Gefahrgut 30/1202: Diesel und Heizöl ADR-konform transportieren und dokumentieren
Die Gefahrentafel mit der Nummer 30/1202 zeigt einen entzündbaren flüssigen Stoff der UN-Nummer 1202: Dieselkraftstoff oder Heizöl. Der Beitrag erklärt die ADR-Pflichten von Versender bis Empfänger, die Rolle des Gefahrgutbeauftragten und die prüffeste Dokumentation.
Die orange Warntafel mit der oberen Zahl 30 und der unteren Zahl 1202 begegnet auf deutschen Straßen täglich tausendfach: Tankfahrzeuge mit Dieselkraftstoff (UN 1202, Verpackungsgruppe III) oder Heizöl leicht transportieren ihre Fracht unter dieser Kennzeichnung nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), umgesetzt in nationales Recht durch die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB). Die Kemler-Zahl 30 weist auf einen entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt über 60 Grad Celsius hin, die UN-Nummer 1202 identifiziert den Stoff eindeutig. Die Pflichten, die mit dieser Kennzeichnung verbunden sind, beginnen lange vor dem Beladen und enden erst mit der Quittierung beim Empfänger.
Dieser Beitrag richtet sich an Logistikleitungen, Gefahrgutbeauftragte, Heizöl- und Mineralölhändler, Tankstellenbetreiber sowie Speditionen mit gemischter Ladung. Sie erfahren, welche Pflichten ADR und GGVSEB für Versender, Beförderer und Empfänger konkret vorsehen, welche Rolle der Gefahrgutbeauftragte nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einnimmt, welche Schulungspflichten nach ADR 1.3 und 8.2 gelten und wie die CIVAC Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service die Dokumentation, die Bestellurkunde und den Jahresbericht so verwaltet, dass eine BAG-Kontrolle oder eine Polizeikontrolle innerhalb von Minuten die geforderten Nachweise vorfindet.
Auf einen Blick
- Die Gefahrentafel 30/1202 steht für UN 1202 Dieselkraftstoff oder Heizöl leicht, einen entzündbaren flüssigen Stoff der ADR-Klasse 3 mit Flammpunkt über 60 Grad Celsius.
- Versender, Beförderer und Empfänger haben jeweils eigene Pflichten nach ADR-Kapitel 1.4, die im Streitfall gegeneinander geprüft werden.
- Ein bestellter Gefahrgutbeauftragter nach GbV ist für jedes Unternehmen mit gefahrgutrelevanten Tätigkeiten Pflicht, mit nachweisbarem Schulungszeugnis und Jahresbericht an die Geschäftsleitung.
Was Kemler-Zahl 30 und UN-Nummer 1202 konkret bedeuten
Die zweizeilige orangefarbene Tafel an Tankfahrzeugen ist standardisiert nach ADR 5.3.2. Die obere Zahl ist die Kemler-Zahl, auch Gefahrnummer genannt, die untere Zahl die UN-Nummer. Die Kombination 30/1202 identifiziert Dieselkraftstoff oder Heizöl leicht der UN-Nummer 1202, das in die Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe) eingeordnet ist. Die Zahl 30 bedeutet entzündbarer flüssiger Stoff mit einem Flammpunkt von über 60 Grad Celsius bis maximal 100 Grad Celsius. Eine Verdoppelung der ersten Ziffer (33) würde einen leicht entzündbaren Stoff mit niedrigerem Flammpunkt anzeigen, etwa Benzin (UN 1203).
Die Verpackungsgruppe für UN 1202 ist III, das heißt geringe Gefahr. Diese Einstufung erleichtert einzelne Pflichten im Vergleich zu Stoffen der Verpackungsgruppe I oder II, etwa bei Mengen-Schwellen und Freistellungen nach ADR 1.1.3.6. Dennoch handelt es sich um Gefahrgut im vollen Sinne der GGVSEB. Eine Freistellung nach 1.1.3.6 wegen Kleinmengen ist bei den üblichen Tankwagen-Mengen von mehreren tausend Litern ausgeschlossen. Auch der Transport von Heizöl in IBC-Behältern oder Fässern fällt unter die volle ADR-Pflicht, sofern keine Befreiung greift.
