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Vanguard ESG All-World: Was Nachhaltigkeitsbeauftragte zur Anlagepolitik wissen müssen
ESG & Nachhaltigkeit

Vanguard ESG All-World: Was Nachhaltigkeitsbeauftragte zur Anlagepolitik wissen müssen

5. August 202612 Min. LesezeitVon Dr. Henrik Bauer
CIVAC

Vanguard ESG All-World-Produkte werden zunehmend in Treasury-Reserven und Pensionsmodellen genutzt. Was ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragte zu Screening-Methodik, CSRD-Offenlegung und Governance-Pflichten dokumentieren müssen.

Der Vanguard ESG Global All Cap UCITS ETF (ISIN IE00BNG8L385) folgt dem FTSE Global All Cap Choice Index und schließt Sektoren wie kontroverse Waffen, Tabak, fossile Brennstoffe oberhalb definierter Umsatzschwellen sowie Verstöße gegen den UN Global Compact aus. Für Unternehmen, die solche Produkte in Treasury, betrieblicher Altersversorgung oder Stiftungsvermögen halten, entsteht ein dokumentationspflichtiger ESG-Kontext nach Art. 8 SFDR und CSRD/ESRS E1 bis G1.

Der vorliegende Leitfaden richtet sich an ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragte, Treasury-Verantwortliche und Geschäftsleitungen. Sie erfahren, wie der Index methodisch screent, welche Offenlegungspflichten daran anknüpfen und wie sich Anlagepolitik, Berichtslinie und Bestellurkunde so verzahnen lassen, dass jede Position belegbar bleibt. CIVAC, die Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service, hinterlegt die zugehörigen Vorlagen direkt im Workspace.

Auf einen Blick

  • Der Vanguard ESG All-World schließt nach FTSE-Methodik fossile Energie, Waffen, Tabak und UN-Global-Compact-Verstöße aus und ist als Art. 8 SFDR eingestuft, was Offenlegungspflichten für Anleger-Unternehmen auslöst.
  • Hält ein Unternehmen ESG-Fonds in Treasury, Pensionsplänen oder Stiftungen, sind Anlagepolitik, Auswahlbegründung und PAI-Indikatoren CSRD-konform zu dokumentieren – Verantwortung liegt beim ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragten.
  • CIVAC liefert Anlagepolitik-Vorlage, ESG-Auswahlprotokoll und Berichtslinie zur Geschäftsleitung als Workspace-Modul oder über externe Beauftragte im SLA von zwei Werktagen.

Produktprofil: Was der Vanguard ESG All-World tatsächlich abbildet

Der Vanguard ESG Global All Cap UCITS ETF bildet den FTSE Global All Cap Choice Index ab. Dieser umfasst Large-, Mid- und Small-Cap-Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern, abzüglich der über ein regelbasiertes Screening ausgeschlossenen Emittenten. Das Anlageuniversum beträgt regelmäßig mehrere tausend Titel und reduziert sich nach Anwendung der Filter um rund 20 bis 25 Prozent.

Zu den Ausschlüssen zählen Hersteller kontroverser Waffen ohne Umsatzschwelle, ziviler Schusswaffen ab fünf Prozent Umsatz, Tabakproduzenten ab fünf Prozent sowie Unternehmen mit Umsätzen aus Kraftwerkskohle, Ölsand oder Arktis-Bohrungen ab definierten Schwellen. Auch Verstöße gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact führen zum Ausschluss.

Der ETF wird in einer USD- und einer EUR-akkumulierenden Tranche angeboten. Die laufenden Kosten liegen bei 0,24 Prozent jährlich (TER). Die Replikation erfolgt physisch, mit Optimierungsverfahren bei Small Caps. Die Ausschüttung der akkumulierenden Variante wird thesauriert.

