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Sachverständiger Immobilien 2026: Rollen, Pflichten, Bestellung
Sachverständige

Sachverständiger Immobilien 2026: Rollen, Pflichten, Bestellung

15. August 202612 Min. LesezeitVon Dr. Henrik Bauer
CIVAC

Ein Sachverständiger Immobilien liefert Verkehrswertgutachten, die vor Gericht, Finanzamt und Bank bestehen. Lesen Sie, welche Qualifikationen 2026 zählen, wie die Bestellung verläuft und wie sich Gutachten in einen prüfbaren Workspace übersetzen lassen.

Seit Inkrafttreten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in der Fassung vom 14. Juli 2021 ist die Wertermittlung von Immobilien in Deutschland deutlich detaillierter geregelt als zuvor. § 194 BauGB definiert den Verkehrswert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen wäre. Ein Sachverständiger Immobilien liefert genau diesen Nachweis, oft im Streitfall, bei Erbauseinandersetzungen, in der Zwangsversteigerung oder vor dem Finanzamt. Die Aufsicht über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige liegt bei den Industrie- und Handelskammern nach § 36 GewO.

Dieser Beitrag erklärt, welche Sachverständigen-Rollen es im Immobilienbereich gibt, welche Qualifikation 2026 von den Bestellungsbehörden verlangt wird, wie sich die Honorare strukturieren und wo CIVAC als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service unterstützt. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Beide Modelle führen zur selben Aktenlage: Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

Auf einen Blick

  • Die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO setzt besondere Sachkunde, persönliche Eignung und eine bestandene Prüfung vor der IHK voraus.
  • Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB folgt den drei normierten Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert.
  • Honorare für Immobiliengutachten orientieren sich an der JVEG-Tabelle und liegen 2026 zwischen 1.500 und 8.500 Euro netto je nach Komplexität.

Was ein Sachverständiger Immobilien tut

Ein Sachverständiger Immobilien erstellt Gutachten, die den Verkehrswert, den Beleihungswert, den Bauschaden oder den Mietwert einer Liegenschaft nachvollziehbar dokumentieren. Die Arbeit beginnt mit der Auftragsklärung und endet mit einem schriftlichen Gutachten, das vor Gericht, Banken, Finanzämtern oder Aufsichtsbehörden bestehen muss.

Die typischen Anlässe sind Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Zwangsversteigerungen, Kaufpreisfindungen, steuerliche Bewertungen nach § 198 BewG oder Bilanzansätze nach IAS 40. In jedem dieser Fälle prüft eine dritte Partei das Gutachten genau, sodass die Methodik, die Datenbasis und die Schlussfolgerungen lückenlos belegt sein müssen.

Methodisch arbeitet der Sachverständige nach den drei normierten Verfahren der ImmoWertV: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt vom Bewertungsobjekt und vom Bewertungsanlass ab. Selbstgenutzte Einfamilienhäuser werden meist im Sachwertverfahren bewertet, Mietshäuser im Ertragswertverfahren.

Über die reine Wertermittlung hinaus übernimmt der Sachverständige zunehmend Aufgaben in der Bauschadensbewertung, in der energetischen Beurteilung und in der ESG-Einordnung von Bestandsimmobilien. Letzteres wird 2026 wichtiger, weil EU-Taxonomie und CSRD die Berichtspflichten für Immobilienbestände verschärfen.

CIVAC betreibt eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service, die Sachverständigen-Mandate strukturiert im Workspace ablegt: Auftrag, Gutachten, Anlagen und Rechnung in einer revisionssicheren Akte. Wer einen Qualitätsmanagementbeauftragten parallel pflegt, kann die Gutachten-Prozesse zusätzlich nach ISO 9001 ausrichten und dauerhaft prüfbar halten.

Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Die Gutachten-Akten liegen damit nicht in vier Outlook-Postfächern, sondern in einer Quelle der Wahrheit mit Audit-Trail.

