Externer Arbeitsschutz-Dienstleister im Vergleich: Auswahl ohne Bauchgefühl
Sieben Kriterien, mit denen Sie externe Arbeitsschutz-Dienstleister belastbar vergleichen: Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, Qualifikation, Erreichbarkeit, Dokumentation und SLA. Inklusive Entscheidungsmatrix, Ausschreibungstext und Hinweisen für die Bestellurkunde.
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 müssen Arbeitgeber in Deutschland sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen, dokumentiert und durchgängig. Wer ab einem Mitarbeitenden Verantwortung trägt, ist mit der konkreten Frage konfrontiert: Wie viel Stunden Fachkraft für Arbeitssicherheit, wie viel Stunden Betriebsarzt, in welcher Qualifikation und über welches Vertragsmodell. Das interne Modell (eigene SiFa, eigener Betriebsarzt) lohnt sich erst ab etwa 1.000 Beschäftigten und in stark spezialisierten Branchen mit eigener Arbeitsmedizin. Für den Mittelstand zwischen 10 und 800 Beschäftigten ist der externe Dienstleister die wirtschaftlich und organisatorisch übliche Antwort, mit der Konsequenz, dass die Auswahl belastbar getroffen werden muss und nicht durch eine Empfehlung aus dem Branchenverband entschieden wird.
Dieser Beitrag liefert eine strukturierte Vergleichsmethodik für externe Arbeitsschutz-Dienstleister, geordnet nach sieben Kriterien: Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, Qualifikation der eingesetzten Personen, Erreichbarkeit und Reaktionszeit, Dokumentation und Audit-Tauglichkeit, Schnittstellen zu Brandschutz, Gefahrstoff und Umwelt, vertragliche SLA und Preismodell. Sie erhalten eine Entscheidungsmatrix, einen Mustertext für die Ausschreibung und Hinweise für die Bestellurkunde nach § 5 ASiG. Am Ende wissen Sie, welcher Dienstleister zu Ihrer Betriebsgröße, Branche und Risikolage passt und wie CIVAC als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service das Modell vereinfacht, mit dokumentierter SLA und audit-fester Aktenlage.
Auf einen Blick
- Die DGUV Vorschrift 2 schreibt mindestens Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung vor, deren Stundenzahl sich aus Betreuungsgruppe und Mitarbeiterzahl rechnet, nicht aus dem Angebot des Dienstleisters.
- Ein belastbarer Vergleich basiert nicht auf dem Stundenpreis, sondern auf der Dokumentationstiefe, der Erreichbarkeit im Bedarfsfall und der Schnittstelle zu Brandschutz, Gefahrstoff und Umweltbeauftragten.
- Die Bestellurkunde nach § 5 ASiG bleibt beim Unternehmen, der Dienstleister liefert die operative Leistung gegen schriftlichen Vertrag mit klarer Aufgabendefinition und Reportingpflicht.
Rechtsgrundlagen: ASiG, DGUV Vorschrift 2 und ArbSchG
Die Pflicht zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ergibt sich aus drei Säulen. Erstens das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das in §§ 2, 5, 6 die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit definiert. Zweitens die DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit), die die konkreten Einsatzzeiten in Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung regelt, jeweils abhängig von der Betreuungsgruppe (I bis III, gestaffelt nach Gefährdungspotenzial) und der Beschäftigtenzahl. Drittens das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers, die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und die Unterweisung nach § 12 ArbSchG regelt.
