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Gefahrgut 33/1203: Kemler-Zahl, UN-Nummer und Pflichten beim Benzintransport
Gefahrgut & Logistik

Gefahrgut 33/1203: Kemler-Zahl, UN-Nummer und Pflichten beim Benzintransport

7. August 202612 Min. LesezeitVon Stefan Möller
CIVAC

Die Zahlenkombination 33/1203 auf der orangefarbenen Warntafel kennzeichnet Benzin als entzündbaren flüssigen Stoff der Klasse 3. Dieser Leitfaden ordnet ADR-Pflichten, Kennzeichnung und die Rolle des Gefahrgutbeauftragten audit-fest ein.

Die Zahlenfolge 33/1203 auf der orangefarbenen Warntafel eines Tankwagens stammt aus dem ADR 2025, Kapitel 5.3.2. Sie kombiniert die Kemler-Zahl 33 für leicht entzündbare Flüssigkeiten mit der UN-Nummer 1203 für Benzin. Verlader, Beförderer und Empfänger tragen dafür eine Mitverantwortung nach § 9 GGVSEB.

Dieser Beitrag erklärt, wofür die Codes stehen, welche Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten daraus folgen und wann ein Gefahrgutbeauftragter nach GbV bestellt werden muss. CIVAC arbeitet als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service: Sie lizenzieren den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen unsere Beauftragten bestellen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.

Auf einen Blick

  • 33/1203 bezeichnet leicht entzündbares Benzin (UN 1203, Klasse 3) nach ADR 2025 Kapitel 5.3.2.
  • Wer Benzin in beförderungsrelevanten Mengen verlädt oder transportiert, muss nach § 1 GbV einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
  • Die Bestellurkunde, die Schulungsnachweise und der Jahresbericht müssen fünf Jahre vorgehalten werden, § 8 GbV.

Was bedeutet 33/1203 auf der orangefarbenen Warntafel?

Die orangefarbene Warntafel ist in ADR 5.3.2 geregelt. Oben steht die Gefahrnummer, unten die UN-Nummer. Beide Zahlen sind durch einen waagerechten Strich getrennt. Maße, Reflexion und Beständigkeit der Tafel sind ebenfalls normiert.

Die obere 33 ist eine Kemler-Zahl. Die Wiederholung einer Ziffer steht für eine verstärkte Gefahr. 3 bedeutet entzündbarer flüssiger Stoff, also signalisiert 33 eine leicht entzündbare Flüssigkeit mit niedrigem Flammpunkt.

Die untere 1203 ist die UN-Nummer für Benzin (Motorkraftstoff, Ottokraftstoff). Sie ist weltweit gültig und stammt aus den UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods. Sie gilt auch für RID (Eisenbahn) und IMDG (Seeschiff).

Wer eine Warntafel 33/1203 sieht, weiß damit: Tankfahrzeug oder Tankcontainer transportiert Benzin der Klasse 3, Verpackungsgruppe II. Flammpunkt unter 23 Grad Celsius, Siedebeginn über 35 Grad Celsius.

Die Kennzeichnung ist nicht dekorativ. Einsatzkräfte, Polizei und Zoll leiten daraus Erstmaßnahmen ab. Eine falsche oder fehlende Tafel ist ein Verstoß nach § 37 GGVSEB und kann mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden. Für die korrekte Bestellung externer Fachkunde lesen Sie die Rolle Gefahrgutbeauftragter.

UN 1203 Benzin: Klassifizierung, Gefahrzettel und Verpackungsgruppe

Benzin gehört zur Klasse 3 des ADR, also den entzündbaren flüssigen Stoffen. Die Klassifizierung beruht auf Flammpunkt und Siedepunkt nach ADR 2.2.3. Ottokraftstoffe haben typische Flammpunkte zwischen minus 40 und minus 20 Grad Celsius.

Daraus folgt Verpackungsgruppe II. Verpackungsgruppen geben den Gefahrengrad an: I hoch, II mittel, III gering. Benzin liegt damit in der mittleren Stufe und unterliegt strengeren Verpackungs- und Tankvorschriften als beispielsweise Dieselkraftstoff (UN 1202, Verpackungsgruppe III).

Der Gefahrzettel für Klasse 3 zeigt eine rote Flamme auf weißem oder rotem Grund. Bei Versandstücken muss er sichtbar auf der Verpackung angebracht sein, auf Tankfahrzeugen großflächig als Großzettel (Placard) gemäß ADR 5.3.1.

Im Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 stehen UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode (D/E für UN 1203) und Menge. Der Eintrag lautet beispielsweise: UN 1203 BENZIN, 3, II, (D/E).

