Fachkraft für Arbeitssicherheit finden: Qualifikation, Bestellung und der schnelle Weg
Eine SiFa zu finden bedeutet mehr als eine Stellenanzeige zu schalten. Qualifikation, Branchenkenntnisse, Bestellurkunde und Dokumentationsinfrastruktur müssen zusammenpassen. Dieser Artikel beschreibt den strukturierten Weg.
§ 5 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. Die Suche nach einer geeigneten SiFa ist für den Mittelstand oft aufwändiger als erwartet: Der Markt für qualifizierte SiFas ist regional begrenzt, Qualifikationsunterschiede sind schwer einzuschätzen, und die formale Bestellungspflicht wird von Suchenden häufig unterschätzt.
Dieser Artikel beschreibt systematisch, welche Qualifikationsmerkmale eine SiFa nach SiFaAusbV vorweisen muss, wie die Bestellung gemäß DGUV V2 rechtssicher ausgestaltet wird, welche Suchkanäle im Mittelstand funktionieren – und wie CIVAC über Officer-as-a-Service den gesamten Prozess auf zwei Werktage verkürzt.
Auf einen Blick
- Eine SiFa muss nach § 7 SiFaAusbV ausgebildet sein; der Arbeitgeber ist für die Überprüfung der Qualifikation verantwortlich.
- Die Bestellung muss schriftlich mit Urkunde, Aufgabenbeschreibung und Berichtslinie erfolgen – mündliche Absprachen sind nicht ausreichend.
- CIVAC liefert über Officer-as-a-Service eine qualifizierte, schriftlich bestellte SiFa mit CIVAC-Workspace innerhalb von zwei Werktagen.
Qualifikationsanforderungen nach § 7 SiFaAusbV und DGUV V2
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nach § 7 der Ausbildungsverordnung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFaAusbV) ausgebildet sein. Diese Ausbildung setzt eine technische Berufsausbildung oder ein Ingenieurstudium voraus, kombiniert mit einer zweijährigen Berufserfahrung und einem anerkannten SiFa-Kurs. Die DGUV führt eine Registerliste anerkannter Ausbildungsstätten.
Darüber hinaus empfiehlt die DGUV V2, dass die SiFa Kenntnisse in der branchenspezifischen Gefährdungssituation mitbringt. Eine SiFa für die Chemiebranche benötigt andere Kenntnisse als eine SiFa für ein Bürogebäude. Die Prüfung dieser Eignung ist Aufgabe des Arbeitgebers – der Verweis auf ein Zertifikat allein ist nicht ausreichend.
Für internationale Zertifikate (NEBOSH, IOSH) gilt: Diese sind in Deutschland grundsätzlich nicht gleichwertig zur SiFaAusbV-Ausbildung. Ausländische Fachkräfte müssen eine Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle nachweisen. Nähere Informationen zur Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie auf der CIVAC-Rollenseite.
Interne oder externe SiFa: Die Entscheidungsmatrix
Die Entscheidung zwischen interner und externer SiFa hängt von drei Faktoren ab: Betriebsgröße, Gefährdungsniveau und Verfügbarkeit qualifizierter interner Kandidaten. Für Betriebe unter 100 Mitarbeitern ist eine interne SiFa oft nicht wirtschaftlich, weil die erforderliche Ausbildungszeit und das Qualifikationsniveau nicht aus dem bestehenden Mitarbeiterpool gewonnen werden können.
Betriebe zwischen 100 und 500 Mitarbeitern stehen oft vor der Wahl: interne SiFa mit umfangreicher Ausbildungsinvestition oder externe SiFa mit Flexibilität bei Betriebsgrößenänderungen. Ab 500 Mitarbeitern in der Produktion ist eine interne Hauptkraft häufig effizienter; externe Spezialisten ergänzen dann für Projekte oder Branchenfachkunden.
Das Mischmodell ist in der Praxis verbreitet: interne SiFa für das operative Tagesgeschäft, externe SiFa für Spezialthemen (z. B. ATEX-Bereiche, neue Arbeitsverfahren). CIVAC unterstützt beide Varianten – die interne SiFa nutzt den Workspace per Tool-Lizenz, die externe wird über Officer-as-a-Service bereitgestellt.
Suchkanäle: Wo Sie qualifizierte SiFas finden
Es gibt fünf relevante Suchkanäle für externe SiFas. Berufsgenossenschaften: Die zuständige BG kann oft Kontakte zu zertifizierten Arbeitsschutzdienstleistern in der Region vermitteln. DGUV-Mitgliederregister: Einige Landesverbände führen Listen von SiFas und Arbeitsschutzdienstleistern. Verband für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz (VDSI): Hier sind qualifizierte SiFas gelistet. Arbeitsschutzdienstleister: Unternehmen wie TÜV, DEKRA oder spezialisierte Beratungsunternehmen bieten SiFa-Dienste an, häufig kombiniert mit anderen Rollen.
