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Befähigte Personen zur Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern

Jährliche fachkundige Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern auf Schäden, mit Einstufung grün/gelb/rot nach DIN EN 15635. Als befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt.

Schwerpunkte
DIN EN 15635JährlichGrün/Gelb/RotBetrSichV
Rechtsgrundlage

DIN EN 15635 · BetrSichV · DGUV

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Was macht eine befähigte Person zur Prüfung von Lagereinrichtungen?

Eine befähigte Person zur Prüfung von Lagereinrichtungen beurteilt Palettenregale, Fachbodenregale und Ladungsträger auf Beschädigung, Überlast und Abweichung von der ursprünglichen Auslegung. Fachliche Grundlage ist die DIN EN 15635 zur Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen. Die rechtliche Prüfpflicht trifft den Arbeitgeber, den die Verordnung auch dort anspricht, wo im Lager vom Betreiber die Rede ist: Nach § 3 Absatz 6 BetrSichV ermittelt und legt er Art und Umfang der Prüfungen sowie die Fristen fest, nach § 14 Absatz 2 BetrSichV lässt er das Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV prüfen. Ergänzend gelten die einschlägigen DGUV-Vorschriften zu Lager- und Fördereinrichtungen.

Die DIN EN 15635 trennt zwei Ebenen der Kontrolle. Auf der einen Seite steht die Kontrolle auf offensichtliche Mängel vor jeder Verwendung, die § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV dem Arbeitgeber auferlegt und die im laufenden Betrieb das Lagerpersonal übernimmt, das Schäden unmittelbar meldet. Auf der anderen Seite steht die fachkundige Inspektion durch die befähigte Person, für die die Norm einen Höchstabstand von zwölf Monaten vorsieht. Diese Inspektion ist eine systematische Begehung der Anlage: beurteilt werden Ständer, Traversen, Aussteifungen, Fußplatten, Verankerungen und Verbinder. Jeder Befund wird nach dem Ampelschema eingestuft, grün für Bauteile innerhalb der Toleranz, gelb für Schäden mit Handlungsbedarf, rot für kritische Schäden mit sofortiger Entlastung und Sperrung des betroffenen Feldes.

Der häufigste Befund ist nicht das gerissene Bauteil, sondern die Anlage, die der Auslegung nicht mehr entspricht. Fachebenen werden umgehängt, Traversenhöhen verändert, schwerere Ladungsträger eingesetzt, Felder ergänzt, ohne dass der Belastungshinweis nachgeführt wird. Die befähigte Person gleicht deshalb die vorgefundene Konfiguration gegen die ursprüngliche Auslegung ab und prüft, ob die ausgewiesene Feld- und Fachlast noch trägt. Die zweite Frage lautet, ob Meldungen aus dem Betrieb überhaupt ankommen: Eine Anlage ohne Schadensmeldungen ist selten schadensfrei, meist ist der Meldeweg unbesetzt.

Ergebnis der Inspektion ist ein schriftlicher Prüfbericht mit priorisierten Maßnahmen und Fristen. Er trägt erst dann etwas, wenn die Maßnahmen nachverfolgt werden: rote Befunde bis zur Freigabe nach Nachprüfung, gelbe Befunde bis zur Reparatur. Der Betreiber benennt zusätzlich eine für die Sicherheit der Lagereinrichtungen verantwortliche Person, die Schadensmeldungen zwischen den Inspektionen entgegennimmt und Reparaturen koordiniert. Die befähigte Person prüft, ob diese Benennung besteht und ob der Meldeweg in der Praxis funktioniert.

Kernaufgaben der befähigten Person

  • Fachkundige Regalprüfung in Abständen von höchstens zwölf Monaten nach DIN EN 15635 durchführen.
  • Ständer, Traversen, Aussteifungen, Fußplatten, Verankerungen und Verbinder auf Schäden prüfen.
  • Jeden Befund grün, gelb oder rot einstufen und die Toleranzgrenzen der Norm anwenden.
  • Bei roter Einstufung sofortige Entlastung und Sperrung des betroffenen Feldes veranlassen.
  • Schriftlichen Prüfbericht mit priorisierten Maßnahmen und Fristen erstellen.
  • Belastungshinweise und Regalkonfiguration gegen die ursprüngliche Auslegung abgleichen.
  • Routine-Sichtkontrollen und den Meldeweg für Schäden an die verantwortliche Person für die Sicherheit der Lagereinrichtungen überprüfen.
  • Reparaturen verfolgen und ersetzte oder reparierte Bauteile vor Freigabe nachprüfen.
  • Die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers nach § 14 Absatz 7 BetrSichV unterstützen.
  • Zu Anfahrschutz, Rammschutz und Schadensverhütung beraten.