Für die Einordnung nach EU-Offenlegungsverordnung gilt: Der Vanguard ESG All-World ist als Finanzprodukt nach Art. 8 SFDR klassifiziert, bewirbt also ökologische und soziale Merkmale, ohne ein Nachhaltigkeitsziel im Sinne von Art. 9 SFDR zu verfolgen. Diese Einstufung ist relevant für die Offenlegung von Principal Adverse Impacts (PAI).

Anleger-Unternehmen sollten die Original-Indexmethodologie und das Vanguard-Pre-Contractual-Annex archivieren. Beides ist Bestandteil der Nachweispflicht, falls der externe Wirtschaftsprüfer oder die BaFin Fragen zur Auswahlbegründung stellt.

Screening-Logik im Detail: Was eingeschlossen bleibt, was nicht

Das FTSE-Choice-Screening arbeitet in zwei Schritten. Zunächst werden geschäftstätigkeitsbezogene Ausschlüsse anhand von Umsatzschwellen vorgenommen. Anschließend folgt ein normbasiertes Screening durch Sustainalytics, das Unternehmen mit dauerhaften, schweren Verstößen gegen den UN Global Compact entfernt. Die Liste wird halbjährlich überprüft und nachjustiert.

Sektoral entfallen damit beispielsweise große Teile des klassischen Energiesektors, soweit fossile Förderung oder Stromerzeugung aus Kohle dominieren. Banken, IT-Konzerne und Pharmaunternehmen bleiben überwiegend enthalten, sofern keine Norm- oder Kontroversen-Treffer vorliegen. Die Sektorallokation verschiebt sich gegenüber dem FTSE All-Cap-Mutterindex spürbar in Richtung Technologie, Finanzwerte und Gesundheit.

Wichtig für die Auslegung: Der Index ist ein Negativ-Screening-Produkt. Er bewertet keine positive Wirkung der enthaltenen Unternehmen, sondern entfernt definierte Risikoexpositionen. Eine Klimaausrichtung im Sinne der EU-Klimabenchmark-Verordnung (CTB oder PAB) wird ausdrücklich nicht angestrebt.

Für ESG-Beauftragte folgt daraus eine klare kommunikative Pflicht. In internen Stellungnahmen, gegenüber dem Aufsichtsrat und in Nachhaltigkeitsberichten muss differenziert werden zwischen Screening (Vermeidung schädlicher Aktivitäten) und Impact (positive Wirkung). Die Vermischung ist eine der häufigsten Greenwashing-Quellen.

Wer den ETF in einer Anlagepolitik nennt, sollte die Methodologie nicht paraphrasieren, sondern referenzieren. Die FTSE-Russell-Dokumente sind frei verfügbar, datiert und revisionsfest. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.

Unternehmenskontext: Wann Treasury und Pension ESG-Fonds halten

ESG-konforme ETFs erscheinen in drei typischen Unternehmenskontexten. Erstens in der Treasury-Reserve, wenn liquide Mittel jenseits des operativen Bedarfs angelegt werden. Zweitens in arbeitgeberfinanzierten oder beitragsorientierten Pensionsplänen, häufig über Versicherer oder Pensionskassen mit Fondsgebundenheit. Drittens in unternehmensnahen Stiftungen, deren Anlagerichtlinie nachhaltige Kriterien festschreibt.

In allen drei Fällen entstehen Wechselwirkungen mit der nichtfinanziellen Berichterstattung. Nach CSRD und ESRS sind direkte und indirekte Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette offenzulegen. Investments in fossile Werte oder Rüstung sind unter ESRS G1 und E1 berichtspflichtig, sofern wesentlich. Eine bewusste Auswahl ESG-gescreenter Produkte reduziert diese Berichtslast.

Die Auswahlentscheidung selbst muss begründet werden. Eine Anlagepolitik, die schlicht „ESG-konform anlegen“ verlangt, genügt nicht. Verlangt wird eine nachvollziehbare Hierarchie: Anlageziel, Risikobudget, ESG-Mindestkriterien, Produktauswahl, Monitoring-Frequenz. Genau diese Hierarchie verlangt auch das IDW Praxishinweis 1/2024 zur Prüfung nichtfinanzieller Berichte.

