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SiFa-Ausbildung 2026: BG-Kurs, Dauer, Kosten und Fachkunde nach DGUV V2
Arbeitssicherheit

SiFa-Ausbildung 2026: BG-Kurs, Dauer, Kosten und Fachkunde nach DGUV V2

12. August 202613 Min. LesezeitVon Stefan Möller
CIVAC

Die SiFa-Ausbildung dauert nach DGUV V2 mindestens 297 Lerneinheiten. Wir zeigen Kursaufbau, Kosten zwischen 2.500 und 4.500 Euro, Förderwege und die häufigsten Fallstricke.

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) folgt § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Sie umfasst mindestens 297 Lerneinheiten, verteilt auf Selbstlernphasen, Präsenzseminare und ein berufsbegleitendes Praktikum. Die Gesamtdauer liegt typischerweise bei 12 bis 24 Monaten, abhängig von Tempo und Anbieter. Die Kosten bewegen sich zwischen 2.500 und 4.500 Euro je nach Berufsgenossenschaft (BG) und privatem Anbieter; Mitglieder der BGW, BGN, BG Bau oder BG ETEM zahlen für ihre eigenen Beschäftigten regelmäßig nichts, sofern der Lehrgang über die zuständige BG läuft. Wer die SiFa-Ausbildung beauftragt oder absolviert, hat es mit einer regulierten, geprüften und einheitlich strukturierten Qualifikation zu tun, nicht mit einem freien Markt für Sicherheitskurse.

Dieser Beitrag beschreibt die Lehrgangsstruktur nach den aktuellen DGUV-Vorgaben, die Kostenmodelle der wichtigsten Berufsgenossenschaften, die typischen Stolpersteine bei Anrechnung und Anerkennung sowie den Übergang von der Ausbildung zur praktischen Bestellung als SiFa. CIVAC ist eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service für 25 Beauftragten-Rollen einschließlich der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir liefern die Bestellurkunde, die Schulungsdokumentation und den operativen Workspace audit-fest und § 7-fest, von der Erstbestellung bis zur jährlichen Fortbildung.

Auf einen Blick

  • Die SiFa-Ausbildung umfasst nach DGUV Vorschrift 2 mindestens 297 Lerneinheiten in drei Ausbildungsstufen plus berufsbegleitendes Praktikum und dauert in der Regel 12 bis 24 Monate.
  • Beschäftigte von BG-Mitgliedsbetrieben absolvieren den Lehrgang in der Regel kostenfrei über ihre Berufsgenossenschaft; private Anbieter verlangen 2.500 bis 4.500 Euro für externe Teilnehmer.
  • Nach Abschluss ist die SiFa nach § 7 ASiG schriftlich zu bestellen, mit dokumentierter Berichtslinie an die Geschäftsführung und dem Aufgabenkatalog aus § 6 ASiG.

Rechtsgrundlage: § 7 ASiG und DGUV Vorschrift 2

Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus § 5 ASiG. Sobald ein Arbeitgeber Personal beschäftigt, ist eine SiFa zu benennen, wobei der Umfang nach DGUV Vorschrift 2 in Abhängigkeit von Mitarbeiterzahl und Branche bemessen wird. § 7 ASiG regelt die Fachkunde: Die SiFa muss eine sicherheitstechnische Ausbildung absolviert haben, die durch Verordnung des Bundesministeriums oder durch Anerkennung der zuständigen Berufsgenossenschaft definiert ist. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Vorgaben und beschreibt die dreistufige Ausbildung mit insgesamt mindestens 297 Lerneinheiten zuzüglich Praktikum.

