77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
DWS ESG Women for Women: Was der Fonds für Ihre ESG-Strategie bedeutet
ESG & Nachhaltigkeit

DWS ESG Women for Women: Was der Fonds für Ihre ESG-Strategie bedeutet

5. August 202612 Min. LesezeitVon Dr. Henrik Bauer
CIVAC

Der DWS ESG Women for Women bündelt Gender-Lens-Investing in einem Publikumsfonds. Wir erklären, welche Diversitätskennzahlen Ihr ESG-Beauftragter unter CSRD und ESRS S1 belegen muss und wie CIVAC die Nachweisführung absichert.

Der DWS Invest ESG Women for Women (ISIN LU2198883410) ist ein nach Art. 8 SFDR klassifizierter Aktienfonds, aufgelegt 2020, der gezielt in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell oder Führungsstruktur Frauen messbar stärkt. Seit Inkrafttreten der CSRD (Richtlinie 2022/2464/EU) am 5. Januar 2023 sind Diversitätskennzahlen kein Marketingthema mehr, sondern berichtspflichtig nach ESRS S1.

Dieser Beitrag erklärt, wie der DWS-Fonds als Referenz für Gender-Lens-Investing funktioniert, welche Kennzahlen Ihr ESG-Beauftragter aus der Fondslogik für die eigene Berichterstattung ableiten kann und warum die Dokumentationspflicht ohne strukturierten Workspace selten audit-fest gelingt. Sie erfahren, welche Datenpunkte ESRS S1 verlangt, wie Sie Lieferketten-Daten nach LkSG abgrenzen und wo CIVAC als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service die Nachweisführung übernimmt.

Auf einen Blick

  • Der DWS ESG Women for Women ist ein Art. 8 SFDR-Fonds und liefert ein praktisches Referenzmodell für Gender-Lens-Kennzahlen, die ESRS S1 ohnehin verlangt.
  • ESRS S1-1 bis S1-17 fordern 17 Datenpunkte zu Geschlechterverteilung, Entgeltgleichheit und Diversität, die jährlich im Lagebericht offenzulegen sind.
  • Mit dem CIVAC-Workspace dokumentieren Sie Erhebung, Quelle und Freigabe jeder Kennzahl revisionssicher, Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

Was der DWS ESG Women for Women genau abbildet

Der DWS Invest ESG Women for Women verfolgt eine Gender-Lens-Strategie nach Art. 8 SFDR. Das Fondsmanagement selektiert globale Aktien anhand von vier Kriterien: Frauenanteil im Vorstand, Frauenanteil in der Belegschaft, Equal-Pay-Audits sowie produktseitiger Nutzen für Frauen, etwa Femtech oder Mikrokredite. Die Auswahl folgt einem Best-in-Class-Ansatz innerhalb des MSCI World All Country.

Relevant für deutsche Mittelständler ist nicht die Performance, sondern die Methodik. DWS legt offen, welche Kennzahlen einfließen und wie Schwellenwerte definiert sind. Der Fonds verlangt mindestens 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat sowie dokumentierte Entgeltgleichheitsanalysen. Genau diese Datenpunkte fordert ESRS S1-9 und S1-16 auch von berichtspflichtigen Unternehmen.

Für ESG-Beauftragte ergibt sich daraus eine doppelte Lesart. Erstens als Investitionsperspektive, wenn Ihr Unternehmen Teil eines solchen Portfolios werden möchte. Zweitens als Berichtslogik, wenn Sie selbst CSRD-pflichtig sind und Vergleichsmaßstäbe brauchen. Beide Lesarten münden in dieselbe Frage: Wie belegen Sie Diversitätskennzahlen, wenn die Bafin oder der Wirtschaftsprüfer nachfragt?

Die Antwort liegt in der Quellen- und Versionierungslogik. Eine Excel-Tabelle ohne Audit-Trail ist kein Nachweis. Der ESG-Nachhaltigkeitsbeauftragte muss zeigen, wann welche Personalkennzahl erhoben, von wem freigegeben und gegen welche Quelle abgeglichen wurde. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.