Wer die orangefarbene Tafel sieht, weiß: Hier gilt ADR mit allen Konsequenzen. Der Gefahrgutbeauftragte stellt sicher, dass die Tafeln korrekt angebracht, die Kennzeichnungen aktuell und die zugehörigen Beförderungsdokumente vollständig sind. Eine falsche Kemler-Zahl ist nach § 37 GGVSEB bußgeldbewehrt mit bis zu 50.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen kommt ein Bußgeld nach § 130 OWiG gegen die Geschäftsleitung wegen Aufsichtspflichtverletzung hinzu, das im schweren Fall auch strafrechtliche Folgen haben kann. Die Kennzeichnung bleibt am Fahrzeug, bis es vollständig entladen, gereinigt und entgiftet ist, eine vorzeitige Entfernung der Tafel ist nicht zulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen bei Polizei- oder BAG-Kontrollen auf dem Rückweg.
Pflichten von Versender, Beförderer und Empfänger nach ADR 1.4
ADR-Kapitel 1.4 verteilt die Pflichten auf drei Hauptbeteiligte. Der Versender stellt sicher, dass das Gut nach ADR zugelassen ist, korrekt klassifiziert, ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet ist, das Beförderungsdokument vollständig ist und der Beförderer alle erforderlichen Informationen erhält. Bei einem Heizöllieferanten ist der Versender üblicherweise das Tanklager oder die Raffinerie. Der Versender haftet auch dann, wenn er einen Beförderer beauftragt, weil die Versenderpflichten nicht delegierbar sind.
Der Beförderer ist das ausführende Transportunternehmen. Seine Pflichten umfassen die Prüfung der ADR-Zulassung des Fahrzeugs, die ADR-Bescheinigung des Fahrers nach 8.2, die korrekte Kennzeichnung des Fahrzeugs, die Mitführung der schriftlichen Weisungen nach 5.4.3, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und die Sicherung der Ladung. Bei einem Verstoß sind beide haftbar, Versender und Beförderer. Der Empfänger schließlich darf die Annahme nicht ohne Grund verweigern und ist verpflichtet, nach der Entladung die Reinigung und Entgiftung der Fahrzeuge sicherzustellen.
In der Praxis ist die häufigste Schwachstelle das Beförderungsdokument nach ADR 5.4.1. Es muss UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Anzahl und Beschreibung der Versandstücke, Bruttogewicht, Tunnelbeschränkungscode und Angaben zu Versender und Empfänger enthalten. Eine fehlende Tunnelbeschränkungscode-Angabe für UN 1202 (D/E) führt regelmäßig zu Beanstandungen bei BAG-Kontrollen. Im CIVAC-Workspace wird das Beförderungsdokument aus einer strukturierten Vorlage generiert, sodass keine Pflichtangabe vergessen wird. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar gilt auch für jedes einzelne Beförderungsdokument, das nach ADR 5.4.4 fünf Jahre aufzubewahren ist. Die digitale Ablage mit Versionierung und Audit-Trail ist im Streitfall die einzige verlässliche Quelle, weil Papier-Lieferscheine in der Praxis nach wenigen Monaten häufig nicht mehr vollständig vorhanden sind.
Der Gefahrgutbeauftragte nach GbV: Bestellung, Aufgaben, Jahresbericht
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verpflichtet jedes Unternehmen, das Gefahrgut befördert, verpackt, verlädt, befüllt oder entlädt, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte schriftlich zu bestellen. § 1 GbV definiert den Anwendungsbereich, § 3 GbV regelt die Bestellung und § 8 GbV die Aufgaben. Eine Ausnahme besteht nur für Unternehmen mit gelegentlichen Beförderungen unterhalb der Schwellen nach ADR 1.1.3.6, also den Kleinmengen-Freistellungen. Wer regelmäßig Heizöl oder Diesel ausliefert, fällt nicht unter die Ausnahme.