Die Lehrgangsstruktur ist branchenübergreifend einheitlich, weil sie auf einem gemeinsamen Curriculum der DGUV beruht. Anbieter sind in erster Linie die Berufsgenossenschaften selbst, ergänzt um anerkannte private Bildungsträger wie TUV-Akademien, DEKRA-Akademien, Berufsförderungswerke und freie Anbieter mit DGUV-Anerkennung. Eine SiFa-Ausbildung ohne DGUV-Anerkennung ist rechtlich wertlos und führt nicht zur Anerkennung der Fachkunde. Wer die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit intern oder extern besetzen will, muss zunächst die Anerkennung der Ausbildung prüfen. Eine SiFa, die im Ausland ausgebildet wurde, benötigt eine Anerkennungsentscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft; ohne diese Anerkennung ist die Bestellung rechtlich angreifbar und wird in Aufsichtsprüfungen beanstandet. Die Anerkennungsprüfung kann mehrere Wochen bis Monate dauern und sollte vor dem geplanten Bestellungstermin abgeschlossen sein, sonst entsteht eine Lücke zwischen Lehrgangsabschluss und tatsächlicher Bestellbarkeit. Wer eine SiFa neu einstellt, klärt diese Frage am besten bereits im Vorstellungsgespräch und lässt sich die Anerkennung mit Datum und Aktenzeichen vorlegen, statt sich auf das Zertifikat allein zu verlassen.

Lehrgangsaufbau: drei Stufen, 297 Lerneinheiten, Praktikum

Die DGUV-Ausbildung gliedert sich in drei Stufen. Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) vermittelt die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Rechtsgrundlagen, der Gefährdungsbeurteilung und der Kommunikation. Sie umfasst etwa 144 Lerneinheiten, verteilt auf Selbstlernphasen mit Studienbriefen oder E-Learning und Präsenzseminaren. Zwischen den Phasen erfolgt eine Lernerfolgskontrolle, die bestanden werden muss, bevor die nächste Stufe beginnt. Wer die Lernerfolgskontrolle nicht besteht, kann wiederholen, verlängert aber die Gesamtdauer.

Ausbildungsstufe II (Vertiefung) baut auf der Grundausbildung auf und vertieft branchenspezifische Themen: Mechanik, Elektrotechnik, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Lärm, Ergonomie, psychische Belastungen, Bau, Lager, Verkehr. Diese Stufe umfasst etwa 80 Lerneinheiten. Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) richtet sich nach dem konkreten Einsatzbereich der SiFa und umfasst weitere 70 bis 80 Lerneinheiten, oft mit branchenspezifischen Schwerpunkten wie Krankenhaus, Pflege, Bau, Logistik oder Verwaltung.

Parallel zu den Lerneinheiten findet ein berufsbegleitendes Praktikum im Betrieb statt, mit konkreten Aufgaben wie Begehung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Begleitung von Sicherheitsausschuss-Sitzungen. Das Praktikum wird durch einen Praktikumsbericht dokumentiert, der für die Anerkennung vorzulegen ist. Wer hier mit unzureichender Dokumentation abschließt, riskiert die Wiederholung der Stufe und die Verzögerung der Bestellung. Eine strukturierte Begleitung im Betrieb, etwa durch einen erfahrenen SiFa-Mentor, reduziert dieses Risiko spürbar. Manche Berufsgenossenschaften bieten eine optionale Mentorenbegleitung an, die für Berufseinsteiger besonders wertvoll ist und in der Lehrgangsgebühr enthalten sein kann.

Dauer: realistische Zeitplanung von 12 bis 24 Monaten

Die Gesamtdauer der SiFa-Ausbildung hängt von drei Faktoren ab: dem zeitlichen Umfang, den der Arbeitgeber freistellt, der Verfügbarkeit der Präsenzseminare beim gewählten Anbieter und der Geschwindigkeit, mit der die Selbstlernphasen absolviert werden. In Vollzeit ist die Ausbildung in 12 Monaten machbar; berufsbegleitend mit 10 bis 15 Stunden pro Woche dauert sie regelmäßig 18 bis 24 Monate. Wer die Ausbildung mit nur 5 Stunden pro Woche absolviert, sollte 30 Monate einplanen.

