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Lieferkette27. Mai 202613 Min. Lesezeit

EUDR 2026: Entwaldungsfreie Lieferkette als Pflicht für deutsche Importeure

Von Dr. Henrik Bauer13 Min. Lesezeit

Ab 30. Dezember 2026 dürfen sieben Rohstoffe nur noch in die EU eingeführt werden, wenn entwaldungsfreie Produktion seit dem 31. Dezember 2020 nachgewiesen ist. Dieser Beitrag klärt die Sorgfaltspflichten, die Abgrenzung zum LkSG, die Geolokalisierungspflicht und die Bußgelder bis 4 Prozent des EU-Umsatzes.

Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, tritt für große und mittlere Unternehmen am 30. Dezember 2026 in Kraft, nach der einjährigen Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2024/3234. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Anwendung ab 30. Juni 2027. Erfasst sind Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie eine lange Liste verarbeiteter Produkte aus diesen Rohstoffen.

Anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das einen risikobasierten Ansatz verfolgt, verlangt die EUDR einen produktbezogenen Nachweis bis zur GPS-Koordinate der Produktionsfläche. Diese Verschiebung von Risikomanagement zu Nachweispflicht hat Folgen für Einkaufsprozesse, IT-Systeme und Auditlogik. Dieser Beitrag erläutert die Pflichten ab Dezember 2026, die Abgrenzung zum LkSG und die operativen Anforderungen an die Lieferkettenbeauftragte-Funktion.

Auf einen Blick

  • Die EUDR verlangt für sieben Rohstoffe einen Nachweis entwaldungsfreier Produktion seit dem 31. Dezember 2020 mit GPS-Geolokalisierung der Produktionsfläche.
  • Bußgelder können bis 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes betragen, ergänzt durch Einfuhrverbote und Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren.
  • Das LkSG ersetzt die EUDR-Sorgfaltspflicht nicht, weil die EUDR produktbezogen wirkt und das LkSG unternehmensbezogen.

Anwendungsbereich und Zeitschiene: Wer ab wann betroffen ist

Die EUDR erfasst nach Anhang I sieben Rohstoffe und ihre Folgeprodukte. Bei Rindern fallen Fleisch, Häute, Leder und Lederwaren unter die Verordnung. Bei Kakao alle Schokoladenprodukte. Bei Kaffee Röstkaffee, Instantkaffee und Extrakte. Bei Ölpalme das Palmöl selbst sowie Margarine, Seifen, Kosmetika und Biokraftstoffe. Bei Kautschuk Reifen und industrielle Gummiprodukte. Bei Soja Sojabohnen, Sojaöl und Tierfutter. Bei Holz Bretter, Möbel, Papier, Verpackungen.

Die zeitliche Anwendung wurde durch die Verordnung 2024/3234 verschoben. Für große und mittlere Unternehmen gilt die Verpflichtung ab 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027. Maßgeblich ist die Einfuhr oder das Inverkehrbringen in der EU sowie die Ausfuhr aus der EU. Der Begriff Inverkehrbringen umfasst auch die erstmalige Bereitstellung auf dem EU-Markt durch in der EU ansässige Unternehmen, die aus EU-Lieferanten beziehen.

Erfasst sind nicht nur klassische Importeure. Auch Händler, Verarbeiter und Hersteller, die Produkte aus den genannten Rohstoffen weiter in der EU vertreiben, übernehmen Sorgfalts- oder Informationspflichten je nach Marktposition. Die Lieferkettenbeauftragte-Funktion erweitert sich damit über die LkSG-Logik hinaus. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar – das gilt auch für die EUDR-Konformitätserklärung.

Sorgfaltserklärung nach Art. 4: Drei Bausteine, ein Dokument

Art. 4 EUDR verlangt vor jedem Inverkehrbringen oder jeder Ausfuhr eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem TRACES NT. Die Erklärung bestätigt drei Tatsachen: erstens, dass die betreffenden Produkte entwaldungsfrei sind, also nach dem 31. Dezember 2020 nicht auf entwaldeten oder degradierten Flächen produziert wurden. Zweitens, dass sie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden. Drittens, dass eine Sorgfaltsprüfung nach Art. 8 EUDR durchgeführt wurde.

Die Sorgfaltsprüfung selbst besteht aus drei Schritten. Informationssammlung nach Art. 9: Beschreibung der Produkte, Menge, Erzeugerland, GPS-Koordinaten der Produktionsfläche, Angaben zu den Lieferanten in der Kette. Risikobewertung nach Art. 10: Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass Produkte aus entwaldeten Flächen oder unter Rechtsverstoß stammen. Risikominderung nach Art. 11: Maßnahmen, um identifizierte Risiken auf ein vernachlässigbares Niveau zu reduzieren.