CIVAC stellt dafür 490 einsatzbereite Audit-Vorlagen, darunter Erhebungsbögen zu Geschlechterverteilung, Entgeltlücke und Aufsichtsratsquote. Jede Eingabe trägt Zeitstempel, Verantwortlichkeit und Quellverweis. Die EU-Datenresidenz stellt sicher, dass sensible Personaldaten Deutschland nicht verlassen.

So wird aus einem Fonds-Marketingdokument ein nutzbarer Referenzrahmen für Ihre eigene CSRD-Berichterstattung.

ESRS S1 im Detail: 17 Datenpunkte, die Sie liefern müssen

Der European Sustainability Reporting Standard S1 (Own Workforce) verlangt von berichtspflichtigen Unternehmen Angaben zu eigenen Mitarbeitenden in 17 Disclosure Requirements. Davon betreffen mindestens sieben direkt Diversität, Gleichstellung und Entgeltlücke. S1-9 fordert die Geschlechterverteilung in Top-Management und Belegschaft. S1-16 verlangt das Pay Gap Ratio.

S1-6 erfasst Mitarbeiterzahlen nach Geschlecht, Vertragsart und Region. S1-13 deckt Trainings- und Entwicklungsstunden ab, ebenfalls geschlechterdifferenziert. S1-17 verlangt die Offenlegung von Diskriminierungsvorfällen und deren Behandlung. Ohne strukturierte Datenerfassung im Jahresverlauf wird die Berichtspflicht zur Quartalsendpanik.

Wichtig ist die Abgrenzung zu ESRS S2 (Workers in the Value Chain) und zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. S1 betrifft ausschließlich die eigene Belegschaft. Lieferanten und externe Dienstleister fallen unter S2 sowie unter die Pflichten des LkSG-Beauftragten. Eine saubere Trennung der Datenquellen ist Voraussetzung für den Prüfungsvermerk.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat in ihren Hinweisen zur CSRD-Prüfung klargestellt: Eine Limited Assurance reicht im Geschäftsjahr 2024 für Welle 1, ab 2028 wird Reasonable Assurance erwartet. Das hebt die Anforderungen an Dokumentation deutlich an. Stichproben, Schlüsselkontrollen und Plausibilitätsprüfungen werden Standard.

Für Mittelständler in Welle 2 (ab Geschäftsjahr 2025) bedeutet das: Die Erhebung muss heute beginnen, nicht im Januar 2026. Wer im laufenden Jahr keine Vergleichsdaten sammelt, hat im Lagebericht eine Lücke, die der Prüfer als wesentlichen Fehler einstuft.

CIVAC bietet eine ESRS-S1-Vorlage, die alle 17 Datenpunkte als monatliche Erhebungspflicht abbildet, mit automatischer Erinnerung an die jeweils zuständige Personalstelle.

Gender-Lens-Investing: Was Fonds anders bewerten als Ratings

Gender-Lens-Investing unterscheidet sich von klassischen ESG-Ratings durch den Fokus auf einen einzelnen sozialen Faktor. Während MSCI ESG, ISS oder Sustainalytics breite Scores bilden, prüft ein Gender-Fonds wie der DWS Women for Women ausschließlich geschlechtsbezogene Kennzahlen. Das macht die Methodik nachvollziehbarer, aber auch anfälliger für Greenwashing-Vorwürfe.

Die ESMA hat in ihrer Naming-Guideline vom Juni 2025 festgelegt: Fonds mit ESG-Begriffen im Namen müssen mindestens 80 Prozent ihrer Investments an den beworbenen Kriterien ausrichten und Ausschlusslisten anwenden. Diese Pflicht wirkt indirekt auf die Berichtspflicht von Portfoliounternehmen, weil Asset Manager belastbare Kennzahlen einfordern.

