77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
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Vertriebsbeauftragte

Wohlverhaltensaufsicht über den Versicherungsvertrieb: Produktfreigabeverfahren, Beratungsdokumentation, Interessenkonfliktkontrollen und Vermittlerqualifikation nach IDD und § 34d GewO.

Schwerpunkte
IDD-WohlverhaltenProduktgovernanceBeratungsdokuVermittler
Rechtsgrundlage

§ 48 VAG · IDD (EU) 2016/97 · § 34d GewO

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Vertriebsbeauftragte: Mit uns sprechen

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Was macht ein Vertriebsbeauftragter?

Ein Vertriebsbeauftragter übt die Wohlverhaltensaufsicht über den Versicherungsvertrieb aus. Die Rolle setzt die Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (EU) 2016/97 um, in deutsches Recht überführt durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Gewerbeordnung. Personen, die unmittelbar am Vertrieb mitwirken, müssen die Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation erfüllen, und § 48 VAG verpflichtet Versicherer, für die angemessene Qualifikation der im Vertrieb tätigen Personen zu sorgen.

Der Beauftragte überwacht das Produktfreigabeverfahren (Product Oversight and Governance, POG) und stellt sicher, dass jedes Produkt einen definierten Zielmarkt hat, vor Markteinführung getestet wurde und nur über geeignete Kanäle vertrieben wird. Er pflegt die Standards für Beratung und Beratungsdokumentation, sodass Wünsche und Bedürfnisse des Kunden erfasst werden und die Empfehlung dazu passt. Er führt die Kontrollen gegen Interessenkonflikte, die Regeln zu Zuwendungen und die Informationspflichten gegenüber Kunden vor Vertragsschluss nach dem IDD-Regime.

Der Beauftragte sorgt zudem dafür, dass Vermittler ordnungsgemäß qualifiziert und registriert sind. In Deutschland brauchen Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO und einen Eintrag im Vermittlerregister und müssen sich fortbilden. Der Beauftragte verfolgt diese Qualifikationen, die Zuverlässigkeitsprüfungen und die Weiterbildungsstunden. Seine Dokumentation, von den POG-Akten und Beratungsnachweisen bis zum Interessenkonfliktregister und den Schulungsprotokollen, ist der Nachweis konformen Vertriebs gegenüber der BaFin und dem Kunden und trägt die Verteidigung der Firma bei jeder Beschwerde oder Aufsichtsprüfung.

Kernaufgaben des Vertriebsbeauftragten

  • Überwachung des Produktfreigabeverfahrens (POG) nach IDD (EU) 2016/97.
  • Sicherstellung eines definierten Zielmarkts und einer Produktprüfung vor Markteinführung je Produkt.
  • Pflege der Standards für Beratung und Beratungsdokumentation mit Erfassung von Wünschen und Bedürfnissen.
  • Kontrolle von Interessenkonflikten und Einhaltung der Regeln zu Zuwendungen nach IDD.
  • Sicherstellung der vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber Kunden (VAG / IDD).
  • Prüfung der angemessenen Qualifikation der im Vertrieb tätigen Personen (§ 48 VAG).
  • Verfolgung der Vermittlererlaubnisse und Registereinträge nach § 34d GewO.
  • Überwachung der Weiterbildungsstunden der Vertriebspersonen.
  • Führen der Zuverlässigkeitsprüfungen für Vertriebspersonal.
  • Dokumentation der Kontrollen als Nachweis konformen Vertriebs gegenüber der BaFin.

Wann wird ein Vertriebsbeauftragter gebraucht?

Die IDD (EU) 2016/97 gilt für Versicherer und Vermittler, die Versicherungsprodukte vertreiben. Über VAG und Gewerbeordnung verlangt das deutsche Recht von Versicherern, ihren Vertrieb so zu organisieren, dass Wohlverhaltens-, Produktgovernance- und Qualifikationspflichten erfüllt werden. § 48 VAG verpflichtet den Versicherer, für die angemessene Qualifikation und Zuverlässigkeit der im Vertrieb tätigen Personen zu sorgen. Die IDD schreibt keinen einzelnen benannten Beauftragten vor, Firmen weisen diese Pflichten aber typischerweise einer verantwortlichen Funktion zu, dem Vertriebsbeauftragten.

Auslöser ist die Tätigkeit des Vertriebs von Versicherungsprodukten, ob durch die eigene Vertriebsmannschaft eines Versicherers oder über Vermittler. Vermittler selbst brauchen eine Erlaubnis nach § 34d GewO, einen Eintrag im Vermittlerregister, eine Berufshaftpflicht, Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sowie 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr nach der deutschen IDD-Umsetzung. Der Vertriebsbeauftragte stellt sicher, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind und aktuell bleiben, dass das POG-Verfahren für jedes Produkt läuft und die Beratung ordnungsgemäß dokumentiert wird. Die unterstützenden Akten, Erlaubnisse, Weiterbildungsnachweise, POG-Dokumentation und Beratungsnachweise, sind für die BaFin und das Aufsichtsregime bereitzuhalten.

  • Vertrieb von Versicherungsprodukten (IDD (EU) 2016/97)
  • Pflicht des Versicherers zur Qualifikation des Vertriebspersonals (§ 48 VAG)
  • Vermittlererlaubnis und Registereintrag (§ 34d GewO)
  • 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr
  • Produktfreigabeverfahren für jedes Produkt

Wo die Rolle des Vertriebsbeauftragten gilt

  • Versicherungsunternehmen
  • Versicherungsvermittler und Makler
  • Bancassurance und Banken
  • Insurtech und digitaler Vertrieb
  • Ausschliesslichkeitsvertriebe
  • Affinity- und eingebettete Versicherung
  • Vergleichs- und Aggregatorplattformen
  • Rückversicherung mit Direktvertrieb
CIVAC

Wie CIVAC die Rolle des Vertriebsbeauftragten unterstützt

CIVAC gibt dem Vertriebsbeauftragten einen Workspace, der die Wohlverhaltenspflichten prüfbar hält. Aufgabenvorlagen führen die wiederkehrenden Pflichten der IDD: die POG-Prüfung je Produkt, die Interessenkonfliktkontrolle und die regelmäßige Prüfung der Qualität der Beratungsdokumentation. Die Dokumentation legt POG-Akten, Beratungsnachweise, das Konfliktregister und Vermittlererlaubnisse nach § 34d GewO ab, jeweils mit vollständigem Audit-Trail. Erinnerungen verfolgen die 15-stündige jährliche Weiterbildungspflicht je Vertriebsperson und die Erneuerung von Erlaubnissen und Registereinträgen. Die Trainingsbibliothek hält IDD- und Produktwissensmodule bereit, die die Weiterbildungspflicht erfüllen. Als Plattform für Kunden- und Vertriebsdaten hält CIVAC alles auf EU-Infrastruktur im Europäischen Wirtschaftsraum.

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