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind in § 8 GbV abschließend benannt. Dazu gehören die Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, die Beratung der Geschäftsleitung, die Erstellung des jährlichen Berichts an die Unternehmensleitung, die Erfassung von Unfällen und Vorkommnissen nach ADR 1.8.5, die Mitwirkung an Verfahren zur Kontrolle gefährlicher Güter, die Schulungsdokumentation nach 1.3 und die Überwachung der Sicherungspläne für Stoffe nach Tabelle 1.10.5. Der Jahresbericht ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Die Bestellung erfolgt schriftlich und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bei Wechsel des Gefahrgutbeauftragten ist die neue Bestellung sofort zu dokumentieren, die alte Bestellung als historische Version zu archivieren. CIVAC bietet die Bestellung als externer Gefahrgutbeauftragter (Officer-as-a-Service) oder den Workspace für die interne Bestellung, mit digitaler Bestellurkunde, Schulungsnachweisen, Jahresbericht-Vorlage und Versionierung. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. In beiden Modellen ist die Berichtslinie an die Geschäftsleitung dokumentiert und im Audit unmittelbar nachweisbar. Bei einem Wechsel kann der bestellte externe Gefahrgutbeauftragte innerhalb der CIVAC-SLA von zwei Werktagen bestellt werden, eine Lücke zwischen Vorgänger und Nachfolger lässt sich damit faktisch vermeiden.
Schulungspflichten nach ADR 1.3 und ADR 8.2
ADR-Kapitel 1.3 verpflichtet alle Personen, deren Aufgaben den Verkehr mit gefährlichen Gütern betreffen, zu einer Unterweisung. Diese Unterweisung umfasst eine Einführung in die allgemeinen Vorschriften, eine aufgabenbezogene Schulung und eine Sicherheitsschulung. Sie ist regelmäßig zu wiederholen, in der Praxis alle zwei Jahre. Die Aufzeichnungen über durchgeführte Schulungen sind nach 1.3.3 vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Im CIVAC-Workspace wird eine Schulungsmatrix je Mitarbeiter geführt, mit Datum, Inhalt, Trainer und Unterschrift.
ADR-Kapitel 8.2 regelt zusätzlich die Pflichtschulung für Fahrzeugführer, die Gefahrgut ab bestimmten Mengen befördern. Die Fahrer benötigen eine ADR-Bescheinigung, die nach erfolgreich abgelegter Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt wird. Sie gilt fünf Jahre und kann durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden. Für UN 1202 in Tankfahrzeugen ist eine Tank-Erweiterung der Bescheinigung erforderlich. Eine Beförderung ohne gültige ADR-Bescheinigung ist nach § 37 GGVSEB bußgeldbewehrt und führt regelmäßig zur Stilllegung des Fahrzeugs vor Ort.
Der Gefahrgutbeauftragte selbst durchläuft eine eigene Ausbildung mit IHK-Prüfung nach GbV § 4. Die Schulungsbescheinigung ist fünf Jahre gültig und muss durch eine Auffrischungsschulung mit Prüfung verlängert werden. Eine abgelaufene Schulungsbescheinigung führt dazu, dass die Bestellung formell unwirksam wird und das Unternehmen damit ohne Gefahrgutbeauftragten dasteht, was wiederum bußgeldbewehrt ist. Im Workspace werden alle Ablauffristen 90 Tage vor Fälligkeit gemeldet und an den Gefahrgutbeauftragten und die Geschäftsleitung eskaliert. Diese Wiedervorlage-Logik gilt parallel für ADR-Bescheinigungen der Fahrer, sodass keine Schulung versehentlich verfällt. Eine Schulungsmatrix ohne automatische Erinnerung ist im Mittelstand erfahrungsgemäß nach zwei Jahren lückenhaft, weil Personalwechsel und Umstrukturierungen die Pflege überlagern.
