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Regalprüfung nach DIN EN 15635: Pflichten & Bericht
Prüfpflichten

Regalprüfung nach DIN EN 15635: Pflichten & Bericht

13. August 20269 Min. LesezeitVon Jack Clawson
CIVAC

Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 schützt Geschäftsführer vor persönlicher Haftung. Erfahren Sie alles zu Prüffristen, Schadensklassen und Prüfberichten.

Haftungsrisiko Lager: BetrSichV und DIN EN 15635

Regalanlagen in Logistik und Produktion sind keine passiven Möbelstücke, sondern technische Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Jede Beschädigung an Rahmen, Stützen oder Aussteifungen beeinträchtigt die Statik der gesamten Konstruktion und stellt ein kritisches Gefahrenpotenzial für das Personal dar. Die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" hält mit Verweis auf die DIN EN 15635 ausdrücklich fest, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind und beim Absetzen oder Aufnehmen der Ladeeinheiten keine zusätzlichen Kräfte auftreten dürfen. Beschädigte Palettenregale und verdeckte Verformungen zählen dabei zu den gefährlichsten Unfallursachen im Lager.

Die rechtliche Verpflichtung zur Überwachung von Regalanlagen basiert auf § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 14 BetrSichV. Betreiber sind verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung durch regelmäßige Prüfungen nachzuweisen. Wer diese Vorgaben vernachlässigt, setzt die Unternehmensleitung einem massiven Haftungsrisiko aus. Nach § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) haftet die Geschäftsführung persönlich für die Verletzung der Aufsichtspflicht. Im Schadensfall prüft die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft unverzüglich die lückenlose Nachweiskette.

Rechtliche Grundlagen der Regalprüfung in Deutschland

  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV): Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Regalen als Arbeitsmittel durch qualifiziertes Personal.
  • Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG): Ermittlung und Dokumentation von Gefährdungen an ortsfesten Lagereinrichtungen.
  • DGUV Information 208-061: Branchenspezifische Konkretisierung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen und Lagereinrichtungen.
  • DIN EN 15635: Europaweit maßgeblicher technischer Standard für Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen, also ortsfesten Regalsystemen aus Stahl.
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 130 OWiG): Persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei fehlenden Prüfungs- und Kontrollnachweisen.

Die strikte Einhaltung der technischen Vorgaben aus der DIN EN 15635 ist der einzige Weg, den Betrieb nach der Betriebssicherheitsverordnung auditfest abzusichern. Ausreden akzeptieren Behörden bei einer Kontrolle nicht. Relevanz besitzt ausschließlich die lückenlos dokumentierte Prüfhistorie.

Befähigte Person vs. Sichtkontrolle: Wer prüft was?

Die DIN EN 15635 fordert ein zweistufiges Kontrollsystem zur Schadensprävention. Es kombiniert die kontinuierliche Überwachung im Betriebsalltag mit einer tiefgehenden Experteninspektion in festgelegten Zeitabständen. Die klare Trennung der Zuständigkeiten verhindert, dass schleichende Verformungen oder wiederholte Flurförderzeug-Kollisionen unbemerkt bleiben.

Die wöchentliche Sichtkontrolle wird durch intern unterwiesene Mitarbeiter des Lagerpersonals durchgeführt. Ziel ist das unmittelbare Erkennen von offensichtlichen Sicherheitsmängeln bei laufendem Betrieb. Demgegenüber steht die mindestens alle 12 Monate vorgeschriebene Hauptprüfung. Diese Experteninspektion darf ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden, deren Qualifikation den Vorgaben der TRBS 1203 entspricht.

