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AGG
Gleichstellungsbeauftragter
AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG: vertrauliche Aufnahme, Dokumentation, Fallbearbeitung. BGleiG-Workflows für Bundeseinrichtungen inklusive.
Schwerpunkte
§ 13 AGGBGleiGFallakteVertraulich
Rechtsgrundlage
§ 13 AGG · BGleiG
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