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CIVAC
Gefahrgut & Logistik27. Mai 202612 Min. Lesezeit

UN 1965 im ADR: Flüssiggas-Transport zwischen Klasse 2.3 und § 23 GGVSEB

Von Stefan Möller12 Min. Lesezeit

UN 1965 bezeichnet Kohlenwasserstoffgas, verflüssigt, n.a.g. Wer in Deutschland verlädt, fällt unter ADR Klasse 2 und § 9 GGVSEB. Wir ordnen Klassifizierung, Beförderpapier und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten ein.

Die Suche 23 1965 gefahrgut führt zu einer der häufigsten UN-Nummern im europäischen Straßenverkehr: UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, verflüssigt, n.a.g., umgangssprachlich Flüssiggas oder LPG. Die Eintragung steht in Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR, dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Für Verlader und Beförderer in Deutschland gilt zusätzlich die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).

Dieser Beitrag ordnet die Klassifizierung von UN 1965 ein, beschreibt die Pflichten bei Versand, Verpackung und Beförderung und zeigt, an welchen Stellen die Compliance-Plattform und Officer-as-a-Service von CIVAC den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten Struktur gibt. Im Fokus stehen ADR 2025 als aktueller Rechtsstand und die typischen Audit-Fragen einer ordentlichen Begehung.

Auf einen Blick

  • UN 1965 ist Kohlenwasserstoffgas, verflüssigt, n.a.g., ADR-Klasse 2, Klassifizierungscode 2F (entzündbares Gas), beförderbar in Druckgefäßen oder als Tanktransport.
  • Versender, Beförderer und Entlader unterliegen § 9 GGVSEB und müssen einen Gefahrgutbeauftragten nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) bestellen, sofern keine Befreiung greift.
  • Audit-Sicherheit entsteht durch dokumentierte Beförderpapiere, gültige Schulungsnachweise nach Unterabschnitt 1.3 ADR und 8.2 ADR sowie ein revisionsfestes Jahresberichtswesen nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR.

UN 1965 entschlüsselt: Was Kohlenwasserstoffgas, verflüssigt, n.a.g. bedeutet

Die UN-Nummer 1965 ist eine sogenannte Sammelposition. Sie bündelt verschiedene Gemische verflüssigter Kohlenwasserstoffgase, vor allem Propan, Butan, Propen und Buten sowie deren Mischungen. Die Abkürzung n.a.g. steht für nicht anderweitig genannt und signalisiert, dass eine konkretere UN-Nummer existieren könnte, hier aber bewusst die Sammelnummer gewählt wird. In der Praxis ist UN 1965 der häufigste Eintrag für handelsübliches Flüssiggas (LPG).

In Tabelle A des Kapitels 3.2 ADR ist UN 1965 in Klasse 2 eingeordnet, Klassifizierungscode 2F. Das F steht für entzündbares Gas. Der Verpackungsgruppe ist Klasse 2 nicht zugeordnet, statt dessen regelt das ADR die zulässigen Druckgefäße, Tanks und Verpackungsanweisungen. Gefahrzettel sind Modell 2.1 (entzündbares Gas), in roter Raute mit schwarzer Flamme.

Die genaue Zusammensetzung muss im Beförderpapier nicht ausgewiesen werden, dafür aber die Handelsbezeichnung des Gases, die zugehörige UN-Nummer und die offizielle Benennung für die Beförderung. Bei nichtraffinierten Mischungen tritt häufig der Zusatz Gemisch B, C, A0 oder A auf, abgeleitet aus dem Dampfdruckverhalten. Die korrekte Eintragung gehört zu den Pflichtprüfungen des Gefahrgutbeauftragten.

Rechtsrahmen: ADR, GGVSEB, GGBefG und ergänzende Verordnungen

Der zentrale Rechtsrahmen ist das ADR in der jeweils aktuellen Fassung. Für die nationale Beförderung in Deutschland gilt zusätzlich die GGVSEB vom 17. Juni 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2024. § 9 GGVSEB benennt die Pflichten von Verlader, Verpacker, Befüller, Beförderer und Empfänger. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) konkretisiert, welche Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen.

