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LkSG-Beauftragter: Pflichten, Bestellung und Bericht an das BAFA
Lieferkette

LkSG-Beauftragter: Pflichten, Bestellung und Bericht an das BAFA

20. Juli 202614 Min. LesezeitVon Dr. Henrik Bauer
CIVAC

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit 2024 Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten zu Risikomanagement entlang der Lieferkette, einer benannten zuständigen Person und jährlichem Bericht an das BAFA. Bußgelder reichen bis 800.000 Euro plus Vergabesperre.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Kraft. Es verpflichtet die erfassten Unternehmen zu menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfalt im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und anlassbezogen bei mittelbaren Zulieferern. Die Pflichten umfassen Risikomanagement nach § 4, eine namentlich zuständige Person (häufig Menschenrechtsbeauftragter genannt) nach § 4 Abs. 3, jährliche Risikoanalyse nach § 5, Präventionsmaßnahmen nach § 6, Abhilfemaßnahmen nach § 7, ein Beschwerdeverfahren nach § 8 und jährlichen Bericht an das BAFA nach § 10.

Verstöße werden mit Bußgeldern bis 800.000 Euro nach § 24 LkSG geahndet, bei Unternehmen ab 400 Mio. Euro Jahresumsatz sogar bis 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Hinzu kommt der Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe bis zu drei Jahre. Die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) verschärft die Anforderungen ab 2027 schrittweise und erweitert die Reichweite auf weitere Unternehmen. Dieser Beitrag erklärt die Pflichten des LkSG-Beauftragten, die operative Umsetzung der Risikoanalyse, den BAFA-Berichtsweg, die Schnittstellen zu DSGVO, HinSchG und ESG-Berichterstattung sowie die Sanktionsfolgen und zeigt, wie CIVAC als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service die Mandatierung absichert. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

Auf einen Blick

  • Das LkSG verpflichtet seit 2024 Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten zur Bestellung einer zuständigen Person und zum jährlichen BAFA-Bericht.
  • Bußgelder reichen bis 800.000 Euro bzw. 2 Prozent Jahresumsatz, ergänzt durch Vergabesperre bis 3 Jahre nach § 22 LkSG.
  • CIVAC bestellt den LkSG-Beauftragten innerhalb von 2 Werktagen und stellt Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren und BAFA-Reporting im Workspace bereit.

Was das LkSG verlangt: Sieben Pflichten im Überblick

Das LkSG normiert sieben Kernpflichten, die in den Paragraphen 4 bis 10 ausformuliert sind. Erstens, ein Risikomanagement nach § 4, das in alle maßgeblichen Geschäftsabläufe verankert ist und einer namentlich zuständigen Person obliegt. Zweitens, eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse nach § 5, die menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in der eigenen Geschäftstätigkeit und bei unmittelbaren Zulieferern identifiziert, gewichtet und priorisiert. Drittens, Präventionsmaßnahmen nach § 6, einschließlich Grundsatzerklärung, Schulungen, vertraglicher Zusicherungen und Kontrollen. Viertens, Abhilfemaßnahmen nach § 7 bei festgestellten Verstößen, mit der Konsequenz der Beendigung der Geschäftsbeziehung als letztem Mittel.

Fünftens, ein Beschwerdeverfahren nach § 8, das Hinweisgebern aus dem eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette einen vertraulichen und wirksamen Beschwerdeweg eröffnet. Sechstens, Dokumentationspflichten nach § 10 Abs. 1, die das Risikomanagement, die Risikoanalyse, die Maßnahmen und das Beschwerdeverfahren in nachvollziehbarer Form festhalten. Siebtens, der jährliche Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 10 Abs. 2 bis 4, der innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende eingereicht und gleichzeitig öffentlich zugänglich gemacht wird. Die operative Umsetzung verlangt eine integrierte Sicht über Einkauf, Recht, Compliance, Personal und ESG. Der LkSG-Beauftragte koordiniert diese Sicht und berichtet direkt an die Geschäftsführung. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. In der Praxis muss die Pflichtenliste durch eine RACI-Matrix konkretisiert werden, die jedem Schritt einen Verantwortlichen, einen Rechenschaftspflichtigen, einen Konsultierten und einen Informierten zuordnet. Ohne diese Zuordnung bleibt das Risikomanagement im Konzeptzustand und scheitert in einer behördlichen Sonderprüfung am Detail. Der LkSG-Beauftragte stellt sicher, dass die RACI-Matrix gepflegt wird und mit dem Risikoregister verknüpft bleibt.