Vergleich der Prüfebenen nach DIN EN 15635

PrüfartPrüfintervallDurchführungSchwerpunktRechtlicher Nachweis
Wöchentliche SichtkontrolleWöchentlich (betriebsabhängig)Geschultes intern benanntes LagerpersonalSichtbare Transportschäden, Deformatonen, fehlende StifteZeitgestempeltes Begehungsprotokoll
Jährliche ExperteninspektionMindestens alle 12 MonateBefähigte Person nach TRBS 1203Ganzheitliche Statik, Toleranzmessung, BelastungsschilderFormeller Prüfbericht mit Fotodokumentation
Anlassbezogene SonderprüfungUnverzüglich nach SchadensfallBefähigte Person oder SicherheitsbeauftragterBewertung akuter Anfahrschäden an Riegeln/StützenGefahrenbeurteilung und Sperrprotokoll

Sowohl die wöchentliche Eigenkontrolle als auch die jährliche Fremdprüfung erfordern eine lückenlose Dokumentation. Fehlt die kontinuierliche Zwischenkontrolle durch das Personal, verliert auch ein positives Jahresgutachten vor Gericht seine Entlastungswirkung. Die Bestellung einer befähigten Person stellt sicher, dass die jährliche Prüfung den formellen Qualitätskriterien entspricht.

Die wöchentliche Sichtprüfung durch das Personal

Die wöchentliche Sichtkontrolle ist die erste Verteidigungslinie gegen schwere Unfälle im Lager. Flurförderzeuge touchieren im hektischen Tagesgeschäft regelmäßig Ständerrahmen, Eckschützer oder Aussteifungen. Ohne systematische Begehung summieren sich mikroskopische Risse und unbemerkte Materialermüdungen zu akuten Einsturzrisiken.

Das unterwiesene Lagerpersonal muss bei der Begehung nach einem festen Schema vorgehen. Die Kontrolle erfolgt bei laufendem Betrieb vom Hallenboden aus, ohne dass Regale aufwendig entladen werden müssen, sofern keine kritischen Verformungen erkennbar sind. Jeder Befund wird unverzüglich aufgezeichnet und der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Lagerleiter gemeldet.

Prüfpunkte der wöchentlichen Sichtkontrolle

  • Prüfung aller Ständerrahmen und Regalstützen auf sichtbare Einbeulungen, Kaltverformungen oder Risse.
  • Kontrolle der Traversen und Längsriegel auf Einhaltung der maximal zulässigen Biegung.
  • Vollständigkeitsprüfung der Sicherungsstifte gegen unbeabsichtigtes Ausheben der Riegel.
  • Prüfung der Bodenverankerungen und Fußplatten auf gelockerte Schwerlastdübel oder Korrosion.
  • Kontrolle der Anfahr- und Rammschutzelemente an den Ecken der Regalgänge.
  • Prüfung der Lesbarkeit und Vorhandensein der vorgeschriebenen Belastungsschilder.

Papierbasierte Klemmbretter und verstreute Excel-Listen führen in der Praxis regelmäßig zu Dokumentationslücken. Wenn ein Sicherungsstift fehlt und Wochen später eine Traverse aushängt, prüft die Aufsichtsbehörde das Erstelldatum der Prüfberichte. Eine rechtssichere Sichtprüfung verlangt eine direkte, manipulationssichere Erfassung im Moment der Begehung.

Die jährliche Experteninspektion im Detail

Einmal pro Jahr reicht die reine Sichtprüfung vom Hallenboden nicht mehr aus. Die jährliche Experteninspektion nach DIN EN 15635 ist eine systematische, detaillierte Hauptprüfung aller ortsfesten Lagereinrichtungen. Sie muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden, die nach TRBS 1203 über nachweisbare Fachkenntnisse, technische Ausbildung und spezifische Berufserfahrung verfügt.

Der Prüfer bewertet die Gesamtkonstruktion unter statischen und dynamischen Gesichtspunkten. Neben der physischen Inspektion aller Bauteile analysiert die befähigte Person die Protokolle der wöchentlichen Kontrollen, um wiederkehrende Schadensschwerpunkte im Lager zu identifizieren.

Prüfschritte der jährlichen Hauptprüfung

  1. 1Sichtung der bestehenden Prüfdokumentation und Abgleich mit den Feld- und Fachlasten der Betriebsanleitung.
  2. 2Prüfung der vertikalen Lotabweichung der Regalanlage unter Volllast mit Präzisionsmessgeräten.
  3. 3Messtechnische Erfassung von Materialverformungen an Stützen und Aussteifungen unter Verwendung von Messskalen.
  4. 4Sicht- und Funktionsprüfung der Schweißnähte, Schraubverbindungen und Verankerungen am Hallenboden.
  5. 5Abgleich aller Kennzeichnungen mit den real installierten Regaltypen und Spezifikationen des Herstellers.
  6. 6Erstellung des formellen Prüfberichts inklusive Mängelverzeichnis und Vergabe der Prüfplaketten.

