Brandschutzhelfer
Bedient Feuerlöscher, unterstützt die Räumung und hilft beim Sammelplatz-Appell. Für mindestens 5 % der Beschäftigten ausgebildet und bestellt, wie es die Arbeitsstättenregel zum Brandschutz fordert.
ASR A2.2 · DGUV Information 205-023 · § 10 ArbSchG
Brandschutzhelfer: Mit uns sprechen
Drei Zeilen und Sie sind in unserem Posteingang. Antwort innerhalb eines Werktags.
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzhelfer ist ein bestellter und ausgebildeter Beschäftigter, der in der Entstehungsphase eines Brandes handelt: Er bedient tragbare Feuerlöscher gegen einen Entstehungsbrand, unterstützt die geordnete Räumung des Gebäudes und hilft beim Appell am Sammelplatz. Die Rolle ist Teil der Pflicht des Arbeitgebers, die Notfallorganisation aufzubauen.
Rechtlicher Anker ist § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Er verpflichtet den Arbeitgeber, die Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und insbesondere Beschäftigte zu benennen, die diese Aufgaben übernehmen. Die praktische Ausgestaltung liefert die ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände"), die die allgemeine Pflicht aus § 4 ArbStättV in konkrete Vorgaben zu Feuerlöscheinrichtungen und zur Zahl der Brandschutzhelfer umsetzt.
Die ASR A2.2 nennt den bekannten Richtwert: In der Regel sollen 5 Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein. Der Prozentsatz ist ein Ausgangswert, keine Obergrenze. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen gleichzeitigen Schichten, hohem Besucheraufkommen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität erhöht der Arbeitgeber die Zahl auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Inhalt und Umfang der Ausbildung richten sich nach DGUV Information 205-023 ("Ausbildung zum Brandschutzhelfer"). Sie unterscheidet einen theoretischen Teil (Grundzüge des Verbrennens, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, Organisation) von einem praktischen Teil mit Löschübungen am realen Feuer. Der Brandschutzhelfer ist kein Brandschutzbeauftragter und ersetzt ihn nicht; beide Rollen haben unterschiedliche Qualifikationen und Verantwortlichkeiten.
Praktisch ist die Rolle ebenso vorbeugend wie reaktiv. Der Brandschutzhelfer kennt die Flucht- und Rettungswege, die Standorte von Löschern und Feuermeldern und den Sammelplatz, achtet auf blockierte Wege und defekte Einrichtungen und meldet sie und nimmt an Übungen teil. Ziel ist, dass in der ersten Minute eines Brandes ausgebildete Personen ruhig und richtig handeln, während die Alarmkette läuft und die Feuerwehr gerufen wird. So wird aus einer abstrakten Pflicht eine handlungsfähige Notfallorganisation, die im Ernstfall trägt.
Kernaufgaben des Brandschutzhelfers
- Tragbare Feuerlöscher und bereitgestellte Löschmittel gegen einen Entstehungsbrand im Rahmen des Selbstschutzes einsetzen
- Geordnete Räumung des Gebäudes unterstützen und Kollegen sowie Besucher zu den Fluchtwegen leiten
- Beim Appell und der Personenzählung am Sammelplatz mitwirken
- Standorte von Löschern, Feuermeldern, Flucht- und Rettungswegen sowie Notausgängen im eigenen Bereich kennen
- Mängel an Brandschutzeinrichtungen und blockierte Fluchtwege erkennen und melden
- An Räumungsübungen und Wiederholungsübungen teilnehmen und bei der Nachbesprechung helfen
- Den Brandschutzbeauftragten oder Verantwortlichen im vorbeugenden Brandschutz unterstützen
- Im Rahmen des Alarm- und Gefahrenabwehrplans handeln und Informationen an eintreffende Einsatzkräfte weitergeben
- Eigene Ausbildung und Löschübung nach DGUV Information 205-023 aktuell halten
Bestellung und Qualifikation
Es gibt keine eigene Verordnung, die für jeden Brandschutzhelfer eine förmliche schriftliche Bestellung vorschreibt, doch die Benennungspflicht des Arbeitgebers folgt unmittelbar aus § 10 ArbSchG in Verbindung mit der ASR A2.2. In der Praxis stellen Arbeitgeber eine schriftliche Bestellung aus, damit die Aufgabenübertragung, der Umfang und die Befugnisse des Helfers dokumentiert und gegenüber Behörde und Unfallversicherungsträger nachweisbar sind.
