77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung77 Beauftragten-Rollen, alle abgedecktArt. 33 DSGVO, 72 Stunden zur Meldung einer Datenpanne93 Controls nach ISO/IEC 27001:2022905 einsatzbereite Audit-Vorlagen im Workspace§ 130 OWiG, Aufsichtspflicht der GeschäftsleitungBestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbarEin Workspace für Aufgaben, Schulungen, Audits, DokumentationDIN 14095 Feuerwehrpläne, standardisiertEU AI Act, weltweit erste horizontale KI-Verordnung
30/1202 Gefahrgut: Was die Kemler-Zahl bei Dieselkraftstoff bedeutet
Gefahrgut & Logistik

30/1202 Gefahrgut: Was die Kemler-Zahl bei Dieselkraftstoff bedeutet

17. Juli 202612 Min. LesezeitVon Stefan Möller
CIVAC

Die orangefarbene Warntafel mit 30/1202 markiert die Beförderung von Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl, leicht nach ADR. Dieser Leitfaden erklärt Kemler-Zahl, UN-Nummer, Kennzeichnungspflichten und die Rolle des Gefahrgutbeauftragten.

Die Zahlenkombination 30/1202 auf der orangefarbenen Warntafel eines Tankfahrzeugs ist keine Zufallszahl, sondern die in Kapitel 5.3.2 ADR vorgeschriebene Kennzeichnung für Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl, leicht. Die obere Zahl, 30, ist die Gefahrnummer nach Anlage A Kapitel 5.3.2.3 ADR (Kemler-Zahl) und beschreibt einen entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt zwischen über 60 und höchstens 100 Grad Celsius. Die untere Zahl, 1202, ist die UN-Nummer nach den UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods und identifiziert den Stoff selbst. Beide Zahlen zusammen ergeben die rechtssichere Identifikation für Aufsicht, Einsatzkräfte und Empfänger und werden in Deutschland über die GGVSEB durchgesetzt.

Dieser Beitrag erläutert die Kennzeichnungssystematik, die Pflichten der Beförderer und Befüller sowie die Schnittstelle zum Gefahrgutbeauftragten nach GbV. Er adressiert vier Fragen: Was bedeuten Kemler-Zahl und UN-Nummer, wo und wie muss gekennzeichnet werden, welche Dokumente müssen mitgeführt werden, und wie sichern Unternehmen die Compliance dauerhaft. CIVAC ist eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service, in der Bestellurkunde, Berichtslinie, Jahresbericht nach § 8 GbV und Audit-Vorlagen für die Gefahrgut-Beförderung in einem Workspace zusammenlaufen. Audit-fest, dokumentiert, ADR-fest. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Frist läuft ab Kenntnis, Bestellung läuft ab zwei Werktagen.

Auf einen Blick

  • 30 ist die Kemler-Zahl für entzündbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt > 60 bis 100 Grad Celsius; 1202 ist die UN-Nummer für Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl, leicht.
  • Kennzeichnung erfolgt an Tank, Großpackmittel und Beförderungseinheit nach Kapitel 5.3 ADR; bei Tankfahrzeugen sind beide Seiten und das Heck zu kennzeichnen.
  • Der Gefahrgutbeauftragte nach § 1 GbV verantwortet die ADR-Konformität, das jährliche Berichtswesen und die Unfallberichte des Unternehmens.

Aufbau der orangefarbenen Warntafel: Kemler-Zahl und UN-Nummer

Die orangefarbene Warntafel nach Kapitel 5.3.2 ADR ist 40 Zentimeter breit und 30 Zentimeter hoch, schwarz umrandet, mit zwei Zahlenfeldern und schwarzer Beschriftung. In der oberen Hälfte steht die Gefahrnummer, in der unteren Hälfte die UN-Nummer. Die Gefahrnummer (Kemler-Zahl) ist ein zwei- oder dreistelliger Code, der die Hauptgefahr und gegebenenfalls Nebengefahren des Stoffes beschreibt. Bei 30 handelt es sich um einen entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt zwischen über 60 und höchstens 100 Grad Celsius, ohne weitere Gefahrenmerkmale. Die UN-Nummer 1202 identifiziert den Stoff: Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl, leicht.

