ADR 2023 vom Verkehrsverlag Fischer: Inhalt, Nutzung, Pflichten
Die ADR 2023, herausgegeben vom Verkehrsverlag Fischer, bündelt das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Der Beitrag erklärt Aufbau, Änderungen gegenüber Vorgängern, Übergangsfristen zur ADR 2025 sowie die Pflichten, die für Versender, Beförderer und Empfänger daraus konkret entstehen.
Die ADR 2023, also die Ausgabe des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung vom 1. Januar 2023, ist seit der Veröffentlichung im Verkehrsverlag J. Fischer das in Deutschland am häufigsten genutzte Druckwerk für die Bestellpflicht des Gefahrgutbeauftragten nach § 1 Abs. 1 GbV. Sie wurde durch die ADR 2025 abgelöst, gilt aber im operativen Übergangszeitraum weiterhin als Referenz für Schulungen, Audits und Sicherheitsberichte.
Dieser Beitrag erklärt, wie die ADR 2023 aufgebaut ist, welche Änderungen sie gegenüber der ADR 2021 brachte, welche Übergangsfristen für die Praxis maßgeblich sind und welche operativen Pflichten daraus für Gefahrgutbeauftragte, Versender, Beförderer und Empfänger entstehen. Sie erhalten eine Checkliste für die nächste Auditvorbereitung und einen Hinweis, wie die Pflichten in einer Compliance-Plattform abgebildet werden, ohne dass das Druckwerk im Schrank veraltet.
Auf einen Blick
- Die ADR 2023 vom Verkehrsverlag Fischer ist die deutschsprachige Konsolidierungsausgabe mit Stand 1. Januar 2023, abgelöst zum 1. Juli 2025 durch die ADR 2025.
- Übergangsvorschriften lassen die Anwendung der ADR 2023 bis zum 30. Juni 2025 zu, danach ist die ADR 2025 verbindlich.
- Der Gefahrgutbeauftragte ist nach § 8 GbV verpflichtet, die jeweils gültige ADR-Ausgabe im Betrieb verfügbar zu halten und Schulungen darauf abzustellen.
Was die ADR 2023 inhaltlich enthält
Die ADR ist ein völkerrechtliches Übereinkommen unter Schirmherrschaft der UNECE. Die Ausgabe 2023 umfasst neun Teile in zwei Bänden. Teil 1 enthält Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Ausbildungserfordernisse. Teil 2 die Klassifizierung gefährlicher Güter. Teil 3 das Verzeichnis gefährlicher Güter, Sondervorschriften, freigestellte Mengen und begrenzte Mengen. Teil 4 die Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks, Teil 5 die Versandverfahren. Teil 6 die Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Teil 7 die Vorschriften zur Beförderungseinheit, Teil 8 die Fahrzeugbesatzung und Teil 9 die Bau- und Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge.
Der Verkehrsverlag J. Fischer veröffentlicht die deutschsprachige Konsolidierungsausgabe als zweibändiges Werk, beigefügt sind die deutschen Anpassungen aus der GGVSEB. Die Ausgabe 2023 enthält gegenüber 2021 unter anderem präzisierte Lithiumbatterie-Vorschriften, neue UN-Nummern für synthetisierte Kraftstoffe und Änderungen an Sondervorschriften für medizinische Abfälle. Der Gefahrgutbeauftragte stützt seine Risikobeurteilung nach § 8 Abs. 1 GbV unmittelbar auf diese Teile. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.
Geltungszeitraum: ADR 2023 versus ADR 2025
Das ADR-Übereinkommen wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. Die ADR 2023 trat zum 1. Januar 2023 in Kraft, parallel galt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, in der die Vorgängerausgabe ADR 2021 weiterhin angewendet werden durfte. Mit Stand 1. Januar 2025 wurde die ADR 2025 wirksam, mit ebenfalls sechsmonatiger Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Seit dem 1. Juli 2025 ist die ADR 2025 für alle internationalen Straßenbeförderungen verbindlich.
