Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bereitstellung der Plattform CIVAC (Software-as-a-Service) sowie das zugehörige Officer-as-a-Service-Angebot durch die CITO GmbH („CIVAC“, „Anbieter“) gegenüber ihren Geschäftskunden („Kunde“). Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
Teil A: Allgemeiner Teil
§ 1Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Plattform CIVAC (Software-as-a-Service) sowie das Officer-as-a-Service-Angebot, unabhängig davon, ob der Kunde eines oder beide dieser Angebote in Anspruch nimmt.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB; die Nutzung der Plattform und des Officer-Dienstes durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
1.4 Zwischen den Parteien getroffene Individualabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Individualabreden ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter maßgebend.
§ 2Vertragsschluss, Angebotsbindung, Laufzeit
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten für vier (4) Wochen ab Angebotsdatum, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Kunden, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars, durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch vorbehaltlosen Leistungsbeginn auf Veranlassung des Kunden zustande.
2.3 Soweit im Einzelvertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate, beginnend mit der Bereitstellung der Leistung. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweils laufenden Laufzeit gekündigt wird.
2.4 Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Kündigungserklärungen sind unwirksam.
§ 3Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Maßgebend für die Vergütung sind die im jeweiligen Einzelvertrag oder in der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben, Gebühren oder Steuern in der am Tag der Rechnungsstellung jeweils geltenden Höhe.
3.2 Laufende Entgelte für die Plattform werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Entgelte für den Officer-Dienst werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Einmalige Entgelte (Setup, Onboarding, projektbezogene Leistungen) werden nach Wahl des Anbieters bei Vertragsschluss oder bei Lieferung der jeweiligen Einzelleistung fällig.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in der in der Rechnung angegebenen Währung zur Zahlung fällig.
3.4 Der Kunde gerät auch ohne gesonderte Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen einschließlich des Zugangs zur Plattform bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge auszusetzen, ohne dass dies eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Anbieters darstellt. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die während der Aussetzung angefallenen Vergütungen bleibt unberührt.
§ 4Preisanpassung
4.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen in Textform anzupassen.
4.2 Übersteigt eine Preisanpassung innerhalb eines rollierenden Zwölf-Monats-Zeitraums eine Erhöhung von mehr als fünf Prozent (5 %), steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Wirksamkeitszeitpunkt der Preisanpassung zu. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und muss dem Anbieter spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem Wirksamkeitszeitpunkt der Preisanpassung zugehen. Übt der Kunde das Kündigungsrecht innerhalb dieser Frist nicht aus, gilt der angepasste Preis als genehmigt.
4.3 Preisanpassungen unterhalb der Schwelle nach § 4 Abs. 2 gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe in Textform widerspricht. Der Anbieter wird auf diese Rechtsfolge in der Ankündigung der Anpassung hinweisen.
§ 5Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde erbringt sämtliche für die Leistungserbringung vernünftigerweise erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig. Die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden ist wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch den Anbieter.
5.2 Der Kunde hat insbesondere:
- mindestens eine interne Ansprechperson auf Geschäftsleitungsebene zu benennen, die zu verbindlichen Entscheidungen befugt ist und Anfragen zeitnah beantwortet;
- dem Anbieter in dem vernünftigerweise erforderlichen Umfang Zugang zu Räumlichkeiten, IT-Systemen, Unterlagen, Dokumentation und Personen zu gewähren, die für die Leistungserbringung relevant sind;
- vollständige, zutreffende und aktuelle Informationen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, bereitzustellen und den Anbieter über wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren;
- sicherzustellen, dass die eigene IT-Infrastruktur (Internetanbindung, Browser, Endgeräte, Identitätsmanagement) den vom Anbieter angemessen vorgegebenen technischen Anforderungen entspricht;
- Datensicherungen der im Zusammenhang mit der Plattform gespeicherten oder verarbeiteten Daten nach Maßgabe von § 6 Abs. 4 durchzuführen und dem Stand der Technik entsprechende Schutzvorkehrungen gegen Datenverlust und unbefugten Zugriff zu unterhalten;
- Zugangsdaten, Tokens und API-Schlüssel vertraulich zu behandeln und den Anbieter bei Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren.
5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung oder wird sie verteuert aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, ist der Anbieter berechtigt, Termine und Meilensteine entsprechend zu verschieben und den Mehraufwand nach Zeit- und Materialverbrauch zu den jeweils aktuellen Standardsätzen des Anbieters in Rechnung zu stellen.
§ 6Haftung
6.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für:
- (a) Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Anbieters;
- (b) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der zwingenden Vorschrift des § 309 Nr. 7a BGB;
- (c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);
- (d) Ansprüche aufgrund einer vom Anbieter in Textform ausdrücklich übernommenen Garantie oder einer ausdrücklich übernommenen Beschaffenheitszusicherung;
- (e) Ansprüche aus arglistigem Verhalten (Arglist) des Anbieters.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für einen Vertrag dieser Art. In keinem Fall haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, entgangene Nutzungen, entgangene Geschäftschancen, entgangene Einsparungen, Imageschäden oder Reputationsschäden, Ansprüche Dritter oder Vermögensschäden jedweder Art.