Wichtig ist die Unterscheidung zu verwandten Konstellationen. 33/1203 betrifft Ottokraftstoff (leicht entzündbar, niedrigerer Flammpunkt), 50/1830 betrifft Schwefelsäure. Die Doppelung einer Zahl in der Kemler-Zahl (etwa 33) verstärkt die Gefahr; ein vorangestelltes X (etwa X423) zeigt an, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. Wer mehrere Stoffe befördert, muss die Warntafel pro Stoff anpassen oder bei Tankzügen mit Mehrkammertanks für jede Kammer eine eigene Tafel anbringen.

Im CIVAC-Workspace ist die Kennzeichnungslogik mit dem Stoffverzeichnis verknüpft. Die Vorlage für den Beförderungsauftrag generiert automatisch die korrekte Warntafel-Kennzeichnung und prüft sie gegen Kapitel 5.3.2 ADR. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Wer den Gefahrgutbeauftragten in dieselbe Plattform einbindet, hat Stoffverzeichnis, Beförderungsdokumente und Bestellurkunde in einer Audit-Architektur. Bei mehreren Stoffen pro Tankfahrzeug erzeugt das System die korrekten Tafel-Varianten pro Kammer und prüft die Verträglichkeit der gleichzeitigen Beförderung. So wird ein häufiger Fehlerpunkt bei Multikammer-Beförderungen früh ausgeschlossen, der sonst erst bei der Verkehrskontrolle sichtbar würde.

UN 1202 im Detail: Dieselkraftstoff, Gasöl, Heizöl leicht

Die UN-Nummer 1202 fasst nach Kapitel 3.2 ADR Tabelle A drei verwandte Stoffe zusammen: Dieselkraftstoff, Gasöl und Heizöl, leicht. Alle drei sind Mineralölprodukte mit einem Flammpunkt zwischen über 60 und 100 Grad Celsius und werden in Verpackungsgruppe III eingestuft, dem geringsten Gefahrgrad innerhalb der Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe). Trotzdem unterliegt die Beförderung den vollen ADR-Anforderungen, weil die schiere Menge und die Bedeutung für Logistik, Wärmeversorgung und Landwirtschaft die Risiken regulierungswürdig machen. In Deutschland werden jährlich Millionen Tonnen Dieselkraftstoff im Straßenverkehr transportiert.

Die ADR-Klassifikation hat unmittelbare praktische Folgen. Verpackungsgruppe III erlaubt höhere Mengen pro Verpackungseinheit und niedrigere Anforderungen an die Innenverpackung, verlangt aber dennoch ADR-zugelassene Tanks, geprüfte Verschlüsse und ein dokumentiertes Befüllverfahren. Bei der Beförderung in Tankfahrzeugen gelten zusätzliche Anforderungen aus Kapitel 6.8 ADR (Tankbauarten) und Kapitel 9 ADR (Fahrzeugbau). Eine fehlerhafte Tank- oder Verschlusswahl führt regelmäßig zu Beanstandungen bei Verkehrskontrollen.

Im Workspace von CIVAC ist die UN 1202-Spezifikation mit den Tankzulassungen, den Beförderungsdokumenten und den Schulungsnachweisen der Fahrenden verknüpft. Eine Aktualisierung der ADR (alle zwei Jahre, zuletzt 2025) erscheint im Prüfkalender. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software. So bleibt der Stoffeintrag immer mit dem aktuellen Regelwerk verknüpft, und Beförderungen ohne aktuelle Schulungs- oder Tankzulassungsnachweise werden automatisch markiert. Wer mehrere UN-Nummern parallel betreut, sieht zudem die Mengenströme pro Stoff für die Jahresbericht-Generierung. Damit wird der Jahresbericht nach § 8 GbV nicht mehr in einer Excel-Tabelle gepflegt, sondern aus den realen Beförderungsdaten abgeleitet. Wer mehrere Mineralölfraktionen parallel beliefert, profitiert besonders, weil sich auch saisonale Verschiebungen, etwa zwischen Sommerdiesel und Winterdiesel, sauber in den Mengenströmen abbilden lassen.