Anwendungsbereich und Schwellenwerte

Das LkSG erfasst seit 1. Januar 2023 Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder satzungsmäßigem Sitz in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten im Inland, seit 1. Januar 2024 mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Auch ausländische Konzerne mit Zweigniederlassung in Deutschland sind erfasst, wenn die Beschäftigtenschwelle im Inland erreicht wird. Die Schwelle bezieht Leiharbeitnehmer ein, wenn die Einsatzdauer 6 Monate überschreitet. Konzerne werden konsolidiert betrachtet: Die Beschäftigtenzahl der Tochterunternehmen wird der Konzernobergesellschaft zugerechnet, wenn die Konzernmutter einen bestimmten Einfluss auf die Tochter ausübt.

Indirekt erfasst sind zusätzlich Tausende kleinere Unternehmen, die als Zulieferer von berichtspflichtigen Unternehmen tätig sind. Diese Unternehmen erhalten von ihren Kunden Lieferantenfragebögen, Selbstauskünfte, Verhaltenskodizes und Audit-Anforderungen, die de facto LkSG-konformes Risikomanagement erfordern. Wer nicht selbst berichtspflichtig ist, aber als Zulieferer geprüft wird, profitiert von einer dokumentierten LkSG-Struktur, weil sie Lieferantenfragebögen schneller beantwortbar macht und die Wettbewerbsposition stärkt. Die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD bringt ab 2027 weitere Verschärfungen: Erweiterung auf Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz mit gestaffelter Einführung, Erfassung der gesamten vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie ausgewählter nachgelagerter Aktivitäten, zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen. Wer das LkSG heute solide aufsetzt, hat den Grundbau für die CSDDD bereits. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Bereits jetzt empfiehlt sich eine Erfassung der mittelbaren Lieferantenkette nach Tier-Strukturen (T1, T2, T3), weil die CSDDD diese vertiefte Sicht ohnehin verlangen wird. Wer die Datenerhebung heute beginnt, hat zur CSDDD-Einführung einen substanziellen Vorsprung gegenüber Wettbewerbern, die unter Zeitdruck nachziehen müssen. Die Omnibus-Initiative der EU-Kommission von 2025 hat Teile der CSDDD-Anwendung verschoben, der Pflichtcharakter und die Grundstruktur bleiben jedoch erhalten.

Risikoanalyse: Methode und Frequenz

Die Risikoanalyse nach § 5 LkSG ist das methodische Herz der Sorgfaltspflichten. Sie identifiziert menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in der eigenen Geschäftstätigkeit und bei unmittelbaren Zulieferern. Das Gesetz nennt elf geschützte Rechtspositionen, darunter Verbot der Kinderarbeit, Verbot der Zwangsarbeit, Schutz vor Sklaverei, Recht auf Arbeitsschutz, Recht auf angemessenen Lohn, Versammlungsfreiheit, Verbot der Diskriminierung und Schutz vor widerrechtlicher Räumung. Hinzu kommen acht umweltbezogene Pflichten aus internationalen Abkommen wie dem Minamata-, dem Stockholm- und dem Basler-Übereinkommen.