Die Selbstlernphasen sind der größte Zeitfaktor. Studienbriefe oder E-Learning-Module umfassen oft 60 bis 80 Stunden pro Ausbildungsstufe und müssen sorgfältig bearbeitet werden, weil die Lernerfolgskontrolle anspruchsvoll ist. Die Präsenzseminare dauern je nach Anbieter zwischen 3 und 10 Tagen pro Block und finden in Bildungsstätten der Berufsgenossenschaften oder bei privaten Anbietern statt. Wer in einer Branche mit knappen Präsenzplätzen arbeitet, etwa BGW oder BG Bau, sollte sich frühzeitig anmelden; Wartezeiten von drei bis sechs Monaten sind nicht ungewöhnlich.

Das Praktikum verteilt sich über die gesamte Ausbildungsdauer und wird mit der Stufe III abgeschlossen. Wer parallel zur Ausbildung bereits als SiFa benannt werden möchte, kann das unter Auflagen tun, indem die Bestellung schrittweise mit dem Erwerb der Fachkunde mitwächst. Eine pauschale Bestellung vor Abschluss der Ausbildung ist rechtlich problematisch und wird in Aufsichtsprüfungen kritisch gesehen. Frist läuft ab Kenntnis, auch bei der Fachkundeentwicklung. Wer den Lehrgang frühzeitig plant und parallel zur laufenden Bestellungslücke einen externen SiFa-Auftrag platziert, vermeidet die typische Übergangsphase, in der ein Betrieb formal ohne benannte Fachkraft dasteht und damit aufsichtsrechtlich angreifbar ist.

Kosten: BG-Mitgliedschaft, private Anbieter, Förderung

Die Kostenmodelle der Berufsgenossenschaften unterscheiden sich. Mitgliedsbetriebe der BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) erhalten die SiFa-Ausbildung für eigene Beschäftigte regelmäßig kostenfrei. Ähnliches gilt für BG Bau, BGHM, BG ETEM, BGN und BGRCI. Die Beiträge dieser BGen finanzieren die Bildungsstätten, sodass die Mitgliedsbetriebe keine separaten Lehrgangsgebühren tragen. Lohnfortzahlung während der Präsenzphasen liegt beim Arbeitgeber, ebenso Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten. Für eine berufsbegleitende SiFa-Ausbildung in der BGW liegen die Übernachtungs- und Reisekosten typischerweise bei 1.500 bis 3.000 Euro über die gesamte Lehrgangsdauer.

Wer nicht über eine Berufsgenossenschaft ausgebildet werden kann oder will, etwa weil der Mitarbeiter neu eingestellt wird und die Ausbildung beschleunigt werden soll, nutzt private Anbieter wie TUV Sud, TUV Rheinland, DEKRA-Akademie, Haus der Technik, BFW oder freie Bildungsträger mit DGUV-Anerkennung. Die Lehrgangsgebühren liegen bei 2.500 bis 4.500 Euro für die Gesamtausbildung, plus Reise- und Übernachtungskosten. Einige Anbieter bündeln Stufen oder reduzieren Präsenztage durch hybride Formate, was die Kosten geringfügig senkt, aber die Anerkennung nicht beeinträchtigt.

Fördermöglichkeiten bestehen über die Bundesagentur für Arbeit (Bildungsgutschein nach SGB III), über länderbezogene Weiterbildungsprämien, über Aufstiegs-BAföG für entsprechende Personen und über betriebliche Förderprogramme. Die Förderquoten erreichen je nach Programm 50 bis 100 Prozent der Lehrgangsgebühren. Eine sorgfältige Prüfung der Förderwege vor Lehrgangsbeginn lohnt sich, weil eine rückwirkende Förderung in der Regel ausgeschlossen ist.

Anbieter: BGW, BG Bau, BGN, BG ETEM, private Akademien

Die Berufsgenossenschaften bieten die Ausbildung über ihre eigenen Bildungsstätten an. Die BGW betreibt Akademien in Dresden, Hamburg, Mainz und München; die BG Bau in Münster, Erkner und Schloss Sorgenfrei; die BGN in Mannheim und Bad Münstereifel; die BG ETEM in Linowsee und Bad Münster. Die Lehrgänge werden zentral durch die DGUV koordiniert, sodass das Curriculum branchenübergreifend einheitlich ist, die branchenspezifischen Inhalte aber in Stufe III variieren. Die BGW-SiFa für Pflegeeinrichtungen unterscheidet sich in Stufe III deutlich von der BG-Bau-SiFa für Tiefbauunternehmen.