Kennzeichnung an Tank und Beförderungseinheit: Wo, wie und wann

Kapitel 5.3 ADR regelt die Kennzeichnung sowohl der Beförderungseinheit als auch der einzelnen Tanks. Eine Beförderungseinheit ist nach Kapitel 1.2.1 ADR ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Kombination aus Zugmaschine und Anhänger oder Sattelanhänger. Bei der Beförderung eines einzelnen Stoffes in Tankfahrzeugen mit nur einem Tank oder mehreren Tanks mit demselben Stoff muss eine orangefarbene Warntafel mit Gefahrnummer und UN-Nummer vorne und hinten an der Beförderungseinheit angebracht sein. Bei Mehrkammertanks mit unterschiedlichen Stoffen ist an jeder Seite jedes Tanks eine eigene Warntafel mit den jeweiligen Zahlen erforderlich.

Die Kennzeichnung darf nicht verdeckt, beschädigt oder verschmutzt sein. Sie muss aus reflektierendem Material bestehen und bei einem Brand mindestens 15 Minuten lesbar bleiben. Beim Wechsel des beförderten Stoffes ist die Kennzeichnung anzupassen oder zu entfernen, andernfalls drohen Bußgelder nach GGVSEB. Ein häufiger Audit-Befund: Heizöl wurde bereits entladen, die Warntafel ist aber noch angebracht; die anschließende Leerfahrt ist dadurch fehlerhaft gekennzeichnet, was als Verstoß gewertet wird.

Im CIVAC-Workspace sind die Kennzeichnungsanforderungen pro Fahrzeug, pro Tank und pro Stoff hinterlegt. Ein Beladungsvorgang löst automatisch die Prüfung der Kennzeichnung aus, ein Entladungsvorgang die Anweisung zur Entfernung oder zum Wechsel. So bleibt die Warntafel-Pflicht nicht beim Fahrenden allein, sondern wird systematisch im Workspace des Gefahrgutbeauftragten mitgeführt. Audit-fest, dokumentiert, ADR-fest. Wer mehrere Standorte oder mehrere Fahrzeugflotten führt, kann die Kennzeichnungsregeln zentral pflegen und standortspezifische Abweichungen, etwa bei Heizöl-Lieferungen, sauber dokumentieren. So bleibt das Risiko einer Stilllegung im operativen Alltag deutlich kalkulierbarer. Bei Tankwechsel auf einen anderen Stoff stellt das System die Reinigungs- und Spülschritte bereit, sodass die Folgekennzeichnung ADR-konform und nachweisbar erfolgt.

Beförderungsdokumente: Welche Papiere müssen mitgeführt werden

Nach Kapitel 5.4 ADR ist für jede Beförderung gefährlicher Güter ein Beförderungspapier zu erstellen, das mindestens die UN-Nummer, die offizielle Benennung für die Beförderung, die Klasse, die Verpackungsgruppe, die Anzahl und die Beschreibung der Versandstücke sowie die Gesamtmenge enthält. Bei UN 1202 lautet der Eintrag typischerweise UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III oder UN 1202 Heizöl, leicht, 3, III. Hinzu kommt die schriftliche Weisung nach Kapitel 5.4.3 ADR, die im Notfall den Fahrenden, den Einsatzkräften und den Behörden Verhaltensregeln gibt.

Die schriftliche Weisung ist auf vier Seiten genormt und wird vom Beförderer in der jeweiligen Landessprache der Fahrenden bereitgestellt. Sie enthält Verhaltensregeln, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen. Hinzu kommen die ADR-Bescheinigung der Fahrenden nach Kapitel 8.2 ADR, der Zulassungsschein des Tankfahrzeugs nach Kapitel 9.1.3 ADR und der Tank-Prüfbericht. Bei der Verkehrskontrolle werden diese Dokumente einzeln und im Zusammenhang geprüft, fehlende oder abgelaufene Dokumente führen zu Stilllegungen und Bußgeldern.

