CE-Beauftragte
Steuert Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung vor dem Inverkehrbringen. Verantwortet die Zuordnung harmonisierter Normen und die CE-Kennzeichnung nach dem New Legislative Framework.
VO (EG) 765/2008 · ProdSG · Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
CE-Beauftragte: Mit uns sprechen
Drei Zeilen und Sie sind in unserem Posteingang. Antwort innerhalb eines Werktags.
Was macht ein CE-Beauftragter?
Ein CE-Beauftragter steuert die Konformitätsbewertung, die ein Produkt bestehen muss, bevor das CE-Kennzeichen angebracht und das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Die CE-Kennzeichnung ist kein eigenes Gesetz, sondern der Nachweis, dass die jeweils einschlägige Produktrichtlinie oder Produktverordnung erfüllt ist. Rahmengrundlagen sind die Verordnung (EG) 765/2008 über die Akkreditierung, deren Artikel 30 nach § 7 Abs. 1 ProdSG die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung setzt, das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als nationale Klammer und die produktspezifischen Rechtsakte, für Maschinen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Marktüberwachung selbst folgt der Verordnung (EU) 2019/1020 und den §§ 25 ff. ProdSG. Je nach Produkt greifen weitere Rechtsakte wie die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU oder die EMV-Richtlinie 2014/30/EU, häufig mehrere gleichzeitig.
Rechtlich verantwortlich ist nicht der Beauftragte, sondern der Hersteller, der das Produkt in Verkehr bringt, beziehungsweise sein in der EU ansässiger Bevollmächtigter. Der CE-Beauftragte ist eine betriebliche Zuweisung, kein gesetzlich benannter Posten. Er bestimmt, welche Rechtsakte und harmonisierten Normen gelten, ordnet das Produkt zu und wählt das Konformitätsbewertungsverfahren, einschließlich der Frage, ob eine benannte Stelle einzubinden ist. Er treibt Erstellung und Pflege der technischen Unterlagen voran, die die Konformität belegen: Risikobeurteilung, Konstruktionsberechnungen, Prüfberichte und Betriebsanleitung. Er stellt außerdem sicher, dass die EU-Konformitätserklärung vor dem Inverkehrbringen erstellt und von der verantwortlichen Person unterzeichnet wird.
Das CE-Kennzeichen darf erst angebracht werden, wenn die Konformität festgestellt und dokumentiert ist. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 ProdSG ist es verboten, ein Produkt bereitzustellen, das ohne gültige Rechtsgrundlage mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Der Beauftragte stimmt sich mit Bevollmächtigten und Importeuren in der Lieferkette ab, hält die technischen Unterlagen für die Aufbewahrungsfrist bereit, bei Maschinen in der Regel zehn Jahre, und steuert Aktualisierungen, wenn sich Normen oder das Produkt ändern.
In der Marktüberwachung fallen immer dieselben Punkte auf. Die Konformitätserklärung nennt eine Norm in einer Fassung, die inzwischen überarbeitet wurde. Die Risikobeurteilung liegt vor, wurde aber nach der letzten Konstruktionsänderung nicht fortgeschrieben. Die Betriebsanleitung fehlt in der Sprache des Bestimmungslandes. Oder eine wesentliche Veränderung an einer bestehenden Maschine wurde vorgenommen, ohne zu prüfen, ob damit ein erneutes Inverkehrbringen vorliegt. Die Zuweisung der Rolle sollte deshalb schriftlich erfolgen und Umfang, Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall sowie die Freigabe- und Unterschriftsbefugnis benennen, damit im Streitfall erkennbar bleibt, wer welche Entscheidung wann getroffen hat.
Kernaufgaben des CE-Beauftragten
- Bestimmen, welche EU-Richtlinien und harmonisierten Normen für das Produkt gelten.
- Das richtige Konformitätsbewertungsverfahren wählen und über die Einbindung einer benannten Stelle entscheiden.
- Die Risikobeurteilung steuern, insbesondere nach Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Die technische Dokumentation zusammenstellen und pflegen, die die Konformität belegt.
- Sicherstellen, dass die EU-Konformitätserklärung erstellt und von der verantwortlichen Person unterzeichnet wird.
- Prüfen, dass das CE-Kennzeichen korrekt und erst nach festgestellter Konformität angebracht wird.
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in den erforderlichen Sprachen erstellen.