Die Risikoanalyse läuft methodisch in vier Schritten: Erfassung der eigenen Geschäftstätigkeit und der unmittelbaren Zulieferer mit Länder-, Branchen- und Produktinformationen, Bewertung der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere unter Berücksichtigung anerkannter Indizes wie ITUC Global Rights Index, Children's Rights and Business Atlas oder Environmental Performance Index, Priorisierung der Risiken nach Schweregrad und Einflussmöglichkeit, Maßnahmenplanung mit Verantwortlichen und Fristen. Die Analyse erfolgt mindestens jährlich, anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen wie neuen Geschäftsfeldern, neuen Beschaffungsmärkten oder substantiierten Hinweisen. CIVAC liefert eine LkSG-Risikoanalyse-Vorlage, die mit dem ESG-Risikoregister und mit dem Lieferantenmanagement verknüpft ist. Bei mehrstufigen Konzernen wird die Risikoanalyse je Tochter geführt und auf Konzernebene konsolidiert. Diese Konsolidierung ist für den Konzernbericht an das BAFA Voraussetzung und wird im Workspace mit Berichtskreis-Konfiguration unterstützt. Audit-fest, dokumentiert, § 5-LkSG-fest. Die Daten der Risikoanalyse werden über mindestens sieben Jahre aufbewahrt, weil das BAFA bei späteren Prüfungen zurückliegende Berichtsjahre nachvollziehen können muss. Die Aufbewahrungsfrist ist im Workspace standardmäßig konfiguriert. Die Methode der Risikoanalyse selbst ist nach LkSG-Begründung risikobasiert, nicht universell. Das bedeutet: Hochrisikolieferanten werden tiefer und häufiger geprüft, Niedrigrisikolieferanten erhalten leichtere Selbstauskünfte. Diese Differenzierung ist im Workspace über Risikoklassen abbildbar.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG verankern die LkSG-Sorgfalt im operativen Geschäft. Pflichtelement ist die Grundsatzerklärung nach § 6 Abs. 2, die die Erwartungen an Beschäftigte und Lieferanten kommuniziert. Sie wird durch die Unternehmensleitung verabschiedet, öffentlich zugänglich gemacht und enthält das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die identifizierten prioritären Risiken und die Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer. Hinzu kommen Schulungen, Beschaffungsrichtlinien mit Sozial- und Umweltkriterien, vertragliche Zusicherungen und risikobasierte Kontrollen der unmittelbaren Zulieferer.

Bei mittelbaren Zulieferern greifen Präventionsmaßnahmen anlassbezogen, wenn substantiierte Kenntnis von einer möglichen Verletzung vorliegt. Substantiierte Kenntnis kann sich aus Hinweisen über das Beschwerdeverfahren, aus NGO-Berichten, aus Medienberichten oder aus eigenen Erkenntnissen ergeben. Abhilfemaßnahmen nach § 7 sind dann erforderlich, wenn eine Verletzung im eigenen Geschäftsbereich festgestellt wird. Hier verlangt das Gesetz unverzügliche Abhilfe. Bei unmittelbaren Zulieferern sind Abhilfemaßnahmen erforderlich, die das Risiko zukünftig minimieren, gegebenenfalls auch mit Konzeptentwicklung. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung ist letztes Mittel und nur in genau definierten Fällen geboten, etwa bei besonders schwerwiegenden Verletzungen ohne realistische Aussicht auf Abhilfe. CIVAC strukturiert Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Workspace mit Maßnahmenliste, Verantwortlichen, Fristen und Wirkungsdokumentation. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Beide Wege führen zur gleichen Dokumentationstiefe und zur gleichen Audit-Fähigkeit gegenüber dem BAFA. Bei mehreren Konzerngesellschaften lässt sich die Maßnahmenliste je Gesellschaft und konsolidiert führen. Wirkungsmessung der Präventionsmaßnahmen ist methodisch anspruchsvoll und wird im BAFA-Bericht regelmäßig nachgefragt. CIVAC schlägt für jede Maßnahme einen Wirkungsindikator vor, etwa Schulungsquoten, Audit-Ergebnisse oder Beschwerdezahlen, sodass die Wirksamkeitsbeurteilung datenbasiert erfolgt.

Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG

Das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG ist Kernstück der Lieferketten-Sorgfalt, weil es Hinweise von Betroffenen und Hinweisgebern aus der Lieferkette zugänglich macht. Es muss vertraulich sein, die Identität der Hinweisgeber schützen und für Beschäftigte im eigenen Geschäftsbereich, für Beschäftigte der Zulieferer und für sonstige Betroffene in zumutbarer Weise erreichbar sein. Erreichbarkeit umfasst Sprachen, Kanäle (telefonisch, schriftlich, digital), Hinweise zur Vertraulichkeit und Kommunikation der Verfahrensschritte.

In der Praxis sind drei Modelle verbreitet: ein eigenes internes Verfahren mit benannter Stelle, eine externe Ombudsperson oder eine spezialisierte digitale Hinweisgeberplattform. Externe Lösungen senken die Hemmschwelle für Hinweisgeber, weil die Vertraulichkeit gegenüber dem eigenen Arbeitgeber stärker gewahrt bleibt. Das LkSG-Beschwerdeverfahren kann mit dem HinSchG-Hinweisgebersystem kombiniert werden, sofern die jeweiligen Anforderungen beider Gesetze erfüllt sind. CIVAC bietet eine integrierte Lösung, die LkSG und HinSchG abdeckt und das Beschwerdeverfahren im Workspace mit Fallcode, Fristenkontrolle und Bearbeitungsstand führt. Jede Beschwerde wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt, innerhalb von 3 Monaten erhält der Hinweisgeber Rückmeldung über getroffene Maßnahmen, soweit es die Vertraulichkeit zulässt. Das Verfahren wird mindestens jährlich auf Wirksamkeit überprüft und im Bericht an das BAFA dokumentiert. Frist läuft ab Kenntnis. Eine Verfahrensordnung beschreibt Zuständigkeit, Eingangskanäle, Bearbeitungspfade, Eskalation und Dokumentation. Diese Verfahrensordnung ist öffentlich zugänglich, üblicherweise auf der Unternehmenswebseite, und gemeinsam mit der Grundsatzerklärung kommuniziert. Auditkritisch ist die Konsistenz zwischen Verfahrensordnung, gelebter Praxis und Beschwerdeprotokollen. Bei Mehrsprachenanforderungen wird in der Regel mindestens Englisch und die jeweilige Landessprache der wichtigsten Beschaffungsmärkte angeboten. CIVAC bietet die Verfahrensordnung und Eingangskanäle in mehreren Sprachen, üblich sind Englisch plus drei bis fünf Beschaffungssprachen.

Bericht an das BAFA: Inhalt, Form, Frist

Der jährliche Bericht an das BAFA ist die sichtbarste Pflicht des LkSG. Er ist innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres elektronisch über das BAFA-Online-Tool einzureichen und zugleich für mindestens sieben Jahre kostenfrei und öffentlich zugänglich auf der Unternehmenswebseite bereitzustellen. Inhaltlich folgt der Bericht einem festen Schema mit standardisierten Fragen, die das BAFA jährlich veröffentlicht. Der Berichtsumfang variiert nach Unternehmensgröße, das BAFA hat 2025 Erleichterungen für bestimmte Unternehmen verkündet, die Pflichten der Berichtspflicht bleiben aber bestehen.

