77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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SSO

Schiffssicherheitsbeauftragte

Umsetzung des Plans zur Gefahrenabwehr, Zugangskontrolle, Sicherheitsübungen und Reaktion auf Gefahrenstufen an Bord. Schnittstelle zum Beauftragten des Unternehmens und der Hafenanlage nach ISPS-Code.

Schwerpunkte
ISPS-CodeZugangskontrolleÜbungenGefahrenstufe
Rechtsgrundlage

ISPS-Code · SOLAS Kap. XI-2 · VO (EG) 725/2004

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Schiffssicherheitsbeauftragte: Mit uns sprechen

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Was ist eine Schiffssicherheitsbeauftragte?

Eine Schiffssicherheitsbeauftragte (Ship Security Officer, SSO) ist die Person an Bord, die dem Kapitän gegenüber für die Umsetzung und Aufrechterhaltung des Plans zur Gefahrenabwehr (Ship Security Plan, SSP) verantwortlich ist. Die Funktion schützt Schiff, Besatzung, Fahrgäste und Ladung vor unrechtmäßigen Handlungen wie Terrorismus, Piraterie, blinden Passagieren und Sabotage. Die SSO ist der operative Anknüpfungspunkt der Gefahrenabwehr an Bord.

Rechtsgrundlage ist der Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code), der über Kapitel XI-2 des SOLAS-Übereinkommens verbindlich ist. In der EU überführt die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen den ISPS-Code und die einschlägigen SOLAS-Bestimmungen in unmittelbar geltendes EU-Recht und erstreckt Teile davon auf die Inlandsschifffahrt. Die nationale Umsetzung in Deutschland liegt bei den Flaggen- und Hafenstaatbehörden.

Die SSO arbeitet in einer dreistufigen Struktur. Der Beauftragte des Unternehmens (Company Security Officer, CSO) ist auf Unternehmensebene für die Risikobewertung des Schiffes und den SSP verantwortlich. Der Beauftragte der Hafenanlage (Port Facility Security Officer, PFSO) ist an Land für die Hafenanlage verantwortlich. Die SSO ist an Bord für die tägliche Umsetzung des Plans auf jeder Gefahrenstufe verantwortlich.

Der ISPS-Code definiert drei Gefahrenstufen. Stufe 1 ist der Normalbetrieb, Stufe 2 eine erhöhte Bedrohung, Stufe 3 eine außergewöhnliche und wahrscheinliche oder unmittelbar bevorstehende Bedrohung. Die SSO passt Zugangskontrolle, Sperrbereiche, Überwachung und Aufgaben der Besatzung an die von Verwaltung oder Unternehmen gesetzte Stufe an. Die SSO besitzt eine anerkannte SSO-Qualifikation und ist mit Schiff, Sicherheitsausrüstung und SSP vertraut.

Kernaufgaben der Schiffssicherheitsbeauftragten

  • Plan zur Gefahrenabwehr (SSP) an Bord umsetzen und Änderungen beim CSO vorschlagen
  • Zugang zum Schiff kontrollieren und Sperrbereiche, Personen, Gepäck und Vorräte steuern
  • Sicherheitsmaßnahmen an die geltende Gefahrenstufe 1, 2 oder 3 von Verwaltung oder Unternehmen anpassen
  • Regelmäßige Gefahrenabwehrübungen durchführen und an Übungen teilnehmen
  • Gefahrenabwehr des Schiffes prüfen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsausrüstung sicherstellen
  • Sicherheitsvorfälle, Verstöße und Abweichungen melden und aufzeichnen
  • Mit dem Beauftragten des Unternehmens (CSO) und der Hafenanlage (PFSO) abstimmen
  • Sicherheitsbewusstsein und Wachsamkeit der Besatzung durch Unterweisungen stärken
  • Angemessene Schulung des Personals mit Aufgaben der Gefahrenabwehr an Bord sicherstellen
  • Für die Gefahrenabwehr relevante Aufzeichnungen und das Continuous Synopsis Record führen

Wann muss eine Schiffssicherheitsbeauftragte benannt werden?