Für die Schulung der sonstigen verantwortlichen Personen greift Unterabschnitt 1.3 ADR, für Fahrzeugführer die ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR. Die Pflicht zum jährlichen Bericht des Gefahrgutbeauftragten ergibt sich aus Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR und ist nach GbV § 8 mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Ergänzend regeln die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung und das Produktsicherheitsgesetz Anforderungen an Druckgefäße.

Verstöße können nach Bußgeldkatalog Gefahrgut der zuständigen Länder mit Bußgeldern bis 50.000 Euro je Einzeltatbestand geahndet werden. Bei vorsätzlichen oder gefahrgeneigten Verstößen drohen zudem straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen nach § 326 StGB und § 130 OWiG. Frist läuft ab Kenntnis.

Wann ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss

Nach § 1 GbV sind Unternehmen zur Bestellung verpflichtet, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst. Bei UN 1965 in größeren Mengen, etwa Tankzügen oder palettierter Versandware in Druckgefäßen, greift die Bestellpflicht in der Regel. Befreiungen nach § 2 GbV gelten für Unternehmen, die ausschließlich freigestellte Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3 ADR transportieren.

Der Gefahrgutbeauftragte ist schriftlich zu bestellen, mit Bestellurkunde, Aufgabenbeschreibung und Berichtslinie an die Geschäftsleitung. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Er muss eine Schulung nach GbV § 4 absolviert und eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und durch Auffrischungsschulung zu verlängern.

In Unternehmen mit komplexem Mengenmix lohnt sich die Kombination der Rolle mit benachbarten Beauftragten, etwa dem Gefahrstoffbeauftragten. Beide Rollen können personell getrennt oder, bei kleineren Strukturen, in einer Person mit zwei Bescheinigungen geführt werden. Die Berichtspflicht bleibt rollenweise getrennt.

Beförderpapier und Kennzeichnung bei UN 1965

Das Beförderpapier nach Abschnitt 5.4.1 ADR muss bei UN 1965 mindestens enthalten: die UN-Nummer 1965, die offizielle Benennung Kohlenwasserstoffgas, verflüssigt, n.a.g., die Klasse 2, den Klassifizierungscode 2F, die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke, die Gesamtmenge in Liter oder Kilogramm, Name und Anschrift des Absenders und des Empfängers sowie eine Tunnelbeschränkungskennung. Bei Tanks tritt zusätzlich das Tank-Code aus der zugehörigen Tankanweisung hinzu.

Die Kennzeichnung der Versandstücke folgt Kapitel 5.2 ADR. Auf Druckgefäßen sind die UN-Nummer, die offizielle Benennung, der Gefahrzettel 2.1 und die Hersteller- und Prüfkennzeichen anzubringen. Tanks und Großcontainer tragen orangefarbene Tafeln mit Kemler-Zahl 23 oben und UN 1965 unten. Die Kemler-Zahl 23 bedeutet entzündbares Gas. Hier ist der vermutliche Ursprung der Suche 23 1965 gefahrgut: die orangefarbene Tafel am Tankfahrzeug.

Die Tunnelbeschränkungskennung für UN 1965 ist (B/D). Das bedeutet: Beförderung verboten in Tunneln der Kategorien B, C, D und E bei Tanks, in Tunneln der Kategorien D und E bei Versandstücken. Wer Tunnelrouten plant, prüft das vor Disposition.

Verpackungs- und Tankvorschriften: Was zugelassen ist

UN 1965 darf nach Verpackungsanweisung P200 ADR in Druckgefäßen befördert werden: Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel mit zertifizierten Ventilen. Die Werkstoffe und Mindestprüfdrücke ergeben sich aus der jeweiligen Tabelle in P200. Druckgefäße sind in den Prüfzyklen nach Tabelle T-50 ADR zu prüfen, üblicherweise alle zehn Jahre, mit einer zusätzlichen Zwischenprüfung nach fünf Jahren bei nicht-rostfreiem Stahl.

