77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
Arbeitsmedizin-Dienstleister im DACH-Vergleich: Auswahlraster für Betriebsarzt-Bestellung
Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin-Dienstleister im DACH-Vergleich: Auswahlraster für Betriebsarzt-Bestellung

14. August 202612 Min. LesezeitVon Stefan Möller
CIVAC

Die Bestellung eines Betriebsarztes nach § 2 ASiG, ASchG oder ArGV 3 verlangt mehr als ein günstiges Pauschalangebot. Dieser Beitrag liefert ein Auswahlraster mit 14 Kriterien für DACH-weite Ausschreibungen und zeigt, wie sich Anbieter wirklich vergleichen lassen.

Die Bestellung eines Betriebsarztes ist in Deutschland nach § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), in Österreich nach § 79 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und in der Schweiz nach Artikel 11a ArGV 3 sowie der ASA-Beizugspflicht eine zwingende arbeitgeberseitige Pflicht. Hinzu treten die DGUV Vorschrift 2, die ArbMedVV mit den Anlagen für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge sowie länderspezifische Spielregeln für Kleinbetriebe.

Der Markt arbeitsmedizinischer Dienstleister im DACH-Raum ist heterogen, von Einzelpraxen über regionale Verbünde bis zu Konzern-anbietern mit hunderten Ärzten. Dieser Beitrag liefert ein 14-Punkte-Auswahlraster für eine vergleichbare Ausschreibung, erklärt die rechtlichen Unterschiede zwischen den drei Ländern und zeigt, wie CIVAC als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service die Bestellung, Berichtslinie und Dokumentation in einem Workspace führt. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen.

Auf einen Blick

  • Ein DACH-weiter Vergleich braucht 14 standardisierte Kriterien, sonst wird das günstigste Angebot zur teuersten Auflage im Audit.
  • Einsatzzeiten nach DGUV 2 und ArGV 3 sind harte Untergrenzen, nicht Verhandlungsmasse. Wer sie unterschreitet, riskiert Bestellfehler.
  • Bestellurkunde, Tätigkeitsbericht, Vorsorgekartei und Begehungsprotokoll müssen audit-fest dokumentiert sein, ab Tag eins der Bestellung.

Rechtsrahmen DACH: ASiG, ASchG, ArGV 3 im Überblick

Die arbeitsmedizinische Pflichtbetreuung ist im DACH-Raum dreigeteilt geregelt. In Deutschland verpflichtet § 2 ASiG jeden Arbeitgeber zur Bestellung eines Betriebsarztes, ergänzt durch die DGUV Vorschrift 2 mit konkreten Einsatzzeiten je Branche und Beschäftigtenzahl. Die ArbMedVV unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge mit jeweils eigenen Auslösern.

In Österreich verankert § 79 ASchG die ASA-Sitzungen und die Beizugspflicht von Arbeitsmedizinern, präzisiert durch die AM-VO mit Mindest-Einsatzzeiten je Arbeitnehmerkategorie. Die Schweiz regelt die Arbeitsmedizin in Artikel 11a ArGV 3 mit der ASA-Beizugspflicht ab bestimmten Gefährdungsstufen, plus EKAS-Richtlinie 6508.

Wer DACH-weit ausschreibt, muss diese Unterschiede in einer Matrix abbilden. Ein Anbieter, der nur deutsches Recht beherrscht, scheitert in Wien oder Zürich an den lokalen Meldewegen. Ein Schweizer Anbieter mit EKAS-Routine kennt die deutsche ArbMedVV-Pflichtvorsorge nicht zwingend in der notwendigen Tiefe.

Die häufigste Fehlannahme: "DACH-Anbieter" auf der Website bedeutet nicht, dass alle drei Rechtsräume operativ abgedeckt sind. Viele Anbieter haben Schwerpunkte in einem Land und Subunternehmer in den anderen. Das ist nicht unzulässig, aber audit-relevant.

