
Der Abmahncheck: neun Prüfbereiche, fünf Schweregrade, eine Norm je Befund, und was der Check ausdrücklich nicht bewertet
Der Abmahncheck in CIVAC liest eine Website oder ein hochgeladenes Dokument und gibt Befunde zurück, die jeweils eine Kategorie aus neun, einen Schweregrad aus fünf, die Norm, auf die der Befund zeigt, ein kurzes Belegzitat und eine Empfehlung tragen. Dieser Beitrag beschreibt, was der Check feldgenau prüft, wie ein Befund aufgebaut ist, warum das Ergebnis eine Risiko-Indikation und keine Rechtsbewertung ist, und wo seine Grenzen liegen.
Wichtige Erkenntnisse
- Die neun Kategorien sind fest: Impressum, Datenschutz, Cookies, Barrierefreiheit, Wettbewerb, AGB und Widerruf, Preisangaben, Urheberrecht, Sonstiges. Ein Befund kann keine andere Kategorie tragen.
- Die fünf Schweregrade sind kritisch, hoch, mittel, niedrig und Information. Die Gesamteinstufung des Artefakts hat nur drei Stufen: niedrig, mittel, hoch.
- Das Impressum wird nicht als Ganzes, sondern Feld für Feld geprüft: Name und Rechtsform, ladungsfähige Anschrift ohne Postfach, Vertretungsberechtigte, E-Mail und Telefonnummer, Registergericht und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Aufsichtsbehörde und Kammer, bei redaktionellen Inhalten die verantwortliche Person, bei Shops der Link zur Streitbeilegungsplattform. Der Befund soll das fehlende Feld benennen, nicht das Impressum als mangelhaft bezeichnen.
- Für Cookies prüft der Check, ob nicht notwendige Skripte vor einer Einwilligung geladen werden, ob das Banner eine gleichwertige Ablehnen-Möglichkeit hat und ob Schriftarten vom eigenen Server oder von einem fremden geladen werden. Die Liste der geladenen Skripte wird dem Modell mitgegeben, es muss sie nicht selbst finden.
- Barrierefreiheit wird nur für Angebote an Verbraucher geprüft, AGB und Widerruf nur für Shops und Buchungen, Preisangaben nur beim Verkauf. Für eine reine Unternehmensseite ohne Verkauf entstehen in diesen drei Bereichen keine Befunde.
- Der Check läuft hinter Anmeldung, Funktionsschalter, Kostenbudget, Ratenbegrenzung und der Berechtigung der Rolle. Er ist eine Funktion für bestellte Beauftragte, kein öffentliches Werkzeug.
Was hineingeht
Der Abmahncheck nimmt genau eine von zwei Eingaben: eine Adresse, höchstens zweitausend Zeichen lang, oder die Kennung eines zuvor hochgeladenen Dokuments. Beides zugleich lehnt die Schnittstelle ab, keines von beiden ebenfalls. Dazu kommen die Ausgabesprache, Deutsch oder Englisch, und optional die Rolle, der der Befund zugeordnet werden soll. Bei einer Adresse holt das System die Seite und übergibt dem Modell neben dem Inhalt die Liste der eingebundenen Skripte, sodass die Frage, welche Dienste vor einer Einwilligung geladen werden, nicht aus dem Text erraten werden muss, sondern aus der Liste beantwortet wird.
Wie ein Befund aufgebaut ist
Die Ausgabe ist ein festes Schema, kein freier Text. Sie enthält eine Zusammenfassung von zwei bis drei Sätzen, eine Gesamteinstufung mit genau drei möglichen Werten, niedrig, mittel oder hoch, eine Liste von Befunden und einen Haftungsausschluss. Jeder Befund hat fünf Pflichtfelder: einen kurzen Titel, einen Schweregrad aus kritisch, hoch, mittel, niedrig oder Information, eine Kategorie aus neun Werten, die Rechtsgrundlage als Normzitat, etwa § 5 DDG oder Art. 13 DSGVO, und eine Handlungsempfehlung. Ein sechstes Feld ist optional: ein Belegzitat von höchstens etwa zweihundert Zeichen aus dem geprüften Artefakt, das den Befund ausgelöst hat, oder die Beschreibung des fehlenden Elements. Das Belegzitat ist der Teil, an dem eine Beauftragte einen Befund in Sekunden prüfen kann: Steht das so auf der Seite, oder fehlt es tatsächlich?