Für ESG-Beauftragte in Industriebetrieben ergibt sich daraus ein konkreter Mehrwert. Wer Diversitätskennzahlen sauber dokumentiert, wird für gender-orientierte Fonds investierbar. Bei Mittelständlern mit Anleiheemissionen oder Schuldscheindarlehen schlägt sich das in Spreads nieder. Die Kapitalmarktrelevanz von ESG-Daten ist messbar.

Gleichzeitig steigt die Komplexität. Ein Fonds verlangt punktuelle Snapshots, CSRD verlangt jährliche Berichterstattung, LkSG verlangt risikobasierte Kontrollen. Ohne übergreifenden Workspace zerfällt die Datenarbeit in Silos. Das Personalreferat liefert eine Zahl, das ESG-Team eine andere, der Wirtschaftsprüfer eine dritte.

CIVAC adressiert diese Fragmentierung mit einem zentralen Datenpunkt-Register. Jede Kennzahl existiert genau einmal, mit definierter Quelle, definiertem Erheber und definierter Freigabeschleife. Die Mehrfachnutzung für Fondsanfragen, CSRD-Lagebericht und LkSG-Bericht wird zur Selbstverständlichkeit.

Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

Pflichten des ESG-Beauftragten im Mittelstand

Anders als beim Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO) oder beim Geldwäschebeauftragten (§ 7 GwG) existiert keine gesetzlich kodifizierte Bestellpflicht für ESG-Beauftragte. Die Pflicht ergibt sich faktisch aus den Berichtspflichten nach CSRD, EU-Taxonomie (Verordnung 2020/852/EU) und SFDR sowie aus dem LkSG.

In der Praxis bestellen CSRD-pflichtige Unternehmen einen ESG-Beauftragten oder eine Nachhaltigkeitskoordinatorin, der oder die direkt an die Geschäftsführung berichtet. Die Berichtslinie ist entscheidend, weil ESRS 1 ein eigenes Governance-Kapitel verlangt. Wer Nachhaltigkeit aus dem Marketing steuert, wird im Prüfungsvermerk auffällig.

Die Aufgaben umfassen Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1, Datenerhebung nach den themenspezifischen Standards (ESRS E1 bis E5, S1 bis S4, G1), Abgleich mit der EU-Taxonomie sowie Schnittstellenarbeit zu Personalreferat, Einkauf, Controlling und Compliance. Die fachliche Breite überfordert klassische Stabsstellen regelmäßig.

Hier setzt das Officer-as-a-Service-Modell an. Ein externer ESG-Beauftragter bringt Routine aus mehreren Mandaten mit, kennt die Datenpunkte und die typischen Prüferfragen. Die interne Organisation wird entlastet, die Berichtslinie bleibt sauber. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen.

Beide Modelle nutzen denselben CIVAC-Workspace. Das verhindert Brüche bei Personalwechsel und schafft eine durchgängige Dokumentation über Jahre. Die Bestellurkunde wird im System hinterlegt, mit Zustimmung der Geschäftsführung und Versionshistorie.

Audit-fest, dokumentiert, ESRS-fest.

Wesentlichkeitsanalyse als Fundament

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1 Kapitel 3 ist der Einstiegspunkt jeder CSRD-Berichterstattung. Sie bestimmt, welche Nachhaltigkeitsthemen materielle Auswirkungen, Risiken oder Chancen darstellen. Erst die Wesentlichkeit entscheidet, ob ESRS S1 (Own Workforce) für Ihr Unternehmen vollumfänglich berichtspflichtig ist.

Die Logik kombiniert Impact Materiality (Auswirkungen Ihres Unternehmens auf Menschen und Umwelt) mit Financial Materiality (Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf Ihre Finanzlage). Ein Industriebetrieb mit überwiegend männlicher Belegschaft kann S1 als wesentlich einstufen, weil Diskriminierungsrisiken und Personalengpässe finanziell wirken.

Die EFRAG hat im Mai 2024 die Implementation Guidance IG 1 veröffentlicht, die methodische Standards setzt. Stakeholder-Befragungen, Risikoworkshops und quantitative Schwellenwerte sind dokumentationspflichtig. Eine bloße Selbsteinschätzung des Vorstands genügt nicht.