Für Audits und Sicherheitsberichte aus dem Geschäftsjahr 2024 bleibt die ADR 2023 die maßgebliche Quelle, weil Vorfälle, Schulungen und Klassifizierungen aus diesem Zeitraum nach der damals geltenden Fassung zu beurteilen sind. Praktische Konsequenz: Auch Anfang 2026 muss ein Gefahrgutbeauftragter beide Ausgaben im Zugriff haben, weil rückwirkende Prüfungen auf die ADR 2023 abstellen, während aktuelle Operationen nach ADR 2025 zu organisieren sind. CIVAC dokumentiert die jeweils gültige Fassung samt Geltungszeitraum im Workspace, sodass jeder Nachweis eindeutig dem richtigen Regelwerk zugeordnet ist. Audit-fest, dokumentiert, § 8-fest.
Wichtige Änderungen ADR 2023 gegenüber ADR 2021
Die ADR 2023 brachte mehrere praxisrelevante Änderungen. Bei Lithiumbatterien wurden die Sondervorschriften 188 und 230 präzisiert, mit verschärften Anforderungen an Beschädigungserkennung und Verpackungstests nach Abschnitt 38.3 des UN-Handbuchs über Prüfungen und Kriterien. Für gebrauchte und beschädigte Lithiumbatterien wurden neue Verpackungsanweisungen P909 und P910 differenziert eingeführt.
Im Klassifizierungsteil wurden mehrere neue UN-Nummern aufgenommen, etwa für Wasserstoff-Speichersysteme in Adsorbern und für Polymerharze. Sondervorschrift 363 wurde redaktionell überarbeitet, was den Transport von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen betrifft. Bei der Tankcodierung wurden Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen und an die Identifizierung von Tanks für tiefkalte verflüssigte Gase präzisiert. Für den Gefahrgutbeauftragten heißt das: Vorlagen zur Klassifizierung, Schulungsunterlagen und Beförderungspapiere müssen vor Erstellen des Jahresberichts nach § 8 Abs. 4 GbV auf diese Änderungen geprüft werden. CIVAC stellt Audit-Vorlagen bereit, die die Differenzen zwischen ADR 2021, 2023 und 2025 als Checkliste anzeigen, sodass der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit.
Pflichten der Beteiligten nach Kapitel 1.4 ADR
Kapitel 1.4 ADR weist den Beteiligten Pflichten zu. Der Absender muss die richtige Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung sicherstellen und das Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 ADR ausstellen. Der Beförderer ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs, die Mitführung der vorgeschriebenen Unterlagen und die Ausrüstung nach Kapitel 8.1.5 ADR. Der Empfänger darf die Annahme nicht ohne Grund verzögern, muss aber prüfen, dass Vorschriften eingehalten wurden.
Weitere Beteiligte sind Verlader, Verpacker, Befüller und Tankcontainer-Betreiber, jeweils mit eigenen Pflichten nach Abschnitt 1.4.3 ADR. Der Gefahrgutbeauftragte ist nach § 8 GbV verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflichten zu überwachen, Mitarbeitende zu schulen, Vorfälle zu untersuchen und einen Jahresbericht an die Geschäftsleitung zu erstatten. Verstöße werden nach § 10 GGVSEB und § 37 GefahrgutbG als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 50.000 Euro pro Vorfall geahndet. Wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen und tritt ein Schaden ein, kommt strafrechtliche Verantwortung nach §§ 222, 229 StGB hinzu. Frist läuft ab Kenntnis.
Beschaffung der ADR 2023 und Alternativen
Der Verkehrsverlag J. Fischer in Düsseldorf bietet die ADR 2023 als zweibändiges Druckwerk im Schuber an, gebunden mit Lesebändchen, üblicher Listenpreis um 148 Euro. Daneben gibt es eine elektronische Fassung in der ECE-Online-Datenbank kostenfrei in den UN-Amtssprachen sowie kostenpflichtige Online-Abonnements deutscher Verlage, die Updates und Querverweise bieten. Für audit-pflichtige Betriebe ist die Druckausgabe weiterhin verbreitet, weil sie in der Aufsichtsprüfung greifbar vorgelegt werden kann.