Tunnelbeschränkung D/E heißt: Befahrung der Tunnelkategorien D und E ist verboten, sofern das Fahrzeug Gefahrgut in nicht freigestellter Menge führt. Für die Routenplanung ist diese Angabe operativ relevant und gehört in das Auftragsdokument.

Wer Klassifizierung und Kennzeichnung systematisch dokumentieren will, findet im CIVAC-Workspace für Gefahrgutbeauftragte die passenden Vorlagen.

Pflichten der Beteiligten: Verlader, Beförderer, Empfänger

ADR 1.4 und § 9 GGVSEB definieren die Pflichten der Beteiligten. Beim Transport von UN 1203 trifft jede Rolle eine eigene Sorgfaltspflicht. Es gibt keine Pflicht-Delegation per Vertrag, die diese Verantwortung aufhebt.

Der Verlader prüft die Zulässigkeit der Verpackung, die Kennzeichnung der Versandstücke, die Übereinstimmung mit dem Beförderungspapier und die Eignung des Fahrzeugs. Er übergibt nur konforme Sendungen. Er trägt die Verantwortung für die Erstklassifizierung gemeinsam mit dem Absender.

Der Beförderer überprüft Beförderungspapier, Warntafeln, Großzettel, ADR-Bescheinigung des Fahrzeugs, Schulungsnachweis des Fahrers nach ADR 8.2 und schriftliche Weisungen. Er sichert Ladung und Ausrüstung, kontrolliert Lecks und Beschädigungen.

Der Empfänger nimmt die Sendung an, prüft die Vollständigkeit, entlädt nach den ADR-Vorgaben und sorgt für die Rückführung der Ausrüstung. Bei Auffälligkeiten dokumentiert er Abweichungen und meldet sie an Absender und Beförderer.

Jede Rolle muss die Schulung ihrer Beschäftigten nach ADR 1.3 dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Der Gefahrgutbeauftragte überwacht alle drei Rollen und berichtet an die Unternehmensleitung. Er ist kein Ersatz für die Verantwortlichen, sondern eine zusätzliche Aufsichts- und Beratungsfunktion. Wer hier intern keine Kapazität hat, kann auch einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?

Die Bestellpflicht ergibt sich aus § 1 Absatz 1 GbV. Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit verbundene Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Für UN 1203 Benzin gilt diese Pflicht praktisch immer, sobald beförderungsrelevante Mengen bewegt werden. Tankstellenbeschickung, Mineralölgroßhandel, Heizöl- und Kraftstoffspediteure, Tankreinigungsbetriebe und Werkstattbetreiber mit eigenen Tankwagen sind betroffen.

Ausnahmen regelt § 2 GbV. Dazu zählen Empfänger im Inland, Beförderungen in Mengen unterhalb der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 und Betriebe, die ausschließlich Mengen unter den Schwellen handhaben. Die Freistellungsmenge für Klasse 3 Verpackungsgruppe II liegt bei 333 Litern je Beförderungseinheit.

Die Bestellung erfolgt schriftlich. Die Bestellurkunde nennt Name, Aufgaben, Berichtslinie und Vertretung. Sie ist nach § 8 GbV fünf Jahre aufzubewahren. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

Der Schulungsnachweis (IHK-Prüfung nach § 4 GbV) muss aktuell sein. Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen, sonst erlischt der Nachweis.

CIVAC bietet die Bestellurkunde als digitale Vorlage, die Berichtslinie als strukturierten Workflow und den Jahresbericht als Audit-Vorlage. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten beim Benzintransport

§ 8 GbV listet die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten. Sie reichen von der Überwachung der Klassifizierung über die Mitarbeiterschulung bis zur Erstellung des Jahresberichts. Sechs Pflichtaufgaben stehen im Mittelpunkt.

Erstens: Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. Das bedeutet, regelmäßige Stichproben und dokumentierte Kontrollen entlang der Prozesskette. Verlade-, Beförderungs- und Entladevorgänge müssen audit-fest belegt sein.

Zweitens: Beratung des Unternehmens. Der Beauftragte berät bei der Auswahl von Verpackungen, Fahrzeugen, Routen und Lieferanten. Die Beratung ist zu protokollieren und in der Berichtslinie zu hinterlegen.

Drittens: Schulung der Mitarbeitenden nach ADR 1.3. Inhalt, Datum, Teilnehmer und Prüfungsergebnis werden im Workspace dokumentiert. Wiederholungsschulungen sind nach Bedarf oder spätestens nach Änderungen der Vorschriften anzusetzen.

Viertens: Untersuchung und Berichtspflicht bei Unfällen. § 8 GGVSEB verlangt einen Bericht bei Vorfällen mit Personenschäden, Umweltverunreinigung oder Sachschäden über 50.000 Euro.