Die häufigste Schwäche in Mittelstandsprojekten ist die fehlende Verschriftlichung der Herleitung. Welche Stakeholder wurden befragt? Welche Schwellenwerte gelten? Wer hat die Liste freigegeben? Ohne Antworten wird die Wesentlichkeitsanalyse vom Prüfer beanstandet, und der gesamte Lagebericht kippt.

CIVAC stellt eine strukturierte Vorlage zur doppelten Wesentlichkeit bereit, die Stakeholdergruppen, Bewertungsskalen und Freigabeworkflows abbildet. Die Analyse wird einmal sauber aufgesetzt und jährlich aktualisiert. Frist läuft ab Kenntnis, in diesem Fall ab Beginn des Berichtsjahres.

Daraus ergibt sich die Liste der berichtspflichtigen Datenpunkte, sortiert nach ESRS-Themen. Erst danach beginnt die eigentliche Datenerhebung. Wer diese Reihenfolge umkehrt, verliert Monate.

Datenpunkte erheben, ohne im Excel-Chaos zu enden

Die ESRS-Datenpunktliste umfasst über 1.000 quantitative und qualitative Angaben, davon je nach Wesentlichkeit 200 bis 800 pflichtig. Ohne strukturiertes Erhebungssystem zerfällt die Arbeit in unzählige Tabellen mit unklarer Versionierung. Die Folge sind Inkonsistenzen, die der Wirtschaftsprüfer als Kontrollschwäche einstuft.

Ein belastbares System basiert auf drei Säulen. Erstens ein zentraler Datenpunkt-Katalog mit eindeutiger ID, Definition, Einheit und Quelle. Zweitens eine Erhebungslogik mit zuständiger Person, Frequenz und Eskalation. Drittens eine Freigabekette mit fachlicher und disziplinarischer Bestätigung.

CIVAC bildet alle drei Säulen im Workspace ab. Jeder ESRS-Datenpunkt erhält eine eindeutige Kennung, eine zuständige Rolle (Personal, Controlling, Einkauf) und einen Erhebungsturnus. Erinnerungen gehen automatisch an die zuständige Stelle, Eskalationen an die Geschäftsführung.

Für die Diversitätskennzahlen rund um den DWS-Logikrahmen heißt das: Frauenanteil Vorstand, Frauenanteil Aufsichtsrat, Frauenanteil Führungskräfte Top-3-Ebenen, Frauenanteil Belegschaft, Pay Gap, Trainingsstunden je Geschlecht. Sechs Datenpunkte, sechs Erhebungsrhythmen, sechs Freigeber.

Über die EU-AI-Act-Pflichten hinaus ist die ESG-Berichterstattung der zweite Bereich, in dem KI-gestützte Plausibilisierung deutliche Effizienzgewinne bringt. CIVAC nutzt regelbasierte Plausibilitätschecks, die Ausreißer markieren, bevor die Daten in den Bericht fließen.

Die Bestellurkunde des ESG-Beauftragten regelt zudem den Zugang zu personenbezogenen Daten. Ohne diese Grundlage verletzt jede Erhebung Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

Schnittstelle zu LkSG und EU-Taxonomie

Diversitätskennzahlen leben nicht im luftleeren Raum. Sie verbinden sich mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit 1. Januar 2024 auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betrifft, sowie mit der EU-Taxonomie (Verordnung 2020/852/EU), die ökologische Wirtschaftstätigkeiten klassifiziert.

Das LkSG verlangt Risikoanalysen auch zu Diskriminierung in der Lieferkette (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG). Wer Frauenanteile im eigenen Haus erhebt, sollte die Logik auf strategische Lieferanten ausweiten. Die Berichtslinie zum LkSG-Beauftragten muss diese Datenflüsse mit abdecken, sonst entstehen Lücken in der Risikoanalyse.