6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Verletzung einfacher Nebenpflichten (d. h. solcher Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind) ist die Haftung vollständig ausgeschlossen.
6.4 Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf denjenigen typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in die Plattform eingegebenen oder über sie verarbeiteten Daten täglich in einer Form zu sichern, die ihre Wiederherstellung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht. Eine Verletzung dieser Sicherungspflicht wird als Mitverschulden gemäß § 254 BGB berücksichtigt.
6.5 Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleicher Weise auch zugunsten der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Mitarbeiter, der Beauftragten und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
6.6 Die in diesem § 6 getroffene Haftungsverteilung reflektiert das kommerzielle Gleichgewicht des Vertrags, die selbstständige Pflicht des Kunden zur Datensicherung und zu Schadensminderungsmaßnahmen sowie die vereinbarten Entgelte.
§ 7Verjährung
7.1 Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Jahren ab Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses.
7.2 Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nur in den Fällen des § 6 Abs. 1 (unbeschränkte Haftung).
7.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren, soweit die Ausnahmen des § 6 Abs. 1 nicht eingreifen, innerhalb eines (1) Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 8Geheimhaltung
8.1 Jede Partei hat alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur, ihres Inhalts oder der Umstände der Offenlegung nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere technische, kaufmännische und persönliche Informationen, Know-how, Quellcode, Dokumentation, Preise, Roadmaps und Geschäftspläne, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
8.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsende, unbeschadet etwaiger gesetzlicher Vertraulichkeitsverpflichtungen mit längerer Dauer.
8.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich zugänglich sind oder werden, (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) die empfangende Partei rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten erhalten hat oder (d) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift, vollziehbarer behördlicher Anordnung oder rechtskräftigen gerichtlichen Urteils offenzulegen sind; in diesem Fall wird die empfangende Partei die offenlegende Partei, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich informieren.
§ 9Datenschutz
9.1 Soweit der Anbieter im Zusammenhang mit der Plattform oder dem Officer-Dienst personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV“) ab. Der AVV hat gegenüber diesen AGB in allen Fragen der Auftragsverarbeitung Vorrang.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter als eigenständig Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO agiert, richtet sich nach der Datenschutzerklärung von CIVAC.
9.3 Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung der in die Plattform eingegebenen personenbezogenen Daten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht durch den Kunden beruhen, nach Maßgabe des § 12.
§ 10Kündigung
10.1 Das ordentliche Kündigungsrecht richtet sich nach § 2 Abs. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
10.2 Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn (a) der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag trotz schriftlicher Mahnung länger als dreißig (30) Tage in Zahlungsverzug ist, (b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, (c) der Kunde gegen die Bestimmungen zur zulässigen Nutzung, die Mitwirkungspflichten, die Vertragsstrafenregelung oder die Geheimhaltungspflichten wesentlich verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen abstellt, oder (d) Umstände eintreten, die dem Anbieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen.
10.3 Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und ist unter Angabe des wichtigen Grundes zu erklären.
§ 11Aufrechnung und Zurückbehaltung
11.1 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder im selben Rechtsstreit entscheidungsreif sind.
11.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis und nur insoweit zu, als diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 12Vertragsstrafe bei bestimmten Verletzungen
12.1 Für jeden einzelnen, schuldhaften Verstoß des Kunden gegen das Reverse-Engineering-Verbot, das Scraping- oder Massenextraktionsverbot, das Wettbewerbsverbot, die Geheimhaltungspflicht oder das Verbot der unbefugten Weitergabe von Zugangsrechten oder Zugangsdaten an Dritte (jeweils nach Maßgabe dieser AGB oder des Einzelvertrags) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50.000 EUR pro Verstoßfall fällig, die vom Anbieter nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB festzusetzen und vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit überprüfbar ist.
12.2 Bei Dauerverstößen gilt jeder angefangene Monat als eigener Verstoßfall. Mehrere Verstöße, die auf demselben Sachverhalt beruhen, gelten als gesonderte Verstoßfälle.
12.3 Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Verstoßes angerechnet.
12.4 Dieser § 12 gilt ausschließlich für B2B-Verträge im Sinne des § 1 Abs. 2 und ist auf Verbraucher nicht anwendbar, deren Nutzung der Leistungen ausgeschlossen ist.
Teil B: Software-as-a-Service (Plattform CIVAC)
§ 13Leistungsumfang der Plattform
13.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform CIVAC während der Vertragslaufzeit über das öffentliche Internet zur Nutzung durch die vereinbarte Anzahl namentlich benannter Nutzerkonten zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag, der jeweils aktuellen Online-Produktdokumentation oder der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.
13.2 Der Anbieter bietet Support in deutscher und englischer Sprache an Werktagen in Hamburg, Montag bis Freitag, von 9:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage. Der Support kann nach Wahl des Anbieters über die Plattform, per E-Mail oder über ein dediziertes Ticketsystem bereitgestellt werden.