Hinzu kommt: Die Geschäftsleitung trägt nach § 91 Abs. 2 AktG die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement. Konzentrationsrisiken, FX-Exposure und Reputationsrisiken aus Anlageprodukten gehören dazu. Der ESG-Beauftragte liefert die Vorlage, der Vorstand entscheidet.

Mehr zu Rollenprofil und Pflichten finden Sie auf der Übersicht ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragter. Das CIVAC-Workspace hinterlegt die zugehörigen Vorlagen und Berichtslinien.

SFDR, CSRD und EU-Taxonomie: Welche Pflichten aus dem ESG-Halten folgen

Mit dem Halten eines Art. 8 SFDR-Produkts entstehen unmittelbar drei regulatorische Verbindungen. Erstens die Offenlegung der vom Produkt beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale im Periodic Report des Fonds. Zweitens, sofern das Anleger-Unternehmen selbst CSRD-pflichtig ist, die Aufnahme der Anlage in den Lagebericht nach ESRS 2 und ESRS G1.

Drittens kann eine taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Quote nach Art. 8 Taxonomie-VO zu berücksichtigen sein. Der Vanguard ESG All-World macht hierzu im aktuellen Annex keine Mindestzusage, das heißt der Taxonomie-Beitrag wird als „nicht zugesichert“ ausgewiesen. Für das berichtspflichtige Unternehmen ist diese Lücke transparent zu kommunizieren.

Die Frist für die erstmalige CSRD-Berichterstattung der zweiten Welle (große Kapitalgesellschaften ohne Kapitalmarktorientierung) verschiebt sich nach dem Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission vom Februar 2025, bleibt aber im Mittelstand verbindlich. Die Vorbereitung des Berichts dauert in der Praxis sechs bis neun Monate. Wer den Lagebericht 2027 schreiben muss, beginnt 2026 mit Wesentlichkeitsanalyse und Datenarchitektur.

Die ESG-Beauftragten haben dabei eine doppelte Funktion. Sie liefern Inhalte für den Bericht und prüfen die Konsistenz zwischen Außenkommunikation, Anlagepolitik und gelebter Praxis. Inkohärenz an dieser Stelle ist eine der häufigsten Beanstandungen externer Prüfer.

Für die operative Umsetzung empfiehlt sich ein einheitliches Anlage- und Berichtsregister, in dem ISIN, SFDR-Stufe, PAI-Indikatoren und Bewertungsdatum verknüpft sind. CIVAC stellt diese Struktur als Bestandteil der Anlagepolitik-Vorlage bereit, im Workspace versioniert und mandantenfähig.

Aufgaben des ESG-Beauftragten gegenüber Treasury und Finanzabteilung

Der ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragte ist im deutschen Recht keine gesetzlich namentlich vorgeschriebene Pflichtfunktion wie der Datenschutz- oder Geldwäschebeauftragte. Faktisch entsteht die Rolle jedoch durch CSRD, LkSG, CSDDD sowie sektorale Vorgaben in Banken, Versicherungen und energieintensiver Industrie. Die Bestellung erfolgt typischerweise per interner Anweisung, ergänzt um eine Bestellurkunde.

Im Verhältnis zu Treasury und Finanzabteilung sind drei Schnittstellen kritisch. Erstens die Anlagepolitik selbst, deren ESG-Kriterien der Beauftragte mitformuliert und freigibt. Zweitens das laufende Monitoring der Engagements, mindestens quartalsweise mit Blick auf Norm- und Kontroversen-Treffer. Drittens die Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsichtsrat.

Eine saubere Trennung wahrt die Unabhängigkeit. Der Beauftragte entscheidet nicht über einzelne Anlagen, er prüft die Konsistenz mit ESG-Politik und externer Berichterstattung. Diese Trennung ist analog zur Funktion der Compliance- oder Geldwäschebeauftragten zu denken und sollte in der Bestellurkunde explizit benannt werden.