Eine unvollständige Experteninspektion entfaltet keinerlei haftungsbefreiende Wirkung für die Geschäftsführung. Wenn der Prüfer Mängel übersieht oder Berichte ohne messtechnische Belege ausstellt, verbleibt das Vollhafftrisiko beim Betreiber der Anlage.

Schadensklassen nach DIN EN 15635: Das Ampelsystem

Zur objektiven Bewertung von Beschädigungen legt die DIN EN 15635 ein verbindliches dreistufiges Ampelsystem fest. Dieses System unterscheidet Schäden nach ihrer Auswirkung auf die Tragfähigkeit der Konstruktion und gibt exakte Handlungsanweisungen vor.

Maßgeblich für die Einstufung sind die gemessenen Abweichungen über eine Messlänge von 1 Meter an den beschädigten Bauteilen. Liegt eine Verformung an Stützen in Gangrichtung bei maximal 5 mm oder quer zur Gangrichtung bei maximal 3 mm, fällt der Schaden in die grüne Gefahrenstufe. Bei Diagonalverstrebungen liegt dieser Grenzwert bei maximal 10 mm.

Klassifizierung nach dem Ampelsystem der DIN EN 15635

  • Grüne Gefahrenstufe (Geringer Schaden): Beschädigung liegt innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen. Das Regal bleibt voll betriebsfähig. Der Schaden muss dokumentiert und bei der nächsten Prüfung kontrolliert werden.
  • Orange Gefahrenstufe (Gefährliche Beschädigung): Die Belastungsgrenzen sind gefährdet. Das betroffene Regalfeld muss nach dem Entladen sofort gesperrt werden. Eine erneute Beladung vor der Fachreparatur ist untersagt.
  • Rote Gefahrenstufe (Sehr schwere Beschädigung): Es besteht akute Einsturzgefahr. Das Regal ist unverzüglich komplett zu entlasten, physisch abzusperren und bis zur Instandsetzung außer Betrieb zu nehmen.

Die Toleranzgrenzen der DIN EN 15635 sind absolut und beinhalten keinen Spielraum für subjektive Schätzungen. Bei Stufe Orange oder Rot muss das Sperrprotokoll unverzüglich greifen. Eine Weiterverwendung aus betrieblichen Gründen stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar.

Der rechtskonforme Prüfbericht und Instandsetzung

Nach Abschluss jeder Regalprüfung muss die befähigte Person einen schriftlichen Prüfbericht anfertigen. Dieses Dokument dient gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Betriebsprüfern als juristischer Nachweis der Erfüllung der Betreiberpflichten.

Stellt der Prüfbericht Mängel der Kategorie Orange oder Rot fest, ist der Betreiber gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Instandsetzung einzuleiten. Dabei gelten strengste technische Regeln: Kaltrichten verbogener Profilbauteile oder unsachgemäßes Verschweißen beschädigter Riegel ist nach DIN EN 15635 strikt unzulässig. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Austausch beschädigter Systemkomponenten gegen Originalbauteile des Herstellers durchgeführt werden.

Anforderungen an die rechtskonforme Mängelbeseitigung

  1. 1Erstellung des Prüfberichts mit Angabe von Standort, Regalanlage, Schadensklasse und Fotodokumentation.
  2. 2Unverzügliche Absperrung und Entlastung betroffener Regalfelder bei Risikoklasse Orange oder Rot.
  3. 3Beschaffung und fachgerechter Einbau von Original-Ersatzteilen nach den Spezifikationen des Herstellers.
  4. 4Dokumentierte Re-Inspektion und schriftliche Wiederfreigabe der Anlage durch die befähigte Person.
  5. 5Revisionssichere Archivierung des Prüfberichts und des Reparaturnachweises in der Compliance-Akte.