Die Geolokalisierung ist der härteste neue Datenpunkt. Bei Flächen unter 4 Hektar reicht ein einzelner GPS-Punkt. Über 4 Hektar müssen Polygone der Produktionsfläche erfasst werden, üblicherweise im GeoJSON-Format. Diese Daten lassen sich nicht aus klassischen Einkaufssystemen ableiten. Sie müssen pro Lieferung erfasst, geprüft gegen Entwaldungs-Datenbanken wie das Global Forest Watch und in TRACES NT übertragen werden. Audit-fest, dokumentiert, Art. 4-fest.

EUDR und LkSG: Warum beide Regime parallel gelten

Das deutsche LkSG verpflichtet seit 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Die EUDR ergänzt dieses Regime, ersetzt es aber nicht. Drei zentrale Unterschiede prägen die Praxis. Erstens der Adressatenkreis: Das LkSG wirkt unternehmensbezogen ab Mitarbeitendenschwelle. Die EUDR wirkt produktbezogen ohne Schwellenwert, abgesehen von der Unterscheidung zwischen großen, mittleren und kleinen Unternehmen für die Sorgfaltspflicht-Intensität.

Zweitens die Nachweistiefe: Das LkSG verlangt Risikoanalysen entlang der Lieferkette mit Schwerpunkt auf unmittelbaren Zulieferern. Die EUDR verlangt Nachverfolgbarkeit bis zur Produktionsfläche, unabhängig davon, wie viele Stufen dazwischen liegen. Drittens die Sanktionslogik: LkSG-Bußgelder erreichen bis 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes bei Unternehmen ab 400 Millionen Euro Umsatz. EUDR-Bußgelder können bis 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes erreichen, ergänzt durch Einfuhrverbote und Marktrücknahmen.

Für Unternehmen, die unter beide Regime fallen, sind die Berichtssysteme zu integrieren. Eine doppelte Datenführung verdoppelt den Auditaufwand. Die Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service von CIVAC ordnet beide Regelwerke in einem Workspace, mit getrennten Berichtslinien an die Geschäftsleitung. Die EU-Datenresidenz erfüllt zusätzlich die Anforderungen der TRACES-NT-Schnittstelle. Auf der CIVAC-FAQ finden sich die Standard-Verträge zur Erweiterung der LkSG-Bestellurkunde um EUDR-spezifische Aufgaben.

Geolokalisierung: Das schwierigste Datenfeld der EUDR

Die Geolokalisierung pro Produktionsfläche ist der operative Engpass der EUDR. Bei einer Kakaolieferung aus Côte d'Ivoire mit 800 Kleinbauern bedeutet das: 800 GPS-Polygone oder Punkte, jeweils mit Datum und Identifikator, alle gegen Entwaldungs-Datenbanken seit 31. Dezember 2020 abgeglichen. Die Daten müssen in TRACES NT pro Lieferung hochgeladen werden, ein nachträglicher Sammelupload ist nicht zulässig.

Drei Datenquellen liefern in der Praxis die Polygone. Erstens direkte Erfassung durch Kooperativen und Bauern, häufig über mobile Apps. Zweitens Einkauf bei spezialisierten Plattformen wie Satelligence, Sourcemap, Trase oder Meridia. Drittens eigene Vermessung durch Audit-Teams vor Ort, was nur bei großen Flächen mit eigener Produktion wirtschaftlich ist. Die Datenqualität schwankt erheblich: Mobile Apps liefern bei schlechtem GPS-Empfang Polygone mit 5 bis 30 Metern Ungenauigkeit, was bei Flächen unter 1 Hektar kritisch ist.

Der Abgleich mit Entwaldungs-Datenbanken erfolgt typischerweise gegen die Global Forest Watch-Datensätze, die Hansen-Karten der University of Maryland und die JRC-eigenen Datensätze der EU. Treffer führen zu manueller Nachprüfung. Bei dreistelligen Fallzahlen pro Lieferung lohnt sich Automatisierung. Workspaces mit Versionierung pro Lieferung, Audit-Trail und Berichtslinie an die Geschäftsleitung sind die operative Voraussetzung. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

Bußgelder, Marktrücknahmen, persönliche Haftung

Art. 25 EUDR rahmt die Sanktionen. Bußgelder müssen verhältnismäßig sein und mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe in der EU erreichen können. Ergänzend sieht die Verordnung Einziehung der betreffenden Produkte, vorübergehende Ausschlüsse von öffentlichen Vergabeverfahren und vorübergehende Ausschlüsse vom Marktzugang vor. In schweren Fällen können Erträge aus dem Verkauf abgeschöpft werden.

Die deutsche Umsetzung erfolgt durch das EU-Entwaldungsverordnungs-Durchführungsgesetz, das die zuständige Behörde benennt und ergänzende Vorschriften zum Vollzug regelt. Voraussichtlich übernimmt die BLE, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die zentrale Aufsicht, ergänzt durch das BAFA für bestimmte Produktgruppen. Die Verfahrenslogik orientiert sich am LkSG-Vollzug, mit erweiterten Prüfungsrechten in den Lieferketten.