Die Anweisung an das Modell legt drei Regeln fest, die man kennen sollte, um die Liste zu lesen. Jede fehlende oder unvollständige Pflichtangabe ist ein eigener Befund, nicht Teil eines Sammelbefunds. Fehlende Pflichtangaben werden mindestens als hoch eingestuft. Und das Modell soll nichts erfinden: Ein vorhandenes Element darf nicht als fehlend gemeldet werden. Die Anweisung nennt als übliche Größenordnung drei bis fünfzehn Befunde, sortiert nach Schweregrad; eine Seite mit dreißig Befunden ist deshalb nicht dreißigmal riskant, sondern ein Hinweis darauf, dass die Seite sehr viele Pflichtangaben zugleich vermissen lässt oder dass das Modell Befunde aufgeteilt hat, die zusammengehören.
Die neun Bereiche, und was in jedem geprüft wird
Impressum nach § 5 DDG wird Feld für Feld auf Vorhandensein und Plausibilität geprüft: Name des Anbieters mit Rechtsform, ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, wobei ein Postfach ausdrücklich nicht genügt, Vertretungsberechtigte, schnelle elektronische Kontaktaufnahme über E-Mail und Telefonnummer, Registergericht und Registernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, bei erlaubnispflichtigen oder berufsständischen Tätigkeiten Aufsichtsbehörde, Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, bei journalistisch-redaktionellen Inhalten die verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV, bei Shops der Link zur Streitbeilegungsplattform nach Art. 14 ODR-Verordnung und der Hinweis nach § 36 VSBG. Der Befund soll benennen, welches Feld fehlt: Telefonnummer fehlt, Registernummer fehlt, Postfach statt Anschrift.
Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO wird auf Vorhandensein, Verlinkung und Vollständigkeit geprüft: Verantwortlicher mit Kontakt, gegebenenfalls Datenschutzbeauftragte, Zwecke und Rechtsgrundlagen je Verarbeitung, Empfänger und Auftragsverarbeiter, Drittlandtransfer mit Garantien, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht, und ob die konkret eingesetzten Dienste wie Analyse, Schriftarten, Karten, soziale Einbettungen und das Einwilligungswerkzeug benannt sind. Cookies und Einwilligung nach § 25 TDDDG: ob nicht notwendige Cookies oder Tracker vor der Einwilligung geladen werden, ob das Banner eine gleichwertige Ablehnen-Möglichkeit hat, ob Schriftarten lokal oder von einem fremden Server geladen werden.
Barrierefreiheit nach dem BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 gilt, wird nur für Angebote an Verbraucher geprüft, also Shops, Buchungen und Dienstleistungen: ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden ist und ob erkennbare Mängel wie fehlende Alternativtexte, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit oder ein fehlender Rückmeldeweg vorliegen. Wettbewerbsrecht nach dem UWG: irreführende oder unbelegte Werbeaussagen und fehlende Werbekennzeichnung. AGB und Widerruf nur für Shops und Buchungen: Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die Beschriftung des Bestellknopfs nach § 312j BGB. Preisangaben nach der PAngV nur beim Verkauf: Gesamtpreise mit Umsatzsteuer, Grundpreise, Versandkosten. Urheberrecht: Fotos, Schriften und Karten ohne erkennbare Lizenz oder Quelle. Die neunte Kategorie, Sonstiges, fängt auf, was in keine der acht passt.
Warum das eine Indikation ist und keine Bewertung
Die Systemanweisung des Checks enthält einen Absatz, der vor jeder Prüfregel steht: Das Modell ist keine Rechtsberatung und kein Anwalt, es liefert eine Risiko-Indikation mit Angabe der einschlägigen Norm und keine rechtsverbindliche Bewertung, und es soll jeden Befund als Hinweis formulieren. Das ist keine Fußnote, sondern die Konstruktion. CIVAC ist keine Kanzlei; das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt die rechtliche Prüfung eines Einzelfalls nur denen, die dazu befugt sind. Ein Befund sagt deshalb: Hier fehlt nach § 5 DDG ein Feld, und so wird es üblicherweise behoben. Er sagt nicht: Diese Seite verstößt gegen § 5 DDG und wird abgemahnt werden. Ob ein Befund im konkreten Fall einen Rechtsverstoß darstellt, welche Folgen er hat und ob eine Abmahnung droht, ist eine Frage an eine Kanzlei.
