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Kemler-Zahl 30 und UN 1863: Gefahrgut-Kennzeichnung von Flugturbinenkraftstoff verstehen
Gefahrgut & Logistik

Kemler-Zahl 30 und UN 1863: Gefahrgut-Kennzeichnung von Flugturbinenkraftstoff verstehen

8. August 202613 Min. LesezeitVon Stefan Möller
CIVAC

Die orange Warntafel mit den Ziffernfolgen 30 und 1863 weist Flugturbinenkraftstoff aus. Dieser Leitfaden erklärt Kemler-Zahl, UN-Nummer, ADR-Klasse 3 und die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten in Versand-, Beförderungs- und Entladungsbetrieben.

Wer auf der Autobahn ein Tankfahrzeug mit orangefarbener Warntafel und den Ziffern 30 oben und 1863 unten überholt, transportiert Flugturbinenkraftstoff (Kerosin, Jet A-1 oder vergleichbare Qualitäten) nach UN-Nummer 1863 der UN-Modellvorschriften der Vereinten Nationen. Die obere Ziffer 30 ist die sogenannte Kemler-Zahl, die untere Ziffer 1863 die UN-Nummer aus der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods ("Orange Book"). Die Kennzeichnungspflicht folgt aus Abschnitt 5.3.2 ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), in Deutschland verankert über die GGVSEB und das GGBefG.

Dieser Leitfaden richtet sich an Versender, Beförderer, Befüller, Entlader und Verantwortliche in Energie-, Luftfahrt-, Logistik- und Tankstellenbetrieben. Er erklärt die Bedeutung von 30 und 1863, ordnet UN 1863 in die ADR-Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe) ein, behandelt Verpackungsgruppe III, Tunnelbeschränkungscode D/E, die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten nach § 1 GbV, die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR und die Schnittstellen zu BImSchG, Wassergesetzen und Arbeitsschutz. Audit-fest, dokumentiert, § 1 GbV-fest. Wir beziehen uns durchgehend auf die ADR 2025 und die in Deutschland geltenden Verordnungen GGVSEB, GbV und GGAV. Wo besondere Anlagen-Pflichten betroffen sind, ergänzen wir die Verweise auf BImSchG, AwSV und GefStoffV.

Auf einen Blick

  • Die obere Ziffer 30 ist die Kemler-Zahl für entzündbare flüssige Stoffe mit Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C; die untere Ziffer 1863 ist die UN-Nummer für Flugturbinenkraftstoff.
  • UN 1863 fällt in ADR-Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe), in der Regel Verpackungsgruppe III, Tunnelbeschränkungscode D/E gemäß ADR 2025.
  • Versender, Beförderer und Entlader müssen einen Gefahrgutbeauftragten nach § 1 GbV bestellen, sofern Mengen oder Tätigkeiten die Freistellungsgrenzen überschreiten.

Kemler-Zahl 30: was die obere Ziffer bedeutet

Die Kemler-Zahl, in der ADR offiziell "Gefahrnummer" genannt, beschreibt die Art und gegebenenfalls die zusätzliche Gefährdung des transportierten Stoffes. Die Logik ist seit Jahrzehnten standardisiert in Abschnitt 5.3.2.3 ADR. Die erste Ziffer benennt die Hauptgefahr (z. B. 2 Gas, 3 entzündbare flüssige Stoffe, 4 entzündbare feste Stoffe, 5 oxidierend, 6 giftig, 7 radioaktiv, 8 ätzend, 9 sonstige). Die zweite, dritte oder vierte Ziffer beschreibt zusätzliche Gefährdungen, eine Verdoppelung der Hauptziffer steht für eine besondere Stärke der Hauptgefahr.

Die Kemler-Zahl 30 bedeutet: Hauptgefahr 3 (entzündbare flüssige Stoffe), keine zusätzliche Gefährdung. Damit handelt es sich um eine entzündbare Flüssigkeit ohne ergänzende Eigenschaften wie etwa Giftigkeit oder Wasserkontakt-Reaktivität. Andere typische Beispiele aus der gleichen Hauptgefahr sind Kemler 33 (leicht entzündbar, Flammpunkt unter 23 °C, z. B. Benzin UN 1203), Kemler 336 (leicht entzündbar und giftig) oder Kemler 38 (entzündbar und ätzend).