Die EU-Taxonomie wiederum kennt soziale Mindestschutzmaßnahmen (Minimum Safeguards) nach Art. 18, die Diskriminierungsfreiheit explizit einschließen. Investments und Umsätze, die als taxonomiekonform berichtet werden, setzen damit die Einhaltung von Gleichstellungsstandards voraus.

Ein integrierter Workspace zeigt diese Verbindungen sichtbar. Wenn der ESG-Beauftragte einen S1-Datenpunkt aktualisiert, sehen LkSG-Beauftragter und Taxonomie-Verantwortliche die Veränderung. Mehrfacherhebungen entfallen, Konsistenz steigt.

Die CIVAC-FAQ beantwortet die häufigsten Schnittstellenfragen. Wer trägt was bei? Wer gibt frei? Wie wird der Konflikt aufgelöst, wenn die Werte voneinander abweichen? Die Antworten ergeben sich aus den im Workspace hinterlegten Verantwortlichkeiten.

Die NIS-2-Richtlinie spielt für ESG selten direkt, aber indirekt eine Rolle: Datensicherheit der Personalsysteme fällt unter Art. 21 NIS-2 für betroffene Unternehmen. Wer S1-Daten verliert, verletzt mehrere Regelwerke gleichzeitig.

Häufige Prüferfragen und wie Sie sie souverän beantworten

Wirtschaftsprüfer für CSRD-Berichte stellen drei wiederkehrende Fragenblöcke. Erstens zur Wesentlichkeit: Wie wurde die Liste hergeleitet, welche Stakeholder wurden einbezogen, welche Schwellenwerte gelten? Zweitens zur Datenqualität: Welche Quellen, welche Kontrollen, welche Stichproben? Drittens zur Governance: Wer ist verantwortlich, wer gibt frei, wie greift die Eskalation?

Die erste Frage entscheidet, ob die Berichtsgrundlage trägt. Eine Wesentlichkeitsanalyse ohne Stakeholder-Befragung ist angreifbar. Eine ohne dokumentierte Schwellenwerte ebenfalls. Mindestens 50 interne und externe Stakeholder sollten in der Bewertung sichtbar sein, mit nachgewiesener Kommunikation.

Die zweite Frage zur Datenqualität trifft die operative Arbeit. Welcher Datenpunkt stammt aus dem HR-System, welcher aus einer manuellen Erhebung, welcher aus einer Lieferantenumfrage? Jede Quelle braucht eine Plausibilisierung. CIVAC dokumentiert diese Quellenkette automatisch.

Die dritte Frage zur Governance ist die heikelste. Der Prüfer will sehen, dass die ESG-Verantwortung formal verankert ist. Eine Bestellurkunde, eine Berichtslinie zur Geschäftsführung, eine dokumentierte Aufgabenbeschreibung und ein nachgewiesener Schulungspfad. All das liegt im Workspace bereit, zeitgestempelt und unterschrieben.

Über die Rollenübersicht sehen Sie, welche weiteren Beauftragten in der ESG-Pflichtenkette mitwirken. Datenschutz, Compliance, LkSG und IT-Sicherheit greifen ineinander. Der Workspace bildet die Querbeziehungen ab.

Die Prüfung wird damit zur formalen Verifikation, nicht zur Suche nach Belegen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.

Vom Fondskonzept zur eigenen ESG-Praxis

Der DWS ESG Women for Women ist ein nützlicher Spiegel, kein Pflichtenheft. Er zeigt, welche Kennzahlen institutionelle Investoren als wesentlich betrachten, und liefert damit Hinweise auf die Erwartungen, die in den nächsten Jahren auch außerhalb des Kapitalmarkts gestellt werden. Wer diese Logik in die eigene Datenarchitektur übersetzt, baut Vorsprung auf.