Öffentlich bestellt, zertifiziert, freier Sachverständiger

Der deutsche Markt kennt drei Sachverständigen-Typen, deren Statusbezeichnungen rechtlich genau geregelt sind. § 36 GewO regelt die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer, die Architektenkammer oder die Landwirtschaftskammer. Diese Bestellung setzt besondere Sachkunde, persönliche Eignung und eine bestandene Prüfung voraus.

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger trägt das offizielle Siegel der bestellenden Körperschaft und ist nach § 407a ZPO verpflichtet, Gutachtenaufträge der Gerichte vorrangig anzunehmen. Vor Gericht genießen seine Gutachten eine besondere Beweiskraft, weil das Verfahren um die Bestellung selbst eine Qualitätssicherung durch die Kammer darstellt.

Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 werden durch akkreditierte Zertifizierungsstellen geprüft, etwa HypZert, DIA oder Sprengnetter. Die Zertifikate werden befristet vergeben und periodisch rezertifiziert. Banken akzeptieren in der gewerblichen Immobilienfinanzierung in der Regel HypZert-zertifizierte Sachverständige, weil die MaRisk Mindestanforderungen an die Bewertungsqualität stellen.

Freie Sachverständige arbeiten ohne öffentliche Bestellung oder Zertifizierung. Sie dürfen Privatgutachten erstellen, sind aber nicht zur Übernahme von Gerichtsaufträgen verpflichtet und genießen vor Gericht keine besondere Beweiskraft. Für viele privatwirtschaftliche Aufträge ist diese Variante ausreichend, insbesondere bei der Vor-Kauf-Bewertung.

Welcher Typ passt, hängt vom Verwendungszweck ab. Wer ein gerichtsfestes Gutachten benötigt, wählt einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Wer ein Beleihungswertgutachten für die Bank braucht, wählt HypZert. Wer eine schnelle Marktwerteinschätzung will, kann mit einem freien Sachverständigen arbeiten.

Die Statusfrage lässt sich an der Bestellurkunde ablesen: Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Im CIVAC-Workspace wird der Sachverständigen-Status zum Mandat hinterlegt, sodass spätere Streitigkeiten über die formale Eignung vermieden werden.

Verkehrswertgutachten: die drei normierten Verfahren

Die ImmoWertV in der Fassung vom 14. Juli 2021 normiert drei Wertermittlungsverfahren, die in Deutschland für Verkehrswertgutachten verbindlich sind. Das Vergleichswertverfahren nach §§ 24 bis 26 ImmoWertV nutzt Kaufpreise vergleichbarer Objekte aus der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse. Es eignet sich vor allem für Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke und standardisierte Reihenhäuser, weil hier ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.

Das Ertragswertverfahren nach §§ 27 bis 34 ImmoWertV bewertet die nachhaltig erzielbaren Erträge einer Immobilie. Es ist das Standardverfahren für Mietshäuser, Bürogebäude, Einzelhandelsobjekte und vermietete Gewerbeimmobilien. Die zentrale Stellschraube ist der Liegenschaftszinssatz, der aus den jährlichen Marktberichten der Gutachterausschüsse abgeleitet wird.

Das Sachwertverfahren nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV ermittelt den Wert aus Bodenwert und Gebäudesachwert. Es kommt zum Einsatz, wenn weder ausreichend Vergleichsobjekte noch belastbare Ertragsdaten vorliegen, also typischerweise bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern und bei Spezialimmobilien. Die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bilden die Berechnungsbasis und werden mit dem aktuellen Baupreisindex fortgeschrieben.

In der Praxis kombiniert der Sachverständige oft mehrere Verfahren, um die Plausibilität der Ergebnisse zu prüfen. Eine Ein-Verfahren-Bewertung gilt im Streitfall als angreifbar, weil sie die Bandbreite der Markteinschätzung nicht abbildet. Die Methodenwahl muss im Gutachten begründet werden.

Die ImmoWertV-Anwendungshinweise des BMI vom 20. Mai 2022 präzisieren die Anwendung im Detail und werden in jeder ordentlichen Wertermittlung herangezogen. Der Sachverständige dokumentiert die Datenquellen, die Liegenschaftszinssätze und die Vergleichsobjekte mit Datum, Quelle und Plausibilitätsprüfung.