Eine saubere Ausschreibung verlangt deshalb für jedes der drei Länder eine separate Spalte mit Rechtsgrundlage, Einsatzzeiten, Vorsorge-Anlagen und Berichtspflicht. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Eine Übersicht der DACH-Rollen findet sich auf civac.de/roles/betriebsarzt.

Ohne diese Strukturierung wird der Vergleich beliebig und liefert im Audit keine belastbare Grundlage für die Anbieterwahl. Der Aufsichtsbeamte will nicht den günstigsten Preis sehen, sondern die methodische Auswahl.

Einsatzzeiten nach DGUV 2, AM-VO und EKAS-Richtlinie 6508

Die Mindest-Einsatzzeiten sind die harte Untergrenze jeder arbeitsmedizinischen Betreuung und das erste Vergleichskriterium. In Deutschland definiert DGUV Vorschrift 2 die Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung nach Branche und Mitarbeiterzahl. Für Betriebe der Betreuungsgruppe I (hohe Gefährdung) gelten zwischen 0,6 und 1,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr, Gruppe II zwischen 0,3 und 0,5 Stunden.

Österreich folgt der AM-VO mit Mindest-Einsatzzeiten je Arbeitnehmerkategorie: 1,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für Bildschirmarbeitsplätze in geringer Gefährdungskategorie, 1,5 Stunden für gefährdete Arbeitsplätze. Die Berechnung berücksichtigt sowohl die Präventivzeit als auch die Untersuchungszeit getrennt.

Die Schweiz folgt der EKAS-Richtlinie 6508 mit ASA-Mindestanforderungen je Branche und differenziert nach besonderer Gefährdung. Die Beizugspflicht greift ab definierten Schwellen, etwa beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen oder Lärm über 85 dB(A).

Ein häufiger Fehler in Ausschreibungen: Pauschalangebote ohne Bezug auf die tatsächliche Mitarbeiterzahl und Gefährdungslage. Wer 1.200 Euro im Jahr für die arbeitsmedizinische Betreuung eines Betriebs mit 80 Mitarbeitern in der Metallverarbeitung ausweist, unterschreitet die DGUV-2-Mindesteinsatzzeit rechnerisch um über 60 Prozent.

Die saubere Lösung: In der Ausschreibung wird die Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr explizit gefordert, getrennt nach Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Anbieter liefern Stundenzahlen, keine Pauschalen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.

CIVAC hinterlegt diese Berechnung in der Workspace-Konfiguration. Die Facts-Seite dokumentiert das Berechnungsmodell offen.

Vorsorge-Anlagen der ArbMedVV: Pflicht, Angebot, Wunsch

Die arbeitsmedizinische Vorsorge in Deutschland ist nach ArbMedVV in drei Kategorien gegliedert, und ein guter Dienstleister beherrscht alle drei. Pflichtvorsorge nach Anlage Teil 1 ist Voraussetzung für die Tätigkeitsaufnahme. Sie gilt bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2-4, Lärm über 85 dB(A) und 22 weiteren Auslösern.

Angebotsvorsorge nach Anlage Teil 2 muss vom Arbeitgeber aktiv angeboten werden, der Mitarbeiter kann sie aber ablehnen. Sie umfasst Tätigkeiten mit Lärm zwischen 80 und 85 dB(A), Bildschirmarbeit, Vibration und mehr als 20 weitere Auslöser.

Wunschvorsorge nach § 11 ArbSchG kann der Mitarbeiter unabhängig vom Anlass verlangen, sofern ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen ist. Sie wird häufig vergessen, ist aber audit-relevant, weil der Mitarbeiter nachweislich über sein Recht informiert sein muss.

In Österreich gilt die VGÜ 2014 mit Eignungs- und Folgeuntersuchungen, in der Schweiz die VUV mit Tauglichkeitsuntersuchungen für Risikoarbeitsplätze. Die Logiken ähneln sich, die Auslöser unterscheiden sich.