CIVAC bündelt diesen Vorsprung in zwei Angeboten. Erstens den Workspace als Compliance-Plattform mit 490 Audit-Vorlagen, EU-Datenresidenz, ISO/IEC 27001:2022-zertifiziertem ISMS und integrierter Berichtslinie. Zweitens das Officer-as-a-Service-Modell, bei dem ein bestellter ESG-Beauftragter die operative Arbeit übernimmt, mit SLA von 2 Werktagen statt 2 bis 6 Wochen.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Beide Wege münden in dieselbe Dokumentationsqualität. Die Entscheidung hängt von Ressourcen, Reifegrad und gewünschter Steuerungstiefe ab.

Für CSRD-Welle 2 (Geschäftsjahr 2025) bleibt Zeit, aber nicht viel. Die Wesentlichkeitsanalyse, die Datenpunktdefinition und die Erhebungsmechanik gehören in das laufende Geschäftsjahr. Wer im Januar 2026 mit der Sammlung beginnt, hat keine Vergleichsdaten und keinen Prüfungsvermerk.

Die 25 Beauftragten-Rollen, die CIVAC im Workspace abbildet, decken den ESG-Beauftragten ebenso ab wie die Schnittstellen zu Datenschutz, Compliance, LkSG und IT-Sicherheit. Die 93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022 sichern die technische Basis.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf civac.de. Wir richten den Workspace innerhalb von 2 Werktagen ein und besprechen, ob das Lizenz- oder das Officer-Modell für Sie passt.

FAQ

Ist der DWS ESG Women for Women selbst Pflichtlektüre für meine CSRD-Berichterstattung?

Nein, der Fonds hat keine regulatorische Verbindlichkeit für Ihr Unternehmen. Er dient als methodische Referenz, weil er offenlegt, welche Diversitätskennzahlen institutionelle Investoren als wesentlich betrachten. Pflichtlektüre sind ESRS S1, ESRS 1 und die EFRAG Implementation Guidance.

Brauchen wir einen ESG-Beauftragten, wenn wir noch nicht CSRD-pflichtig sind?

Eine Bestellpflicht existiert nicht. Sobald Sie aber Lieferantenanforderungen, Bankratings oder LkSG-Pflichten erfüllen müssen, lohnt die formale Bestellung. Officer-as-a-Service über CIVAC ermöglicht den Einstieg ohne Vollzeitstelle, mit SLA von 2 Werktagen.

Welche Datenpunkte deckt der CIVAC-Workspace für ESRS S1 ab?

Der Workspace bildet alle 17 ESRS-S1-Disclosure-Requirements ab, von S1-1 (Strategie) bis S1-17 (Diskriminierungsvorfälle). Jeder Datenpunkt hat eine Erhebungsrolle, einen Turnus und eine Freigabeschleife. Audit-fest, dokumentiert, ESRS-fest.

Wie unterscheiden sich ESRS S1 und LkSG bei Diversitätsdaten?

ESRS S1 betrifft die eigene Belegschaft, LkSG die Lieferkette. Beide verlangen Risikoanalysen zu Diskriminierung, jedoch mit unterschiedlichen Schwellenwerten. Im CIVAC-Workspace sind die Datenpunkte verknüpft, damit Mehrfacherhebungen entfallen und Konsistenz entsteht.

Was kostet das Officer-as-a-Service-Modell von CIVAC für ESG?

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Berichtspflichten und Umfang der Mandatierung. Ein Erstgespräch klärt Reifegrad und Ressourcenbedarf. Schreiben Sie an info@civac.de für ein konkretes Angebot mit fester monatlicher Pauschale statt Tagessätzen.

Bleiben die ESG-Daten in Deutschland gespeichert?

Ja. CIVAC betreibt den Workspace mit EU-Datenresidenz und ISO/IEC 27001:2022-zertifiziertem ISMS. Personenbezogene Personaldaten verlassen den Geltungsbereich der DSGVO nicht. Das ist insbesondere für S1-Erhebungen mit Geschlechtsbezug relevant.

Unverbindlich

Klingt nach viel Arbeit?

Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.

Aus dem Beitrag ein Mandat machen.

Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

Weitere Beiträge