CIVAC bildet die Dokumentenlogik im Workspace ab: Beförderungspapier, schriftliche Weisung, ADR-Bescheinigung, Tankzulassung und Stoffsicherheitsdatenblatt sind pro Beförderungseinheit verknüpft. Der duale Frame bleibt: Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Gefahrgutbeauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Die schriftliche Weisung wird automatisch in der korrekten Sprachfassung erzeugt, sodass mehrsprachige Fahrerkollegien ohne Mehraufwand abgedeckt sind. Auch grenzüberschreitende Beförderungen profitieren von der einheitlichen Vorlagenverwaltung, weil dieselbe Logik für ADR-Vertragsstaaten gilt und in der Sprache des Empfangslandes abrufbar ist. Die Pflicht zur Mitführung gilt unverändert, der administrative Aufwand sinkt jedoch deutlich. Mehrkammerfahrzeuge mit unterschiedlichen UN-Nummern werden in der Vorlagenlogik gesondert behandelt.

Pflichten des Beförderers, Befüllers und Empfängers

Nach § 19 GGVSEB und Kapitel 1.4 ADR teilen sich die Verantwortlichkeiten in der Lieferkette auf. Der Absender muss den Stoff korrekt klassifizieren, das Beförderungspapier ausstellen und die schriftliche Weisung beilegen. Der Befüller verantwortet die ADR-konforme Befüllung des Tanks, die Einhaltung der Höchstfüllgrade nach Kapitel 4.3 ADR und die Anbringung der Warntafel an den befüllten Tankkammern. Der Beförderer prüft die Vollständigkeit der Dokumente, die korrekte Kennzeichnung, die ADR-Bescheinigung der Fahrenden und die Tankzulassung. Der Empfänger nimmt das Gut an, prüft Identität und Menge und entlädt nach den Vorgaben.

Diese Aufgabenverteilung ist nicht bloß juristisch, sondern operativ. Ein verspätet entdeckter Befüllfehler führt nicht nur zu Bußgeldern nach GGVSEB, sondern auch zu Versicherungsproblemen, weil die Deckung ADR-Konformität voraussetzt. Wer als Empfänger einen falsch gekennzeichneten Tankwagen entlädt, riskiert eigene Verantwortlichkeit nach § 19 GGVSEB Absatz 4.

Im CIVAC-Workspace ist die Aufgabenverteilung pro Beförderungsvorgang dokumentiert. Der Gefahrgutbeauftragte sieht in einer Sicht, welche Rollen mit welchen Aufgaben pro Vorgang belegt sind, welche Nachweise vorliegen und welche Lücken bestehen. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Wer den Gefahrgutbeauftragten gemeinsam mit dem Gefahrstoffbeauftragten und dem Umweltbeauftragten in einer Plattform führt, profitiert von verknüpften Schulungsmatrizen und Berichtslinien. Auch der Empfänger profitiert: Eine eigene Eingangsprüfungs-Checkliste reduziert das Risiko, einen falsch gekennzeichneten Tankwagen ungeprüft zu entladen, und entlastet die nachgelagerte Lagerlogistik. So entstehen verteilte Verantwortlichkeiten ohne verteilte Nachweise. Auch grenzüberschreitende Beförderungen profitieren von der einheitlichen Mehrfach-UN-Logik, denn die Empfänger im benachbarten Ausland prüfen identische Anforderungen unter denselben ADR-Regeln und erwarten exakt diese Konsistenz.

Der Gefahrgutbeauftragte: Pflicht, Aufgaben, Berichtswesen

Nach § 1 GbV in Verbindung mit Kapitel 1.8.3 ADR muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter befördert, verpackt, befüllt, lädt oder entlädt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausnahmen gelten für Kleinmengen und für bestimmte Spezialregelungen. Der Gefahrgutbeauftragte muss eine gültige Schulungsbescheinigung nach Kapitel 1.8.3 ADR vorweisen, die durch eine Prüfung bei der IHK erworben und alle fünf Jahre erneuert wird. Die Bestellung erfolgt schriftlich, der Aufgabenkatalog ist in § 8 GbV und Kapitel 1.8.3.3 ADR geregelt.

Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Einhaltung der ADR- und GGVSEB-Vorgaben, die Beratung des Unternehmens, die Schulung der Mitarbeitenden, die Erstellung des Jahresberichts nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 GbV und die Untersuchung schwerer Unfälle nach Kapitel 1.8.5 ADR. Der Jahresbericht ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Ohne diesen Bericht ist die Bestellung im Audit angreifbar.

