Transplantationsbeauftragte
Erkennung und Meldung möglicher Organspender, Begleitung der Angehörigen und Abstimmung mit der Koordinierungsstelle. Prozessdokumentation und Schulung des Personals im Krankenhaus.
TPG § 9b
Transplantationsbeauftragte: Mit uns sprechen
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Was macht ein Transplantationsbeauftragter?
Ein Transplantationsbeauftragter wird in Krankenhäusern mit Intensivkapazität bestellt, um die Erkennung und Meldung möglicher Organspender zu organisieren und den Spendeprozess zu begleiten. Rechtsgrundlage ist § 9b des Transplantationsgesetzes (TPG), der Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen, und dessen Aufgaben, Stellung und geschützten Status festlegt. Die Rolle verbindet das Krankenhaus, die Angehörigen eines möglichen Spenders und die Koordinierungsstelle (DSO, Deutsche Stiftung Organtransplantation).
Kernaufgabe ist die Spendererkennung: sicherzustellen, dass jeder Patient, bei dem ein irreversibler Hirnfunktionsausfall eingetreten ist oder bevorsteht, als möglicher Spender erkannt und der DSO gemeldet wird. Der Transplantationsbeauftragte stellt fest, dass die Meldepflicht nach dem TPG erfüllt ist, unterstützt die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und sorgt für vollständige Dokumentation. Er begleitet und unterstützt zudem die Angehörigen bei der Entscheidung über die Spende, einfühlsam und ohne Druck.
Über den Einzelfall hinaus schult und informiert der Transplantationsbeauftragte das Intensiv- und Notfallpersonal, baut interne Prozesse und Standardabläufe auf und berichtet über die Spendeaktivität. Mit der TPG-Reform 2019 erhalten Transplantationsbeauftragte geschützte Freistellung, Zugang zu relevanten Daten und eine definierte Stellung im Krankenhaus, damit sie die Rolle wirksam ausfüllen können. Die Arbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit der DSO und den regionalen Strukturen des Spendesystems.
Kernaufgaben des Transplantationsbeauftragten
- Sicherstellen, dass jeder mögliche Organspender erkannt und der DSO nach TPG gemeldet wird.
- Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach Richtlinien der Bundesärztekammer unterstützen.
- Prüfen, dass die Meldepflicht des Entnahmekrankenhauses in jedem Fall erfüllt ist.
- Angehörige bei der Spendeentscheidung einfühlsam und ohne Druck begleiten.
- Den Spendeprozess mit der DSO und den Intensivteams des Hauses koordinieren.
- Intensiv- und Notfallpersonal zur Spendererkennung schulen und informieren.
- Interne Standardabläufe für die Organspende aufbauen und pflegen.
- Vollständige Falldokumentation und die Aufzeichnungen zur Spendeaktivität führen.
- Über Erkennungs- und Spendezahlen im Haus und an das System berichten.
- Interner Ansprechpartner für alle Fragen der Organspende sein.
Bestellung nach dem TPG
§ 9b TPG verpflichtet jedes Entnahmekrankenhaus, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen. Größere Häuser und solche mit mehreren Intensivstationen bestellen mehrere, abgestuft nach der Zahl der Intensivbetten. Die Bestellung erfolgt durch die Krankenhausleitung, und der Beauftragte ist in der Regel ein Arzt mit Intensiverfahrung, bei Bedarf unterstützt durch pflegerisches Personal in der Rolle.
Die Änderung des TPG von 2019 hat die Stellung gestärkt. Transplantationsbeauftragte müssen in einem Umfang freigestellt werden, der der Zahl der Intensivbetten angemessen ist, Zugang zu den für die Erkennung möglicher Spender nötigen Informationen erhalten und mit direkter Anbindung an die Leitung in die Organisationsstruktur eingebunden sein. Diese Regelungen bestehen, damit die Spendererkennung keine Nebenaufgabe, sondern eine mit Ressourcen ausgestattete Verantwortung ist. Das Krankenhaus muss dem Beauftragten Fortbildung und die Zusammenarbeit mit der DSO ermöglichen.
Die Bestellung wird ausgelöst, sobald ein Krankenhaus als Entnahmekrankenhaus gilt, also die Intensivkapazität hat, einen möglichen Spender zu betreuen. Eine neue Intensivstation, eine Fusion oder ein Personalwechsel in der Rolle sind Anlässe, die Bestellung zu bestätigen oder zu erneuern. Die Qualifikation des Beauftragten wird über die Fortbildung im Spendesystem erhalten, und Bestellung sowie Freistellung sollten dokumentiert sein.
- Ein Krankenhaus, das als Entnahmekrankenhaus nach dem TPG gilt.
- Intensivkapazität zur Betreuung eines möglichen Spenders.
- Eröffnung oder Erweiterung einer Intensivstation.
- Wechsel des bestellten Transplantationsbeauftragten oder seines Vertreters.
- Anpassung der Freistellung an die Zahl der Intensivbetten.
- Fusion oder Umorganisation mit Auswirkung auf die Spendestruktur.
Wo Transplantationsbeauftragte erforderlich sind
- Universitätsklinika
- Allgemeinkrankenhäuser mit Intensivmedizin
- Neurochirurgische Fachkliniken
- Kardiologie- und Stroke-Units
- Trauma- und Notfallzentren
- Regionale Akutkrankenhäuser
- Pädiatrische Intensivstationen
Wie CIVAC die Rolle des Transplantationsbeauftragten unterstützt
CIVAC gibt dem Transplantationsbeauftragten einen Workspace, um die Pflichten nach § 9b TPG geordnet und nachvollziehbar zu halten. Aufgabenvorlagen strukturieren die Schritte jedes Falls, von Spendererkennung und DSO-Meldung über die Unterstützung der Hirntodfeststellung bis zur Angehörigendokumentation, sodass unter Zeitdruck nichts übersehen wird. Schulungsmodule steuern die wiederkehrende Fortbildung des Intensiv- und Notfallpersonals und erfassen die Teilnahme. Erinnerungen verfolgen wiederkehrende Pflichten und Berichtszyklen, während der Audit-Trail Falldokumentation und Aktivitätszahlen für internes Reporting und Aufsicht bündelt. Alle Daten liegen im EU-Datenraum, was bei sensiblen Gesundheitsdaten zählt.
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