Die Anweisung beschreibt die Prüfweise als die eines erfahrenen Anwalts für Wettbewerbs- und IT-Recht. Das ist eine Angabe darüber, wie gründlich und feldgenau gelesen werden soll, nicht darüber, was das Ergebnis ist. Das Ergebnis bleibt eine Liste von Hinweisen mit Normzitat, gedacht als Arbeitsliste für die Beauftragte und als Grundlage für das Gespräch mit der Rechtsabteilung oder Kanzlei, nicht als deren Ersatz.
Was der Check nicht kann
Er liest, was ihm übergeben wird: den Inhalt einer Adresse mit ihrer Skriptliste oder ein Dokument. Was hinter einer Anmeldung liegt, was erst nach Interaktion erscheint oder was auf einer Unterseite steht, die nicht übergeben wurde, sieht er nicht. Er prüft Vorhandensein und Plausibilität, nicht Richtigkeit: Eine Registernummer, die vorhanden, aber falsch ist, kann er nicht erkennen. Er bewertet Werbeaussagen auf Belegbarkeit anhand des Texts, nicht anhand der Belege, die das Unternehmen tatsächlich hat. Und er ist ein Sprachmodell mit einer strengen Anweisung, kein Regelwerk: Zwei Läufe über dieselbe Seite können sich in Formulierung und Zahl der Befunde unterscheiden, auch wenn die Pflichtangaben dieselben sind. Das Belegzitat je Befund ist das Mittel gegen beides: Es macht jeden Befund in Sekunden nachprüfbar.
Wie eine Beauftragte die Liste liest
Zuerst die Befunde mit kritisch und hoch, und bei jedem das Belegzitat gegen die Seite halten. Dann die Kategorien mit Bereichsbindung prüfen: Erscheinen Befunde zu Widerruf oder Preisangaben, obwohl die Seite nichts verkauft, ist das ein Hinweis, dass das Modell den Seitentyp falsch eingeschätzt hat, und die Befunde sind zu verwerfen. Dann die Empfehlungen als Aufgaben in das Projekt übernehmen, mit der Norm als Begründung. Und bei allem, was eine Bewertung verlangt, ob eine Werbeaussage haltbar ist, ob ein Drittlandtransfer ausreichend abgesichert ist, ob eine Barrierefreiheitserklärung genügt, die Frage an die Kanzlei weitergeben, mit dem Befund als Vorlage.
Prüft der Abmahncheck meine ganze Website?
Nein. Er prüft die übergebene Adresse mit ihrem Inhalt und ihrer Skriptliste oder ein hochgeladenes Dokument. Unterseiten, Inhalte hinter Anmeldung und Inhalte, die erst nach Interaktion erscheinen, sind nicht Teil der Prüfung.
Welche Kategorien und Schweregrade gibt es?
Neun Kategorien: Impressum, Datenschutz, Cookies, Barrierefreiheit, Wettbewerb, AGB und Widerruf, Preisangaben, Urheberrecht, Sonstiges. Fünf Schweregrade je Befund: kritisch, hoch, mittel, niedrig, Information. Die Gesamteinstufung hat drei Stufen: niedrig, mittel, hoch.
Ist ein Befund eine rechtliche Feststellung?
Nein. Jeder Befund ist eine Risiko-Indikation mit Normzitat, so ist es in der Anweisung des Checks festgelegt. Ob ein Rechtsverstoß vorliegt und ob eine Abmahnung droht, kann nur eine Kanzlei bewerten; CIVAC ist keine.
Warum meldet der Check bei einer reinen Unternehmensseite nichts zu Widerruf oder Preisen?
Weil AGB und Widerruf nur für Shops und Buchungen, Preisangaben nur beim Verkauf und Barrierefreiheit nur bei Angeboten an Verbraucher geprüft werden. Erscheinen solche Befunde trotzdem, hat das Modell den Seitentyp falsch eingeschätzt, und die Befunde sollten verworfen werden.
Kann ich den Check ohne Anmeldung nutzen?
Nein. Der Check läuft hinter Anmeldung, einem Funktionsschalter, einem Kostenbudget, einer Ratenbegrenzung und der Berechtigung der jeweiligen Rolle. Er ist Teil des Workspace für bestellte Beauftragte.
Klingt nach viel Arbeit?
Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.
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Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

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