CIVAC bildet die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten im Workspace ab. Bestellurkunde, Schulungsbescheinigung, Jahresbericht-Vorlage, Unfallberichts-Vorlage und Schulungsmatrix sind miteinander verknüpft. Frist läuft ab Kenntnis. Der duale Frame: Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. So entsteht ein belegbares Mandat statt einer formal vorhandenen Bestellung ohne wirksame Aufgabenerfüllung. Die Audit-Vorlagen sind auf die Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden zugeschnitten, einschließlich der BAG-Kontrollpraxis. Beim zweijährlichen ADR-Änderungszyklus werden Vorlagen automatisch aktualisiert, sodass der Jahresbericht stets mit den aktuellen Vorschriften kompatibel ist. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit ADR 2025, die nächste folgt 2027. Damit wird die Aufgabenverteilung zwischen Absender, Befüller, Beförderer und Empfänger zum auditierbaren Prozess statt zur Streitfrage im Schadensfall.

Bußgelder und Aufsicht: Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten sind nach § 37 GGVSEB bußgeldbewehrt. Die Bußgelder reichen von vergleichsweise niedrigen Beträgen bei formalen Verstößen (etwa unleserliche Warntafel) bis zu mehreren tausend Euro bei substantiellen Verstößen wie fehlender ADR-Bescheinigung, falscher Stoffklassifizierung oder unzureichender Tankzulassung. Wiederholte Verstöße können bei der Verlängerung der Beförderergenehmigung berücksichtigt werden und im Einzelfall zur Stilllegung führen.

Bei Unfällen mit Gefahrgut greifen zusätzlich straf- und umweltrechtliche Vorschriften. Ein Tankwagenunfall mit UN 1202 kann Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB, fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB und Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz auslösen. Die Geschäftsleitung haftet zudem persönlich nach § 130 OWiG, wenn Aufsichtspflichten verletzt wurden. § 130 OWiG ist in der Gefahrgutbranche ein zentraler Hebel der Aufsicht, weil er die Verantwortlichkeit auch dann erfasst, wenn keine konkrete Einzelhandlung nachweisbar ist.

Die operative Antwort lautet: dokumentierte Bestellung des Gefahrgutbeauftragten, dokumentierte Schulungen, dokumentierte Tankzulassungen, dokumentierte Beförderungspapiere, dokumentierter Jahresbericht. Der CIVAC-Workspace bündelt diese Nachweise und stellt sie bei einer Aufsichtsanfrage sofort bereit. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Audit-fest, dokumentiert, ADR-fest. Eine fehlende Bestellung ist nicht heilbar durch nachträgliche Aktivität, weil der Bestellzeitpunkt dokumentiert bleibt. Wer die Compliance frühzeitig sauber aufstellt, schützt zugleich die Versicherungsdeckung, weil viele Transportversicherer ADR-Konformität ausdrücklich voraussetzen. Auch B2B-Auftraggeber prüfen die Gefahrgut-Compliance ihres Spediteurs vor Vertragsabschluss zunehmend systematisch. Wer hier nicht liefern kann, verliert Aufträge. Diese kontinuierliche Aktualisierung schützt die Geschäftsleitung vor Aufsichtspflichtverletzungen nach § 130 OWiG und stabilisiert die Aufgabenlage des Gefahrgutbeauftragten zwischen den ADR-Änderungszyklen. Bei wiederholten Verstößen kann zudem die behördliche Beförderergenehmigung in der nächsten Verlängerung kritisch geprüft werden.

Schnittstellen: Gefahrgut, Gefahrstoff, Umweltschutz, Brandschutz

Die Beförderung von UN 1202 endet nicht an der Werkstoreinfahrt. Im Betrieb selbst greifen die Gefahrstoff- und Arbeitsschutzvorschriften. Die GefStoffV regelt den Umgang mit Dieselkraftstoff im Tanklager, die TRGS 510 Anforderungen an die Lagerung, die TRBS 3151 die Gefährdungsbeurteilung für Eigenverbrauchstankstellen. Beim Brand greifen Brandschutzauflagen aus dem BauR-Recht und die Anforderungen der Brandschutzbeauftragten. Wer eine Eigenverbrauchstankstelle betreibt, vereint damit Pflichten aus mindestens vier Beauftragten-Rollen in einem Standort.