Verstöße gegen vollziehbare Anordnungen der Aufsichtsbehörde ahndet das Arbeitsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit: Handelt ein Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig einer Anordnung nach § 22 Abs. 3 ArbSchG zuwider, kann eine Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro verhängt werden (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und Abs. 2 ArbSchG). Kommt es infolge mangelhafter Reparaturen zu Personen- oder Sachschäden, greift unweigerlich die persönliche Haftung der Führungskräfte.

Auditfeste Regalprüfung in der Praxis

In der betrieblichen Praxis scheitert die Rechtskonformität selten am bösen Willen, sondern an zersplitterten Abläufen. Papierne Prüfprotokolle versauern in Aktenordnern, Fotos von Anfahrschäden liegen ungeordnet auf Smartphones, und die Nachweise der wöchentlichen Kontrollen fehlen im entscheidenden Moment der behördlichen Prüfung. Auflösen lässt sich das nur durch ein integriertes Modell aus digitaler Nachweisführung und klar besetzten Beauftragten-Rollen.

Ein digitaler Workspace für gesetzliche Beauftragten-Rollen bündelt diese Nachweise in einer zentralen Oberfläche. Solche Plattformen automatisieren wiederkehrende Prüfzyklen, sichern zeitgestempelte Begehungsprotokolle der wöchentlichen Sichtkontrolle und verknüpfen Mängelfotos direkt mit dem betroffenen Regalsegment. Anstelle unübersichtlicher Zettelwirtschaft entsteht auf Knopfdruck ein vollständig auditfester Gesamtnachweis für die Gewerbeaufsicht.

Zwei Wege zur rechtssicheren Lagersicherheit

  • Interne Lösung mit Software-Unterstützung: geeignet für eigene Fachexperten und Sicherheitsbeauftragte. Digitalisiert werden begehungsgestützte Prüfprotokolle, Fristenüberwachung und rechtssichere Nachweisketten für alle Beauftragten-Rollen.
  • Externe Beauftragte: namentliche Besetzung durch externe, zertifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und befähigte Personen, die die jährliche Experteninspektion und die operative Betreuung des Lagers übernehmen.

Wir übernehmen Compliance. Sie führen Ihr Unternehmen. Ob Sie Ihre internen Inspektionen digitalisieren oder die komplette Betreuung durch CIVAC Externe Beauftragte abbilden lassen: Sie erhalten eine lückenlose Nachweiskette, die jeder behördlichen Überprüfung standhält.

Häufige Fragen

Wer darf die wöchentliche Regalprüfung durchführen?

Die wöchentliche Sichtkontrolle nach DIN EN 15635 darf durch intern unterwiesenes Lagerpersonal durchgeführt werden. Diese sogenannten Regalchecker benötigen keine Qualifikation als befähigte Person, müssen aber die Schadensklassen und betrieblichen Vorgaben kennen.

Wer ist die befähigte Person für die jährliche Regalprüfung?

Die jährliche Experteninspektion muss zwingend von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Diese benötigt durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die notwendige Fachkenntnis zur Prüfung von Regalsystemen.

Sind Regalprüfungen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Regalanlagen gelten nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Gemäß § 14 BetrSichV und der DGUV Information 208-043 sind Betreiber verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen, um Unfälle zu vermeiden.

Was bedeuten die Schadensklassen bei der Regalprüfung?

Die DIN EN 15635 teilt Schäden in drei Stufen ein: Grün bedeutet Beobachtungsbedarf bei weiterer Nutzung. Orange verlangt ein sofortiges Entladen und Sperren zur Reparatur. Rot bedeutet akute Gefahr und erfordert die sofortige, absolute Sperrung der Anlage.

Warum ist die Dokumentation der Regalprüfung so wichtig?

Im Schadensfall prüft die Aufsichtsbehörde zuerst die lückenlose Nachweisführung. Ohne unterschriebenen und zeitgestempelten Prüfbericht haften Geschäftsführer unter Umständen persönlich nach § 130 OWiG

Darf ich beschädigte Regalteile selbst reparieren?

Instandsetzungen an Regalsystemen dürfen ausschließlich nach den exakten Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden. Nach der Reparatur muss das Regal durch eine befähigte Person erneut geprüft und offiziell freigegeben werden.

Unverbindlich

Klingt nach viel Arbeit?

Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.

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Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

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