Tankbeförderung erfolgt in fest verbundenen Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainern oder MEGCs (Multi-Element Gas Container) mit Tank-Code PxBN(M) oder vergleichbar. Die zulässige Höchstfüllung in Volumenprozent ergibt sich aus Unterabschnitt 4.3.3.2.5 ADR und der Dichte bei Bezugstemperatur. Eine Überfüllung ist sicherheitskritisch und ein klassischer Beanstandungspunkt bei Begehungen.

CIVAC stellt 37 einsatzbereite Audit-Vorlagen bereit, darunter Checklisten für Druckgefäßprüfungen, Tankakten und Befüllprotokolle. Im Workspace lassen sich Prüffristen je Druckgefäß zentral verwalten, mit Erinnerungsfunktion 90 Tage vor Ablauf. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.

Schulung: Unterabschnitt 1.3 ADR und ADR-Schein nach Kapitel 8.2

Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, ohne Fahrzeugführer zu sein, müssen nach Unterabschnitt 1.3 ADR funktionsbezogen geschult werden. Die Schulung umfasst eine allgemeine Einweisung, eine funktionsspezifische Schulung und eine Sicherheitsschulung. Die Schulungsnachweise sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Fahrzeugführer von Fahrzeugen, die der Kennzeichnungspflicht unterliegen, benötigen die ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR (umgangssprachlich ADR-Schein). Für UN 1965 ist zusätzlich der Aufbaukurs Tank erforderlich, sofern Tankbeförderung stattfindet. Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und durch Auffrischungskurs zu verlängern.

In der Praxis prüfen Aufsichten regelmäßig zwei Punkte: Liegen die Schulungsnachweise namentlich vor, mit Schulungsplan und Themenliste? Und passt die Schulung zur tatsächlich ausgeübten Funktion? Eine pauschale Lagerlogistik-Einweisung ersetzt nicht die ADR-spezifische Schulung des Verpackers. Im CIVAC-Workspace lassen sich Schulungsmatrix, Wiedervorlage und Nachweise zentral pflegen.

Jahresbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR: Was hineingehört

Der Gefahrgutbeauftragte erstellt jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeiten des Unternehmens im Bereich der Gefahrgutbeförderung. Inhalt nach Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR sind unter anderem: Art und Menge der beförderten gefährlichen Güter, Übersicht über Schulungsmaßnahmen, durchgeführte interne Kontrollen, festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge, Aufzeichnungen über Vorkommnisse und Unfälle.

Der Bericht ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Bei UN 1965 sind die Mengenangaben typisch in Tonnen pro Jahr je Verpackungsform, getrennt nach Tank- und Versandstückbeförderung. Die Mängelübersicht verlangt Ehrlichkeit: Eine geglättete Liste ohne Findings wirkt unglaubwürdig und führt regelhaft zu Nachprüfungen.

Im CIVAC-Workspace lässt sich der Jahresbericht als verknüpftes Dokument mit Daten aus dem laufenden Beförderbetrieb erstellen. Die Berichtsstruktur folgt einer Vorlage, die in den 37 Audit-Vorlagen enthalten ist. Lizenzieren Sie den Workspace für Ihre internen Beauftragten oder lassen Sie unsere Beauftragten bestellen, wenn die Bestellung über externe Beauftragte effizienter ist.

Schnittstellen zu Arbeits-, Brand- und Umweltschutz

Wer UN 1965 beförderbar verpackt oder umschlägt, betreibt damit zugleich einen Gefahrstoffumschlagsbereich nach GefStoffV und einen brandschutzrelevanten Bereich nach den jeweiligen Landesbauordnungen. Die Verzahnung mit dem Brandschutzbeauftragten und dem Umweltschutzbeauftragten ist Pflicht, nicht Kür.

An der Schnittstelle Arbeitsschutz greifen TRGS 407 und TRGS 510 für Lager von Flüssiggas-Druckgefäßen sowie die DGUV-Regel 100-500. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss die spezifischen Risiken Brand, Explosion, Erstickung in Senken und Erfrierung bei Leckagen erfassen. Bei größeren Anlagen wird die Störfall-Verordnung relevant, mit Pflichten nach 12. BImSchV und Bestellung eines Störfallbeauftragten.