Fahrzeug, Ausrüstung und Sicherung beim Transport von UN 1202
Tankfahrzeuge für UN 1202 benötigen eine ADR-Zulassung nach ADR 9. Die Zulassung wird durch die zuständige Behörde nach einer technischen Prüfung erteilt und gilt für eine bestimmte Stoffgruppe. Eine Tankfahrzeug-Zulassung für Heizöl deckt nicht automatisch Benzin ab, weil Benzin in eine andere Verpackungsgruppe und damit andere Tankcodes fällt. Die Zulassungsbescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Die persönliche Schutzausrüstung und die Notfallausrüstung nach ADR 8.1.5 umfasst für UN 1202 einen Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen, Augenschutz, Schutzhandschuhe, eine Warnweste, eine Handlampe, ein Atemschutzgerät und einen Behälter zum Aufnehmen ausgetretener Flüssigkeit. Die Liste ist nicht abschließend, der Beförderer prüft sie pro Stoff und stellt sie für jedes Fahrzeug bereit. Eine Stichprobe der Notfallausrüstung gehört in die jährliche Eigenprüfung des Beförderers.
Die schriftlichen Weisungen nach ADR 5.4.3 sind im Fahrzeug mitzuführen und müssen in einer Sprache vorliegen, die der Fahrer versteht. Das Muster nach Anlage A der schriftlichen Weisungen ist verbindlich und darf nicht inhaltlich verändert werden. Im CIVAC-Workspace werden die schriftlichen Weisungen pro Tour digital generiert, gedruckt und an den Fahrer übergeben. Eine spätere Stichprobe zeigt, welche Weisung wann mit welcher Tour kombiniert war. Audit-fest, dokumentiert, ADR-fest. Bei einer Polizeikontrolle entscheidet die Vorlage in Minuten über die Weiterfahrt oder die Stilllegung. Wer Heizöl mehrfach täglich verteilt, kann nicht jede Tour manuell zusammenstellen, sondern braucht eine Plattform, die diese Wiederholung verwaltet. Die Bestellurkunde des Gefahrgutbeauftragten, die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und die Notfallausrüstungs-Checkliste werden in derselben digitalen Akte geführt und sind bei jeder Kontrolle nebeneinander abrufbar. Diese Bündelung halbiert die Reaktionszeit gegenüber Papierordnern in mehreren Standorten.
Sicherungspflichten und Tunnelbeschränkungen
ADR-Kapitel 1.10 regelt die Sicherungspflichten beim Transport gefährlicher Güter. Für UN 1202 in Verpackungsgruppe III gilt die allgemeine Sicherung nach 1.10.3, ein vollständiger Sicherungsplan nach 1.10.3.2 ist nur erforderlich, wenn die Mengen die Tabelle 1.10.3.1.2 überschreiten. Heizöltransporte in üblichen Tankgrößen liegen unter dieser Schwelle, sodass ein vollständiger Sicherungsplan in der Regel nicht erforderlich ist. Die Anforderungen an Schulung, Ausweispflicht des Fahrers und Sicherung beim Halten gelten dennoch.
Die Tunnelbeschränkungen nach ADR 1.9.5 sind ein zentrales Praxisthema. UN 1202 hat den Tunnelbeschränkungscode D/E, das heißt der Stoff darf Tunnel der Kategorien D und E nur unter bestimmten Bedingungen passieren. In Deutschland sind die relevanten Tunnel mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet, der Fahrer muss die Codes kennen und alternative Routen wählen. Der Tunnelbeschränkungscode gehört in jedes Beförderungsdokument nach 5.4.1.1.13 und ist eine häufige Lücke bei BAG-Kontrollen.
