77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen

Beurteilt Arbeitsplatz- und Notbeleuchtung: Beleuchtungsstärke- und Blendungsmessung, Wartungsfaktoren und wiederkehrende Prüfung nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1, abgestimmt mit dem Prüfregime der DGUV Vorschrift 3.

Schwerpunkte
BeleuchtungsstärkeASR A3.4NotbeleuchtungBlendung
Rechtsgrundlage

ASR A3.4 · DIN EN 12464-1 · DGUV Vorschrift 3

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Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen: Mit uns sprechen

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Was macht ein Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen?

Ein Sachkundiger für Beleuchtungsanlagen beurteilt und prüft Arbeitsplatz- und Notbeleuchtung, damit Beschäftigte ihre Arbeit sicher sehen können und Fluchtwege nutzbar bleiben. Die Arbeit gründet in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4, die die Mindestbeleuchtungsstärken für die Arbeitsstättenverordnung vorgibt, und in DIN EN 12464-1, die die Beleuchtungsanforderungen für Innenraumarbeitsplätze einschliesslich Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendungsgrenzen setzt. Die elektrische Sicherheit der Anlage wird im Prüfregime der DGUV Vorschrift 3 für elektrische Betriebsmittel geprüft.

In der Praxis misst der Sachkundige die Beleuchtungsstärke an den relevanten Aufgabenbereichen, beurteilt Blendung und Gleichmäßigkeit und prüft den Wartungsfaktor, damit die Beleuchtung den geforderten Wert über die Nutzungsdauer hält, nicht nur im Neuzustand. Bei der Sicherheitsbeleuchtung prüft er, dass Not- und Fluchtwegbeleuchtung die geforderten Werte erreicht und bei Ausfall der Normalversorgung einschaltet, wie ASR A3.4 und die Normen zur Sicherheitsbeleuchtung verlangen. Befunde lösen Reinigung, Lampentausch oder Umplanung aus.

Die Rolle verbindet zwei Regime. Beleuchtungsniveau und Ergonomie kommen aus ASR A3.4 und DIN EN 12464-1, während die elektrische Installation hinter den Leuchten, ihre Isolierung, Schutzmaßnahmen und Notstromversorgung unter die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen abgestimmt mit DGUV Vorschrift 3 fällt. Der Sachkundige dokumentiert jede Messung und Prüfung, die gefundenen Werte gegen die Sollwerte und die Korrekturmaßnahmen und liefert dem Arbeitgeber den Nachweis, dass die Arbeitsplatzbeleuchtung die Arbeitsstättenverordnung erfüllt und die Notbeleuchtung im Bedarfsfall funktioniert.

Kernaufgaben des Sachkundigen für Beleuchtung

  • Messung der Beleuchtungsstärke an Aufgabenbereichen gegen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1.
  • Beurteilung von Blendung (UGR) und Gleichmäßigkeit nach DIN EN 12464-1.
  • Prüfung des Wartungsfaktors, damit die Beleuchtung ihr Niveau über die Nutzungsdauer hält.
  • Prüfung der Not- und Fluchtwegbeleuchtung und der Umschaltung bei Versorgungsausfall.
  • Abstimmung der elektrischen Prüfung von Leuchten und Stromkreisen mit DGUV Vorschrift 3.
  • Planung von Reinigung, Lampentausch und Umplanung anhand der Messbefunde.
  • Festlegen der Prüfintervalle aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung.
  • Prüfung der Beleuchtung besonderer Bereiche wie Außenarbeitsplätze und Verkehrswege.
  • Dokumentation von Messungen, Sollwerten und Korrekturmaßnahmen.
  • Beratung des Arbeitgebers zu Beleuchtungsmodernisierung und energieeffizienten Lösungen.

Wann ist ein Sachkundiger für Beleuchtung erforderlich?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt für Arbeitsplätze eine der Sehaufgabe angemessene Beleuchtung und eine Sicherheitsbeleuchtung, wo der Ausfall der Normalbeleuchtung eine Gefahr schaffen würde. Die konkreten Werte und die Beurteilungsmethode stehen in ASR A3.4 für Arbeitsplätze und in DIN EN 12464-1 für Innenraumarbeitsplätze. Zur Prüfung der Einhaltung braucht der Arbeitgeber einen Sachkundigen mit dem Wissen und der Messtechnik, um Beleuchtungsstärke, Blendung, Gleichmäßigkeit und Wartungsfaktor zu beurteilen und die Notbeleuchtung zu bewerten.

Ein einheitliches gesetzliches Zertifikat für einen Beleuchtungssachkundigen gibt es nicht; gefordert ist ausreichende Fachkunde der Beleuchtungsregeln und -normen und die Fähigkeit, korrekt zu messen und zu bewerten. Die elektrische Prüfung der Anlage muss eine Elektrofachkraft im DGUV-Vorschrift-3-Regime durchführen, mit aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Intervallen. Prüfung und Messung sollten regelmäßig wiederholt werden, nach Änderungen am Arbeitsplatz oder der Beleuchtung und immer dann, wenn Wartungsfaktor oder Beschwerden auf ein gesunkenes Niveau hindeuten. Die Messprotokolle, der Abgleich mit den Sollwerten aus ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 und die Ergebnisse der Notbeleuchtungsprüfung bilden die Dokumentation, die die Aufsichtsbehörde erwartet.

  • Arbeitsplatzbeleuchtung nach Arbeitsstättenverordnung gefordert
  • Mindestbeleuchtungsstärken aus ASR A3.4 und DIN EN 12464-1
  • Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, wo Ausfall eine Gefahr schafft
  • Elektrische Prüfung im DGUV-Vorschrift-3-Regime
  • Änderungen an Arbeitsplatz, Beleuchtung oder Sehaufgabe

Wo die Beleuchtungsbeurteilung gilt

  • Büros und Verwaltung
  • Produktions- und Montagehallen
  • Lager und Logistik
  • Gesundheitswesen und Labore
  • Handel und Showrooms
  • Bildung und öffentliche Gebäude
  • Tiefgaragen und Tunnel
  • Außenarbeitsplätze und Höfe
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle des Beleuchtungssachkundigen unterstützt

CIVAC gibt dem Beleuchtungssachkundigen einen Workspace, der Messungen und Prüfungen im Zeitplan hält. Aufgabenvorlagen erfassen die Prüfung von Beleuchtungsstärke, Blendung und Gleichmäßigkeit gegen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 sowie den Test der Notbeleuchtung, mit Soll- und Messwert nebeneinander. Erinnerungen planen die regelmäßige Nachmessung und die mit DGUV Vorschrift 3 abgestimmte elektrische Prüfung und werden nach jeder Änderung am Arbeitsplatz oder der Beleuchtung ausgelöst. Befunde erzeugen Korrekturaufgaben für Reinigung, Lampentausch oder Umplanung, jeweils mit vollständigem Audit-Trail bis zum Abschluss verfolgt. Die Dokumentation hält Messprotokolle und Notbeleuchtungsergebnisse für die Aufsichtsbehörde bereit. Alle Daten liegen auf EU-Infrastruktur im Europäischen Wirtschaftsraum.

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