Die Zahl der Helfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Die ASR A2.2 nennt 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten als Regelanteil; er steigt mit der Brandgefährdung, mit der Anwesenheit vieler Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität und mit einer Gebäudegeometrie, die die Räumung erschwert.
Die Qualifikation richtet sich nach DGUV Information 205-023. Die Ausbildung verbindet Theorie mit einer praktischen Löschübung am realen Feuer; ohne den praktischen Teil ist die Bestellung nicht tragfähig begründet. Eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre wird empfohlen, früher, wenn Gefährdungsbeurteilung, bauliche Änderungen oder neue Verfahren es erfordern. Geeignet sind körperlich belastbare Personen, die während der Betriebszeiten anwesend und über Bereiche und Schichten verteilt sind, sodass jederzeit eine Abdeckung besteht. Bei grossen oder über Etagen und Schichten verteilten Gebäuden sollte der Bestellplan die Helfer Bereichen und Zeiten zuordnen, damit der 5-Prozent-Anteil nicht nur eine Zahl auf dem Papier ist, sondern reale, anwesende Abdeckung, wann immer Menschen arbeiten. Die Bestellung sollte zudem die Aufgaben und Grenzen des Helfers benennen.
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG mit Bedarf an organisierter Brandbekämpfung und Räumung
- Arbeitgeberpflicht nach § 10 ArbSchG zur Benennung von Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung
- Erreichen des in der Regel geforderten Anteils von 5 Prozent der Belegschaft nach ASR A2.2
- Erhöhte Brandgefährdung, viele Besucher oder Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Schichtbetrieb oder grosse bzw. komplexe Gebäude mit Abdeckungsbedarf in jeder Schicht
Wo Brandschutzhelfer gebraucht werden
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit größeren Belegschaften
- Fertigung, Metall- und Holzverarbeitung
- Lager, Logistik und Distributionszentren
- Handel, Einkaufszentren und Orte mit Publikumsverkehr
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Einrichtungen mit hilfsbedürftigen Personen
- Hotels, Gastronomie und Veranstaltungsorte
- Schulen, Hochschulen und Ausbildungszentren
- Chemie-, Pharma- und Laborbetriebe mit erhöhter Brandlast
How CIVAC supports the fire safety assistant role
CIVAC hält die Brandschutzhelfer-Pflicht prüfsicher an einem Ort. Die Teamansicht listet jeden bestellten Helfer, den abgedeckten Bereich samt Schicht und ob der aktuelle Stand zum 5-Prozent-Anteil der ASR A2.2 passt, sodass eine Lücke sichtbar wird, bevor eine Prüfung sie findet. Die Schulungsakte enthält Theorie und Löschübung nach DGUV Information 205-023, mit hinterlegtem Nachweis und überwachtem Auffrischungstermin. CIVAC erzeugt eine Aufgabe, bevor eine Qualifikation abläuft, und leitet sie an den Verantwortlichen. Schriftliche Bestellungen, der Verweis auf die zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung und Übungsnachweise liegen in der Dokumentationssäule, sodass die Linie von § 10 ArbSchG über die ASR A2.2 bis zur benannten Person einen Klick entfernt ist, wenn Behörde oder Unfallversicherungsträger fragen.
Häufige Fragen
Diese Rolle für Ihr Unternehmen besetzen?
Bestellen Sie unsere Experten als externe Beauftragten oder lizenzieren Sie CIVAC für Ihr eigenes Team. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Aufbau passt.