Private Anbieter haben den Vorteil flexibler Termine und teilweise digitaler Lernformate. TUV Sud, TUV Rheinland und DEKRA betreiben deutschlandweit Akademien mit regelmäßigen Lehrgangsstarts. Spezialisierte Anbieter wie das Haus der Technik in Essen oder das Berufsfortbildungswerk (BFW) bieten kompaktere Formate, oft mit Wochenendseminaren. Die DGUV pflegt eine öffentliche Liste anerkannter Lehrgangsanbieter; nur diese Liste ist verbindlich. Wer einen Anbieter wählt, der nicht auf der Liste steht, riskiert die Nicht-Anerkennung der Ausbildung.

Bei der Anbieterwahl spielen drei Kriterien eine Rolle: Branchenspezialisierung in Stufe III, Verfügbarkeit der Präsenzphasen am Wunschstandort und Qualität der Selbstlernmaterialien. Erfahrungsberichte aus dem eigenen Netzwerk sind hier wertvoller als reine Werbeaussagen. Eine kurze Recherche bei Branchenkollegen oder im Sicherheitsausschuss verbundener Unternehmen liefert in der Regel belastbarere Hinweise als die Webseiten der Anbieter.

Vom Lehrgangsabschluss zur Bestellung als SiFa

Mit dem erfolgreichen Abschluss der SiFa-Ausbildung erwirbt die Person die Fachkunde nach § 7 ASiG. Die Bestellung selbst ist davon zu unterscheiden und erfolgt durch den Arbeitgeber schriftlich. Die Bestellurkunde enthält den Aufgabenkatalog nach § 6 ASiG, die Berichtslinie an die Geschäftsführung, die Festlegung des Einsatzbereichs, die Dokumentation der Fachkunde, die Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall und die Festlegung des Stundenkontingents nach DGUV Vorschrift 2.

Das Stundenkontingent ist der häufigste Streitpunkt in Aufsichtsprüfungen. DGUV Vorschrift 2 unterscheidet die Grundbetreuung mit einem Mindestumfang nach Beschäftigtenzahl und Branche und die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang sich aus einer Gefährdungsanalyse ableitet. Ein Pflegeheim mit 80 Beschäftigten hat einen anderen Bedarf als ein Bauunternehmen mit 80 Beschäftigten. Die Bestellurkunde muss den festgelegten Umfang nennen und im Zweifel begründen können, wie er ermittelt wurde.

Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Im CIVAC-Workspace finden Sie eine Bestellurkundenvorlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die alle Pflichtangaben enthält und mit dem Aufgabenkatalog nach § 6 ASiG verknüpft ist. Wer den Weg der externen Bestellung wählt, kann eine SiFa als Officer-as-a-Service bestellen lassen, mit einem SLA von zwei Werktagen statt der klassischen zwei bis sechs Wochen für die Marktsuche, das Vertragsgespräch und die Onboarding-Phase. Die externe Bestellung umfasst Fachkunde, Berufshaftpflicht, Vertretung und regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung sowie Begleitung von Begehungen und Sicherheitsausschuss-Sitzungen.

Fortbildung, Aktualisierung und ASA

Die Fachkunde der SiFa ist nicht statisch. § 5 DGUV Vorschrift 2 verlangt regelmäßige Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Die Berufsgenossenschaften und privaten Anbieter bieten dafür ein- bis dreitägige Aktualisierungsseminare zu aktuellen Themen wie Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung, Mutterschutz im Betrieb, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Gefahrstoffrecht und neuen Technischen Regeln. Der Umfang der jährlichen Fortbildung liegt bei mindestens 16 Stunden, oft auch deutlich darüber, je nach Branche und Einsatzbereich.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG ist das Forum, in dem die SiFa, der Betriebsarzt, der Arbeitgeber, der Betriebsrat und gegebenenfalls die Sicherheitsbeauftragten gemeinsam Arbeitsschutzfragen besprechen. Der ASA tagt mindestens vierteljährlich; die Sitzungen sind zu protokollieren. Die SiFa erstellt typischerweise das Sitzungsprotokoll und führt die Maßnahmenliste. Eine Auswertung der ASA-Protokolle ist in Aufsichtsprüfungen ein häufiger Prüfungspunkt; fehlende oder unvollständige Protokolle führen regelmäßig zu Beanstandungen.