Persönliche Haftung der Geschäftsleitung entsteht nach § 130 OWiG, wenn die Aufsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von Pflichtverletzungen nicht getroffen wurden. Frist läuft ab Kenntnis – diese Logik gilt auch für die Sorgfaltserklärung. Wer eine Lieferung freigibt, ohne die TRACES-NT-Bestätigung abzuwarten, riskiert einen Pflichtverstoß. Die Bestellurkunde der Lieferkettenbeauftragten sollte daher die Freigabekompetenz für die Sorgfaltserklärung ausdrücklich regeln.

Operative Umsetzung im Mittelstand: Sechs Schritte für 2026

Schritt eins: Produktinventur. Welche Produkte mit welchen Rohstoffen aus Anhang I führt das Unternehmen? Eine vollständige Materialliste mit Zolltarifnummern dient als Grundlage. Schritt zwei: Lieferantenmapping. Welche Lieferanten liefern welche Rohstoffe aus welchen Ländern? Hochrisikoländer nach EU-Klassifikation erfordern intensivere Sorgfaltsprüfung. Schritt drei: Datenfeld-Lücken identifizieren. Welche Daten fehlen aktuell, insbesondere Geolokalisierung und Rechtskonformität im Erzeugerland?

Schritt vier: Vertragsergänzungen mit Lieferanten. Liefer- und Einkaufsverträge müssen die Verpflichtung zur Datenlieferung enthalten, ergänzt durch Audit-Rechte und Sanktionsmechanismen bei Datenausfall. Schritt fünf: IT-Anbindung an TRACES NT. Die Schnittstelle ist über REST-API erreichbar, alternativ über manuellen Upload. Schritt sechs: Bestellung der Lieferkettenbeauftragten mit klarem Mandat für EUDR-Konformität, einschließlich Berichtslinie zur Geschäftsleitung und Eskalationspfad bei verweigerter Datenlieferung.

Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. CIVAC bringt 37 einsatzbereite Audit-Vorlagen mit, darunter Lieferanten-Audit, Sorgfaltsbericht nach Art. 12 EUDR, Risikobewertungs-Template, Polygon-Validierungsprotokoll. Der externe Lieferkettenbeauftragte trägt persönliche Haftung gegenüber dem Unternehmen und arbeitet im selben Workspace wie die interne Compliance. Bestellt in zwei Werktagen statt zwei bis sechs Wochen.

Sonderfall vereinfachte Sorgfaltspflicht: Wann sie greift

Art. 13 EUDR erlaubt eine vereinfachte Sorgfaltsprüfung für Rohstoffe aus Ländern mit niedrigem Entwaldungsrisiko. Die EU-Kommission veröffentlicht die Länderklassifizierung in einem Durchführungsrechtsakt, voraussichtlich aktualisiert im Halbjahresrhythmus. Niedriges Risiko bedeutet nicht Befreiung, sondern reduzierte Risikobewertung. Die Informationssammlung nach Art. 9 bleibt vollständig erhalten, einschließlich Geolokalisierung.

Aus deutscher Sicht relevant sind insbesondere die EU-Binnenmarktquellen. Holz aus Deutschland, Österreich, Polen oder den nordischen Ländern fällt in die Niedrigrisikokategorie, sofern die nationalen Forstgesetze eingehalten werden. Rinder aus innereuropäischer Mast unterliegen ebenfalls vereinfachter Prüfung. Bei Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Kautschuk sind die Erzeugerländer typischerweise außerhalb der EU, weshalb die vollständige Sorgfaltsprüfung greift.

Die vereinfachte Sorgfaltspflicht entlastet vor allem deutsche Holzverarbeiter, Bauunternehmen mit nationalem Holzeinkauf und Möbelhersteller. Sie ändert aber nichts an der Pflicht zur Geolokalisierung und zur Sorgfaltserklärung. Wer ein Möbel aus heimischem Eichenholz produziert, muss trotzdem das GPS-Polygon des Forstreviers in TRACES NT hochladen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit – diese Logik unterscheidet nicht nach Risikoklasse.

Häufige Fehler und ihre Konsequenzen

Drei Fehler treten 2026 nach Branchenbeobachtung am häufigsten auf. Erstens: Die Sorgfaltserklärung wird vom Einkauf statt von einer benannten Compliance-Funktion freigegeben. Damit fehlt die saubere Trennung zwischen Geschäftsführung der Lieferantenbeziehung und Compliance-Aufsicht. Bei Behördenprüfungen wird diese Vermischung als Pflichtverletzung gewertet, weil die Aufsichtsorganisation nach § 130 OWiG nicht erkennbar ist.