Zur Eskalation gehört eine festgelegte Berichtslinie. Findet der Beauftragte ein eingeschlossenes Investment, das gegen die hauseigene Anlagepolitik verstößt, dokumentiert er den Fund, eskaliert schriftlich an die Geschäftsleitung und vermerkt die Reaktion. Frist läuft ab Kenntnis. Ein nicht eskalierter Befund kann Organhaftung auslösen.

Wer die operative Last nicht intern aufbauen will, kann die Rolle extern besetzen. CIVAC stellt dafür sowohl den ESG-/Nachhaltigkeitsbeauftragten als externe Funktion als auch das Workspace-Modul für interne Beauftragte bereit. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen.

Anlagepolitik schreiben: Bausteine, die einer Prüfung standhalten

Eine prüferfeste Anlagepolitik enthält sieben Bausteine. Erstens den Zweck, also liquide Reserve, Pensionsdeckung oder Stiftungserhalt. Zweitens das Risikobudget mit Maximalanteil pro Anlageklasse. Drittens die ESG-Mindestkriterien, darunter Ausschlusslisten, SFDR-Mindeststufe und Taxonomie-Erwartung. Viertens den Auswahlprozess für konkrete Produkte mit Dokumentation der Alternativenprüfung.

Fünftens das Monitoring mit Frequenz, Verantwortlichkeit und Eskalationspfad. Sechstens den Umgang mit Kontroversen-Treffern, einschließlich Veräußerungsfrist und Ersatzanlage. Siebtens die Berichterstattung an Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und gegebenenfalls Mitarbeitende bei betrieblicher Altersversorgung.

Konkret heißt das für den Vanguard ESG All-World: Die Begründung sollte über pauschale Verweise hinausgehen und nennen, welche Ausschlüsse für das eigene Risikoprofil maßgeblich sind. Ein Maschinenbauer mit hohem Exportanteil hat andere Reputationsrisiken als eine Stiftung im Bildungsbereich. Die Auswahlbegründung muss diese Spezifik abbilden.

Praktisch bewährt hat sich ein dreispaltiges Auswahlprotokoll: Anforderung, geprüfte Produktoption, Bewertung mit Begründung. Drei bis fünf Optionen sollten dokumentiert werden, auch wenn nur eine zum Einsatz kommt. Genau dieses Protokoll erwartet ein Wirtschaftsprüfer im Rahmen der prüferischen Durchsicht nach IDW PH 9.350.

Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Der CIVAC-Workspace hält Anlagepolitik, Auswahlprotokolle und Monitoring-Logs versioniert vor. 490 einsatzbereite Audit-Vorlagen decken die typischen Beauftragten-Funktionen ab, darunter die ESG-Auswahlprüfung und die Berichtslinie an die Geschäftsleitung.

Greenwashing-Risiko und ESMA-Leitlinien: Was ESG-Beauftragte ausschließen müssen

Mit der ESMA-Leitlinie zu Fondsnamen vom Mai 2024 hat die EU-Aufsicht klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Fonds Begriffe wie „ESG“, „nachhaltig“ oder „Transition“ im Namen führen darf. Mindestens 80 Prozent der Investitionen müssen den beworbenen Merkmalen entsprechen, zusätzlich gelten Ausschlüsse je nach Namenskategorie.

Für Anleger-Unternehmen, die solche Fonds halten, entsteht eine sekundäre Pflicht: Sie dürfen die Bezeichnung des Fonds nicht in einer Weise wiedergeben, die einen über die Methodik hinausgehenden Eindruck erzeugt. Wer den Vanguard ESG All-World in der Mitarbeiterkommunikation als „klimaneutrales Investment“ darstellt, erzeugt Greenwashing-Risiken auf Unternehmensseite.