Operativ entscheidend ist nicht die Form, sondern die nachweisbare Verfügbarkeit am Arbeitsplatz des Gefahrgutbeauftragten und in der Fahrerkabine, soweit das Beförderungspapier dies erfordert. In einer Compliance-Plattform lässt sich die Verfügbarkeit als Pflicht-Asset hinterlegen, mit Geltungszeitraum, Fundort und Aktualisierungsdatum. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. Wer die ADR nur als Druckausgabe pflegt, riskiert, dass Änderungssätze und Korrekturlisten der UNECE übersehen werden, die zwischen den Hauptausgaben veröffentlicht werden.
Schulung, Unterweisung und Pflichten gegenüber Mitarbeitenden
Kapitel 1.3 ADR fordert eine Unterweisung aller Personen, deren Tätigkeit Gefahrgut betrifft. Die Unterweisung gliedert sich in allgemeine Unterweisung, aufgabenbezogene Unterweisung und Sicherheitsunterweisung. Sie ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu erteilen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Die GbV präzisiert in § 4 Abs. 2, dass der Gefahrgutbeauftragte die Schulungen sicherstellt und dokumentiert.
Fahrer benötigen darüber hinaus eine ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR, ausgestellt nach Bestehen einer Prüfung, gültig fünf Jahre. Mit Übergang zur ADR 2025 wurde der Stoff der Auffrischungsschulung angepasst, was bei Wiederholungsprüfungen in 2025 und 2026 zu beachten ist. CIVAC dokumentiert Unterweisungen, Auffrischungstermine und Bescheinigungen mit Ablaufdatum und Erinnerungsfunktion. Damit lässt sich der Schulungsstand auf Knopfdruck nachweisen, etwa wenn der Gewerbeaufsichtsbeamte oder die BAG-Kontrolle auf das System zugreift. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar.
Sicherheitsbericht und Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten
Nach § 8 Abs. 4 GbV erstellt der Gefahrgutbeauftragte einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter. Der Bericht enthält mindestens den Bezug auf das geltende ADR-Regelwerk, eine Beschreibung der Beförderungen, eine Vorfallsstatistik, die durchgeführten Schulungen, identifizierte Schwachstellen und vorgeschlagene Maßnahmen. Der Bericht ist fünf Jahre aufzubewahren und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Zusätzlich verlangt Abschnitt 1.10 ADR bei bestimmten Gefahrgütern einen Sicherungsplan zur Verhinderung von Diebstahl oder Missbrauch. Der Plan benennt Aufgaben, Schulung, Betriebsabläufe, Ausstattung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Für Unternehmen, die Gefahrgut der Klasse 1, 7 oder bestimmte Mengen anderer Klassen befördern, ist der Sicherungsplan Pflicht. CIVAC bildet sowohl Jahresbericht als auch Sicherungsplan als Audit-Vorlagen mit Pflichtfeldern und Versionierung ab. Damit ist der Bericht audit-fest, dokumentiert, § 8-fest und kann im Audit-Dashboard mit zwei Klicks als PDF exportiert werden.
Wenn Sie heute ADR-pflichtig sind, aber keine Bestellung haben
Ein Unternehmen, das gefährliche Güter versendet, befördert, verlädt, befüllt oder empfängt, ist nach § 1 Abs. 1 GbV in Verbindung mit Anlage 1 verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Ausnahmen gelten für freigestellte Mengen nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR und für ausschließlich nationale Beförderungen unter Schwellen. Wer die Bestellpflicht ignoriert, riskiert Bußgelder nach § 10 GGVSEB bis 50.000 Euro und persönliche Haftung der Geschäftsführung nach § 130 OWiG.