Wer den ASA aktiv führt, nutzt ihn nicht nur zur Pflichterfüllung, sondern zur strategischen Steuerung des Arbeitsschutzes. Themen wie betriebliche Gesundheitsförderung, Investitionsentscheidungen mit Arbeitsschutzbezug oder die Umsetzung neuer Vorschriften gehören in den ASA und werden dort gemeinsam getragen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Eine strukturierte ASA-Dokumentation im Compliance-Workspace beschleunigt diese Nachweisführung erheblich.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Vier Fehler tauchen in Aufsichtsprüfungen besonders häufig auf. Erstens: Die Bestellung erfolgt mündlich oder per E-Mail ohne Bestellurkunde. Das Gesetz verlangt Schriftform mit konkretem Aufgabenkatalog. Eine fehlende oder unvollständige Bestellurkunde ist sofort sichtbar und führt zu Auflagen. Zweitens: Das Stundenkontingent wird pauschal mit einem unrealistisch niedrigen Wert angesetzt, etwa zwei Stunden pro Monat. DGUV Vorschrift 2 verlangt eine begründete Festlegung; pauschale Mindestwerte ohne Branchenbezug sind angreifbar.

Drittens: Die SiFa hat zwar die Ausbildung absolviert, aber keine dokumentierte regelmäßige Fortbildung. Eine SiFa, deren letzte Fortbildung vor mehr als zwei Jahren stattfand, gilt als nicht ausreichend qualifiziert. Aufsichtsbehörden prüfen die Fortbildungsnachweise und beanstanden Lücken konsequent. Viertens: Die Berichtslinie der SiFa ist unklar oder geht an die operative Schichtleitung statt an die Geschäftsführung. § 8 ASiG verlangt unmittelbare Berichterstattung an den Leiter des Betriebs; eine Zwischenebene ist nicht zulässig.

Wer diese vier Fehler vermeidet, ist in Aufsichtsprüfungen weitgehend unangreifbar. Eine strukturierte Compliance-Plattform unterstützt durch Vorlagen, Erinnerungen und revisionssichere Dokumentation. Audit-fest, dokumentiert, § 7-fest. CIVAC stellt im Workspace die entsprechenden Module bereit, sodass die häufigsten Fehler im laufenden Betrieb erkannt und korrigiert werden, bevor das Gewerbeaufsichtsamt oder die BG kommt. Bei mehreren Standorten lassen sich Bestellung, Stundenkontingente und Fortbildungsnachweise zentral steuern und für jeden Standort einzeln nachweisen.

Aus der SiFa-Ausbildung eine geordnete Bestellung machen

Die SiFa-Ausbildung ist keine Formalität, sondern eine regulierte Qualifikation mit klarem Curriculum, definierten Kosten und einer eindeutigen rechtlichen Grundlage. Wer die Ausbildung beauftragt oder absolviert, sollte den Lehrgangsanbieter prüfen, die Kostenmodelle vergleichen, Fördermöglichkeiten ausschöpfen und das Praktikum strukturiert planen. Wer die SiFa anschließend bestellt, muss die Bestellurkunde, das Stundenkontingent, die Berichtslinie und die Fortbildung sauber organisieren. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