Die nationale Aufsicht ergänzt diesen Rahmen. Die BaFin hat 2025 ihre Erwartungen an Nachhaltigkeitskommunikation präzisiert. Aussagen müssen substanziiert, zeitlich verortet und mit Quelle versehen sein. Der ESG-Beauftragte ist die richtige Stelle zur Prüfung externer Kommunikation, von Geschäftsbericht über Karriereseite bis Investor Relations.

Ein praktischer Test lautet: Lässt sich jede ESG-Aussage des Unternehmens mit einem datierten, prüfbaren Dokument hinterlegen? Wenn nicht, ist die Aussage zu streichen oder zu konkretisieren. Audit-fest, dokumentiert, ESRS-fest.

Hilfreich ist eine zentrale ESG-Claim-Datenbank, die alle Nachhaltigkeitsaussagen mit Quelle, Geltungsbereich und Ablaufdatum führt. Diese Datenbank ist Teil des CIVAC-Workspace und lässt sich an den Berichtszyklus koppeln. Weitere Antworten zu Aufbau, Pflichten und Kosten finden Sie in den CIVAC-FAQ.

Operative Checkliste: Vom Investment zur belegbaren Dokumentation in vier Schritten

Schritt eins: Bestandsaufnahme. Erfassen Sie alle Anlageprodukte mit ISIN, Halteposition, SFDR-Stufe, Taxonomie-Aussage und letzter Methodik-Aktualisierung. Für den Vanguard ESG All-World genügt die Quelle Vanguard-Asset-Manager-Website plus FTSE-Russell-Indexdokument. Beide Dokumente sind im Original abzulegen, idealerweise mit Hash-Wert.

Schritt zwei: Anlagepolitik anpassen oder neu schreiben. Nutzen Sie die sieben Bausteine aus Abschnitt sechs. Lassen Sie die Anlagepolitik durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat freigeben, datieren und versionieren. Eine undatierte Anlagepolitik gilt im Prüfungskontext als nicht existent.

Schritt drei: Monitoring einrichten. Definieren Sie Frequenz (mindestens quartalsweise), Datenquellen (Vanguard-Reports, Sustainalytics-Kontroversenliste, ESMA-Q&A) und Eskalationspfad. Hinterlegen Sie Termine im Compliance-Kalender. Die NIS-2-Logik der 24-Stunden-Frühwarnung und 72-Stunden-Folgemeldung lässt sich auf wesentliche ESG-Kontroversen sinngemäß übertragen.

Schritt vier: Berichterstattung verzahnen. Die Anlage muss in Lagebericht, Nachhaltigkeitsbericht und – wenn anwendbar – im Vergütungsbericht konsistent erscheinen. Pflegen Sie eine Mapping-Tabelle, die jede Aussage einer Quelle und einem Dokument zuordnet. Inkonsistenzen sind die Hauptursache für Beanstandungen externer Prüfer.

Die CIVAC-Vorlagensammlung bildet diese vier Schritte als Workflow ab, mit Aufgaben, Verantwortlichen und Fälligkeiten. Wer noch keinen ESG-Beauftragten benannt hat, kann die Funktion über CIVAC im SLA von zwei Werktagen extern besetzen lassen, statt typischer zwei bis sechs Wochen klassischer Marktstandard.

Vom Lesen zum Auftrag: Wie CIVAC ESG-Anlagegovernance operationalisiert

Die meisten Unternehmen scheitern an ESG-Governance nicht am Wollen, sondern an der Operationalisierung. Anlagepolitik existiert, aber undatiert. Monitoring ist gewünscht, aber nicht terminiert. Berichterstattung wird erstellt, aber nicht querreferenziert. CIVAC schließt genau diese Lücken, indem es Compliance nicht als Aktenschrank, sondern als Software führt.

Das Workspace-Modul ESG enthält die Anlagepolitik-Vorlage, das Auswahlprotokoll, die Berichtslinie an die Geschäftsleitung sowie einen Monitoring-Kalender mit automatischen Erinnerungen. Versionierung, Audit-Trail und EU-Datenresidenz sind Standard. Das Modul ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert betrieben.