Aus diesen drei Säulen folgt: Die Bestellung von SiFa und Betriebsarzt ist Pflicht, die Stundenzahl ist nicht verhandelbar, und die Aufgaben sind in § 6 ASiG und Anlage 1 DGUV Vorschrift 2 abschließend aufgelistet. Ein externer Dienstleister erfüllt diese Aufgaben gegen Vertrag, die Bestellurkunde bleibt aber beim Unternehmen, das heißt: Sie bestellen formal die Person, der Dienstleister stellt die Person. Wer diese Trennung nicht sauber dokumentiert, riskiert eine Beanstandung bei der nächsten Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder die staatliche Gewerbeaufsicht. CIVAC liefert die Bestellurkunden für alle 25 Beauftragten-Rollen vorbereitet im Workspace. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Eine wirksame Bestellung verpflichtet zur Bekanntmachung im Betrieb, zur Information des Betriebsrats nach § 9 ASiG und zur Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wer die Bekanntmachung versäumt, hat zwar einen Vertrag, aber keine bestellte Person im rechtlichen Sinn, was bei einer Begehung als formaler Mangel gewertet wird. Die Bekanntmachung erfolgt am schwarzen Brett, im Intranet und im Onboarding-Material für neue Beschäftigte.
Einsatzzeiten richtig berechnen: Grundbetreuung plus betriebsspezifisch
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet drei Betreuungsgruppen. Gruppe I (hohes Gefährdungspotenzial, etwa Baubetriebe, Chemie, Forstwirtschaft): Grundbetreuung 2,5 Stunden pro Beschäftigtem pro Jahr für SiFa und Betriebsarzt zusammen. Gruppe II (mittleres Gefährdungspotenzial, etwa metallverarbeitendes Gewerbe, Lager und Logistik, Großküchen): Grundbetreuung 1,5 Stunden. Gruppe III (geringes Gefährdungspotenzial, etwa Büro, Beratung, Verwaltung): Grundbetreuung 0,5 Stunden. Die Aufteilung der Grundbetreuung zwischen SiFa und Betriebsarzt liegt bei mindestens 0,2 Stunden pro Beschäftigtem für jede der beiden Rollen, der Rest ist frei verteilbar.
Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die individuell aus 16 Aufgabenfeldern nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 abgeleitet wird (etwa Arbeitsplatzgestaltung, Beschaffung, Mutterschutz, Suchtprävention, psychische Belastung). Die Auswahl trifft der Arbeitgeber gemeinsam mit SiFa und Betriebsarzt. Ein typischer Mittelständler mit 150 Beschäftigten in Gruppe II benötigt 150 mal 1,5 = 225 Stunden Grundbetreuung plus etwa 60 bis 120 Stunden betriebsspezifische Betreuung pro Jahr. Wer im Angebot pauschal 80 Stunden findet, hat einen unzulässig knappen Vertrag. CIVAC stellt den Stundenrechner im Workspace bereit, sodass die Vertragsverhandlung auf den richtigen Zahlen beruht. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Die Berechnung wird einmal jährlich überprüft, bei jeder größeren Veränderung der Belegschaft oder bei Aufnahme neuer Tätigkeiten unmittelbar angepasst. Eine schriftliche Begründung der gewählten Betreuungsgruppe gehört in das Compliance-Verzeichnis, damit die Berufsgenossenschaft bei einer Begehung die Logik der Stundenberechnung nachvollziehen kann, ohne neue Fragen stellen zu müssen. Bei Saisonbetrieben empfiehlt sich die Berechnung mit dem Jahresdurchschnitt, mit dokumentierter Begründung der gewählten Bezugsgröße.
Qualifikation: Wer darf SiFa und Betriebsarzt sein
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nach § 7 ASiG eine sicherheitstechnische Fachkunde besitzen. Zulässige Qualifikationen sind Sicherheitsingenieur (abgeschlossenes Ingenieurstudium plus zweijährige praktische Tätigkeit plus staatlich anerkannter Ausbildungslehrgang), Sicherheitstechniker (Techniker-Abschluss plus zwei Jahre Praxis plus Lehrgang) oder Sicherheitsmeister (Meister-Qualifikation plus vier Jahre Praxis plus Lehrgang). Die Fortbildungspflicht beträgt nach DGUV Vorschrift 2 mindestens 16 Stunden alle drei Jahre, in der Praxis empfehlen wir 24 Stunden pro Jahr, weil die Themen (Gefahrstoffrecht, Maschinenrichtlinie, ISO 45001) sich schnell weiterentwickeln und der Mittelstand zunehmend Auditpflichten gegenüber Kunden hat.