Fünftens: Erstellung des Jahresberichts. Der Bericht enthält Mengen, Vorfälle, Schulungen und Verbesserungsvorschläge. Er geht an die Unternehmensleitung und ist aufzubewahren.

Sechstens: Pflege der schriftlichen Verfahren. Notfallpläne, Sicherheitsanweisungen, Ladungssicherungskonzepte. CIVAC hinterlegt diese als versionierte Vorlagen im Workspace, abrufbar im Audit.

Schriftliche Weisungen, Beförderungspapier, ADR-Bescheinigung

Drei Dokumente sind beim Transport von 33/1203 immer mitzuführen. Fehlt eines, ist die Fahrt nicht ADR-konform und kann untersagt werden.

Das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 enthält UN-Nummer, Stoffbezeichnung, Klasse, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode, Menge sowie Absender und Empfänger. Es ist im Original oder als zugelassene elektronische Form mitzuführen.

Die schriftlichen Weisungen nach ADR 5.4.3 informieren den Fahrer über die Maßnahmen bei einem Unfall. Sie sind in einer dem Fahrer verständlichen Sprache vorzulegen, in der Praxis Deutsch. Die Standardvorlage steht in ADR 5.4.3.4.

Die ADR-Bescheinigung des Fahrzeugs nach ADR 9.1.3 bestätigt die Eignung des Tankfahrzeugs für die transportierten Stoffe. Sie wird nach erfolgreicher Prüfung von einer benannten Stelle ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Der Fahrer benötigt zusätzlich seinen Schulungsnachweis nach ADR 8.2.2 (ADR-Schein). Für UN 1203 muss er die Aufbaukurse Tank und Klasse 3 nachweisen. Ohne diese Aufbauten ist die Fahrt unzulässig.

An Bord müssen die Ausrüstung nach ADR 8.1.5 (Unterlegkeil, Warnweste, Augenspülflüssigkeit, Auffangbehälter) und die persönliche Schutzausrüstung der Liste der schriftlichen Weisungen entsprechen.

Wer Beförderungspapier, ADR-Bescheinigung und Schulungsnachweise zentral verwalten will, nutzt den CIVAC-Workspace mit Erinnerungen vor Ablauf. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

Tank- und Stückgutbeförderung: Unterschiede bei UN 1203

Benzin wird überwiegend in Tankfahrzeugen befördert. ADR 4.3 und 6.8 regeln Bau, Ausrüstung und Prüfung von Festtanks und Aufsetztanks. Eine Sonderform sind Tankcontainer und MEGCs.

Der Tankcode für Benzin lautet LGBF: L für flüssige Stoffe, G für berechneter Mindestdruck, B für Bodenöffnungen mit Sicherheitseinrichtungen, F für Druckentlastung und Lüftung. ADR 4.3.4 ordnet die Codes Stoffen zu.

Stückgutbeförderung ist möglich, etwa in Kanistern oder IBC bis zu den ADR-Höchstmengen. Hier gelten andere Verpackungsvorschriften nach ADR 4.1. Die Verpackungen tragen UN-Zertifizierungscodes wie 3H1 oder 31HA1.

Mengen unterhalb 1.000 Punkten nach ADR 1.1.3.6 sind freigestellt. Für UN 1203 Klasse 3 Verpackungsgruppe II entspricht ein Punkt drei Litern, die Freistellungsschwelle liegt damit bei 333 Litern. Achtung: die Freistellung gilt nur, wenn keine weiteren Gefahrgüter im selben Beförderungsvorgang sind und keine Beförderung in Tanks erfolgt.

Auch unterhalb der Freistellungsmenge sind Kennzeichnung der Versandstücke, ein vereinfachtes Beförderungspapier und Feuerlöscher Pflicht. Vollständig schulungsfrei ist die Beförderung nicht.

Im CIVAC-Workspace ordnen Sie Tank- und Stückgutprozesse getrennten Vorlagen zu. Die Berichtslinie an die Geschäftsleitung bleibt einheitlich, der Nachweis bleibt konsistent.

Bußgelder, Haftung und typische Audit-Befunde

Bußgeldrahmen für Gefahrgutverstöße stehen in § 37 GGVSEB. Sie reichen je nach Verstoß bis 50.000 Euro je Einzelfall. Bei vorsätzlichen Verstößen kommt Strafbarkeit nach § 328 StGB hinzu, mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahre.

Häufige Befunde im Audit: fehlende oder fehlerhafte Warntafeln, abgelaufene ADR-Bescheinigung, unvollständige schriftliche Weisungen, fehlender Schulungsnachweis nach ADR 1.3, fehlende Tunnelbeschränkungsangabe und fehlende Bestellurkunde des Gefahrgutbeauftragten.