- Die technischen Unterlagen für die Aufbewahrungsfrist bereithalten (z. B. zehn Jahre bei Maschinen).
- Mit Bevollmächtigten, Importeuren und benannten Stellen abstimmen.
- Konformität aktualisieren, wenn sich harmonisierte Normen oder das Produktdesign ändern.
Bestellung und Verantwortung
Es gibt kein einzelnes Gesetz, das einen CE-Beauftragten benennt, doch die Pflichten des Herstellers nach Verordnung (EG) 765/2008, ProdSG und den Produktrichtlinien machen einen benannten Koordinator praktisch unverzichtbar. Der Hersteller, der ein Produkt in Verkehr bringt, trägt die rechtliche Verantwortung für die Konformität; Unternehmen bestellen einen CE-Beauftragten, um Bewertung, Dokumentation und Erklärung zu organisieren, damit diese Verantwortung systematisch erfüllt wird. Bestellung und Umfang sollten intern dokumentiert sein.
Die Pflicht entsteht, sobald ein Produkt im Anwendungsbereich einer CE-Richtlinie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Für Maschinen verlangt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen, eine Betriebsanleitung und eine EU-Konformitätserklärung, bevor das CE-Kennzeichen angebracht wird. Die verantwortliche Person, die die Erklärung unterzeichnet, muss identifizierbar und in der EU ansässig sein. Importeure und Händler haben eigene Prüfpflichten, die der Beauftragte oft über die Lieferkette koordiniert.
Bestellung oder Bestätigung wird ausgelöst durch ein neues Produkt oder eine neue Produktfamilie, eine wesentliche Veränderung, die als erneutes Inverkehrbringen gilt, eine Änderung der anwendbaren Richtlinien oder harmonisierten Normen oder den Übergang zu einem Nachfolgerecht wie der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die Maschinenrichtlinie ersetzt. Jeder dieser Anlässe ist ein Moment, die Konformitätsgrundlage zu prüfen und Unterlagen und Erklärung zu aktualisieren.
- Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme eines Produkts im Anwendungsbereich einer CE-Richtlinie.
- Herstellung von Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Eine wesentliche Veränderung, die als erneutes Inverkehrbringen gilt.
- Eine Änderung der anwendbaren Richtlinien oder harmonisierten Normen.
- Übergang zu einem Nachfolgerecht wie der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
- Tätigkeit als Importeur oder Eigenmarken-Händler mit Prüfpflichten.
Wo CE-Beauftragte erforderlich sind
- Maschinen- und Anlagenbau
- Elektrische und elektronische Geräte
- Medizinprodukte
- Bauprodukte
- Spielzeug und Konsumgüter
- Persönliche Schutzausrüstung
- Messgeräte
- Druckgeräte
- Aufzüge und Förderanlagen
Wie CIVAC die Rolle des CE-Beauftragten unterstützt
CIVAC gibt dem CE-Beauftragten eine Rollenakte, in der die Zuweisung der Rolle, ihr Umfang, die Unterschriftsbefugnis und die Vertretung für Urlaub und Krankheit dokumentiert sind. Aufgabenvorlagen bilden den Ablauf ab: Zuordnung der einschlägigen Rechtsakte, Normenauswahl, Risikobeurteilung, Zusammenstellung der technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung, sodass vor dem Anbringen des CE-Kennzeichens kein Schritt offen bleibt.
Wiederkehrende Prüfungen laufen als terminierte Aufgaben mit Erinnerung, etwa die Nachführung der Risikobeurteilung nach einer Konstruktionsänderung oder die Kontrolle, ob eine angewandte Norm überarbeitet wurde. Schulungen sind pro Person mit Nachweis hinterlegt, sodass die Fachkunde der beteiligten Konstrukteure belegbar bleibt. Der Append-Only-Audit-Trail hält fest, wer welche Konformitätsentscheidung wann getroffen hat, und liefert damit die Akte, nach der die Marktüberwachung nach ProdSG fragt. Die Rolle kostet 49 Euro pro Monat, wahlweise mit der Bestellung eines externen Beauftragten.
Häufige Fragen zum CE-Beauftragten
Diese Rolle für Ihr Unternehmen besetzen?
Bestellen Sie unsere Experten als externe Beauftragten oder lizenzieren Sie CIVAC für Ihr eigenes Team. Wir besprechen mit Ihnen, was zu Ihrem Aufbau passt.