Im CIVAC-Workspace wird der Tunnelbeschränkungscode automatisch aus der Stoffstammdaten-Tabelle in das Beförderungsdokument übernommen, sodass die Angabe nicht vergessen werden kann. Bei Routenplanung mit Tunneln der Kategorien D oder E wird der Fahrer auf alternative Strecken hingewiesen. Die Verknüpfung zwischen Stoff, Verpackung, Fahrzeug, Route und Fahrer ist die Grundlage einer ordentlichen Gefahrgut-Compliance. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Wer diese Verknüpfung manuell pflegt, übersieht in der Praxis bei jeder zehnten Tour mindestens eine Pflichtangabe. Eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung im System verhindert, dass Stoff und Tankcode auseinanderlaufen, ein häufiger Fehler bei Multi-Stoff-Touren mit gleichzeitiger Beladung von Heizöl und Diesel. Wer regelmäßig in grenznahen Regionen tätig ist, profitiert zusätzlich von einer landesspezifischen Tunnelkarte, die abweichende Einstufungen in Österreich, Schweiz oder Frankreich berücksichtigt.
Unfälle, Beinaheunfälle und das ADR-Vorkommnisformular
ADR 1.8.5 verpflichtet zur Meldung von Vorkommnissen, bei denen gefährliche Güter freigesetzt wurden oder eine unmittelbare Gefahr bestand. Eine Tabelle in 1.8.5.3 definiert Schwellen, ab denen ein Bericht an die zuständige Behörde verpflichtend ist. Für UN 1202 sind das unter anderem ein Austritt von 1.000 Litern oder mehr, Personenschaden mit Krankenhausaufenthalt von mindestens 24 Stunden, größere Sachschäden oder Umweltschäden. Die Meldung erfolgt innerhalb eines Monats nach dem Vorkommnis auf einem Standardformular.
Die Bedeutung der Vorkommnismeldung wird oft unterschätzt. Sie ist nicht nur eine Pflicht, sondern ein wichtiges Lerninstrument. Der Gefahrgutbeauftragte erfasst neben den meldepflichtigen Vorkommnissen auch Beinaheunfälle und kleinere Vorfälle, um Muster zu erkennen. Im CIVAC-Workspace gibt es eine Vorlage für die Vorkommniserfassung mit Pflichtfeldern für Datum, Ort, Stoff, Menge, Ursache, Sofortmaßnahmen, Folgemaßnahmen und Verantwortlichen. Die Vorlage wird nach jedem Vorkommnis ausgefüllt, auch bei Beinaheunfällen ohne Behördenpflicht.
Frist läuft ab Kenntnis. Das gilt nicht nur für die DSGVO, sondern auch für die Gefahrgut-Meldung. Sobald die Geschäftsleitung Kenntnis von einem meldepflichtigen Vorkommnis erhält, läuft die Monatsfrist. Eine spätere Meldung ist nicht heilend, sondern ein eigener Verstoß. Der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten enthält eine Übersicht aller Vorkommnisse mit Trendanalyse, die der Geschäftsleitung die Möglichkeit gibt, Schulungslücken oder Prozessmängel zu erkennen. Wer Vorkommnisse nicht systematisch erfasst, hat im Folgejahr keine Datenbasis für die Verbesserung und schreibt einen formal korrekten, aber inhaltsleeren Jahresbericht. Eine reine Pflichterfüllung ohne Lerneffekt verfehlt den eigentlichen Sinn der ADR-Regelung. Wer einmal jährlich eine strukturierte Auswertung mit Ursachenanalyse durchführt, erkennt typische Muster wie wiederkehrende Kupplungsprobleme an Schlauchanschlüssen oder fehlende Unterlegkeile beim Halten in Steigungen rechtzeitig. Diese Analyse fließt direkt in die Unterweisung nach ADR 1.3 zurück und schließt den Lernkreislauf.