Officer-as-a-Service-Plattformen wie CIVAC: Plattformbasierte Lösungen liefern SiFa, Bestellurkunde und Dokumentationsinfrastruktur aus einer Hand. Die Suchzeit entfällt, die Qualitätsprüfung des Kandidaten übernimmt CIVAC. Andere führen Compliance wie einen Aktenschrank. Wir führen sie wie Software.
Auswahlgespräch: Welche Fragen die SiFa beantworten können muss
Vor der Bestellung sollte ein strukturiertes Auswahlgespräch geführt werden, das folgende Bereiche abdeckt. Qualifikationsnachweis: Vorlage des SiFaAusbV-Abschlusszertifikats und ggf. von Branchenfachkunden-Nachweisen. Referenzen: Welche vergleichbaren Betriebe wurden bereits betreut? Nachfragen nach konkreten Prüfsituationen (BG-Besuch, Arbeitsunfall, Umbau). Dokumentationspraktiken: Mit welchem System werden Begehungsprotokolle, Einsatzzeitnachweise und Gefährdungsbeurteilungen geführt? Ist das System revisionssicher? Verfügbarkeit: Wie viele Betriebe betreut die SiFa parallel, und wie ist die Reaktionszeit bei anlassbezogenen Einsätzen?
Antworten auf diese Fragen geben Aufschluss darüber, ob die SiFa die tatsächlichen Anforderungen der DGUV V2 strukturell erfüllt – oder ob sie zwar qualifiziert ist, aber im Prüffall keine gerichtsverwertbaren Nachweise liefern kann.
Die Bestellurkunde: Was sie enthalten muss und warum sie zählt
Die schriftliche Bestellurkunde ist das zentrale Dokument der SiFa-Bestellung. Sie weist nach, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nach § 5 ASiG nachgekommen ist. Ohne Urkunde entsteht ein Nachweisvakuum, das im Prüffall und bei Haftungsfragen als Organisationspflichtverletzung gewertet werden kann.
Die Urkunde muss folgende Elemente enthalten: Name und Qualifikation der SiFa, Datum der Bestellung, Beschreibung des Aufgabenbereichs (Betriebsstätte, Tätigkeitsfelder), ausdrückliche Formulierung der fachlichen Weisungsfreiheit nach § 8 ASiG, Berichtslinie (an wen berichtet die SiFa) und Unterschriften beider Parteien.
Im CIVAC-Workspace wird die Bestellurkunde nach einem validierten Template erstellt, mit Zeitstempel versehen und revisionssicher abgelegt. Bestellurkunde, unterschrieben, abgelegt, belegbar. Kein separates Dokumentenmanagementsystem erforderlich.
Zeitrahmen: Wie lange dauert die Besetzung einer SiFa-Stelle?
Im klassischen Rekrutierungsweg – Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräche, Vertragsverhandlung – dauert die Besetzung einer externen SiFa-Stelle erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen. Bei Spezialqualifikationen (ATEX, Strahlenschutz, Chemie) auch länger. In dieser Zeit ist das Unternehmen nicht ordnungsgemäß betreut und trägt das volle Haftungsrisiko.
CIVAC reduziert diesen Zeitraum strukturell: Vertrag, Person und Bestellurkunde in zwei Werktagen. Das zertifizierte Partnernetz umfasst SiFas mit unterschiedlichen Branchenschwerpunkten, sodass die Besetzung nicht von regionaler Verfügbarkeit abhängt. Nach Vertragsabschluss steht der CIVAC-Workspace sofort bereit – die SiFa beginnt direkt mit der strukturierten Arbeit.
Für Unternehmen, die gleichzeitig einen Betriebsarzt benötigen, kann die Besetzung beider Rollen parallel erfolgen – aus demselben Partnernetz, auf derselben Plattform.
Pflichten des Arbeitgebers nach der Bestellung
Die Bestellung ist nicht das Ende der Arbeitgeberpflicht, sondern ihr Beginn. § 9 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber, der SiFa die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel und Zeit zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet konkret: Zugang zu allen relevanten Betriebsbereichen, Beteiligung an Planungsprozessen bei neuen Arbeitsverfahren, Einbindung in den Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG und eine Berichtslinie, über die Mängelmeldungen der SiFa zeitnah an die Geschäftsleitung gelangen.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die Dokumentation der SiFa-Arbeit aktiv ermöglichen: Einsatzzeiten müssen aufgezeichnet werden, Begehungsergebnisse müssen rückgemeldet werden, Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen müssen umgesetzt und deren Umsetzung kontrolliert werden.