Hinzu kommen umweltrechtliche Pflichten: Anforderungen nach AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anzeigepflichten beim WHG-Vorgang und die Bestellung von Umweltbeauftragten in größeren Betrieben. Ein Tankleck führt nicht nur zu einer Gefahrgut-Unfallanzeige nach Kapitel 1.8.5 ADR, sondern zu einer Vielzahl paralleler Meldepfade an Wasserbehörde, Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft und ggf. an die Datenschutzaufsicht, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.

CIVAC bildet diese Schnittstellen über die 25 Beauftragten-Rollen im Workspace ab. Gefahrgut-, Gefahrstoff-, Umwelt- und Brandschutzbeauftragte arbeiten in einer einheitlichen Architektur mit gemeinsamem Prüfkalender. Ein Unfall mit Mehrfach-Dimensionen wird einmal erfasst und automatisch in die jeweiligen Meldewege übersetzt. Das senkt den Koordinationsaufwand und schließt Audit-Lücken zwischen den Mandaten. Wer mehrere Pflichten gleichzeitig führt, profitiert von einheitlichen Vorlagen und einer konsolidierten Risikosicht für die Geschäftsführung. Diese Bündelung ist gerade in Logistikunternehmen mit Eigenverbrauchstankstellen, Tanklagern und Gefahrgut-Fuhrpark ein erheblicher Effizienzhebel. Sie reduziert die Zahl paralleler Audits und schafft eine einheitliche Aufsichtsschnittstelle gegenüber BAG, Wasserbehörde und Berufsgenossenschaft. Eine konsolidierte Compliance-Architektur wird dadurch zum Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe größerer Logistik-Mandate. Im Ergebnis sinkt die Zahl unerwarteter Aufsichtsanfragen und steigt die Planungssicherheit für Touren- und Personalplanung.

Vom Kennzeichnungspflicht zum gelebten Gefahrgut-System: Der CIVAC-Pfad

Die ADR-Kennzeichnung 30/1202 ist das sichtbare Ende einer langen Kette regulatorischer Anforderungen: Stoffklassifizierung, Verpackungsgruppe, Tankzulassung, Befüllung, Beförderungspapier, schriftliche Weisung, ADR-Bescheinigung, Schulung, Jahresbericht und Unfallberichterstattung. CIVAC ist eine Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service, die diese Kette als verbundene Datenobjekte im Workspace führt: 490 einsatzbereite Audit-Vorlagen, Bestellurkunde und Berichtslinie für den Gefahrgutbeauftragten, Schulungsmatrix für die Fahrenden, Jahresbericht-Generator und Unfallberichts-Vorlage nach Kapitel 1.8.5 ADR. EU-Datenresidenz stellt sicher, dass Beförderungsdaten innerhalb der europäischen Rechtsräume verarbeitet werden, was bei grenzüberschreitenden Beförderungen die Datenschutzkonformität sicherstellt.

Der duale Frame bleibt: Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Gefahrgutbeauftragten, oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen. Die Bestellung erfolgt in zwei Werktagen, die Schulungsbescheinigungen der Fahrenden werden mit Ablaufdatum und Auffrischungstermin verknüpft. ADR-Aktualisierungen, etwa der zweijährliche Änderungszyklus, erscheinen automatisch im Prüfkalender. Wer mehrere Beauftragten-Rollen gleichzeitig benötigt, etwa für Gefahrstoff, Umwelt und Brandschutz, kann sie aus demselben Workspace heraus bestellen und in derselben Berichtslinie führen.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen: Senden Sie uns Ihr Stoffportfolio, Ihre Beförderungsmenge und die gewünschte Berichtslinie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf civac.de. Wir übergeben einen Workspace mit verknüpfter ADR-Kennzeichnungslogik, Jahresbericht und Schulungsmatrix einsatzbereit. Wer einen Überblick über die Gefahrgutbeauftragten-Rolle oder die FAQ sucht, findet diesen ohne Anmeldung. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Diese Mehrrollen-Architektur entlastet zugleich die Geschäftsleitung von der wachsenden Komplexität paralleler Compliance-Pflichten in Logistik, Umwelt und Arbeitsschutz. Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Der Workspace bleibt nach der Bestellung Ihr operatives Werkzeug, nicht ein einmaliges Onboarding-Dokument.