Der Betriebsarzt muss nach § 4 ASiG eine arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen. Zulässig sind die Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nach mindestens 360 Stunden Kursweiterbildung plus dokumentierter praktischer Tätigkeit. Reine Allgemeinärzte ohne diese Zusatzqualifikation sind nicht zulässig. Bei der Auswahl des Dienstleisters verlangen Sie schriftliche Nachweise der Qualifikation, idealerweise mit Kopien der Zeugnisse, und ein Verzeichnis der konkret eingesetzten Personen. Eine generische Aussage Wir setzen qualifiziertes Personal ein genügt nicht. Der CIVAC-Workspace enthält Mustervorlagen für Ausschreibung und Eignungsprüfung, einschließlich der relevanten Klauseln für Vertretungsregelung und Personalwechsel beim Dienstleister. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Wir empfehlen außerdem, im Vertrag eine Klausel zur namentlichen Zustimmung bei Personalwechsel aufzunehmen, sodass der Dienstleister nicht ohne Rücksprache eine andere SiFa oder einen anderen Betriebsarzt einsetzt. Die einsatzgebundene Person prägt die Qualität der Betreuung erheblich, ein unangekündigter Wechsel beim Dienstleister mindert die Audit-Qualität der nächsten Begehung deutlich. Eine kurze Vorstellung der bestellten Person beim Onboarding für das gesamte Team erhöht die tatsächliche Inanspruchnahme der Beratung deutlich.
Erreichbarkeit und Reaktionszeit: Was im Vertrag stehen muss
Arbeitsschutz ist keine Quartalsleistung, sondern eine Bedarfsleistung. Bei einem schweren Arbeitsunfall, einem Verdacht auf Berufskrankheit oder einer akuten Gefährdungssituation muss die SiFa beziehungsweise der Betriebsarzt zeitnah erreichbar sein. Praxisstandards: Telefonische Erreichbarkeit werktags 8 bis 17 Uhr mit Rückruf binnen 60 Minuten, Vor-Ort-Termin bei akuten Vorfällen binnen 48 Stunden, schriftliche Stellungnahme zu Anfragen binnen 5 Werktagen. Diese Reaktionszeiten gehören in den schriftlichen Vertrag, nicht in eine mündliche Zusage. Wer das nicht vereinbart, wartet im Schadensfall mehrere Tage auf eine fachliche Reaktion und steht gegenüber der Berufsgenossenschaft unzureichend dokumentiert da.
Bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall nach § 193 SGB VII (Tod, Verletzung mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit) muss die Meldung an die Berufsgenossenschaft binnen drei Tagen erfolgen, die SiFa unterstützt bei der Unfallanalyse nach § 6 ASiG. Bei einem Verdacht auf Berufskrankheit hat der Betriebsarzt nach § 202 SGB VII eine Meldepflicht, die rechtssicher dokumentiert werden muss. CIVAC stellt für alle Meldewege Vorlagen bereit und integriert sie in die SLA von zwei Werktagen für die Bestellung selbst, mit Vier-Stunden-Reaktion bei akuten Vorfällen. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen, die Reaktionsketten sind in beiden Modellen identisch. Frist läuft ab Kenntnis. Die Reaktionszeit ist außerdem ein Kriterium für die Versicherbarkeit der Geschäftsführung gegenüber D&O-Risiken. Versicherer verlangen zunehmend einen schriftlichen Nachweis, dass die Arbeitsschutzorganisation auch außerhalb der regulären Bürozeiten funktionsfähig ist, mit dokumentierter Rufbereitschaft und benannter Vertretung pro Standort. Die Vier-Stunden-Reaktion gilt bei akuten Vorfällen, die sieben Tage die Woche eintreten können, und ist als belastbare Verpflichtung in jeder Bestellurkunde enthalten.
