den Sicherheitsbeauftragten überprüfen.
  • Reparaturen verfolgen und ersetzte oder reparierte Bauteile vor Freigabe nachprüfen.
  • Die Dokumentationspflicht des Betreibers nach §§ 3 und 14 BetrSichV unterstützen.
  • Zu Anfahrschutz, Rammschutz und Schadensverhütung beraten.

Bestellung als befähigte Person

Der Betreiber bestellt die prüfende Person als befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. Die Befähigung setzt eine geeignete technische Ausbildung, praktische Erfahrung mit Lagereinrichtungen und aktuelle Kenntnis der DIN EN 15635 sowie der einschlägigen DGUV-Regeln voraus. Die Person kann intern beschäftigt oder ein externer Dienstleister sein; in jedem Fall sollte die Bestellung dokumentiert und der Prüfumfang festgelegt werden.

Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Pflicht des Betreibers nach §§ 3 und 14 BetrSichV, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und Arbeitsmittel durch befähigte Personen prüfen zu lassen. Die DIN EN 15635 setzt den Höchstabstand der fachkundigen Inspektion auf zwölf Monate; ein kürzerer Abstand kann erforderlich sein, wenn Schadenshäufigkeit, Staplerverkehr oder Umgebungsbedingungen hoch sind. Routinemäßige wöchentliche oder monatliche Sichtkontrollen durch Lagerpersonal ergänzen die jährliche Inspektion, ersetzen sie aber nicht.

Die Bestellung wird ausgelöst, sobald ein Betreiber ortsfeste Lagereinrichtungen betreibt, die maschinell beschickt werden. Neuanlagen, Layoutänderungen, ein Anfahrschaden oder ein Betreiberwechsel erfordern eine neue oder wiederholte Prüfung. Der Betreiber muss zudem einen Sicherheitsbeauftragten für Lagereinrichtungen benennen, der Schadensmeldungen entgegennimmt und Reparaturen koordiniert.

  • Betrieb von Palettenregalen oder Fachbodenregalen, die per Stapler beschickt werden.
  • Ablauf des Zwölf-Monats-Höchstabstands nach DIN EN 15635.
  • Anfahrschaden oder sichtbare Schäden an Ständern oder Traverlen.
  • Umbau, Verlagerung oder Erweiterung einer Regalanlage.
  • Inbetriebnahme neuer Lagereinrichtungen.
  • Betreiber- oder Verantwortlichenwechsel für das Lager.

Wo Regalprüfungen erforderlich sind

  • Logistik- und Distributionszentren
  • Gross- und Einzelhandelslager
  • Produktions- und Fertigungslager
  • E-Commerce-Fulfillment
  • Kühllogistik und Lebensmittel
  • Automotive-Teilelager
  • Pharma- und Chemielager
  • Baustofflager und Höfe
CIVAC

Wie CIVAC die Regalprüfung unterstützt

CIVAC hält den jährlichen Prüfzyklus nach DIN EN 15635 termingerecht und nachvollziehbar. Aufgabenvorlagen planen jede Prüfung innerhalb des Zwölf-Monats-Intervalls und lösen Erinnerungen vor der Frist aus, sodass der Betreiber die BetrSichV-Pflicht nicht verletzt. Befunde lassen sich mit ihrer Einstufung grün, gelb oder rot erfassen, und rote Befunde erzeugen sofort eine Maßnahme zur Entlastung und Sperrung. Der Audit-Trail speichert Prüfberichte, Reparaturbestätigungen und Belastungshinweis-Kontrollen je Standort und gibt Betreiber und Sicherheitsbeauftragtem einen belastbaren Nachweis für Behörden und Versicherer. Schulungsmodule dokumentieren die Befähigung, und alle Daten liegen im EU-Datenraum.

Häufige Fragen zur Regalprüfung

Diese Rolle für Ihr Unternehmen besetzen?

Bestellen Sie unsere Experten als externe Beauftragten oder lizenzieren Sie CIVAC für Ihr eigenes Team. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Aufbau passt.