Der Bericht muss die Risikoanalyse, die identifizierten Risiken, die getroffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdeverfahren und die Bewertung der Wirksamkeit dokumentieren. Erkannte Verletzungen sind transparent zu benennen, ohne die Identität betroffener Personen offenzulegen. Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, sofern das BAFA dem zustimmt. Verspätete oder unvollständige Berichte werden mit Bußgeldern bis 175.000 Euro nach § 24 Abs. 3 Nr. 8 geahndet. CIVAC unterstützt den Berichtsprozess mit einer LkSG-Bericht-Vorlage, die das BAFA-Schema spiegelt, mit dem Risikoregister und der Maßnahmenliste verknüpft ist und die Vorbereitung des Endberichts beschleunigt. Im Workspace lassen sich die Inhalte mit Versionierung freigeben und durch die Geschäftsführung formal genehmigen. Audit-fest, dokumentiert, § 10-LkSG-fest. Bei Konzernstrukturen wird der Konzernbericht im Workspace zentral erstellt, gleichzeitig erhält jede Tochter eine eigene Sicht auf ihren Beitrag, sodass die Verteilungslogik nachvollziehbar bleibt. Diese duale Sicht ist im Audit häufig entscheidend, weil das BAFA die Konsolidierungslogik gezielt nachfragt. Der Bericht wird gemeinsam von LkSG-Beauftragtem, Geschäftsführung und Rechtsabteilung freigegeben, eine schriftliche Freigabeprotokollierung im Workspace sichert die Verantwortlichkeit ab und erlaubt die spätere Nachvollziehbarkeit.

Bußgelder, Vergabesperre und zivilrechtliche Risiken

Die Bußgelder nach § 24 LkSG sind nach Schwere und Art des Verstoßes gestaffelt. Verstöße gegen die Berichtspflicht werden mit bis 175.000 Euro geahndet. Schwerwiegende Verstöße gegen die Risikoanalyse, Präventions- oder Abhilfepflichten reichen bis 800.000 Euro. Bei Unternehmen mit durchschnittlichem Jahresumsatz über 400 Mio. Euro kann das Bußgeld bei besonders schweren Verstößen bis 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Hinzu kommen Folgen für Reputation, Banken- und Investorenbeziehungen und Kunden.

Eine weitere Sanktionsfolge nach § 22 LkSG ist die Vergabesperre: Bei rechtskräftiger Geldbuße ab einer Mindestschwelle kann das Unternehmen für bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Folge trifft Unternehmen mit hohem Anteil öffentlicher Aufträge besonders empfindlich. Zivilrechtliche Haftungsrisiken bestehen unter dem LkSG selbst nicht direkt (§ 3 Abs. 3), wohl aber nach allgemeinem Deliktsrecht und nach Vertragsrecht, wenn vertragliche LkSG-Zusicherungen verletzt werden. Die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD bringt ab Anwendungsbeginn eine ausdrückliche zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, sodass die zivilrechtliche Ebene ab 2027 deutlich an Bedeutung gewinnt. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. CIVAC bündelt Bußgeld-, Vergabe- und zivilrechtliche Risiken im LkSG-Risikoregister und verknüpft sie mit den jeweiligen Pflichten. Eine dokumentierte LkSG-Struktur wirkt im Bußgeldverfahren strafmildernd und kann die Vergabesperre verhindern, weil das BAFA bei dokumentierter Sorgfaltsorganisation milder sanktioniert. Auch versicherungsseitig wirken sich dokumentierte LkSG-Strukturen positiv aus, weil D&O-Versicherer bei der Risikoeinschätzung die Existenz und Dokumentation von Compliance-Strukturen berücksichtigen. Bei Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz oder vergleichbaren EU-Mechanismen kann eine belastbare LkSG-Dokumentation den Klageausgang positiv beeinflussen, weil sie die Sorgfaltsbemühungen objektiv belegt.