CIVAC bildet diese Schnittstellen im selben Workspace ab, mit gemeinsamen Audit-Vorlagen und einer Berichtslinie an die Geschäftsleitung. Der Prüfer ruft an, der Nachweis liegt bereit. Audit-fest, dokumentiert, ADR-fest.

Aus dem Lesen einen Auftrag machen

Wer UN 1965 versendet, befüllt, transportiert oder entlädt, steht in der Verantwortung. Der Gefahrgutbeauftragte ist die Person, die diese Verantwortung operativ trägt und gegenüber der Geschäftsleitung dokumentiert. Wer in den nächsten Monaten eine ordentliche Begehung erwartet oder den Jahresbericht für 2026 vorzubereiten hat, entscheidet zwischen zwei Pfaden.

Pfad eins: Sie haben einen geprüften Gefahrgutbeauftragten und benötigen die Methodik. Lizenzieren Sie den CIVAC-Workspace für Ihre internen Beauftragten und nutzen Sie die 37 Audit-Vorlagen, die Schulungsmatrix und das Berichts-Template. Pfad zwei: Die Stelle ist nicht besetzt oder die Stundenkapazität reicht nicht. Lassen Sie einen Gefahrgutbeauftragten über Officer-as-a-Service bestellen, mit Bestellurkunde innerhalb von 2 Werktagen.

Wenn Sie konkret werden möchten, schreiben Sie an info@civac.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Eine erste Einschätzung zur Bestellpflicht nach GbV und zur Wahl des Modells erhalten Sie innerhalb eines Werktags. Aus dem Lesen einen Auftrag machen.

FAQ

Was bedeutet die Zahl 23 auf der orangefarbenen Tafel?

Die Kemler-Zahl 23 steht für entzündbares Gas. Sie wird oben auf der orangefarbenen Tafel angezeigt, die untere Zahl ist die UN-Nummer, hier 1965. Die Kennzeichnung ist in Abschnitt 5.3.2 ADR geregelt und Pflicht für Tanks und Großcontainer.

Welche Mengenbefreiungen gibt es bei UN 1965?

Unterabschnitt 1.1.3 ADR kennt Freistellungen für die Beförderung in begrenzten Mengen, freigestellte Mengen und Privatpersonen. Im gewerblichen Bereich gelten die Freistellungen nur eingeschränkt, häufiger relevant sind die Regelungen zur Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR.

Muss jeder Verlader von UN 1965 einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Grundsätzlich ja, sofern die Befreiungen nach § 2 GbV nicht greifen. Die häufigste Befreiung gilt für Unternehmen, die ausschließlich in freigestellten Mengen verladen. Bei UN 1965 in Druckgefäßen oder Tanks ist die Bestellpflicht regelhaft gegeben.

Wie lange ist die ADR-Schulungsbescheinigung gültig?

Die ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR ist fünf Jahre gültig. Die Verlängerung erfolgt durch einen Auffrischungskurs vor Ablauf. Wird die Frist versäumt, ist die volle Grundschulung erneut zu absolvieren.

Was sind die häufigsten Mängel bei Kontrollen von UN-1965-Beförderungen?

Typische Mängel sind unvollständige Beförderpapiere, abgelaufene Prüffristen an Druckgefäßen, fehlende Tunnelbeschränkungskennung, nicht namentliche Schulungsnachweise und unzureichende Sicherung der Ladung. Diese Punkte stehen auf nahezu jeder Begehungs-Checkliste.

Wie verzahnen sich Gefahrgut und Gefahrstoff bei UN 1965?

UN 1965 ist Gefahrgut im Sinne des ADR und gleichzeitig Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV, weil entzündbare Gase als Gefahrstoff eingestuft sind. Die Pflichten überlappen sich in den Bereichen Lagerung, Kennzeichnung und Gefährdungsbeurteilung, bleiben aber rechtlich getrennt zu erfüllen.

Aus dem Beitrag ein Mandat machen.

Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.

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