Für Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 mit einem Flammpunkt typischerweise zwischen 38 °C und 50 °C ergibt sich die Einordnung als entzündbare Flüssigkeit mit normaler Entzündbarkeit (Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C, ADR-Definition). Daraus folgt Kemler 30 und Verpackungsgruppe III. Diese vermeintlich einfache Kennzeichnung hat in der Praxis erhebliche Konsequenzen für Fahrzeugtechnik, Begleitpapiere, Unterweisung und Notfallplanung. Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung trägt nach § 19 GGVSEB der Versender; die Kontrolle obliegt dem Beförderer vor Antritt der Fahrt. Falsche Kemler-Zahlen führen nach § 37 GGVSEB regelmäßig zu Bußgeldern im vierstelligen Bereich pro Verstoß, im Wiederholungsfall auch zu Betriebs-Untersagungen und zu einer Eintragung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

UN 1863: was die untere Ziffer ausweist

Die UN-Nummer ist eine weltweit gültige vierstellige Kennung des UN-Komitees für den Transport gefährlicher Güter. Sie wird in den UN-Modellvorschriften veröffentlicht und in alle internationalen Verkehrsträger-Regelwerke übernommen: ADR (Straße), RID (Schiene), ADN (Binnenschiff), IMDG-Code (Seeschiff) und ICAO-TI/IATA-DGR (Luft). Die UN-Nummer 1863 ist seit Jahrzehnten reserviert für "Flugturbinenkraftstoff" ("Fuel, aviation, turbine engine").

Unter UN 1863 fallen sämtliche Kraftstoffe für Flugturbinen, insbesondere Jet A, Jet A-1, Jet B (mit eigener UN-Zuordnung möglich), TS-1 und die militärischen Pendants JP-5 und JP-8. Die genaue chemische Zusammensetzung variiert, die Einstufung folgt jedoch dem Flammpunkt, der Siedetemperatur und den Begleiteigenschaften. Für Jet A-1 mit Flammpunkt um 38 °C bis 50 °C ergibt sich regelmäßig Verpackungsgruppe III.

Eine häufige Verwechslung in der Praxis: UN 1863 ist nicht identisch mit UN 1203 (Ottokraftstoff/Benzin, Kemler 33) und nicht mit UN 1202 (Dieselkraftstoff, Heizöl leicht, Kemler 30, aber Flammpunkt mindestens 60 °C, Verpackungsgruppe III). Die Warntafel 30/1863 weist also klar Kerosin aus, nicht Diesel und nicht Benzin. Verwechslungen führen zu falschen Begleitpapieren, falscher Tunnelbehandlung und im Worst Case zu falscher Notfallreaktion. Der Beförderer ist nach § 19 GGVSEB verpflichtet, die Übereinstimmung zwischen Ladung, UN-Nummer und Begleitpapieren zu prüfen, bevor die Fahrt angetreten wird, und die Prüfung schriftlich oder digital zu dokumentieren. Bei internationalen Transporten kommt die Verkehrsträger-Übersetzung hinzu: UN 1863 bleibt unter ADR, RID, ADN, IMDG und IATA-DGR gleich, die jeweilige Kennzeichnung und Verpackung kann sich aber unterscheiden, etwa beim IATA-Verbot bestimmter Verpackungen oder beim Sondereinschluss in Luftfracht-Konsolidierungen.

ADR-Klasse 3, Verpackungsgruppe und Tunnelbeschränkung

Die ADR ordnet Gefahrgüter in 13 Klassen. Klasse 3 umfasst entzündbare flüssige Stoffe, definiert als Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C (Abschnitt 2.2.3.1 ADR). UN 1863 (Flugturbinenkraftstoff) ist die kanonische Vertretung in dieser Klasse mit normaler Entzündbarkeit. Die Verpackungsgruppen I, II und III spiegeln die abnehmende Gefahr: VG I für sehr gefährliche Stoffe, VG II für gefährliche, VG III für weniger gefährliche Stoffe.