Dokumentation: Was prüfungstauglich aussehen muss
Die Berufsgenossenschaft und die staatliche Gewerbeaufsicht prüfen bei Arbeitsschutz-Begehungen eine definierte Dokumentenlage. Pflichtdokumente sind: Bestellurkunden für SiFa und Betriebsarzt, Vertrag mit dem externen Dienstleister mit klarer Aufgaben- und Stundendefinition, Tätigkeitsberichte der SiFa und des Betriebsarztes (mindestens jährlich, häufig quartalsweise), Protokolle der ASA-Sitzungen nach § 11 ASiG (Arbeitsschutzausschuss, mindestens vierteljährlich ab 20 Beschäftigten), Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG mit dokumentierten Maßnahmen, Unterweisungsnachweise nach § 12 ArbSchG mit Datum, Inhalt, Teilnehmern und Unterschriften, Vorsorgekartei nach ArbMedVV, Unfallanzeigen und Untersuchungsberichte zu meldepflichtigen Vorfällen.
In der Begehung wird geprüft, ob die Dokumente vollständig, konsistent und aktuell sind. Häufige Beanstandungen: lückenhafte Tätigkeitsberichte, fehlende ASA-Protokolle, veraltete Gefährdungsbeurteilungen (älter als 24 Monate ohne Anlassprüfung), pauschal formulierte Unterweisungen ohne nachweisbare Wissensvermittlung. Ein guter externer Dienstleister liefert die Dokumente nicht nur, sondern legt sie strukturiert ab. CIVAC bietet die Ablage als Bestandteil des Workspace, mit 490 Audit-Vorlagen für die genannten Pflichtdokumente und automatischer Erinnerung an Fälligkeiten. Wer den Workspace lizenziert, bündelt SiFa, Betriebsarzt, Brandschutz und Gefahrstoff in einer Aktenlage. Audit-fest, dokumentiert, § 6 ASiG-fest. Die CIVAC-FAQ erläutert die häufigsten Beanstandungen aus 2024 und 2025 nach Branche. Bei mehreren Standorten ist die Dokumentation pro Standort getrennt zu führen und konsolidiert auswertbar zu halten. CIVAC unterstützt diese Trennung mit standortbezogenen Ablagestrukturen und zentralen Auswertungen, sodass die Geschäftsleitung sowohl die lokale Aktenlage als auch die unternehmensweite Sicht in einem Bericht erhält. Die Dokumente werden mit Ablaufdatum versehen, damit Erinnerungen automatisch ausgelöst werden, bevor eine Aktualisierung formal überfällig wird, was die häufigste Beanstandung in Begehungen ist.
Schnittstellen: Brandschutz, Gefahrstoff, Umwelt
Der Arbeitsschutz steht nicht für sich allein, sondern verzahnt sich mit mindestens drei weiteren Beauftragten-Rollen. Brandschutzbeauftragter: die SiFa stimmt sich mit dem Brandschutzbeauftragten zu Flucht- und Rettungswegen, Brandschutzhelfern und Notfallübungen ab. Gefahrstoffbeauftragter: die SiFa unterstützt bei der Gefahrstoffeinstufung nach CLP-Verordnung, der Erstellung von Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV und der jährlichen Unterweisung. Umweltbeauftragter: bei Betrieben mit umweltrelevanten Tätigkeiten ergeben sich Schnittstellen zur Abfall- und Gewässerschutz-Dokumentation. Wer diese Rollen über verschiedene Dienstleister bezieht, organisiert vier separate Verträge, vier separate Aktenlagen, vier separate Begehungstermine.