Mehr zu den methodischen Anforderungen finden Sie in der CIVAC-Übersicht zum Rollenkatalog, in dem die Schnittstellen zwischen Sachverständigen, ESG-Beauftragten und Qualitätsmanagement erläutert werden.

Kosten und JVEG-Tabelle: was Sie 2026 einplanen

Die Honorare für Sachverständigen-Gutachten in Immobiliensachen folgen entweder dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in gerichtlich angeordneten Verfahren oder freier Vereinbarung im privaten Auftrag. Das JVEG sieht in seiner Anlage 1 unterschiedliche Honorargruppen vor, die von 70 bis 165 Euro pro Stunde reichen. Sachverständige im Immobilienbereich werden in der Regel der Honorargruppe 6 bis 11 zugeordnet.

Im Privatauftrag werden die Honorare frei vereinbart. Realistische Preisspannen für 2026 sehen wie folgt aus: Ein Kurzgutachten für eine Eigentumswohnung kostet zwischen 600 und 1.200 Euro netto. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus liegt zwischen 1.800 und 3.800 Euro netto, je nach Aktenlage und Vergleichsdatendichte.

Ein Verkehrswertgutachten für ein Mehrfamilienhaus mit ausgewertetem Mietkonto, Instandhaltungsrückstellungen und Marktanalyse bewegt sich zwischen 4.500 und 8.500 Euro netto. Sondergutachten für Gewerbeimmobilien, Hotels oder Spezialobjekte gehen darüber hinaus. Wer Gutachten in größerer Stückzahl benötigt, etwa für ein Portfolio, verhandelt typischerweise Pauschalen pro Objekt.

Die Kostenstruktur orientiert sich an drei Treibern: dem Beschaffungsaufwand für die Aktenlage (Grundbuch, Bauakte, Mietverträge), dem Aufwand für die Ortsbesichtigung mit Aufmaß und Dokumentation, und der Tiefe der Marktanalyse mit Vergleichsobjekten oder Ertragsableitung. Steuerliche Aspekte nach § 198 BewG oder Bilanzansätze nach IAS 40 erhöhen den Aufwand erheblich.

Wer Vergleichsangebote einholt, sollte die Frage nach der enthaltenen Ortsbesichtigung, der Anzahl der ausgewerteten Vergleichsobjekte und der Lieferzeit zwingend stellen. Anbieter ohne Ortsbesichtigung verkaufen Schätzungen, nicht Gutachten.

CIVAC dokumentiert die Honorarvereinbarung als Anlage zum Mandat im Workspace, sodass die Aktenlage auch viele Jahre später für steuerliche und gerichtliche Anlässe verfügbar bleibt. Audit-fest, dokumentiert, § 36-fest.

Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO ist ein formales Verfahren, das die jeweilige Industrie- und Handelskammer oder die Architektenkammer durchführt. Voraussetzung ist die besondere Sachkunde, die regelmäßig durch ein einschlägiges Studium, eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und eine bestandene Sachkundeprüfung nachgewiesen wird.

Die Sachkundeprüfung umfasst typischerweise einen schriftlichen Teil mit Bewertungsaufgaben, einen mündlichen Teil mit Fachgespräch und die Vorlage von Probegutachten aus der bisherigen Berufstätigkeit. Die Prüfungsanforderungen werden in den jeweiligen Bestellungsordnungen der Kammern detailliert. Die IHK München, die IHK Frankfurt und die IHK Hamburg veröffentlichen ihre Bestellungsordnungen regelmäßig aktualisiert im Mitteilungsblatt.

Persönliche Eignung verlangt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, ein einwandfreies Führungszeugnis und die Bereitschaft zur Übernahme von Gerichtsaufträgen. Die Bestellung erfolgt für fünf Jahre und wird auf Antrag verlängert, sofern die Sachkunde durch regelmäßige Fortbildung nachgewiesen wird.