Der ISPS-Code verlangt, dass auf jedem Schiff, für das der Code gilt, eine Schiffssicherheitsbeauftragte benannt wird. Über SOLAS Kapitel XI-2 erfasst dies Fahrgastschiffe und Frachtschiffe ab 500 BRZ in der internationalen Fahrt sowie bewegliche Offshore-Bohreinheiten. In der EU erstreckt die Verordnung (EG) Nr. 725/2004 die Anforderungen und erlaubt den Mitgliedstaaten, Teile der Regelung auf inländische Fahrgastschiffe bestimmter Klassen anzuwenden.

Das Schifffahrtsunternehmen benennt die SSO für jedes seiner Schiffe als Teil der Erfüllung seiner Pflichten aus dem ISPS-Code und des Betriebs des für dieses Schiff genehmigten SSP. Die Benennung ist neben der Bestellung des Beauftragten des Unternehmens, der die Gefahrenabwehr über die Flotte überwacht, eine Unternehmensverantwortung. Eine Person kann je nach Flottengröße und Schiffstyp als SSO für mehr als ein Schiff benannt werden, sofern die Aufgaben auf jedem Schiff wirksam erfüllt werden können.

Die benannte SSO muss eine anerkannte Qualifikation besitzen und mit dem konkreten Schiff und dessen SSP vertraut sein. Die Verwaltung oder eine anerkannte Stelle der Gefahrenabwehr prüft die Einhaltung durch Ausstellung des Internationalen Zeugnisses über die Gefahrenabwehr (ISSC). Ohne benannte und kompetente SSO und genehmigten SSP kann ein Schiff kein gültiges ISSC führen und im Rahmen der Hafenstaatkontrolle festgehalten oder abgewiesen werden.

  • Fahrgast- und Frachtschiffe ab 500 BRZ in der internationalen Fahrt
  • Bewegliche Offshore-Bohreinheiten nach SOLAS Kapitel XI-2
  • Schiffe unter EU-Flagge nach Verordnung (EG) Nr. 725/2004
  • Inländische Fahrgastschiffe, soweit der Mitgliedstaat die Regelung erstreckt
  • Ausstellung oder Erneuerung des Internationalen Zeugnisses über die Gefahrenabwehr (ISSC)
  • Betrieb unter einem genehmigten Plan zur Gefahrenabwehr (SSP)

Wo Schiffssicherheitsbeauftragte tätig sind

  • Container- und Stückgutschifffahrt
  • Tanker- und Massengutreedereien
  • Fahrgastfähren und Kreuzfahrtlinien
  • Offshore-Bohr- und Versorgungsschiffe
  • Ro-ro- und Kurzstreckenseeverkehr
  • Spezial- und Schwergutfrachter
  • Reedereimanagement
  • Maritime Aus- und Weiterbildung
  • Flaggen- und Hafenstaatbehörden
  • Offshore-Energie- und Versorgungsbetriebe
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle der Schiffssicherheitsbeauftragten unterstützt

CIVAC gibt dem Betreiber einen strukturierten Ort für die Pflichten der Gefahrenabwehr, die die SSO trägt. Plan zur Gefahrenabwehr, genehmigte Versionshistorie, Internationales Zeugnis über die Gefahrenabwehr und die Qualifikation der SSO liegen gemeinsam in der Dokumentation, verknüpft mit dem konkreten Schiff. Die nach ISPS-Code geforderten wiederkehrenden Übungen werden zu wiederkehrenden Aufgaben mit Frist und Verantwortlichem, sodass der Übungsrhythmus vor einer Hafenstaatkontrolle nicht abreißt. Sicherheitsvorfälle, Verstöße und Korrekturmaßnahmen lassen sich am Schiff erfassen und bis zum Abschluss verfolgen. Fragt ein ISSC-Audit oder die Hafenstaatkontrolle nach Nachweisen zu Übungen, Schulung und Vorfallbearbeitung, sind die Aufzeichnungen aus einer Rollenansicht exportierbar statt aus Logbüchern und E-Mails rekonstruiert.

Häufige Fragen zur Schiffssicherheitsbeauftragten

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