FAQ

Was bedeutet die Zahl 30 auf der orangefarbenen Warntafel?

Die Gefahrnummer 30 ist eine Kemler-Zahl nach Kapitel 5.3.2.3 ADR. Sie kennzeichnet einen entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt zwischen über 60 und höchstens 100 Grad Celsius ohne weitere Nebengefahren. Typische Stoffe sind Dieselkraftstoff, Gasöl und Heizöl, leicht. Die Doppelung einer Zahl würde die Gefahr verstärken, ein vorangestelltes X eine Wasserreaktivität anzeigen.

Wofür steht die UN-Nummer 1202?

Die UN-Nummer 1202 identifiziert nach Kapitel 3.2 ADR Tabelle A Dieselkraftstoff, Gasöl oder Heizöl, leicht. Alle drei Stoffe werden in dieselbe UN-Nummer und in Verpackungsgruppe III eingeordnet, weil ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften vergleichbar sind. Die offizielle Benennung für die Beförderung ist im Beförderungspapier nach Kapitel 5.4 ADR exakt anzugeben, etwa UN 1202 Dieselkraftstoff, Klasse 3, Verpackungsgruppe III.

Muss bei UN 1202 ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?

Ja, sobald die Beförderung, das Befüllen, das Verpacken oder das Be- und Entladen den Schwellenwerten der GbV unterliegt. Die Bestellung erfolgt schriftlich, der Gefahrgutbeauftragte muss eine gültige Schulungsbescheinigung nach Kapitel 1.8.3 ADR vorweisen und alle fünf Jahre erneuern. Aufgaben sind in § 8 GbV und Kapitel 1.8.3.3 ADR geregelt, einschließlich Jahresbericht und Unfallberichten.

Welche Dokumente müssen bei der Beförderung von UN 1202 mitgeführt werden?

Beförderungspapier nach Kapitel 5.4 ADR, schriftliche Weisung nach Kapitel 5.4.3 ADR, ADR-Bescheinigung der Fahrenden nach Kapitel 8.2 ADR, Zulassungsschein des Tankfahrzeugs nach Kapitel 9.1.3 ADR und der aktuelle Tank-Prüfbericht. Bei der Verkehrskontrolle werden diese Papiere einzeln und im Zusammenhang geprüft. Fehlende oder abgelaufene Dokumente führen zu Stilllegungen und Bußgeldern nach GGVSEB.

Was passiert bei einem Unfall mit UN 1202?

Bei einem schweren Unfall nach Kapitel 1.8.5 ADR ist ein Unfallbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zu übermitteln. Parallel greifen straf-, umwelt- und wasserrechtliche Vorschriften, insbesondere bei Gewässergefährdung. Der Gefahrgutbeauftragte koordiniert die Aufklärung, die Geschäftsleitung haftet nach § 130 OWiG persönlich, wenn Aufsichtspflichten verletzt wurden. Der Unfall wird zudem im Jahresbericht dokumentiert.

Wie unterstützt CIVAC bei der Gefahrgut-Compliance für UN 1202?

Über einen Workspace mit verknüpfter ADR-Kennzeichnungslogik, Stoffverzeichnis, Tankzulassungen, Beförderungspapieren, Schulungsmatrix für die Fahrenden, Jahresbericht-Generator nach § 8 GbV und Unfallberichts-Vorlage nach Kapitel 1.8.5 ADR. Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten erfolgt in zwei Werktagen. ADR-Aktualisierungen erscheinen automatisch im Prüfkalender, sodass Stoffeinträge und Schulungen mit dem aktuellen Regelwerk verknüpft bleiben. So bleibt das Unternehmen audit-fest und ADR-konform.

Unverbindlich

Klingt nach viel Arbeit?

Beauftragten-Pflichten, Fristen, Nachweise — genau das nehmen wir dir ab. Sag kurz Hallo, wir zeigen dir wie.

Aus dem Beitrag ein Mandat machen.

Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

Weitere Beiträge