Ein Dienstleister muss alle drei deutschen Kategorien plus die österreichischen und schweizerischen Pendants im Standard-Vorgehen abdecken. Eine Kartei mit den durchgeführten Vorsorgen, den Beratungsergebnissen und den Empfehlungen muss revisionssicher geführt werden, mit einer Aufbewahrungsfrist von 40 Jahren bei krebserzeugenden Stoffen.

Wer die Kartei in Excel führt, scheitert im ersten Audit. CIVAC bindet die Vorsorgekartei direkt an die Rolle des Betriebsarztes im Workspace, inklusive Erinnerungsroutinen für Folgevorsorgen.

Das 14-Punkte-Auswahlraster für die Ausschreibung

Eine belastbare Ausschreibung an arbeitsmedizinische Dienstleister im DACH-Raum bewertet 14 Kriterien standardisiert. Erstens die Mindest-Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr getrennt nach Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Zweitens die Approbation der eingesetzten Ärzte mit Facharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nach Musterweiterbildungsordnung.

Drittens die geografische Abdeckung mit Angabe der Standorte und Anfahrtszeiten im Notfall. Viertens die Sprachen der Untersuchungen, inklusive Englisch für internationale Mitarbeiter. Fünftens die Vertretungsregelung bei Urlaub, Krankheit und Ausscheiden des bestellten Arztes mit garantierter Anwesenheitszeit.

Sechstens die Bestellurkunde mit klarer Rechtsbasis, Unterschriftsroutine und revisionssicherer Versionierung. Siebtens das Berichtswesen mit jährlichem Tätigkeitsbericht an die Geschäftsleitung und dokumentierter Kenntnisnahme nach Vorbild von § 38 Abs. 3 BDSG. Achtens die ASA-Sitzungsteilnahme nach § 11 ASiG und § 88 ASchG mit Mindestfrequenz und protokollierter Dokumentation.

Neuntens die Schnittstelle zu Sicherheitsfachkräften und Hygienebeauftragten. Zehntens die Datenschutz-Konformität der Vorsorgekartei nach Art. 9 DSGVO und § 26 BDSG. Elftens das Audit-Cockpit mit lesegeschütztem Zugriff für externe Prüfer. Zwölftens die Schulungsangebote für Erste-Hilfe-Personal und Führungskräfte.

Dreizehntens die Begehungsfrequenz mit dokumentierten Protokollen je Arbeitsplatztyp. Vierzehntens die Exit-Klausel mit definierten Datenexport-Formaten und maximaler Übergabefrist bei Anbieterwechsel.

Ein Anbieter, der mehr als drei Kriterien nicht vollständig erfüllt, fliegt aus der Shortlist. Audit-fest, dokumentiert, § 2 ASiG-fest. Eine Vorlage des Rasters bindet CIVAC in den Workspace-Vorlagenkatalog ein.

Anbietertypen im DACH-Markt: Einzelpraxis, Verbund, Konzern

Der DACH-Markt arbeitsmedizinischer Dienstleister gliedert sich in drei Typen mit je eigenen Stärken und Schwächen. Einzelpraxen mit ein bis drei Ärzten betreuen typischerweise regional und persönlich, bieten aber keine flächendeckende Abdeckung und kein DACH-weites Reporting. Für Unternehmen mit einem einzigen Standort und unter 200 Mitarbeitern können sie eine sinnvolle Wahl sein.

Regionale Verbünde mit 5 bis 30 Ärzten an mehreren Standorten decken meist ein Bundesland oder eine Region ab. Sie verfügen über Standard-Vorlagen, ein gemeinsames Reporting und Vertretungsregelungen, aber selten über länderübergreifende DACH-Strukturen. Für Mittelständler mit 200 bis 1.500 Mitarbeitern an zwei bis fünf Standorten oft die effizienteste Wahl.