Integration mit ESG, DSGVO und HinSchG

Das LkSG wirkt nicht isoliert, sondern in einem dichten Geflecht mit anderen Compliance-Domänen. Die CSRD-Berichterstattung (ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, S3 betroffene Gemeinschaften, G1 Geschäftsverhalten) überlappt thematisch mit der LkSG-Risikoanalyse und mit der LkSG-Berichtspflicht. Eine integrierte Steuerung verhindert Doppelarbeit und sichert konsistente Aussagen. Die DSGVO greift bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschwerdeverfahren und in der Lieferantenkommunikation, etwa bei Hinweisgeberdaten oder Lieferantenmitarbeiterdaten in Audits.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt eine interne Meldestelle, die auch LkSG-Hinweise aufnehmen kann, sofern die zusätzlichen LkSG-Anforderungen erfüllt sind. Eine kombinierte Meldestelle ist organisatorisch effizient und für Hinweisgeber transparent, weil ein einziger Eingangspfad genutzt wird. Die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD und die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) erweitern den Pflichtenrahmen weiter, sodass Lieferketten-Sorgfalt zu einer zentralen Compliance-Funktion wird. CIVAC verknüpft LkSG-Beauftragten, ESG-Beauftragten, Datenschutzbeauftragten und interne Meldestelle im gemeinsamen Workspace. Das Risikoregister, die Maßnahmenliste und das Beschwerdeverfahren sind verknüpft, sodass thematische Schnittmengen einmal erfasst und in jedem Bericht referenziert werden können. Diese Bündelung reduziert den Aufwand und die Inkonsistenzgefahr, die bei getrennten Systemen typisch ist. Auch die Lieferantenstammdaten lassen sich zentral pflegen und für mehrere Pflichten zugleich nutzen, was insbesondere bei großen Lieferantenportfolios den operativen Aufwand spürbar senkt. Eine gemeinsame Schulungsmatrix für Beschäftigte adressiert die Anforderungen aus LkSG, DSGVO, HinSchG und ESG-Berichterstattung in einem zentralen System. Die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und das US-amerikanische Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) erzeugen zusätzliche Berichts- und Nachweispflichten für bestimmte Produktgruppen und Zielmärkte. CIVAC ergänzt das Risikoregister auf Wunsch um entsprechende Verordnungs-Dimensionen, sodass mehrere Rechtsregime in einem System gepflegt werden.

LkSG-Compliance mit CIVAC bestellen und betreiben

Wer LkSG-Pflichten neu oder besser organisieren will, braucht drei Komponenten: einen benannten LkSG-Beauftragten mit Bestellurkunde und Berichtslinie zur Geschäftsführung, eine Risikoanalyse-Methodik mit verlässlichen Datenquellen und ein Beschwerdeverfahren, das vertraulich, mehrsprachig und für die Zielgruppen tatsächlich erreichbar ist. CIVAC ist eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service, die alle drei Komponenten in einem Workspace mit EU-Datenresidenz bündelt und mit den anderen 24 Beauftragten-Rollen verzahnt.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Externe Bestellungen laufen innerhalb von 2 Werktagen statt branchenüblich 2 bis 6 Wochen. Die Risikoanalyse-Vorlage ist mit aktuellen Länder- und Branchen-Indizes vorbelegt, das Beschwerdeverfahren ist in mehreren Sprachen verfügbar, die BAFA-Berichtsvorlage spiegelt das aktuelle BAFA-Schema. Im ersten Monat wird die Risikoanalyse durchgeführt, im zweiten Monat werden Präventionsmaßnahmen verabschiedet, im dritten Monat ist die Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens öffentlich. Der erste Jahresbericht an das BAFA wird im darauffolgenden Frühjahr eingereicht. Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Kontakt: info@civac.de oder das Kontaktformular auf civac.de. Wir empfehlen ein 30-minütiges Bestandsaufnahmegespräch, in dem wir Ihre LkSG-Berichtsstufe, Ihren Berichtskreis und Ihre bestehenden Lieferantenprozesse prüfen und einen 90-Tage-Plan vorschlagen. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Bei Konzernen mit mehreren Tochtergesellschaften legen wir gemeinsam fest, ob ein Konzern-LkSG-Beauftragter mit lokalen Ansprechpartnern oder eine vollständig dezentrale Lösung trägt. Wir planen den Übergang zur CSDDD parallel mit, damit das System ab 2027 nicht erneut umgestellt werden muss und die Investition in den LkSG-Aufbau über mehrere Berichtsjahre wirkt. Bei stark indirekt betroffenen Zulieferern unterhalb der gesetzlichen Schwelle bieten wir eine reduzierte Variante, die Lieferantenfragebögen großer Kunden ohne Mehraufwand beantwortbar macht.

