77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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Ausfuhrverantwortliche

Güterklassifizierung, Dual-Use-Prüfung und Endverbleibskontrolle vor jeder Lieferung. Abgleich gegen Sanktions- und Embargolisten, Lückenlose Genehmigungsverwaltung, BAFA-prüfungssicher.

Schwerpunkte
Dual-UseSanktionenEndverbleibBAFA
Rechtsgrundlage

AWG · AWV · EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821

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Was macht ein Ausfuhrverantwortlicher?

Ein Ausfuhrverantwortlicher stellt sicher, dass die Ausfuhren eines Unternehmens dem deutschen und europäischen Außenwirtschafts- und Exportkontrollrecht entsprechen, bevor Güter, Software oder Technologie das Land verlassen. Rechtsgrundlagen sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf nationaler Ebene sowie die Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) zusammen mit den EU-Sanktions- und Embargoverordnungen auf Unionsebene. Die Benennung erfolgt auf Geschäftsführungs- oder Vorstandsebene. Der Ausfuhrverantwortliche ist keine Stabsstelle, sondern ein Mitglied der Leitung, das die persönliche Verantwortung trägt und von einem Exportkontrollbeauftragten unterstützt wird.

Kernaufgabe ist die vorbeugende Prüfung vor jeder Lieferung. Der Verantwortliche klassifiziert Güter gegen die Ausfuhrliste und den Dual-Use-Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821, prüft Endverwendung und Endverwender und gleicht alle Beteiligten gegen die EU- und nationalen Sanktions- und Embargolisten ab. Ist ein Geschäft genehmigungspflichtig, holt der Verantwortliche die Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein und verfolgt deren Bedingungen und Ablauf. Die Prüfung endet nicht mit der ersten Freigabe: Ändern sich Kontrolllisten, Sanktionen oder der Empfängerkreis, ist der Abgleich zu wiederholen, bevor die nächste Sendung geht.

Die Rolle umfasst auch die interne Compliance, oft über ein Internal Compliance Programme (ICP), auf das die Verordnung (EU) 2021/821 verweist: schriftliche Verfahren, Verantwortlichkeiten, Prüfung, Schulung, Dokumentation und Audits. Dazu gehört die Frage, wer im Urlaubs- und Krankheitsfall freigibt, auf welchem Weg Vertrieb, Logistik und Auftragsabwicklung einen Verdachtsfall melden und wie eine Übergabe an einen Nachfolger belegt wird. Geschult werden vor allem die Bereiche mit dem Erstkontakt zu Kunden und Sendungen, weil dort die Anhaltspunkte für einen kritischen Endverbleib zuerst sichtbar werden.

Wie eine BAFA-Prüfung ausgeht, entscheidet die Nachweisführung. Der Verantwortliche führt vollständige Aufzeichnungen zu Klassifizierungen, Prüfungen und Genehmigungen und stellt die Anwendung der Catch-all-Kontrollen und der Regeln zum Technologietransfer sicher, die auch für die Übermittlung von Software und Konstruktionsdaten ins Ausland gelten. Wiederkehrende Befunde aus der Praxis: eine Klassifizierung ohne dokumentierte Begründung, ein Sanktionsabgleich, dessen Zeitpunkt sich nicht mehr feststellen lässt, eine Genehmigung, deren Auflagen niemand nachhält, und Schulungen ohne Teilnehmernachweis. Verstöße gegen AWG und AWV können strafbar sein, weshalb die Prüfung dokumentiert und nachvollziehbar sein muss.

Kernaufgaben des Ausfuhrverantwortlichen

  • Das innerbetriebliche Exportkontrollsystem organisieren und überwachen, statt die Einzelprüfung selbst zu erledigen.
  • Sicherstellen, dass Güter, Software und Technologie gegen die Ausfuhrliste und Anhang I der VO (EU) 2021/821 klassifiziert werden.
  • Sicherstellen, dass alle Beteiligten vor der Lieferung gegen EU- und nationale Sanktions- und Embargolisten geprüft werden.
  • Endverbleibs- und Endverwenderkontrollen einschließlich Catch-all nach AWV im Ablauf verankern.
  • Ein verbindliches fachliches Stopp- und Weisungsrecht festlegen, damit eine gesperrte Lieferung nur nach Exportkontrollprüfung freigegeben wird.
  • Genehmigungsanträge beim BAFA zeichnen oder die Zeichnungsbefugnis mit dokumentierter Verantwortungsübernahme delegieren.
  • Das Internal Compliance Programme (ICP) einrichten und fortschreiben.
  • Personal für die Exportkontrolle auswählen und für seine Weiterbildung sorgen.
  • Für vollständige Aufzeichnungen zu Klassifizierungen, Prüfungen und Genehmigungen sorgen und Listenänderungen nachhalten lassen.
  • Bei BAFA-Prüfungen und Behördenanfragen als verantwortlicher Ansprechpartner einstehen.