Für UN 1863 ist regelmäßig Verpackungsgruppe III einschlägig, mit Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C und Siedebeginn über 35 °C. Die Verpackungsgruppe steuert konkrete Anforderungen: Verpackungsanweisung (z. B. P001, IBC03, LP01), maximale zulässige Mengen je Versandstück, Bauart-Zulassung der Behälter und die Anwendung der Freistellungsgrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regel).

Der Tunnelbeschränkungscode für UN 1863 in Verpackungsgruppe III ist D/E nach der ADR-Tabelle in Abschnitt 8.6.4. Tunnel der Kategorie D oder E sind für Kerosin-Transporte beschränkt; in Deutschland ist das insbesondere für Alpentransit und große Stadttunnel relevant. Der Beförderer muss die Tunnel auf der Route vor Antritt prüfen und alternative Strecken planen, wenn der Tunnelbeschränkungscode den Weg sperrt. Die Verantwortung dafür liegt nach § 19 GGVSEB beim Beförderer, die Begleitpapiere nach Abschnitt 5.4 ADR enthalten den Tunnelbeschränkungscode als Pflichtangabe und müssen während der gesamten Fahrt mitgeführt werden. Wird die Tunnel-Beschränkung missachtet, drohen nicht nur Bußgelder, sondern bei Eintritt eines Vorfalls auch zivil- und strafrechtliche Folgen wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten, dokumentiert in mehreren OLG-Urteilen seit 2018.

Pflichten des Gefahrgutbeauftragten bei UN 1863

Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfassen, müssen nach § 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Maßgeblich sind die Tätigkeiten als Versender, Beförderer, Verpacker, Befüller, Verlader und Entlader gemäß Kapitel 1.4 ADR. Ausnahmen gelten unter Unterabschnitt 1.8.3.2 ADR und § 2 GbV (z. B. bei sehr geringen Mengen).

Der Gefahrgutbeauftragte hat nach § 8 GbV insbesondere folgende Aufgaben: Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, Beratung der Geschäftsleitung, Erstellung des Jahresberichts an die Geschäftsleitung (nach Anhang II GbV mit Pflichtinhalten), Untersuchung von Vorfällen und Erstellung eines Vorfallberichts an die Geschäftsleitung sowie an die zuständige Behörde, Einführung von Verfahren zur Identifizierung gefährlicher Güter, Auswahl von Subunternehmern, Schulung der Mitarbeiter nach Kapitel 1.3 ADR und Erstellung von schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR.

Für UN 1863 mit hohen Transportmengen (z. B. Flughafen-Belieferung, Tankwagen-Logistik, Tanklager) ist die Bestellurkunde nach § 1 Abs. 1 GbV schriftlich zu erstellen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. CIVAC stellt die Bestellurkunde, den Schulungsnachweis nach Kapitel 1.3 ADR und den Jahresbericht-Workflow im Workspace standardisiert bereit. Der externe Beauftragte wird über die CIVAC-GGB-Bestellung mit SLA von 2 Werktagen verfügbar gemacht. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Der Jahresbericht nach Anhang II GbV ist binnen drei Monaten nach Ablauf des Berichtsjahrs der Geschäftsleitung vorzulegen, mit Pflichtangaben zu Mengen, Vorfällen, Schulungen, Subunternehmern und Verbesserungs-Maßnahmen.

Begleitpapiere, Beförderungspapier und schriftliche Weisungen

Jeder Transport von UN 1863 muss mit einem vollständigen Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 ADR begleitet werden. Pflichtangaben sind: UN-Nummer mit Buchstaben "UN" davor ("UN 1863"), offizielle Benennung für die Beförderung ("FLUGTURBINENKRAFTSTOFF"), Gefahrzettel-Nummer (3), Verpackungsgruppe ("III"), Tunnelbeschränkungscode in Klammern ("(D/E)"), Anzahl und Beschreibung der Versandstücke, Gesamtmenge, Name und Anschrift von Versender und Empfänger.

Bei Tankfahrzeugen kommt die Aufschrift "BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 1.1.3.6 ADR" nicht zur Anwendung, weil UN 1863 in Tankfahrzeugen typischerweise ohnehin außerhalb der Freistellungsregelung transportiert wird. Stattdessen sind die ADR-Pflichten in vollem Umfang einschlägig, einschließlich der Anforderungen an die Tankcodierung nach Kapitel 6.8 (z. B. LGBF oder L4BN) und an die Tankprüfung nach Kapitel 6.8.2.4 mit wiederkehrender Prüfung.