Ein wiederkehrender Befund ist die unzureichende Berichtslinie. Der Beauftragte berichtet zwar mündlich, aber ohne dokumentierte Empfangsbestätigung der Unternehmensleitung. Im Schadensfall fehlt damit der Nachweis nach § 130 OWiG.

§ 130 OWiG sanktioniert die Verletzung der Aufsichtspflicht durch das Unternehmen. Bußgelder gegen die juristische Person sind nach § 30 OWiG bis zu zehn Millionen Euro möglich. Compliance-fest dokumentierte Beauftragten-Bestellungen reduzieren dieses Risiko.

Die Beweislast trägt im Streitfall das Unternehmen. Wer eine digitale Berichtslinie mit Zeitstempel führt, ist im Vorteil. Im CIVAC-Workspace sind Bestellurkunde, Berichtslinie und Jahresbericht versionsfest hinterlegt.

Audit-fest, dokumentiert, § 8 GbV-fest. Wer auf den Anruf der BAG, der Bezirksregierung oder des LANUV vorbereitet sein will, baut Nachweise nicht erst beim Klopfen an der Tür.

So bekommen Sie 33/1203 audit-fest in den Griff

Drei Ebenen sind zu beherrschen: Klassifizierung und Kennzeichnung, Rollenpflichten der Beteiligten und die operative Aufsicht durch den Gefahrgutbeauftragten. Jede Ebene erzeugt eigene Nachweise.

Auf Ebene eins prüfen Sie, ob alle Sendungen mit UN 1203 die Warntafel 33/1203, die Gefahrzettel und das Beförderungspapier korrekt führen. Die Kennzeichnung ist Pflicht ab dem ersten Liter.

Auf Ebene zwei klären Sie Rollen schriftlich. Wer ist Verlader, wer Beförderer, wer Empfänger? Die Beauftragte für jede Rolle ist zu benennen, die Schulung zu dokumentieren, die Vertretung zu regeln.

Auf Ebene drei bestellen Sie den Gefahrgutbeauftragten. Sie wählen zwischen internem Beauftragten mit aktuellem IHK-Schein oder einem externen Beauftragten von CIVAC. Beide Wege führen zur Compliance, der Unterschied liegt in Kapazität und Zeit.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. In beiden Fällen erhalten Sie Bestellurkunde, 490 Audit-Vorlagen und die Berichtslinie nach § 8 GbV. EU-Datenresidenz, ISO/IEC 27001:2022 ISMS.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf civac.de. Wir bestellen Ihren Gefahrgutbeauftragten innerhalb von zwei Werktagen statt der branchenüblichen zwei bis sechs Wochen.

FAQ

Was bedeutet die Zahl 33 auf der orangefarbenen Warntafel?

Die 33 ist die Kemler-Zahl nach ADR 5.3.2 und bedeutet leicht entzündbarer flüssiger Stoff. Die verdoppelte Ziffer 3 zeigt eine verstärkte Gefahr an. Typische Stoffe sind Benzin, Aceton oder Ethanol.

Wofür steht die UN-Nummer 1203?

UN 1203 bezeichnet Benzin (Ottokraftstoff, Motorkraftstoff) der Klasse 3 nach ADR. Die UN-Nummer ist international gültig und gilt für Straße, Schiene und Seeschiff. Die Verpackungsgruppe ist II, der Tunnelcode D/E.

Muss ich für den Transport von UN 1203 einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Ja, sobald Sie beförderungsrelevante Mengen verladen, befördern, befüllen oder entladen, greift § 1 GbV. Die Freistellungsmenge liegt bei 333 Litern je Beförderungseinheit nach ADR 1.1.3.6. Unterhalb dieser Schwelle entfällt die Bestellpflicht.

Welche Dokumente muss der Fahrer beim Transport von Benzin mitführen?

Beförderungspapier nach ADR 5.4.1, schriftliche Weisungen nach ADR 5.4.3, ADR-Bescheinigung des Fahrzeugs und der ADR-Schulungsnachweis des Fahrers mit den Aufbaukursen Tank und Klasse 3. Fehlt ein Dokument, ist die Fahrt untersagbar.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die ADR-Pflichten?

§ 37 GGVSEB nennt Bußgelder bis 50.000 Euro je Einzelfall. Bei vorsätzlichen Verstößen kommt § 328 StGB mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahre hinzu. Über § 30 OWiG sind Unternehmensbußgelder bis zehn Millionen Euro möglich.

Wie schnell kann CIVAC einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

CIVAC bestellt Ihren externen Gefahrgutbeauftragten innerhalb von zwei Werktagen. Die Bestellurkunde, die Berichtslinie und der Jahresbericht sind im Workspace hinterlegt und werden bei Bedarf an die Behörde herausgegeben.

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