Bestellung und Verantwortung

Der Ausfuhrverantwortliche ist keine Stabsstelle. Nach dem BAFA-Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle muss er zwingend Mitglied des vertretungsberechtigten Organs sein, also des Vorstands, der Geschäftsführung oder ein vertretungsberechtigter Gesellschafter; Prokura reicht nicht aus. Leiten mehrere Personen gemeinsam, ist der nach der internen Geschäftsverteilung für die genehmigungspflichtigen Lieferungen zuständige Geschäftsleiter zu bestellen. Er ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften persönlich verantwortlich und hat alle personellen und sachlichen Vorkehrungen zu treffen; ihm obliegen die Organisation und Überwachung des innerbetrieblichen Exportkontrollsystems sowie die Auswahl des Personals und dessen Weiterbildung. Die operative Prüfung selbst kann er delegieren, etwa an eine Stabsstelle Exportkontrolle oder einen Exportkontrollbeauftragten; die Verantwortung bleibt bei ihm.

Die Benennung gegenüber dem BAFA erfolgt mit dem Formular AV1 nebst Handelsregisterauszug. Sie ist mehr als eine Formalie: Einen Antrag auf eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung für gelistete Güter kann nur stellen, wer einen Ausfuhrverantwortlichen bestellt und gegenüber dem BAFA benannt hat. Für die Ausfuhr nicht gelisteter Güter und für die Verbringung von Dual-Use-Gütern ist die Benennung rechtlich keine Antragsvoraussetzung, das BAFA empfiehlt die interne Bestellung aber auch dort. Wird die Zeichnungsbefugnis delegiert, erklärt der Ausfuhrverantwortliche die Verantwortungsübernahme mit dem Formular AV2, das nur ein Jahr gilt und rechtzeitig zu erneuern ist.

Die materiellen Pflichten ergeben sich aus AWG und AWV, die die ungenehmigte Ausfuhr gelisteter Güter und Dual-Use-Güter verbieten, sowie aus der Verordnung (EU) 2021/821. Sanktionsverordnungen fügen personenbezogene Verbote hinzu, die unabhängig vom Gut gelten. Die Notwendigkeit eines Internal Compliance Programme folgt für gelistete Güter aus § 8 Abs. 2 AWG, für Nutzer von Sammelgenehmigungen und der Allgemeinen Genehmigung EU007 unmittelbar aus Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/821 samt Nebenbestimmung 3, und im Übrigen aus § 130 OWiG.

  • Antrag auf eine BAFA-Genehmigung für gelistete Güter, der eine AV1-Benennung voraussetzt.
  • Beginn der Ausfuhr physischer Güter, Software oder Technologie aus der EU.
  • Umgang mit Dual-Use-Gütern nach Anhang I der VO (EU) 2021/821.
  • Ausfuhr in sanktionierte, embargobelegte oder sensible Bestimmungsziele.
  • Einführung eines Internal Compliance Programme (ICP).
  • Wechsel in der Geschäftsleitung, bei Produkten, Kunden oder Bestimmungsländern.

Wo Ausfuhrverantwortliche erforderlich sind

  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Elektronik und Halbleiter
  • Wehr- und Sicherheitstechnik
  • Luft- und Raumfahrt
  • Chemie und Werkstoffe
  • Software und IT
  • Automobilzulieferer
  • Telekommunikation
  • Forschungseinrichtungen
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle des Ausfuhrverantwortlichen unterstützt

CIVAC führt die Rolle des Ausfuhrverantwortlichen als eigene Rollenakte: wer benannt ist, seit wann, mit welchem Aufgabenzuschnitt und wer im Urlaubs- und Krankheitsfall vertritt, steht an einer Stelle statt in einer Mail. Aufgabenvorlagen für die Rolle strukturieren Klassifizierung, Sanktionsabgleich, Endverbleibskontrolle und Genehmigungsantrag als terminierte Schritte, sodass vor einer Lieferung keiner davon übersprungen wird.

Genehmigungen und ihre Auflagen liegen als Termine mit Erinnerung im System, ebenso die selbst gesetzten Intervalle, in denen Kontroll- und Sanktionslisten erneut zu sichten sind. Schulungen für Vertrieb, Logistik und Auftragsabwicklung werden je Person mit Nachweis dokumentiert, wie es ein Internal Compliance Programme verlangt. Der Append-Only-Audit-Trail hält fest, wer wann welchen Vorgang freigegeben hat, und liefert bei einer BAFA-Prüfung die Nachweiskette je Lieferung. Die Rolle kostet 49 Euro pro Monat.

Häufige Fragen zum Ausfuhrverantwortlichen

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