CIVAC bündelt diese Rollen unter einer Plattform und einer Rechnung. Sie erhalten die Brandschutz-, Gefahrstoff- und Umweltbetreuung aus derselben Aktenlage, mit konsistenten Berichten und einer gemeinsamen ASA-Sitzung. Die Bündelung reduziert nicht nur Kosten (typischerweise 20 bis 35 Prozent gegenüber Einzelbestellung bei mehreren Anbietern), sondern auch organisatorischen Aufwand. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen, die Schnittstellen sind in beiden Modellen vorbereitet. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Wer ein einheitliches ISO/IEC 27001:2022-konformes System wünscht, integriert die Arbeitsschutz-Dokumente in dieselbe EU-Datenresidenz wie die übrige Compliance. Die ASA-Sitzung gemäß § 11 ASiG wird in diesem Bündelungsmodell zur zentralen Steuerungsrunde für alle Beauftragten-Rollen, mit standardisiertem Protokoll, ergebnisorientierten Maßnahmenlisten und nachverfolgten Verantwortlichkeiten bis zur nächsten Sitzung. Die Bündelung wirkt sich zusätzlich positiv auf die Compliance gegenüber ISO 45001 aus, weil die Schnittstellen zwischen den Beauftragten in einem einheitlichen System nachweisbar werden, statt aus mehreren Systemen mühsam zusammengetragen zu werden.
Vergleichsmatrix: Sieben Kriterien strukturiert bewerten
Stellen Sie für jeden in Frage kommenden Dienstleister eine standardisierte Bewertungsmatrix mit sieben Kriterien auf, jeweils mit definierter Punktevergabe. Erstens, Einsatzzeiten: bietet der Vertrag die nach DGUV Vorschrift 2 berechneten Grundbetreuungsstunden plus angemessene betriebsspezifische Betreuung an, oder werden Pauschalen ohne Stundennachweis angeboten. Zweitens, Qualifikation: weist der Dienstleister die konkrete Qualifikation der eingesetzten Personen schriftlich nach, inklusive Fortbildungsstunden der letzten drei Jahre. Drittens, Erreichbarkeit: stehen schriftlich definierte Reaktionszeiten im Vertrag, oder lediglich Bemühensklauseln.
Viertens, Dokumentation: bietet der Dienstleister eine strukturierte digitale Aktenlage mit Versionierung und Audit-Trail, oder werden Berichte als PDF per E-Mail geliefert. Fünftens, Schnittstellen: deckt der Anbieter neben SiFa und Betriebsarzt auch Brandschutz, Gefahrstoff und Umweltbeauftragte ab, oder müssen diese Rollen separat eingekauft werden. Sechstens, SLA: gibt es einen schriftlichen Service-Level-Agreement mit Pönalen bei Nichterfüllung, oder lediglich allgemeine Vertragsklauseln. Siebtens, Ausstiegsklausel: kann das Unternehmen die Dokumentation in maschinenlesbarer Form mitnehmen, falls es den Dienstleister wechselt. CIVAC erfüllt alle sieben Kriterien als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service mit einer SLA von zwei Werktagen für die Bestellung selbst und einer Vier-Stunden-Reaktion bei akuten Vorfällen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Vergeben Sie pro Kriterium Punkte von 0 bis 5 und gewichten Sie nach Risiko Ihres Betriebs. Ein Bürobetrieb gewichtet Dokumentation und SLA höher, ein Produktionsbetrieb Erreichbarkeit und Qualifikation. Die Matrix bleibt dauerhaft Bestandteil der Auswahlentscheidung und liefert bei einer Erneuerung des Vertrags den Bewertungsmaßstab. Wir empfehlen, die Matrix in jeder ASA-Sitzung kurz zu prüfen und Veränderungen am Anbieter dort zu protokollieren.