Die Vereidigung verpflichtet zur unparteiischen, unabhängigen und gewissenhaften Aufgabenerfüllung. Wer dagegen verstößt, riskiert den Widerruf der Bestellung und gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung wegen Falschgutachten nach §§ 153, 154 StGB. Die Aufsicht durch die Kammer ist kein theoretisches Konstrukt.

Die Berichtspflichten gegenüber der bestellenden Kammer umfassen jährliche Tätigkeitsberichte, die Anzeige wesentlicher Änderungen der persönlichen Verhältnisse und die Vorlage von Fortbildungsnachweisen. Wer dies nicht sauber dokumentiert, gerät bei der Verlängerung in Erklärungsnot.

CIVAC hinterlegt die Bestellurkunde, die Vereidigungsanlage, die Fortbildungsnachweise und die jährlichen Tätigkeitsberichte revisionssicher im Workspace. Im Verlängerungsverfahren liegt die komplette Akte auf einen Klick bereit. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.

Spezialisierungen: HypZert, Bauschaden, ESG-Immobilien

Innerhalb der Sachverständigen-Welt existieren mehrere Spezialisierungen, deren wirtschaftliche Bedeutung 2026 unterschiedlich gewichtet werden muss. HypZert-zertifizierte Sachverständige bewerten Immobilien im Auftrag von Banken und Versicherungen für Beleihungs- und Verkehrswertzwecke. Die HypZert GmbH ist eine Tochter des Verbands deutscher Pfandbriefbanken und akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Banken sind nach den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) verpflichtet, Bewertungen durch qualifizierte Sachverständige durchführen zu lassen. Für Wohnimmobilien-Beleihungen oberhalb der Kleindarlehensgrenze nach § 24 Pfandbriefgesetz von 400.000 Euro ist regelmäßig ein zertifizierter Sachverständiger erforderlich.

Bauschadens-Sachverständige bewerten Mängel an Gebäuden, Feuchtigkeitsschäden, statische Probleme oder Mängel der Bauausführung. Die Bewertung dient meist als Beweismittel vor Gericht oder zur Schlichtung zwischen Bauherr und ausführendem Unternehmen. Die VOB/B und das BGB-Werkvertragsrecht bilden die rechtliche Grundlage.

ESG-Sachverständige sind 2026 ein wachsendes Spezialfeld, weil die EU-Taxonomie und die CSRD die Berichtspflichten für Immobilienbestände verschärfen. Die ESG-Bewertung von Bestandsimmobilien umfasst Energieeffizienz, CO2-Pfade, Klimarisiken (physisch und transitorisch) und Sozialindikatoren. Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums treibt die Nachfrage.

Wer eine ESG-Bewertung beauftragt, sollte auf die Anwendung anerkannter Standards achten, etwa ECORE, EPRA sBPR oder GRESB. Diese Standards sind weder rechtlich bindend noch deckungsgleich, decken aber unterschiedliche Berichtszwecke ab. CIVAC stellt die Schnittstelle zum ESG-Beauftragten her und hinterlegt die ESG-Gutachten direkt im Workspace, sodass sie in den Lagebericht und in die CSRD-Berichterstattung übernommen werden können.

Die Bestellurkunde, die HypZert-Zertifikatsnummer oder die ESG-Spezialqualifikation gehören in jede saubere Gutachten-Akte. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

Haftung, Versicherung und Beweisführung

Sachverständige haften für ihre Gutachten nach § 839a BGB bei vorsätzlich oder grob fahrlässig erstatteten unrichtigen Gutachten. Die Haftung erstreckt sich auf Schäden, die durch das fehlerhafte Gutachten entstehen, etwa zu hohe Kaufpreise, falsche Beleihungsentscheidungen oder fehlerhafte Bilanzansätze. Die Bandbreite möglicher Schäden ist erheblich und kann bei Gewerbeimmobilien siebenstellige Beträge erreichen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist deshalb Pflicht. Die Versicherungssumme richtet sich nach der typischen Auftragsstruktur und liegt bei Sachverständigen im Wohnimmobilienbereich zwischen 1 und 3 Mio. Euro je Schadensfall. Im Gewerbeimmobilien-Segment werden Deckungssummen ab 5 Mio. Euro empfohlen, in einzelnen Fällen deutlich darüber.

