Explosionsschutzbeauftragte
Zoneneinteilung, Explosionsschutzdokument und Zündquellenkontrolle in ATEX-Bereichen. Bestellt, um das Ex-Dokument nach Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung aktuell und prüffähig zu halten.
GefStoffV · TRGS 720/721/722 · BetrSichV
Explosionsschutzbeauftragte: Mit uns sprechen
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Was ist eine Explosionsschutzbeauftragte?
Die Explosionsschutzbeauftragte ist die vom Arbeitgeber benannte Person, die den Explosionsschutz in gefährdeten Bereichen aktuell, dokumentiert und prüfbereit hält. Die Rolle liegt an der Schnittstelle von Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), mit den praktischen Vorgaben der TRGS-Reihe 720, 721 und 722 sowie dem ATEX-Rahmen für Produkte und Betrieb.
Kernpflicht ist das Explosionsschutzdokument nach Paragraf 6 GefStoffV (in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5 GefStoffV). Es hält fest, wo explosionsfähige Atmosphären entstehen können, teilt diese Bereiche in Zonen 0, 1 und 2 für Gase sowie 20, 21 und 22 für Stäube nach TRGS 720 und TRGS 721 ein und legt die daraus folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen fest. Die TRGS 722 behandelt das Vermeiden und Einschränken gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre.
Die Explosionsschutzbeauftragte ist meist eine delegierte Funktion: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, benennt aber eine fachkundige Person für Zoneneinteilung, Zündquellenkontrolle, Geräteauswahl (Kategorien nach Richtlinie 2014/34/EU, ATEX-Produktrichtlinie) und die wiederkehrenden Prüfungen nach Paragraf 14 und Anhang 2 BetrSichV.
Die Beauftragte verbindet den Explosionsschutz mit der Arbeitsfreigabe: Heissarbeiten, Instandhaltung und Reinigung in Zonen erfordern Erlaubnisscheine und Zündquellenmanagement. Weil chemische, mechanische und elektrische Zündrisiken zusammentreffen, verlangt die Rolle nachgewiesene Fachkunde und laufende Aktualisierung bei jeder Änderung von Stoffen, Prozessen oder Anlagen.
Kernaufgaben der Explosionsschutzbeauftragten
- Explosionsschutzdokument nach Paragraf 6 GefStoffV erstellen und fortschreiben, einschliesslich zugrunde liegender Gefährdungsbeurteilung.
- Gefährdete Bereiche nach TRGS 720 und TRGS 721 in Zonen einteilen und Zonenpläne aktuell halten.
- TRGS 722 anwenden, um gefährliche explosionsfähige Atmosphäre an der Quelle zu vermeiden oder einzuschränken.
- Die 13 Zündquellen der EN 1127-1 ermitteln und beherrschen, u. a. Elektrostatik, mechanische Funken und heisse Oberflächen.
- Prüfen, dass Geräte und Schutzsysteme der erforderlichen Kategorie nach Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) entsprechen.
- Wiederkehrende Prüfungen der Anlagen in Zonen nach BetrSichV organisieren und Qualifikation der befähigten Person sichern.
- Erlaubnisscheinverfahren für Heissarbeiten und Instandhaltung in Ex-Bereichen betreiben.
- Beschäftigte im Umfeld gefährdeter Bereiche zu Verhalten und Zündquellenvermeidung unterweisen.
- Ex-Dokument bei Stoff-, Prozess- oder Anlagenänderungen sowie nach Ereignissen und Beinaheunfällen prüfen.
- Prüfnachweise, Abweichungsverfolgung und Korrekturmaßnahmen für die Aufsichtsbehörde bereithalten.
Wann ist eine Bestellung erforderlich?
Es gibt keine einzelne Vorschrift, die für jeden Arbeitgeber eine namentlich benannte Explosionsschutzbeauftragte verlangt. Die Pflicht ergibt sich mittelbar: Nach Paragraf 5 und Paragraf 6 GefStoffV muss der Arbeitgeber die Explosionsgefährdung beurteilen und das Explosionsschutzdokument erstellen, bevor in Bereichen mit möglicher explosionsfähiger Atmosphäre gearbeitet wird. Fehlt die eigene Fachkunde, ist die Delegation an eine fachkundige Explosionsschutzbeauftragte der übliche Weg.
In der Praxis ist der Auslöser das Vorhandensein von Zonen. Sobald ein Arbeitsplatz Zone 0/1/2 (Gase, Dämpfe, Nebel) oder Zone 20/21/22 (Stäube) aufweist, schuldet der Arbeitgeber ein gepflegtes Ex-Dokument, wiederkehrende BetrSichV-Prüfungen und Zündquellenmanagement und benennt fast immer eine verantwortliche Person. Die Fachkunde richtet sich nach TRBS 1112 und den einschlägigen TRGS; Prüfungen erfolgen durch eine befähigte Person nach TRBS 1203, soweit einschlägig.
Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen, den Umfang festlegen (welche Anlagen, welche Bereiche), die Qualifikation bestätigen und Befugnisse sowie Mittel einräumen. Die rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers wird dadurch nicht übertragen.
- Vorhandensein von Zone 0/1/2 mit Gas- oder Dampfatmosphäre
- Vorhandensein von Zone 20/21/22 mit brennbarem Staub
- Lagerung oder Verarbeitung brennbarer Flüssigkeiten, Gase oder Stäube nach GefStoffV
- Neue oder geänderte Anlagen, die die Ex-Beurteilung verändern
- Fehlende eigene Fachkunde zur Pflege des Ex-Dokuments
- Auflage von Behörde oder Versicherer nach einem Ereignis
Branchen, die diese Rolle benötigen
- Chemische und petrochemische Produktion
- Lack-, Beschichtungs- und Lösemittelverarbeitung
- Getreidehandel, Mühlen und Lebensmittelpulver
- Holzbearbeitung und Möbelfertigung
- Pharma- und Feinchemieanlagen
- Raffinerien, Tanklager und Kraftstofflogistik
- Abwasser- und Biogasanlagen
- Metallschleifen, additive Fertigung und Pulverbeschichtung
- Batterie- und Energiespeicherproduktion
- Brennereien und Spirituosenhandling
Wie CIVAC die Explosionsschutz-Rolle unterstützt
CIVAC gibt der Explosionsschutzbeauftragten einen strukturierten Ort, um Ex-Dokument, Zonenpläne und Prüfnachweise prüfbereit zu halten. Wiederkehrende BetrSichV-Prüfungen, Prüfungen der befähigten Person und Heissarbeits-Erlaubnisscheine werden zu terminierten Aufgaben mit Verantwortlichen und Fälligkeiten, sodass nichts vor einem Behördenbesuch unbemerkt verfällt. Die Dokumentationssäule speichert Explosionsschutzdokument, TRGS-basierte Zoneneinteilungen und Korrekturmaßnahmen als versionierte Nachweise; Schulungszuweisungen decken Beschäftigte in Zonen ab. Löst eine Stoff-, Prozess- oder Anlagenänderung eine Neubewertung aus, erzeugt CIVAC die Folgeaufgabe und verknüpft sie mit dem betroffenen Dokument, sodass die Kette von Änderung über aktualisiertes Ex-Dokument bis zum Nachweis nachweisbar bleibt.
Häufige Fragen
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