Die Bestellung erfolgt schriftlich, mit Bestellurkunde, Qualifikationsnachweis und Meldung an die Aufsichtsbehörde, soweit Landesrecht dies vorsieht. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. CIVAC bietet Officer-as-a-Service mit nach GbV qualifizierten externen Gefahrgutbeauftragten, Bestellurkunde mit SLA von zwei Werktagen, Anbindung an das Workspace mit ADR-Versionsmanagement und integriertem Sicherungsplan-Template. Alternativ stellt CIVAC den Workspace für Ihren internen GGB bereit, mit Audit-Vorlagen, Auffrischungserinnerungen und Schulungsdokumentation.
Vom Lesen zum Auftrag
Die ADR 2023 ist ein präzises, anspruchsvolles Regelwerk, das im Übergang zur ADR 2025 weiterhin operativ relevant bleibt. Ein Druckwerk allein genügt nicht; entscheidend ist die nachweisbare Anwendung im Tagesgeschäft, dokumentiert in Schulungen, Vorfallsregistern, Sicherungsplänen und Jahresberichten. Wer das ohne Plattform organisiert, verliert Zeit und Übersicht, sobald Auditzyklen, Schulungsfristen und Bestellpflichten parallel laufen.
CIVAC ist Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service für 25 Beauftragten-Rollen, darunter den Gefahrgutbeauftragten. Mit Workspace, Audit-Vorlagen, ADR-Versionsmanagement und EU-Datenresidenz. Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Im 30-minütigen Erstgespräch klären wir, ob Ihre Bestellpflicht greift, welche Übergangsfristen relevant sind und welches Modell zu Ihrer Branche und Mengengrenze passt.
FAQ
Ist die ADR 2023 vom Verkehrsverlag Fischer noch gültig
Für aktuelle Operationen seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr, dort gilt die ADR 2025. Für Audits und Berichte aus dem Geschäftsjahr 2024 und für rückwirkende Prüfungen bleibt sie maßgeblich. Halten Sie deshalb beide Ausgaben im Zugriff, idealerweise mit Geltungszeitraum dokumentiert.
Welche Hauptänderungen brachte die ADR 2023
Präzisierungen bei Lithiumbatterien, neue UN-Nummern für synthetische Kraftstoffe, überarbeitete Verpackungsanweisungen P909 und P910 für beschädigte Batterien, Anpassungen an Tankcodierung und tiefkalt verflüssigten Gasen sowie redaktionelle Klarstellungen zu Sondervorschrift 363 für Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen.
Muss jeder Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten bestellen
Nein. Die Bestellpflicht greift, wenn Mengen oder Tätigkeiten oberhalb der Schwellen der Anlage 1 GbV liegen. Freigestellte Mengen nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR und reine Empfangstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen sind ausgenommen. Eine konkrete Prüfung anhand Ihrer Versand- und Mengenstruktur ist erforderlich.
Welche Rolle spielt die GGVSEB neben der ADR
Die GGVSEB ist die deutsche Verordnung, die die ADR national umsetzt und ergänzt. Sie regelt zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten, nationale Ausnahmen und Pflichten für rein innerstaatliche Beförderungen. Wer die ADR liest, muss die GGVSEB als Begleittext immer im Blick haben.
Wie lange muss der Jahresbericht des GGB aufbewahrt werden
Mindestens fünf Jahre nach § 8 Abs. 4 GbV. In der Praxis empfiehlt sich eine längere Aufbewahrung, weil parallel laufende handels- und steuerrechtliche Fristen greifen können. CIVAC bewahrt Jahresberichte über die gesamte Geschäftsbeziehung und gibt sie beim Exit als Export heraus.
Wie schnell kann ein externer Gefahrgutbeauftragter bestellt werden
Im CIVAC-Modell innerhalb von zwei Werktagen ab Vertragsschluss. Voraussetzung ist die Übergabe der bestehenden Bestellurkunden, soweit vorhanden, und der Beförderungs- und Mengenstruktur. Die Bestellurkunde wird unterschrieben, im Workspace abgelegt und der Aufsichtsbehörde gemeldet, soweit Landesrecht dies vorsieht.
Aus dem Beitrag ein Mandat machen.
Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.