CIVAC ist eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service mit 25 Beauftragten-Rollen, 490 Audit-Vorlagen und einer ISO/IEC 27001:2022 zertifizierten Infrastruktur in EU-Datenresidenz. Sie haben zwei Wege. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Im ersten Fall erhalten Sie Bestellurkunde-Vorlagen, Stundenkontingent-Rechner, Fortbildungskalender, ASA-Protokollvorlagen und einen audit-festen Dokumentenstamm. Im zweiten Fall übernimmt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem CIVAC-Netzwerk die Funktion mit einem SLA von zwei Werktagen, einschließlich Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Begleitung im Sicherheitsausschuss. Beide Wege enden bei demselben Ergebnis: bestellte Verantwortung, dokumentierte Fachkunde, audit-feste Berichtslinie. Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der FAQ-Seite, wenn Sie Ihre konkrete Konstellation besprechen möchten. Wir antworten in der Regel am gleichen Werktag und führen ein 30-Minuten-Erstgespräch ohne Vertragsbindung, in dem wir die Pflichtfrage, das passende Stundenmodell und den operativen Aufwand klären.

FAQ

Wie lange dauert die SiFa-Ausbildung berufsbegleitend?

Berufsbegleitend dauert die SiFa-Ausbildung in der Regel 18 bis 24 Monate, abhängig vom Zeitkontingent. Mit 10 bis 15 Stunden pro Woche ist diese Spanne realistisch. In Vollzeit ist die Ausbildung in etwa 12 Monaten machbar, allerdings nur, wenn ausreichend Präsenztermine beim Anbieter verfügbar sind. Das Praktikum verteilt sich über die gesamte Ausbildungsdauer und schließt mit dem Praktikumsbericht ab.

Was kostet eine SiFa-Ausbildung 2026?

Bei privaten Anbietern wie TUV Sud, TUV Rheinland oder DEKRA-Akademie liegen die Lehrgangsgebühren zwischen 2.500 und 4.500 Euro für die Gesamtausbildung. Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften erhalten die Ausbildung für eigene Beschäftigte regelmäßig kostenfrei. Hinzu kommen Reise- und Übernachtungskosten von 1.500 bis 3.000 Euro über die gesamte Lehrgangsdauer sowie die Lohnfortzahlung während Präsenzseminaren.

Welche Voraussetzungen gelten für die SiFa-Ausbildung?

Voraussetzung ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, ein technisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation. Meister und Techniker werden ebenfalls zugelassen. Personen ohne technische Vorbildung können in Sonderfällen mit Auflagen zugelassen werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder der Lehrgangsanbieter prüft die Voraussetzungen im Einzelfall und stellt eine Zulassungsentscheidung aus, die für die Anrechnung relevant ist.

Ist die SiFa-Ausbildung digital absolvierbar?

Teilweise. Die Selbstlernphasen sind seit Jahren auch über E-Learning-Module verfügbar. Die Präsenzphasen finden weiterhin in den Bildungsstätten der Berufsgenossenschaften oder bei privaten Anbietern statt, da praktische Übungen und Begehungen Bestandteil sind. Hybride Formate mit Online-Workshops zwischen den Präsenzblöcken sind verbreitet, ersetzen die Vor-Ort-Phasen aber nicht vollständig nach DGUV-Vorgabe.

Wie oft muss sich die SiFa fortbilden?

DGUV Vorschrift 2 verlangt eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Stunden pro Jahr, in der Praxis oft deutlich mehr. Die Fortbildung ist zu dokumentieren und in der Personalakte abzulegen. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften prüfen die Fortbildungsnachweise in Anlassprüfungen aktiv. Eine SiFa ohne aktuelle Fortbildung gilt als nicht ausreichend qualifiziert und gefährdet die Wirksamkeit der Bestellung.

Kann CIVAC eine externe SiFa bestellen?

Ja. CIVAC stellt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Officer-as-a-Service mit einem SLA von zwei Werktagen bereit. Die externe SiFa übernimmt Bestellurkunde, Stundenkontingent, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, ASA-Begleitung und jährliche Fortbildung. Alternativ lizenzieren Sie den Workspace für Ihre interne SiFa mit Vorlagen, Stundenrechner und Fortbildungskalender. Beide Modelle erfüllen die Anforderungen aus ASiG und DGUV Vorschrift 2 audit-fest.

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Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

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