Die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR ("Unfallmerkblatt") müssen im Führerhaus mitgeführt und in einer dem Fahrer verständlichen Sprache verfasst sein. Sie beschreiben die Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall, die zu tragende persönliche Schutzausrüstung, das Verhalten bei Brand oder Auslaufen und die Notfallnummern. Für UN 1863 kommen die Verhaltensregeln für entzündbare Flüssigkeiten zur Anwendung: Zündquellen entfernen, kein Wasser direkt auf brennende Flüssigkeit, Auffangmaßnahmen, Information der Einsatzkräfte und gegebenenfalls Evakuierung. Eine ausführliche Übersicht zur Gefahrgutbeauftragten-Rolle stellt CIVAC zur Verfügung. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Schriftliche Weisungen liegen idealerweise zusätzlich in den Sprachen vor, die am Verladestandort und am Empfangsstandort gesprochen werden, damit sie auch von Aushilfsfahrern oder Subunternehmer-Fahrern verstanden werden.

Fahrzeug, Ausrüstung und ADR-Bescheinigung

Tankfahrzeuge für UN 1863 sind in der Regel als FL-Fahrzeuge nach Kapitel 9.1 ADR zugelassen, mit besonderen Anforderungen an Elektrik (z. B. zulassungspflichtige Batterietrennschalter), Bremsen (Dauerbremssystem für Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse über 16 Tonnen), Heizgeräte und Auspuffsystem. Die Erstzulassung erfolgt durch eine technische Prüfstelle, die wiederkehrende Prüfung nach Abschnitt 9.1.3 ADR jährlich, mit einem amtlichen Prüfbericht und einer Sichtprüfung der ADR-Ausrüstung.

Pflichtausrüstung für Fahrzeuge mit UN 1863 nach Abschnitt 8.1.5 ADR umfasst: mindestens einen Unterlegkeil pro Fahrzeug (zwei bei Anhängern), zwei selbststehende Warnzeichen, Augenspülflüssigkeit, Warnweste, tragbare Lichtquelle (explosionsgeschützt), Schutzhandschuhe, Augenschutz, Atemschutz für Notausstieg, Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter aus Kunststoff. Die Feuerlöscher-Anforderungen richten sich nach der zulässigen Gesamtmasse: für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen mindestens 12 kg Pulver-Löscher in Summe, davon mindestens einer mit 2 kg im Fahrerhaus.

Der Fahrer muss eine ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR besitzen, gültig für die Klasse 3 (Tank) und gegebenenfalls für die Beförderung in Tanks. Die Bescheinigung ist 5 Jahre gültig und nach Auffrischungsschulung verlängerbar. CIVAC begleitet im Workspace die Schulungsplanung, die Nachweisführung und die rechtzeitige Erinnerung an Verlängerungstermine, damit kein Fahrer mit abgelaufener Bescheinigung im Einsatz steht und der Betrieb nicht durch eine Kontrolle unterbrochen wird. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Die Tankprüfung nach Kapitel 6.8.2.4 ADR (innere und äußere Prüfung, Druckprüfung) hat ihre eigenen Intervalle (regelmäßig sechs Jahre und drei Jahre, je nach Bauart) und wird ebenfalls im Workspace mit Vorlauf erinnert.

Schnittstellen: BImSchG, Wasserrecht und Arbeitsschutz

Die ADR regelt den Transport. An den Schnittstellen Versand und Empfang greifen weitere Rechtsgebiete. Tanklager für Kerosin sind regelmäßig genehmigungspflichtige Anlagen nach § 4 BImSchG und unterliegen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), sobald die Mengenschwellen erreicht werden (für Erdölprodukte oft ab 2500 Tonnen Mengenschwelle 1 und 25.000 Tonnen Mengenschwelle 2). Daraus folgen Pflichten zur Anzeige, zur Sicherheitsbericht-Erstellung, zur regelmäßigen Inspektion durch die Behörde und zur internen und externen Notfallplanung mit Übungen.