Im CIVAC-Workspace sind diese Pflichten strukturell abgebildet: Maßnahmenverfolgung, Berichtslinien und Eskalationspfade sind Teil der Plattform – nicht optionale Add-ons.
Kombination mehrerer Beauftragter: SiFa und Betriebsarzt gemeinsam bestellen
Die DGUV Vorschrift 2 regelt SiFa und Betriebsarzt gemeinsam, weil beide Rollen in der betrieblichen Praxis verzahnt arbeiten. Getrennte Bestellungsprozesse über unterschiedliche Dienstleister führen in der Praxis zu Schnittstellenproblemen: Begehungsberichte werden doppelt erstellt, Gefährdungsbeurteilungen sind nicht abgestimmt, Unterweisungsprogramme sind nicht koordiniert.
CIVAC löst dieses Problem durch ein einheitliches Workspace-Modell: Alle 25 Beauftragten-Rollen, darunter SiFa und Betriebsarzt, sind auf derselben Plattform verfügbar. Bestellurkunden, Berichtslinie und Dokumentation sind für alle Rollen gleich strukturiert. Der Arbeitgeber hat eine zentrale Übersicht statt mehrerer paralleler Systeme.
Jede bestellbare Beauftragten-Rolle, in einer Plattform. Das reduziert den Verwaltungsaufwand der Geschäftsleitung und schafft strukturelle Voraussetzungen für eine auditfeste Compliance-Dokumentation.
Jetzt handeln: SiFa-Pflicht in zwei Werktagen erfüllen
Wer noch keine SiFa bestellt hat, trägt das volle Haftungsrisiko nach § 130 OWiG – unabhängig davon, ob im Betrieb tatsächlich ein Arbeitsunfall eingetreten ist. Die Bestellpflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Die einzige relevante Frage ist nicht ob, sondern wie die SiFa-Pflicht strukturell erfüllt wird.
CIVAC bietet zwei Wege: Tool-Lizenz für Unternehmen mit interner SiFa, die einen strukturierten Workspace brauchen, und Officer-as-a-Service für Unternehmen, die die SiFa extern beziehen wollen. Beide Wege liefern dieselbe Dokumentationsqualität, denselben Audit-Trail, dieselbe Bestellurkunde.
Aus dem Lesen einen Auftrag machen. Schreiben Sie an info@civac.de für eine erste Einschätzung Ihres Betreuungsbedarfs nach DGUV V2 – kostenlos und unverbindlich.
FAQ
Welche formalen Qualifikationen muss eine SiFa nachweisen?
Eine SiFa muss eine technische Berufsausbildung oder ein Ingenieurstudium sowie zwei Jahre Berufspraxis vorweisen. Ergänzend ist der Abschluss eines anerkannten SiFa-Kurses nach SiFaAusbV erforderlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Qualifikation vor der Bestellung zu prüfen.
Ist eine mündliche Absprache mit der SiFa ausreichend?
Nein. § 5 ASiG verlangt eine schriftliche Bestellung. Ohne schriftliche Bestellurkunde mit Aufgabenbeschreibung und Berichtslinie ist die Pflicht formal nicht erfüllt. Im Prüffall kann eine fehlende Urkunde als Organisationspflichtverletzung gewertet werden.
Wie viele SiFas braucht ein Betrieb mit zwei Standorten?
Grundsätzlich muss jeder Betriebsstandort mit einer eigenen Bestellurkunde abgedeckt sein. Eine externe SiFa kann mehrere Standorte betreuen, wenn die jeweiligen DGUV-V2-Mindestbetreuungszeiten für jeden Standort separat erfüllt werden.
Kann eine SiFa gleichzeitig auch Brandschutzbeauftragter sein?
Formal ist eine Personalunion möglich, wenn die Person beide Qualifikationen nachweist. In der Praxis führt die Kombination bei größeren Betrieben zu Kapazitätsengpässen. CIVAC empfiehlt für Betriebe ab 100 Mitarbeitern, beide Rollen getrennt zu besetzen.
Was passiert, wenn die externe SiFa das Vertragsverhältnis kündigt?
Bei Kündigung entsteht eine Lücke in der SiFa-Bestellung, die das Unternehmen sofort in ein Compliance-Risiko bringt. Im CIVAC-Modell wird die Nachbesetzung aus dem Partnernetz koordiniert – die CIVAC-SLA sieht zwei Werktage vor.
Muss die SiFa an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen?
Ja. § 11 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber, einen Arbeitsschutzausschuss einzurichten (ab 20 Beschäftigten). Die SiFa ist kraft Gesetzes Mitglied dieses Ausschusses. Die Teilnahme und ihre Ergebnisse müssen protokolliert werden.
Aus dem Lesen einen Auftrag machen.
Wir übernehmen die operative Last: externer Beauftragter, Vorlagen und Dokumentation in einem Workspace. Unverbindlich.