Ausschreibungstext und Bestellurkunde: Vorlagen
Ein guter Ausschreibungstext umfasst sechs Bausteine. Erstens, Beschreibung des Unternehmens: Branche, Mitarbeiterzahl, Standorte, Schichtsysteme, besondere Gefährdungen, bestehende Zertifizierungen (ISO 9001, ISO 45001, ISO/IEC 27001:2022). Zweitens, Leistungsumfang: nach DGUV Vorschrift 2 berechnete Stunden für SiFa und Betriebsarzt, zusätzlich gewünschte Rollen (Brandschutz, Gefahrstoff, Umwelt, ESG). Drittens, Anforderungen an die eingesetzten Personen: Qualifikation, Fortbildung, Vertretungsregelung, sprachliche Anforderungen. Viertens, Reaktionszeiten und SLA: Erreichbarkeit, Vor-Ort-Termin bei Vorfall, schriftliche Stellungnahmen. Fünftens, Dokumentation und Berichtswesen: Format, Frequenz, Speicherung, Audit-Trail. Sechstens, Preisstruktur und Kündigungsbedingungen.
Die Bestellurkunde nach § 5 ASiG enthält Aufgaben gemäß § 6 ASiG und Anlage 1 DGUV Vorschrift 2, die geplanten Einsatzzeiten, die Vertretungsregelung, die Berichtslinie an die Geschäftsleitung, die unmittelbare Pflicht zur Mitteilung bei wesentlichen Erkenntnissen und die Unabhängigkeit der fachlichen Aufgaben gegenüber Weisungen. Diese Urkunde wird vom Arbeitgeber unterschrieben, von der bestellten Person gegengezeichnet und in die Personalakte beziehungsweise das Compliance-Verzeichnis aufgenommen. CIVAC stellt die Mustervorlagen im Workspace bereit. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen, in beiden Fällen ist die Bestellurkunde innerhalb der SLA von zwei Werktagen abgeschlossen und an die Berufsgenossenschaft anzeigbar. Die Anzeige der Bestellung an die Berufsgenossenschaft erfolgt mit einem standardisierten Formular pro Verband (BGN, BGW, BG ETEM, BG RCI usw.), das jeweils eigene Anforderungen an Inhalt und Frist stellt. CIVAC führt die aktuellen Formulare im Workspace und übernimmt die Anzeige auf Wunsch. Bei Bestellungen für mehrere Standorte ist pro Standort eine eigene Anzeige erforderlich, mit klarem Bezug auf die jeweilige Betreuungsgruppe und die zugehörige Stundenzahl.
Vom Vergleich zur Bestellung: So gehen Sie weiter
Die Entscheidung für einen externen Arbeitsschutz-Dienstleister endet nicht in einer Punkteliste, sondern in einer schriftlichen Bestellung. Drei Schritte führen dorthin. Erstens, kurze Analyse Ihres Betriebs (Branche, Mitarbeiterzahl, Standorte, bestehende Beauftragte, Auditpflichten gegenüber Kunden) in einem 30-Minuten-Termin. Zweitens, schriftliches Angebot mit Stundenberechnung nach DGUV Vorschrift 2, Personalvorschlag, SLA und Preisstruktur, zusammen mit der vorbereiteten Bestellurkunde. Drittens, Vertragsabschluss mit Wirkung zum nächsten Monatsersten, Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft. CIVAC liefert diese drei Schritte als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service in einer SLA von zwei Werktagen, statt der branchenüblichen zwei bis sechs Wochen.
Wenn Sie ein bestehendes Mandat überprüfen wollen oder eine Erstbestellung planen, schreiben Sie uns kurz: Branche, Mitarbeiterzahl, Standorte, aktuelle Aufstellung. Wir antworten innerhalb eines Werktages mit einer Einschätzung und einem Vorschlag, der die Stundenberechnung, die Schnittstellen zu anderen Beauftragten und die SLA-Klauseln konkret benennt. Aus dem Lesen einen Auftrag machen: info@civac.de oder über das Kontaktformular auf civac.de. Sie erhalten eine fachliche Antwort, keine Vertriebspräsentation, und die Bestellung des externen SiFa und Betriebsarztes erfolgt innerhalb der SLA von zwei Werktagen mit Bestellurkunde und Aufgabenkatalog nach § 6 ASiG. Audit-fest, dokumentiert, § 5 ASiG-fest. Wer eine Mehrstandort-Organisation oder eine schnelle Skalierung plant, profitiert besonders von der Bündelung mehrerer Beauftragten-Rollen unter einer Plattform, weil die laufende Anpassung an wachsende Belegschaft und neue Standorte ohne neue Verträge umsetzbar ist. Wer den Workspace bereits für andere Beauftragten-Rollen nutzt, kann den externen SiFa und Betriebsarzt sofort in dieselbe Aktenlage integrieren.