Für Unternehmen ohne internen ESG-Beauftragten stellt CIVAC die Funktion als Officer-as-a-Service. Bestellurkunde, Tätigkeitsbeschreibung, Berichtslinie sind enthalten. Erstmeldung, Quartalsbericht und Jahresbericht laufen standardisiert. SLA: zwei Werktage bis zur Bestellfähigkeit, statt mehrwöchiger Markt-Standardlaufzeiten.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Beide Wege münden in dieselbe Logik: 25 Beauftragten-Rollen, alle live, gemeinsame Aktenstruktur, gemeinsamer Audit-Trail. Der ESG-Beauftragte ist eine davon, eng verzahnt mit Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf civac.de. Vereinbart wird im ersten Schritt ein 30-minütiges Gespräch zur Standortbestimmung. Die Empfehlung danach ist konkret, schriftlich, ohne Verpflichtung zur Beauftragung.

FAQ

Ist der Vanguard ESG All-World für Treasury-Reserven von KMU geeignet?

Eine Eignungsaussage hängt von Liquiditätsbedarf, Risikobudget und Anlagehorizont ab und ist nicht pauschal zu treffen. Aus ESG-Sicht erfüllt der Fonds gängige Mindestanforderungen (Art. 8 SFDR, Negativscreening). Die Auswahlentscheidung muss durch Geschäftsleitung und ESG-Beauftragten dokumentiert, datiert und freigegeben werden.

Welche Pflichten löst das Halten eines Art. 8 SFDR-Produkts für mein Unternehmen aus?

Sind Sie selbst CSRD-pflichtig, ist die Anlage im Lagebericht nach ESRS 2 und ESRS G1 zu adressieren. Hinzu kommen PAI-Indikatoren und Taxonomie-Aussagen, sofern wesentlich. Eine schriftliche Anlagepolitik mit dokumentierter Auswahlbegründung ist Pflichtbestandteil prüferfester Dokumentation.

Muss ich einen ESG-Beauftragten gesetzlich bestellen?

Eine namentliche Pflicht wie beim Datenschutzbeauftragten besteht im deutschen Recht nicht. CSRD, LkSG und CSDDD erzeugen jedoch faktische Funktionsanforderungen. In der Praxis wird die Rolle durch interne Anweisung bestellt, häufig per Bestellurkunde, mit klarer Tätigkeitsbeschreibung und Berichtslinie zur Geschäftsleitung.

Wie unterscheidet sich Screening von Impact-Investing?

Screening entfernt definierte schädliche Aktivitäten aus dem Anlageuniversum, ohne positive Wirkung zu messen. Impact-Investing zielt aktiv auf nachweisbare positive Effekte ab und erfordert nach Art. 9 SFDR ein nachhaltiges Anlageziel. Der Vanguard ESG All-World ist ein Screening-Produkt, kein Impact-Produkt.

Was kostet ein externer ESG-Beauftragter über CIVAC?

Der Einstieg richtet sich nach Unternehmensgröße, Anzahl Standorte und Berichtspflicht. Ein indikatives 30-minütiges Gespräch klärt Umfang und Modell, danach folgt ein schriftliches Angebot. Workspace-Lizenz und Officer-as-a-Service sind separat oder kombiniert buchbar. Anfragen über info@civac.de.

Wie verzahne ich ESG-Anlagegovernance mit CSRD-Bericht und LkSG-Risikoanalyse?

Über eine gemeinsame Datenstruktur, in der Anlagen, Lieferanten und ESG-Risiken im selben Register geführt werden. CIVAC verbindet die Beauftragten-Rollen ESG, LkSG und Compliance in einem Workspace, mit gemeinsamer Aktenstruktur und konsistenten Berichtslinien zur Geschäftsleitung.

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Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.

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Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

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