Konzern-anbieter wie B·A·D, ias-Gruppe, IAS Schweiz oder die österreichischen Pendants bieten flächendeckende DACH-Abdeckung mit hunderten Ärzten, einheitlichem Reporting und 24-Stunden-Erreichbarkeit. Sie sind teurer, aber für Unternehmen mit über 1.500 Mitarbeitern oder fünf und mehr Standorten meist die einzige tragfähige Wahl.

Ein häufiger Fehler: Mittelständler beauftragen Konzern-anbieter aus Risikoangst und zahlen 30 bis 60 Prozent mehr für eine Standard-Betreuung, die ein regionaler Verbund identisch hätte liefern können.

Die saubere Methodik: Standortmatrix erstellen, je Standort den passenden Anbietertyp bewerten, dann konsolidiertes Ausschreibungspaket mit klarer Multi-Anbieter-Strategie aufsetzen. CIVAC unterstützt diese Konsolidierung im Workspace mit Multi-Anbieter-Ansicht und konsolidiertem Berichtswesen.

Auf civac.de/roles finden Sie die Rollenmatrix für die parallele Bestellung von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Hygienebeauftragten in einem einheitlichen Datenmodell.

Preisbenchmarks und realistische Total-Cost-of-Ownership

Die Preisbenchmarks für arbeitsmedizinische Betreuung im DACH-Raum sind in den vergangenen drei Jahren um 12 bis 18 Prozent gestiegen, getrieben von Fachkräftemangel und gestiegenen Anforderungen aus Pflichtvorsorge und Hinweisgeberschutz-Schnittstellen. Für Deutschland liegt der Stundensatz eines arbeitsmedizinischen Dienstes 2026 bei 120 bis 180 Euro, mit Aufschlägen für Spezialvorsorge und Begutachtung.

Österreich bewegt sich in ähnlichen Bändern, bei 110 bis 170 Euro pro Stunde, abhängig von Bundesland und Anbietertyp. Die Schweiz liegt deutlich höher, bei 250 bis 380 Schweizer Franken pro Stunde, was etwa 270 bis 410 Euro entspricht.

Eine realistische Total-Cost-of-Ownership-Rechnung über drei Jahre umfasst neben dem Stundenhonorar fünf weitere Positionen: Bestellurkunden-Aufwand, ASA-Sitzungsteilnahme, Begehungen, Pflichtvorsorge nach Anzahl der betreuten Arbeitsplätze und Tätigkeitsberichte.

Für einen typischen Mittelständler mit 250 Mitarbeitern in der Metallverarbeitung in Deutschland ergibt sich eine Jahresvolumen-Spanne von 28.000 bis 52.000 Euro für die arbeitsmedizinische Betreuung. Wer darunter liegt, sollte die Einsatzzeitenrechnung des Anbieters fordern und prüfen, ob DGUV 2 eingehalten ist.

Die Officer-as-a-Service-Lösung von CIVAC kombiniert die rechtssichere Bestellung mit einem festen Honorarrahmen pro Monat und schließt Tätigkeitsbericht, ASA-Teilnahme und audit-festes Reporting ein. Die Bestellurkunde wird zentral in der Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service abgelegt.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Die Wahl hängt davon ab, ob Sie die Arbeitsmedizin intern führen können oder die externe Bestellung benötigen.

Bestellurkunde, Tätigkeitsbericht, Begehungsprotokoll: die drei Audit-Artefakte

Drei Artefakte fragt jeder Aufsichtsbeamte bei einer arbeitsmedizinischen Prüfung in den ersten zehn Minuten ab. Erstens die Bestellurkunde nach § 2 ASiG, ASchG oder ArGV 3 mit Unterschrift des Arbeitgebers und des Arztes, datiert, mit klarer Aufgabenbeschreibung und Berichtsweg. Eine Bestellurkunde ohne diese drei Elemente ist formal mangelhaft und kann zur Auflage führen.