Die Beweisführung im Gutachten muss jede Schlussfolgerung mit Datenquellen, Berechnungen und Begründungen belegen. Das Vier-Augen-Prinzip ist branchenüblich, also die Prüfung der Berechnungen durch eine zweite qualifizierte Person vor Versand des Gutachtens. Die DIN ISO 9001-Zertifizierung des Sachverständigenbüros erhöht die Akzeptanz bei großen Auftraggebern.

Die Aufbewahrungsfrist für Gutachten beträgt nach § 257 HGB zehn Jahre, im steuerlichen Kontext nach § 147 AO ebenfalls zehn Jahre. Wer ein Verkehrswertgutachten archiviert, sollte zusätzlich die digitalen Rohdaten, die Vergleichsobjekt-Auswertung und die Marktrecherche revisionssicher ablegen, um spätere Nachfragen beantworten zu können.

Im Streitfall vor Gericht prüft das Tatgericht die Plausibilität des Gutachtens, befragt den Sachverständigen mündlich und kann ergänzende Erläuterungen anfordern. Wer dies souverän bedient, schützt das Mandat und die eigene Reputation.

CIVAC dokumentiert die Gutachten-Akten im Workspace mit Audit-Trail, Versionsständen und Zugriffslogs. Die EU-Datenresidenz schützt vertrauliche Mandantendaten zusätzlich. Wer Gutachten verteidigen muss, findet die komplette Akte mit einem Klick.

Digitale Bewertung, KI-Modelle und ihre Grenzen

Automatisierte Bewertungsmodelle (AVM) und KI-gestützte Bewertungstools sind 2026 fester Bestandteil der Immobilienbranche. Banken nutzen sie für die Vorprüfung im Massenkreditgeschäft, Maklerportale für Preiseinschätzungen, Plattformanbieter für die schnelle Erstindikation. Die Modelle stützen sich auf große Datenmengen aus Kaufpreissammlungen, Inseraten und Geodaten.

Für gerichtsfeste Gutachten und für Beleihungswerte oberhalb der Kleindarlehensgrenze reichen AVM jedoch nicht aus. Die MaRisk und die Beleihungswertverordnung (BelWertV) verlangen die individuelle Begutachtung durch einen qualifizierten Sachverständigen. § 16 BelWertV beschreibt die Anforderungen an die Wertermittlung im Detail.

Der EU AI Act, der seit dem 1. August 2024 in Kraft ist und gestaffelt Pflichten begründet, klassifiziert Kreditbewertungssysteme als Hochrisiko-KI nach Anhang III. Banken und Versicherungen, die AVM einsetzen, müssen Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht nachweisen.

Die menschliche Aufsicht über AVM-Ergebnisse fällt häufig dem Sachverständigen zu. Wer ein AVM-Ergebnis übernimmt, ohne die Methodik zu prüfen, riskiert eine Haftung für falsche Bewertungsannahmen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat in seinen Marktberichten 2025 die Treffergenauigkeit der gängigen AVM-Tools mit ±15 Prozent bei Standardimmobilien beziffert, mit deutlich größerer Streuung bei Spezialobjekten.

CIVAC dokumentiert die Verwendung digitaler Hilfsmittel im Gutachten und im Workspace, sodass die menschliche Aufsicht über KI-Modelle nachvollziehbar belegt ist. Mehr zum EU AI Act und seinen Pflichten finden Sie im CIVAC-Beitrag zur EU AI Act Umsetzung.

Audit-fest, dokumentiert, § 16-fest. Die Mischform aus AVM-Vorprüfung und sachverständiger Endbewertung ist 2026 Standard und reduziert den Arbeitsaufwand erheblich, ohne die rechtliche Verantwortung zu verlagern.