Schnittstellen zu Arbeitsschutz und Umweltrecht
Der Transport von UN 1202 überschneidet sich mit Arbeitsschutz und Umweltrecht. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit verantwortet die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für Tätigkeiten am Tankfahrzeug, etwa beim Be- und Entladen, beim Anschluss der Schläuche und bei der Pflege der Pumpen. Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) gibt zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit entzündbaren Flüssigkeiten.
Umweltrechtlich greift die Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV), die Heizöl als Wassergefährdungsklasse 2 einstuft. Das bedeutet, jede Anlage zur Lagerung oder zum Umgang mit Heizöl ist anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig. Eine fachkundige Person nach AwSV muss bestellt werden, in vielen Unternehmen ist das der gleiche Personenkreis wie der Gewässerschutzbeauftragte. Die Verzahnung dieser Rollen ist in mittelständischen Heizölunternehmen oft lückenhaft, weil die Pflichten in verschiedenen Bundesgesetzen geregelt sind und jeweils eigene Schulungsanforderungen haben.
Im CIVAC-Workspace werden die Rollen Gefahrgutbeauftragter, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gewässerschutzbeauftragter in einer gemeinsamen Plattform geführt, mit getrennten Sichten und einer konsolidierten Berichtslinie an die Geschäftsleitung. Die Geschäftsführung erhält ein Dashboard mit Kennzahlen wie Anzahl Vorkommnisse, Status Bestellurkunden, Status Schulungen, Status anzeigepflichtiger Anlagen und Status der Eigenprüfungen. Diese Verzahnung halbiert den Pflegeaufwand und stellt sicher, dass keine Pflicht in der Lücke zwischen zwei Regelwerken verloren geht. Wer drei Rollen in drei Excel-Dateien führt, hat in der Praxis drei separate Datenstände und im Audit keine konsolidierte Antwort. Eine gemeinsame jährliche Begehung mit allen drei Beauftragten dokumentiert die operative Lage und schließt typische Lücken im Übergang zwischen Be- und Entladestelle, an dem die Rollen sich häufig gegenseitig zuweisen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit, wenn die Plattform Bestellurkunden, Schulungsbescheinigungen, Anlagenanzeigen und Eigenprüfungsprotokolle in einer Sicht zeigt, nicht in drei getrennten Ablagen.
Vom gelesenen Beitrag zur belegbaren Gefahrgut-Compliance
Gefahrgut 30/1202 ist Alltag, aber die Pflichten sind kein Alltagsgeschäft. Wer Heizöl oder Diesel transportiert, befüllt oder entlädt, hat ADR, GGVSEB, GbV, ArbSchG und AwSV gleichzeitig zu erfüllen. Eine Excel-Sammlung von Schulungsterminen reicht dafür nicht. Notwendig ist eine Plattform, die Stoffstammdaten, Beförderungsdokumente, Fahrzeugzulassungen, Schulungsbescheinigungen, Bestellurkunden und Vorkommnismeldungen in einer gemeinsamen Architektur führt.
CIVAC bietet diese Plattform und die zugehörige Rolle als Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, dann pflegt Ihr interner Gefahrgutbeauftragter die Daten selbst, mit den 490 Audit-Vorlagen, der Berichtslinie an die Geschäftsleitung und der EU-Datenresidenz. Oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen, dann übernimmt CIVAC die Bestellung des externen Gefahrgutbeauftragten, die jährliche Berichterstattung und die Vorkommnis-Erfassung. Bei einer BAG-Kontrolle oder einem Audit der zuständigen Behörde ist die CIVAC-SLA von zwei Werktagen die obere Reaktionszeit, in der Regel sind die Nachweise binnen weniger Stunden vorliegend.
Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Wer in den nächsten Monaten eine BAG-Kontrolle, eine Behördenanfrage zum Jahresbericht oder einen Wechsel des Gefahrgutbeauftragten erwartet, schreibt an info@civac.de oder nutzt das Kontaktformular auf civac.de. Im Erstgespräch klären wir den Status der bestehenden Bestellung, identifizieren die kritischsten Lücken zwischen ADR, GbV und AwSV und entscheiden gemeinsam, ob der Workspace mit Ihrem internen Beauftragten kombiniert wird oder ob CIVAC die externe Bestellung übernimmt. Die ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung der Plattform schützt die sensiblen Tourdaten, Stammkundenlisten und Stoffstammdaten auf einem Niveau, das auch internen Konzernanforderungen genügt. Eine spätere Erweiterung auf weitere Stoffe oder Standorte ist ohne Plattformwechsel möglich, weil die Stoffstammdaten zentral gepflegt und Berechtigungen pro Standort vergeben werden.
FAQ
Was bedeutet die Kombination 30/1202 auf der orangefarbenen Warntafel?
Die obere Zahl 30 ist die Kemler-Zahl und bezeichnet einen entzündbaren flüssigen Stoff mit Flammpunkt über 60 Grad Celsius. Die untere Zahl 1202 ist die UN-Nummer und identifiziert konkret Dieselkraftstoff oder Heizöl leicht der ADR-Klasse 3, Verpackungsgruppe III. Die Kombination ist nach ADR 5.3.2 verbindlich für Tankfahrzeuge mit diesen Stoffen vorgeschrieben.
Welche Pflichten hat der Versender bei UN 1202?
Der Versender stellt nach ADR 1.4.2 die korrekte Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation sicher. Er übergibt dem Beförderer ein vollständiges Beförderungsdokument mit UN-Nummer, offizieller Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe und Tunnelbeschränkungscode. Diese Pflichten sind nicht delegierbar und gelten auch dann, wenn der Versender den Transport an einen Dienstleister vergibt. Eine schriftliche Anweisung an den Beförderer ersetzt nicht die Versenderverantwortung.
Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter nach GbV verpflichtend?
Nach § 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung muss jedes Unternehmen mit Tätigkeiten in Beförderung, Verpacken, Verladen, Befüllen oder Entladen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Eine Ausnahme besteht nur für Unternehmen mit ausschließlich gelegentlichen Beförderungen unterhalb der Kleinmengen-Schwellen nach ADR 1.1.3.6. Heizölhändler und Speditionen mit regelmäßigen UN-1202-Transporten fallen unter die Pflicht und benötigen außerdem den jährlichen Bericht nach § 8 GbV.
Wie lange ist die ADR-Bescheinigung des Fahrers gültig?
Die ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2.2.8 ist fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Vor Ablauf ist eine Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung bei der zuständigen IHK Pflicht. Eine abgelaufene Bescheinigung führt zur Stilllegung des Fahrzeugs durch die BAG und ist nach § 37 GGVSEB bußgeldbewehrt mit bis zu 50.000 Euro für das Unternehmen sowie persönlichen Bußgeldern für den Fahrer.
Welche Tunnel darf ein Tankwagen mit UN 1202 nicht durchfahren?
UN 1202 hat den Tunnelbeschränkungscode D/E nach ADR 1.9.5. Das bedeutet, der Stoff ist verboten in Tunneln der Kategorien D und E, beziehungsweise in Tunnel-Kategorie E nur unter Auflagen. Die Tunnel sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet, der Fahrer muss die Codes kennen und alternative Routen wählen. Der Code gehört zwingend in jedes Beförderungsdokument.
Kann CIVAC einen externen Gefahrgutbeauftragten stellen?
Ja, CIVAC bietet die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten als Officer-as-a-Service. Die externe Person erfüllt die GbV-Pflichten, erstellt den Jahresbericht nach § 8 GbV, erfasst Vorkommnisse und führt die Schulungsmatrix. Alternativ lizenzieren Sie den Workspace für Ihren internen Gefahrgutbeauftragten. Beide Modelle nutzen dieselbe Plattform mit ADR-konformen Vorlagen, EU-Datenresidenz und ISO/IEC 27001:2022-Konformität.
Aus dem Beitrag ein Mandat machen.
Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.