Zweitens der Tätigkeitsbericht des Betriebsarztes an die Geschäftsleitung. In Deutschland nach § 6 ASiG mindestens einmal jährlich, in Österreich nach § 81 ASchG, in der Schweiz nach EKAS-Richtlinie 6508. Der Bericht muss die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen, ASA-Beiträge, Begehungen und Empfehlungen enthalten, plus die dokumentierte Kenntnisnahme durch die Geschäftsleitung.

Drittens das Begehungsprotokoll mit Datum, Teilnehmern, untersuchten Arbeitsplätzen, Befunden und Maßnahmen. Eine Begehungsfrequenz von mindestens einmal jährlich gilt für die meisten Standardbetriebe, häufiger bei Hochrisiko-Arbeitsplätzen.

Diese drei Artefakte gehören in eine zentrale Ablage mit Versionierung, Audit-Trail und Lesezugriff für externe Prüfer. Wer sie in E-Mails, Word-Dokumenten und persönlichen Ordnern führt, ist im Audit-Fall ausgeliefert.

CIVAC bündelt diese drei Artefakte im Workspace mit Versionsführung, Berichtsroutine und Lesezugriff für den Prüfer. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Die CIVAC FAQ dokumentiert das Datenmodell.

Wer die drei Artefakte sauber führt, hat die arbeitsmedizinische Audit-Reife zu 80 Prozent erreicht. Die verbleibenden 20 Prozent betreffen Vorsorgekartei und ASA-Protokolle, die in einem zweiten Schritt integriert werden.

Häufige Fehler bei der Anbieter-Auswahl und der Bestellung

Sieben Fehler tauchen wiederholt in der DACH-weiten Anbieter-Auswahl auf. Erstens die Wahl des günstigsten Angebots ohne Prüfung der Einsatzzeiten. Wer DGUV 2 oder AM-VO unterschreitet, kauft eine formale Lücke, die im Audit zur Auflage wird.

Zweitens die Bestellung ohne klare Aufgabenbeschreibung. Eine Bestellurkunde, die nur den Namen des Arztes und den Bestelltermin enthält, ist formal mangelhaft. Aufgaben, Berichtsweg und Vertretungsregelung gehören in die Urkunde.

Drittens das Fehlen einer dokumentierten Kenntnisnahme der Geschäftsleitung über den jährlichen Tätigkeitsbericht. Ohne diese Kenntnisnahme wirkt der Bericht nicht im Sinne der ASiG-/ASchG-Pflichten.

Viertens die Vernachlässigung der ASA-Sitzungen. In Deutschland nach § 11 ASiG mindestens vierteljährlich, in Österreich nach § 88 ASchG mit ähnlicher Frequenz. Fehlende Protokolle führen zu Auflage und Folgeaudit.

Fünftens die fehlende Datenschutzkonformität der Vorsorgekartei. Sie enthält besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und muss strikt von der HR-Akte getrennt geführt werden.

Sechstens die fehlende Exit-Klausel. Bei Anbieterwechsel müssen Vorsorgekartei und Tätigkeitsberichte vollständig übergeben werden, in maschinenlesbaren Formaten. Frist läuft ab Kenntnis der Kündigung.

Siebtens die Vernachlässigung der DACH-Unterschiede. Wer in allen drei Ländern denselben Bestellurkunden-Text verwendet, hat in zwei Ländern einen formalen Fehler. CIVAC liefert vorbereitete Bestellurkunden-Vorlagen pro Rechtsraum und sichert die formale Korrektheit ab Bestelltag. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

Vom Vergleich zur Bestellung: Workspace oder Officer-as-a-Service

Der DACH-weite Vergleich arbeitsmedizinischer Dienstleister endet idealerweise nicht in einer Excel-Tabelle, sondern in einer dokumentierten Bestellung mit klarer Berichtslinie, audit-fester Vorlagensammlung und revisionssicherer Ablage. CIVAC bietet zwei Wege, dieses Ergebnis zu erreichen, und beide werden im Workspace gleichermaßen abgebildet.