Wasserrechtlich gelten für Tankanlagen die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Jet A-1 ist als Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2) eingestuft. Daraus folgen Anforderungen an doppelwandige Tanks oder Auffangräume mit Leckanzeige, an Boden- und Fugenabdichtungen, an die Fachbetriebspflicht nach § 62 AwSV und an die Sachverständigenprüfung in regelmäßigen Abständen, abhängig von Größe und Risikobewertung.

Arbeitsschutzrechtlich ist UN 1863 ein Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV. Daraus folgen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV, zur Erstellung von Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache, zur Unterweisung mindestens einmal jährlich und zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten oder einer Fachkraft, die diese Aufgaben übernimmt. Damit greifen drei parallele Pflichtenkreise (Gefahrgut, Gefahrstoff, Anlagensicherheit), die nur in einem integrierten System ohne Lücken zu bedienen sind.

Praxisfälle: Flughafen, Tankzug, Übergabepunkt

Im Flughafenbetrieb wird Kerosin in der Regel über Pipelines vom Tanklager zum Vorfeld geführt und dort über Hydrant-Systeme oder Tankfahrzeuge in die Flugzeuge betankt. Die Pipeline ist keine Gefahrgut-Beförderung im Sinne der ADR, fällt aber unter Anlagensicherheit (BImSchG, AwSV). Die Übergabe an das Tankfahrzeug ist Befüllen im Sinne von Abschnitt 1.4.3.4 ADR und löst die Pflichten des Befüllers aus, darunter Überprüfung der Tankcodierung, Überprüfung des nächsten Prüftermins, Überprüfung des Fahrers und der ADR-Bescheinigung sowie korrekte Befüllung in den zulässigen Befüllungsgrad.

Beim Tankzug-Transport zur regionalen Verteilung greifen die kompletten ADR-Vorschriften: Warntafeln vorne und hinten mit Kemler 30 und UN 1863, Großzettel (Placards) mit der Gefahrzettel-Nummer 3 an den Seiten und am Heck, vollständige Begleitpapiere, schriftliche Weisungen, ADR-Bescheinigung des Fahrers, FL-Fahrzeug-Zulassung mit gültiger Prüfung, korrekte Tunnelbeschränkung. Eine fehlende Warntafel führt nach § 37 GGVSEB regelmäßig zu Bußgeldern und im Wiederholungsfall zu Untersagungen.

Am Übergabepunkt beim Empfänger (Tanklager, Flughafen, Heizöl-Lager-Variante) gelten die Pflichten des Entladers nach Abschnitt 1.4.3.7 ADR: Überprüfung der Übereinstimmung von Begleitpapier und Lieferung, Erdung des Fahrzeugs vor Entladung, sichere Trennung der Schlauchverbindungen, Vermeidung von Zündquellen, Beachtung der maximalen Befüllungsgeschwindigkeit zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung. Die Entladung ist im Anlieferprotokoll und im Fahrtenbuch des Fahrzeugs zu dokumentieren. Frist läuft ab Kenntnis: Ein Vorfall ist nach Kapitel 1.8.5 ADR an die zuständige Behörde zu melden.

UN 1863 mit CIVAC managen: Workspace, GGB-Bestellung, Jahresbericht

Unternehmen mit regelmäßigem Umgang mit UN 1863 wählen ihre Gefahrgut-Organisation typischerweise zwischen zwei Modellen. Auf der einen Seite das interne Modell: Eine eigene Fachkraft übernimmt die GGB-Rolle, oft in Personalunion mit Arbeitssicherheit oder Logistikleitung, mit Risiko der Überlastung und der lückenhaften Pflege der jährlichen Berichte. Auf der anderen Seite die rein externe Beauftragung mit isolierten Beratungsstunden, ohne integrierten Workspace.