FAQ
Ab welcher Mitarbeiterzahl muss ich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Die Pflicht zur Bestellung greift nach § 5 ASiG ab dem ersten Beschäftigten. Für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte besteht das Wahlrecht zwischen Regelbetreuung und alternativer bedarfsorientierter Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3. Ab 51 Beschäftigten ist die Regelbetreuung mit fester Stundenzahl Pflicht. CIVAC unterstützt beide Modelle mit vorbereiteten Bestellurkunden und der passenden Stundenberechnung pro Branche.
Welche Stundenzahl ist nach DGUV Vorschrift 2 für einen Bürobetrieb angemessen?
Ein typischer Bürobetrieb fällt in Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem pro Jahr für SiFa und Betriebsarzt zusammen. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die individuell aus 16 Aufgabenfeldern abgeleitet wird, in der Regel 0,2 bis 0,5 Stunden pro Beschäftigtem. Bei 100 Beschäftigten ergibt das etwa 70 bis 100 Stunden Jahresleistung insgesamt.
Wie unterscheidet sich Regelbetreuung von alternativer Betreuung?
Die Regelbetreuung gilt für alle Betriebe ab 51 Beschäftigten und legt feste Stundenkontingente fest, gestaffelt nach Betreuungsgruppe. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung steht Kleinbetrieben bis 50 Beschäftigten offen und ersetzt das Stundenmodell durch Grundkurs, Aufbaukurs und anlassbezogene Beratung. Der Unternehmer übernimmt dabei dokumentierte Pflichten selbst. CIVAC empfiehlt für viele Wachstumsbetriebe direkt die Regelbetreuung wegen besserer Audit-Tauglichkeit.
Was passiert, wenn der externe Dienstleister die zugesagten Stunden nicht leistet?
Die Stundenleistung ist Vertragsbestandteil. Bei Nichtleistung droht zunächst die Vertragsstrafe nach SLA, sofern vereinbart, dann die Kündigung. Wichtiger: die Berufsgenossenschaft prüft die tatsächlich geleisteten Stunden in der Begehung. Wer die Stunden nicht nachweist, riskiert Beanstandung und eine Auflage zur Nachbesserung. Eine saubere Dokumentation der tatsächlich geleisteten Stunden im Workspace schützt vor diesem Risiko.
Kann CIVAC den externen SiFa, Betriebsarzt und Brandschutzbeauftragten aus einer Hand stellen?
Ja. CIVAC bietet als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service alle 25 Beauftragten-Rollen unter einer Bestellurkunde und einer Rechnung. Die Bündelung reduziert organisatorischen Aufwand, harmonisiert die ASA-Sitzungen und liefert eine gemeinsame Audit-Akte. Die SLA von zwei Werktagen für die Bestellung selbst gilt für jede Rolle einzeln, ebenso die Vier-Stunden-Reaktion bei akuten Vorfällen, dokumentiert pro Auftrag.
Wie wechsle ich von einem bestehenden Dienstleister zu CIVAC?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. CIVAC übernimmt die bestehende Dokumentation, prüft sie auf Auditfähigkeit, schließt Lücken und migriert sie in den Workspace. Die alte Bestellung wird widerrufen, die neue an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet. Der Vorgang dauert typischerweise zwei bis drei Wochen, inklusive Übergabesitzung mit dem Vorgänger, sofern dieser kooperativ ist, und sauberer Datenübernahme.
Klingt nach viel Arbeit?
Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.
Aus dem Beitrag ein Mandat machen.
Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.