Weg eins: Sie führen die Auswahl intern, bestellen den Betriebsarzt aus Ihrer Liste und lizenzieren den CIVAC-Workspace für die laufende Verwaltung der Bestellung, Vorsorgekartei, Begehungsprotokolle und Tätigkeitsberichte. Ihre internen Beauftragten arbeiten im selben System wie alle anderen Pflichtrollen, mit einheitlichem Datenmodell.

Weg zwei: Sie überlassen CIVAC die Bestellung und das laufende Mandat als Officer-as-a-Service. Unsere arbeitsmedizinischen Partner werden DACH-weit bestellt, die Bestellurkunden werden zentral abgelegt, die Tätigkeitsberichte werden quartalsweise an Ihre Geschäftsleitung geliefert, die ASA-Sitzungen werden protokolliert.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Beide Wege führen zur gleichen Audit-Reife und zur gleichen Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Sprechen Sie uns an unter info@civac.de oder über das Kontaktformular auf civac.de, mit Angabe der zu betreuenden Standorte, Mitarbeiterzahlen und der gewünschten DACH-Abdeckung.

Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen einen strukturierten Vorschlag mit Einsatzzeiten, Honorarrahmen und Lieferplan. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.

FAQ

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Betriebsarzt-Bestellung in der DACH-Region?

In Deutschland § 2 ASiG mit DGUV Vorschrift 2 und ArbMedVV. In Österreich § 79 ASchG mit der AM-VO. In der Schweiz Artikel 11a ArGV 3 mit EKAS-Richtlinie 6508. Die drei Rechtsräume verlangen unterschiedliche Bestellurkunden und Berichtsformate.

Wie viele Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Jahr sind verpflichtend?

Nach DGUV 2 zwischen 0,3 und 1,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr je nach Betreuungsgruppe. Nach AM-VO in Österreich zwischen 1,2 und 1,5 Stunden. In der Schweiz nach EKAS 6508 differenziert nach besonderer Gefährdung der Arbeitsplätze.

Welche Anbieter eignen sich für mittelständische Unternehmen mit mehreren DACH-Standorten?

Regionale Verbünde bei ein bis fünf Standorten in einem Land, Konzern-anbieter ab fünf Standorten oder DACH-weiter Abdeckung. CIVAC konsolidiert die Multi-Anbieter-Strategie im Workspace mit einheitlichem Reporting und einer Bestellurkunde pro Standort.

Was kostet ein arbeitsmedizinischer Dienst im DACH-Raum 2026?

Deutschland 120 bis 180 Euro pro Stunde, Österreich 110 bis 170 Euro, Schweiz 270 bis 410 Euro umgerechnet. Für 250 Mitarbeiter in der Metallverarbeitung in Deutschland ergibt sich ein Jahresvolumen zwischen 28.000 und 52.000 Euro inklusive Vorsorgen.

Wie wird die Vorsorgekartei datenschutzkonform geführt?

Die Vorsorgekartei enthält besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und ist strikt von der HR-Akte zu trennen. Aufbewahrung 40 Jahre bei krebserzeugenden Stoffen. CIVAC bindet die Kartei an die Rolle des Betriebsarztes im Workspace mit Zugriffstrennung.

Welche Audit-Artefakte fragt der Prüfer zuerst ab?

Bestellurkunde nach § 2 ASiG, jährlicher Tätigkeitsbericht mit dokumentierter Kenntnisnahme der Geschäftsleitung und Begehungsprotokoll mit Datum und Befunden. Wer diese drei Artefakte versioniert vorhält, erfüllt 80 Prozent der arbeitsmedizinischen Audit-Reife.

Unverbindlich

Klingt nach viel Arbeit?

Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.

Aus dem Beitrag ein Mandat machen.

Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

Weitere Beiträge