FAQ

Wer muss einen LkSG-Beauftragten bestellen?

Unternehmen mit Sitz oder Hauptverwaltung in Deutschland und mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland sind seit 1. Januar 2024 vom LkSG erfasst und müssen nach § 4 Abs. 3 eine zuständige Person für die Überwachung des Risikomanagements bestellen. Auch ausländische Konzerne mit Zweigniederlassung in Deutschland sind erfasst, wenn die Inlandsbeschäftigtenschwelle erreicht ist. Die Aufgabe wird häufig als Menschenrechtsbeauftragter bezeichnet.

Wie hoch sind die Bußgelder bei LkSG-Verstößen?

Die Bußgelder reichen bis 800.000 Euro nach § 24 LkSG, bei Unternehmen mit über 400 Mio. Euro durchschnittlichem Jahresumsatz bis 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Berichtspflicht werden mit bis 175.000 Euro geahndet. Hinzu kommt die Vergabesperre nach § 22 LkSG für bis zu drei Jahre und Reputationsschäden, die in Investoren- und Kundenbeziehungen spürbar werden.

Was muss im BAFA-Bericht enthalten sein?

Der Bericht folgt dem jährlich aktualisierten BAFA-Schema und enthält Risikoanalyse, identifizierte Risiken, getroffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und die Wirksamkeitsbewertung. Er ist innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende elektronisch einzureichen und gleichzeitig sieben Jahre kostenfrei auf der Unternehmenswebseite zugänglich zu machen. Geschäftsgeheimnisse können in Abstimmung mit dem BAFA geschwärzt werden.

Wie greift das LkSG bei mittelbaren Zulieferern?

Bei unmittelbaren Zulieferern sind Sorgfaltspflichten dauerhaft und systematisch zu erfüllen. Bei mittelbaren Zulieferern greifen die Pflichten anlassbezogen, wenn substantiierte Kenntnis von einer möglichen Verletzung vorliegt. Substantiierte Kenntnis kann sich aus Beschwerden, NGO-Berichten, Medienberichten oder eigenen Erkenntnissen ergeben. Die EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD wird diese Trennung ab 2027 zugunsten einer umfassenderen Sicht auf die gesamte Lieferkette aufheben.

Wie lässt sich das LkSG-Beschwerdeverfahren mit dem HinSchG kombinieren?

Eine kombinierte Lösung ist möglich, wenn die zusätzlichen LkSG-Anforderungen wie Mehrsprachigkeit, Erreichbarkeit für Lieferantenbeschäftigte und jährliche Wirksamkeitsprüfung erfüllt sind. CIVAC bietet eine integrierte Plattform für HinSchG- und LkSG-Hinweise mit Fallcode, Fristenkontrolle und Wirksamkeits-Review, sodass ein einziger Eingangspfad für Hinweisgeber besteht und parallel die spezifischen Anforderungen beider Gesetze erfüllt werden. Die Verfahrensordnung wird gemeinsam veröffentlicht und mehrsprachig kommuniziert.

Wie schnell setzt CIVAC eine LkSG-Compliance-Struktur auf?

Die externe Bestellung des LkSG-Beauftragten erfolgt innerhalb von 2 Werktagen. Im ersten Monat wird die Risikoanalyse durchgeführt, im zweiten Monat werden Präventionsmaßnahmen verabschiedet, im dritten Monat ist die Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens öffentlich. Der erste Bericht an das BAFA wird im darauffolgenden Frühjahr eingereicht, sodass ein vollständiger Jahreszyklus dokumentiert ist, bevor die Behörde anfragt.

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