Zweitens: GPS-Daten werden ohne Versionierung gespeichert. Wenn ein Lieferant ein Polygon im Nachgang korrigiert, fehlt die historische Spur. Bei späteren Behördenanfragen lässt sich nicht mehr nachweisen, welche Datenstand zum Zeitpunkt der Sorgfaltserklärung galt. Drittens: Die TRACES-NT-Konformitätserklärung wird im Unternehmen nicht archiviert. Die Erklärung verbleibt im EU-System, aber die Beweisführung gegenüber Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer braucht eine lokale Kopie mit Zeitstempel.

Die Vermeidung dieser Fehler erfordert klare Prozesse. Trennung zwischen Einkauf und Compliance, versionierte Datenablage mit Audit-Trail, lokale Archivierung der TRACES-NT-Erklärungen. Die Lieferkettenbeauftragte mit klarer Berichtslinie ist der einfachste Hebel. Aus dem Lesen einen Auftrag machen – diese Logik gilt insbesondere, wenn die EUDR-Frist näher rückt und die ersten Behördenstichproben Ende 2026 anstehen.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen

Die EUDR wird ab 30. Dezember 2026 ernsthaft vollzogen. Wer zu diesem Zeitpunkt keine bestellte Lieferkettenbeauftragte mit dokumentierter Berichtslinie, keine Geolokalisierungsdaten und keine TRACES-NT-Schnittstelle hat, riskiert Einfuhrverbote und Bußgelder bis 4 Prozent des EU-Umsatzes. Die Vorbereitung braucht typischerweise sechs bis neun Monate, weshalb die Bestellung der Verantwortlichen 2026 zur Jahresplanung gehört.

CIVAC ist die Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service für Unternehmen, die EUDR und LkSG in einem Workspace integrieren. 25 Beauftragten-Rollen sind live, 37 Audit-Vorlagen einsatzbereit, die EU-Datenresidenz erfüllt die ISO 27001:2022-Anforderungen und die Schnittstellenpflichten der EUDR. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Beide Wege liefern die nachweisbare Aufsichtsorganisation, die Behörden ab Dezember 2026 erwarten.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de mit Branche, betroffenen Rohstoffen aus Anhang I und der aktuellen Lieferantenzahl. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche Einschätzung, welcher Aufwand für die EUDR-Konformität zum 30. Dezember 2026 erforderlich ist. Das Kontaktformular auf civac.de leitet direkt an das Bestellbüro weiter.

FAQ

Ab wann gilt die EUDR konkret für deutsche Unternehmen?

Für große und mittlere Unternehmen ab 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027. Diese Zeitschiene wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3234 verschoben. Maßgeblich ist nicht das Vertragsdatum, sondern das Inverkehrbringen oder die Einfuhr in die EU sowie die Ausfuhr aus der EU.

Welche Produkte fallen unter die EUDR?

Sieben Rohstoffe nach Anhang I: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Erfasst sind auch Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Margarine, Reifen, Papier, Möbel, Tierfutter und Biokraftstoffe. Eine vollständige Liste mit Zolltarifnummern findet sich im Anhang der Verordnung 2023/1115.

Reicht das LkSG-System auch für die EUDR-Konformität?

Nein. Das LkSG ist unternehmensbezogen und risikobasiert, die EUDR ist produktbezogen und nachweisbasiert. Insbesondere die Geolokalisierungspflicht und die Sorgfaltserklärung in TRACES NT sind im LkSG nicht vorgesehen. Beide Regime laufen parallel und müssen integriert dokumentiert werden.

Wie hoch sind die Bußgelder bei EUDR-Verstößen?

Die EU-Verordnung verlangt mindestens 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes als Höchstgrenze für Bußgelder. Ergänzend können Einziehung der Produkte, Einfuhrverbote, Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Abschöpfung der Erträge angeordnet werden. Die deutsche Umsetzung erfolgt durch das EU-Entwaldungsverordnungs-Durchführungsgesetz.

Wer ist in Deutschland für den EUDR-Vollzug zuständig?

Voraussichtlich übernimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE, die zentrale Aufsicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, ist für ausgewählte Produktgruppen mitzuständig. Die Verfahrenslogik orientiert sich am LkSG-Vollzug, mit erweiterten Prüfungsrechten in den Lieferketten.

Wie lange dauert die Umsetzung der EUDR-Sorgfaltspflicht?

Erfahrungswerte aus Pilotprojekten zeigen sechs bis neun Monate für Unternehmen mit mittlerer Lieferantenkomplexität. Die GPS-Datenerhebung bei Kleinbauern-Kooperativen dauert am längsten. Wer 2026 startet, sollte bis September 2026 die Lieferantenverträge angepasst und bis November 2026 die TRACES-NT-Schnittstelle produktiv haben.

Aus dem Beitrag ein Mandat machen.

Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

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