Sachverständigen-Mandate als Routine: vom Auftrag zur Akte

Wer Sachverständigen-Leistungen einkauft oder als Sachverständiger Mandate führt, gewinnt durch eine konsistente Aktenführung. CIVAC betreibt eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service, in der jedes Mandat mit Auftrag, Bestellurkunde, Versicherungsnachweis, Gutachten und Rechnung in einer revisionssicheren Akte abgelegt wird.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Das zweistufige Modell erlaubt Sachverständigenbüros, ihre Mandantenakten in einer audit-festen Umgebung zu führen, und erlaubt Auftraggebern, mehrere Sachverständige in einer einheitlichen Compliance-Akte zu verwalten.

Die 490 einsatzbereiten Audit-Vorlagen decken auch die formalen Anforderungen an Sachverständigen-Mandate ab: Auftragsbestätigung, Honorarvereinbarung, Ortsbesichtigungsprotokoll, Vier-Augen-Prüfung, Gutachten-Versand-Protokoll. Die 93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022 schützen die vertraulichen Mandantendaten.

EU-Datenresidenz ist für CIVAC durchgängig sichergestellt, sodass die Mandantenakten nicht über Drittländer geroutet werden. Das ist besonders relevant für ESG-Mandate, in denen sensible Unternehmensdaten verarbeitet werden, und für gerichtliche Gutachtenaufträge mit persönlichen Daten der Verfahrensbeteiligten.

Wer seine Sachverständigen-Praxis in einen prüfbaren Workspace überführen will oder einen Sachverständigen über die Plattform hinzuziehen möchte, schreibt an info@civac.de oder nutzt das Kontaktformular auf civac.de. Aus dem Lesen einen Auftrag machen.

Die Erstgespräche dauern typischerweise 30 Minuten, das Onboarding 2 Werktage. Am Ende steht eine unterschriebene Mandatsvereinbarung und ein aktiver Workspace, in dem Auftrag, Bestellurkunde, Gutachten und Rechnung ab Tag 1 sauber abgelegt sind. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

FAQ

Wann brauchen Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

Sie brauchen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach § 36 GewO, wenn ein gerichtsfestes Gutachten erforderlich ist, etwa in Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, vor dem Finanzamt nach § 198 BewG oder bei steuerlich begründeten Bewertungen. Privatgutachten ohne gerichtliche Verwendung können auch freie Sachverständige erstellen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten 2026?

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus kostet 2026 zwischen 1.800 und 3.800 Euro netto. Mehrfamilienhäuser liegen zwischen 4.500 und 8.500 Euro netto. Kurzgutachten für Eigentumswohnungen bewegen sich zwischen 600 und 1.200 Euro netto. In Gerichtsverfahren gilt die JVEG-Honorartabelle.

Welche Verfahren nutzt der Sachverständige zur Wertermittlung?

Die ImmoWertV normiert drei Verfahren: Vergleichswertverfahren für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, Ertragswertverfahren für vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien, Sachwertverfahren für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Spezialimmobilien. In der Praxis werden mehrere Verfahren zur Plausibilitätsprüfung kombiniert.

Welche Qualifikation muss ein HypZert-Sachverständiger haben?

HypZert-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 verlangt einschlägige Berufserfahrung, bestandene Sachkundeprüfung und regelmäßige Rezertifizierung. Banken akzeptieren HypZert-Sachverständige für Beleihungswertgutachten oberhalb der Kleindarlehensgrenze von 400.000 Euro nach § 24 Pfandbriefgesetz und nach den Anforderungen der MaRisk.

Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?

Vom Auftrag bis zum Versand vergehen typischerweise zwei bis sechs Wochen, abhängig von der Aktenlage, der Verfügbarkeit der Ortsbesichtigung und der Komplexität der Marktanalyse. Sondergutachten für Gewerbeimmobilien können acht bis zwölf Wochen in Anspruch nehmen, vor allem bei umfangreichen Vergleichsobjekt-Recherchen.

Wie lange müssen Sachverständige Gutachten aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 257 HGB zehn Jahre, im steuerlichen Kontext nach § 147 AO ebenfalls zehn Jahre. Gerichtliche Gutachten unterliegen den Aufbewahrungsfristen der Gerichte. CIVAC archiviert die Mandantenakten revisionssicher im Workspace mit EU-Datenresidenz und Audit-Trail.

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