77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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EFK

Elektrofachkraft

Plant, beurteilt und prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wendet die fünf Sicherheitsregeln an und bescheinigt den sicheren Betrieb nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10 und den Befähigungsanforderungen der TRBS 1203.

Schwerpunkte
DGUV-V3-PrüfungFünf SicherheitsregelnVDE 1000-10Betriebsmittel
Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3 · DIN VDE 1000-10 · TRBS 1203

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Was macht eine Elektrofachkraft?

Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Massgebliche Grundlage ist die DIN VDE 1000-10, die die Anforderungen an im elektrotechnischen Bereich tätige Personen festlegt, zusammen mit der DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) für die Sicherheitspflichten und das Prüfregime und der TRBS 1203 für die Befähigungsanforderungen an Personen, die Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung prüfen.

Die Elektrofachkraft plant, errichtet, ändert, beurteilt und prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Eine zentrale tägliche Pflicht ist die Anwendung der fünf Sicherheitsregeln vor Arbeiten an elektrischen Anlagen: Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschliessen sowie benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Nur die Elektrofachkraft oder eine unter ihrer Aufsicht stehende Person darf an elektrischen Anlagen arbeiten oder sie prüfen; elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen begrenzte Tätigkeiten nur unter definierten Bedingungen ausführen.

Eine wiederkehrende Kernaufgabe ist die Prüfung elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, in Abständen aus einer Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen DIN-VDE-Normen wie DIN VDE 0701-0702 für Betriebsmittel. Die Elektrofachkraft dokumentiert die Prüfergebnisse, bescheinigt den sicheren Betrieb und entscheidet, ob ein Betriebsmittel in Betrieb bleiben darf. Übernimmt die Person zudem die Rolle der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10, trägt sie die organisatorische Verantwortung für den elektrotechnischen Bereich des Unternehmens.

Kernaufgaben der Elektrofachkraft

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DIN VDE 1000-10 planen, errichten, ändern und beurteilen.
  • Vor jeder Arbeit an elektrischen Anlagen die fünf Sicherheitsregeln anwenden.
  • Ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 prüfen.
  • Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 prüfen und die Ergebnisse dokumentieren.
  • Prüfintervalle aus Gefährdungsbeurteilung und einschlägigen Normen festlegen.
  • Den sicheren Betrieb bescheinigen und entscheiden, ob ein Betriebsmittel in Betrieb bleibt.
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen bei begrenzten Tätigkeiten beaufsichtigen.
  • Die Befähigungsanforderungen der TRBS 1203 bei der Prüfung von Arbeitsmitteln erfüllen.
  • Prüfberichte erstellen und geprüfte Betriebsmittel mit dem nächsten Fälligkeitstermin kennzeichnen.
  • Zu Schutzmaßnahmen, RCDs und der sicheren Auslegung der Anlage beraten.

Qualifikation und Bestellung

Eine Elektrofachkraft definiert sich über die Qualifikation, nicht nur über die Bestellung: Die DIN VDE 1000-10 verlangt eine einschlägige elektrotechnische Ausbildung, Kenntnis der anwendbaren Normen und Regeln und praktische Erfahrung, damit die Person Arbeiten selbstständig beurteilen und Gefahren erkennen kann. Eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder ein Ingenieurabschluss mit praktischer Erfahrung erfüllt dies in der Regel; eine eng zugeschnittene Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist nur für eine definierte, wiederkehrende Aufgabe qualifiziert.

Die Pflicht, eine Elektrofachkraft einzubinden, folgt aus der DGUV Vorschrift 3 und den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG und BetrSichV. Arbeiten an elektrischen Anlagen und die vorgeschriebenen Prüfungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter ihrer Aufsicht durchgeführt werden. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln setzt die TRBS 1203 die Befähigungsanforderungen an die befähigte Person, die die Elektrofachkraft für den elektrotechnischen Bereich erfüllt. Viele Unternehmen bestellen zudem eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10, um die organisatorische Verantwortung für den elektrotechnischen Bereich zu tragen, besonders wenn der Leitung die elektrotechnische Qualifikation fehlt.

Bestellung oder Benennung wird ausgelöst, wenn ein Unternehmen elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreibt, die periodisch zu prüfen sind, wenn es elektrotechnische Arbeiten selbst ausführt oder wenn eine Leitung ohne elektrotechnische Qualifikation die elektrotechnische Verantwortung delegieren muss. Neuanlagen, ein Wechsel der verantwortlichen Person oder das Ausbleiben erforderlicher Fortbildungen verlangen jeweils die Bestätigung der Qualifikation und der Zuweisung.

  • Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel mit periodischer DGUV-V3-Prüfpflicht.
  • Ausführung eigener elektrotechnischer Errichtungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
  • Leitung ohne elektrotechnische Qualifikation muss Verantwortung delegieren (VEFK).
  • Inbetriebnahme neuer elektrischer Anlagen oder Arbeitsplätze.
  • Wechsel der verantwortlichen Elektrofachkraft oder VEFK.
  • Prüfung elektrischer Arbeitsmittel als befähigte Person nach TRBS 1203.

Wo Elektrofachkräfte erforderlich sind

  • Produktion und Industrie
  • Bau und Elektrohandwerk
  • Facility- und Gebäudemanagement
  • Logistik und Lager
  • Energie und Versorger
  • Gesundheitseinrichtungen
  • Rechenzentren und IT-Infrastruktur
  • Einzelhandel und Gastronomie
  • Öffentliche Gebäude
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle der Elektrofachkraft unterstützt

CIVAC hält das Prüfregime nach DGUV Vorschrift 3 termingerecht und dokumentiert. Aufgabenvorlagen planen die Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel in den aus Gefährdungsbeurteilung und DIN-VDE-Normen abgeleiteten Intervallen, mit Erinnerungen vor jedem Fälligkeitstermin, sodass keine Prüfung übersehen wird. Betriebsmittel lassen sich mit Prüfergebnis, nächstem Fälligkeitstermin und verantwortlicher Elektrofachkraft erfassen. Der Audit-Trail speichert Prüfberichte, Bestätigungen der fünf Sicherheitsregeln und Betriebsmittelkennzeichnungen je Standort und liefert einen belastbaren Nachweis für Unfallversicherungsträger und Prüfungen. Schulungsmodule dokumentieren Qualifikation und TRBS-1203-Befähigung, und alle Daten liegen im EU-Datenraum.

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