CIVAC ist als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service genau auf die Verzahnung beider Welten gebaut. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, dann arbeitet Ihre GGB-Fachkraft mit Vorlagen für Bestellurkunde, Jahresbericht, Schulungsnachweis nach Kapitel 1.3 ADR, schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR, Vorfallbericht und einer Erinnerungsmechanik für ADR-Bescheinigung, Tankprüfung und FL-Fahrzeug-Zulassung. Oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen, dann übernimmt CIVAC die GGB-Rolle nach § 1 GbV inklusive Bestellurkunde, Berichtslinie an die Geschäftsführung und Behördenkommunikation. SLA: 2 Werktage statt 2 bis 6 Wochen klassisch.

Für Unternehmen mit Kerosin-Transporten gilt: Versand, Beförderung, Befüllen und Entladen können in einer Hand liegen oder auf mehrere Rollen verteilt sein. In jedem Fall führt der Workspace alle Belege in einem versionierten System mit EU-Datenresidenz. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Aus dem Lesen einen Auftrag machen: info@civac.de oder das Kontaktformular auf civac.de. Eine erste Einschätzung Ihrer Pflichten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Werktagen, gemeinsam mit einem Vorschlag für Workspace-Lizenz oder bestellten GGB.

FAQ

Was bedeutet die obere Ziffer 30 auf einer orangefarbenen Warntafel?

30 ist die Kemler-Zahl (Gefahrnummer) nach Abschnitt 5.3.2.3 ADR. Die erste Ziffer 3 weist auf entzündbare flüssige Stoffe als Hauptgefahr hin, die zweite Ziffer 0 bedeutet keine zusätzliche Gefährdung. Stoffe mit Kemler 30 sind brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt zwischen 23 °C und 60 °C, also normal entzündbar. Bekanntestes Beispiel ist Flugturbinenkraftstoff UN 1863.

Was ist der Unterschied zwischen UN 1863, UN 1202 und UN 1203?

UN 1863 ist Flugturbinenkraftstoff (Kerosin, Jet A-1), Kemler 30, Verpackungsgruppe III. UN 1202 ist Dieselkraftstoff oder Heizöl leicht mit Flammpunkt über 60 °C, ebenfalls Kemler 30 und Verpackungsgruppe III. UN 1203 ist Ottokraftstoff (Benzin), Kemler 33 wegen niedrigerem Flammpunkt unter 23 °C und Verpackungsgruppe II. Die UN-Nummer entscheidet über Begleitpapiere, Tunnelbeschränkung und Ausrüstung.

Brauchen wir einen Gefahrgutbeauftragten bei UN 1863-Transporten?

In der Regel ja. Nach § 1 GbV in Verbindung mit Unterabschnitt 1.8.3 ADR ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen, wenn die Tätigkeiten Versand, Beförderung, Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen gefährlicher Güter betreffen und die Freistellungsgrenzen überschritten werden. Für Tankwagen-Transporte und Tanklager-Befüllung greift die Pflicht praktisch immer.

Wie lange ist die ADR-Bescheinigung des Fahrers gültig?

Die ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung erfordert die rechtzeitige Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und die Wiederholungsprüfung vor Ablauf. Wer die Frist verpasst, muss die komplette Grundschulung mit Prüfung erneut absolvieren. Die Schulung erfolgt durch von der zuständigen Behörde anerkannte Schulungsstellen.

Was muss in den schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR stehen?

Die schriftlichen Weisungen, früher Unfallmerkblatt genannt, beschreiben das Verhalten bei Unfall oder Notfall, die zu tragende Schutzausrüstung, Maßnahmen bei Brand und Auslaufen, Notfallnummern und Verhalten bei Bewusstlosigkeit. Sie müssen vor Antritt jeder Fahrt im Führerhaus mitgeführt werden, in einer dem Fahrer verständlichen Sprache, und folgen dem in der ADR vorgeschriebenen Vier-Seiten-Muster.

Welche Pflichten hat der Befüller eines Kerosin-Tankwagens?

Nach Abschnitt 1.4.3.4 ADR prüft der Befüller die Übereinstimmung von UN-Nummer und Tank, die gültige Tankprüfung, die Tankcodierung, die ADR-Bescheinigung des Fahrers, die korrekte Kennzeichnung am Fahrzeug und den zulässigen Befüllungsgrad. Er stellt sicher, dass nach der Befüllung keine gefährlichen Rückstände am Fahrzeug verbleiben und die Verschlüsse geschlossen und dicht sind.

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