Bestellung als befähigte Person

Der Arbeitgeber bestellt die prüfende Person als zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV. Die Befähigung setzt eine geeignete technische Ausbildung, praktische Erfahrung mit Lagereinrichtungen und aktuelle Kenntnis der DIN EN 15635 sowie der einschlägigen DGUV-Regeln voraus. Die Person kann intern beschäftigt oder ein externer Dienstleister sein; in jedem Fall sollte die Bestellung dokumentiert und der Prüfumfang festgelegt werden.

Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Pflicht des Arbeitgebers, nach § 3 Absatz 6 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der Prüfungen über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und nach § 14 Absatz 2 BetrSichV Arbeitsmittel durch zur Prüfung befähigte Personen prüfen zu lassen. Die DIN EN 15635 setzt den Höchstabstand der fachkundigen Inspektion auf zwölf Monate; ein kürzerer Abstand kann erforderlich sein, wenn Schadenshäufigkeit, Staplerverkehr oder Umgebungsbedingungen hoch sind. Die Kontrolle auf offensichtliche Mängel vor jeder Verwendung nach § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV, die im Lager meist als wöchentliche oder monatliche Sichtkontrolle durch das Lagerpersonal organisiert wird, ergänzt die jährliche Inspektion, ersetzt sie aber nicht.

Die Bestellung wird ausgelöst, sobald ein Betreiber ortsfeste Lagereinrichtungen betreibt, die maschinell beschickt werden. Neuanlagen, Layoutänderungen, ein Anfahrschaden oder ein Betreiberwechsel erfordern eine neue oder wiederholte Prüfung. Der Arbeitgeber benennt zudem nach DIN EN 15635 eine für die Sicherheit der Lagereinrichtungen verantwortliche Person, die Schadensmeldungen entgegennimmt und Reparaturen koordiniert.

  • Betrieb von Palettenregalen oder Fachbodenregalen, die per Stapler beschickt werden.
  • Ablauf des Zwölf-Monats-Höchstabstands nach DIN EN 15635.
  • Anfahrschaden oder sichtbare Schäden an Ständern oder Traversen.
  • Umbau, Verlagerung oder Erweiterung einer Regalanlage.
  • Inbetriebnahme neuer Lagereinrichtungen.
  • Betreiber- oder Verantwortlichenwechsel für das Lager.

Wo Regalprüfungen erforderlich sind

  • Logistik- und Distributionszentren
  • Gross- und Einzelhandelslager
  • Produktions- und Fertigungslager
  • E-Commerce-Fulfillment
  • Kühllogistik und Lebensmittel
  • Automotive-Teilelager
  • Pharma- und Chemielager
  • Baustofflager und Höfe
CIVAC

Wie CIVAC die Regalprüfung unterstützt

Die fachkundige Inspektion nach DIN EN 15635 liegt in CIVAC als terminierte Aufgabe je Anlage oder Standort, mit Erinnerung vor Fristablauf. Eine Rollenvorlage trägt die Prüfpunkte und das Feld für die Einstufung grün, gelb oder rot. Jeder gelbe oder rote Befund wird zu einer eigenen Aufgabe mit Termin, die offen bleibt, bis Reparatur und Nachprüfung dokumentiert sind. So endet der Prüfbericht nicht als Liste unerledigter Punkte.

Prüfberichte, Belastungshinweise und Schadensmeldungen aus dem Betrieb sammelt die Dokumentation je Standort, der Append-Only-Audit-Trail hält fest, wer eingestuft, wer freigegeben hat und wann. In der Rollenakte stehen die Bestellung nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, der Kenntnisnachweis zur Norm und die Vertretungsregelung für Urlaub und Krankheit. Schulungen laufen je Person mit Nachweis. Die Daten liegen in der EU. Die Lizenz kostet 49 Euro je Rolle und Monat, die Bestellung lässt sich auch extern vergeben.

Häufige Fragen zur Regalprüfung

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