13.3 Übergabepunkt für die Leistungen ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Der Kunde ist für die Netzwerkverbindung zwischen dem Übergabepunkt und seinen eigenen Systemen und Nutzern ausschließlich selbst verantwortlich.
§ 14Plattform-Verfügbarkeit (Zielvorgabe ohne Zusicherung)
14.1 Der Anbieter bemüht sich um eine monatliche Plattform-Verfügbarkeit von 99 % am Übergabepunkt.
14.2 Diese Angabe ist eine unverbindliche Zielvorgabe. Sie stellt weder eine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dar, begründet keinen vertraglichen Anspruch auf Leistung in der angegebenen Höhe, begründet keine rechtliche Verpflichtung zur Erreichung einer bestimmten Verfügbarkeit und ist keine Beschaffenheit der Leistung im Sinne der §§ 434, 633 BGB. Für ein Unterschreiten der Zielvorgabe werden keine Service-Credits, Vertragsstrafen oder sonstigen Entschädigungen geschuldet.
14.3 Von der Zielvorgabe ausgenommen sind insbesondere geplante Wartungsfenster nach § 15, Ausfälle durch höhere Gewalt, Ausfälle infolge von Angriffen auf die Infrastruktur (einschließlich verteilter Dienstverweigerungsangriffe), die trotz Anwendung vernünftiger kommerzieller Bemühungen nicht abgewehrt werden konnten, Ausfälle durch Drittinfrastrukturen außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters (insbesondere Internetzugang des Kunden, vorgelagerte Anbieter oder öffentliche Cloud-Anbieter) sowie Ausfälle aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen.
§ 15Wartung
15.1 Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungen der Plattform jederzeit mit vorheriger Mitteilung an den Kunden durchzuführen. Geplante Wartungen überschreiten insgesamt vier (4) Stunden pro Kalendermonat nicht und werden, soweit vernünftigerweise möglich, mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus angekündigt und außerhalb der Kerngeschäftszeiten in Hamburg durchgeführt.
15.2 Geplante Wartungszeiten im Rahmen des § 15 Abs. 1 gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne der Zielvorgabe nach § 14 Abs. 1.
15.3 Der Anbieter ist berechtigt, außerplanmäßige Wartungen (einschließlich Notfall-Patches) bei dringenden Sicherheitsvorfällen, schwerwiegenden Leistungsbeeinträchtigungen oder zur Einhaltung zwingender regulatorischer Anforderungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Der Anbieter wird den Kunden nach Behebung des Vorfalls unverzüglich informieren.
§ 16Nutzungsrechte
16.1 Vorbehaltlich der Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und dem Umfang nach auf die vereinbarte Anzahl namentlich benannter Nutzerkonten beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform für eigene, interne Geschäftszwecke.
16.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Build-Werkzeugen, interner Dokumentation, Trainingsdaten, Modellparametern maschinellen Lernens, Algorithmen, Designartefakten oder sonstigen zugrundeliegenden Materialien der Plattform. Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheber-, Datenbank-, Know-how-, Patent- und Markenrechte, an der Plattform, ihren Bestandteilen und sämtlichen Bearbeitungen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
16.3 Sämtliche Verbesserungen, Funktionserweiterungen, Fehlerbehebungen und sonstige Weiterentwicklungen der Plattform, einschließlich solcher, die durch Kundenfeedback, Funktionswünsche, Nutzungsdaten oder Support-Tickets inspiriert, angeregt oder abgeleitet wurden, sind ausschließliches Eigentum des Anbieters. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit unwiderruflich ein weltweites, unentgeltliches, zeitlich unbegrenztes, ausschließliches Recht zur beliebigen Nutzung solchen Feedbacks und solcher Anregungen ein, soweit derartige Rechte übertragen werden können.
16.4 Alle nicht ausdrücklich in diesen AGB eingeräumten Rechte verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
§ 17Zulässige Nutzung (Acceptable Use)
17.1 Der Kunde und seine Nutzer dürfen die Plattform ausschließlich für eigene, rechtmäßige Geschäftszwecke und im Einklang mit diesen AGB, dem anwendbaren Recht sowie etwaigen vom Anbieter veröffentlichten Nutzungsrichtlinien nutzen. Insbesondere sind Kunde und Nutzer nicht berechtigt:
- die Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen oder in sonstiger Weise den Quellcode, die Struktur oder die Algorithmen der Plattform abzuleiten, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend zulässig und erst nach vorheriger schriftlicher Anfrage an den Anbieter erfolgt;
- Daten zu scrapen, zu crawlen, massenhaft herunterzuladen, systematisch zu indexieren oder in sonstiger Weise über den ausdrücklich zu diesem Zweck bereitgestellten Funktionsumfang hinaus zu extrahieren;
- die Plattform oder aus ihr gewonnene Informationen zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu entwerfen, zu entwickeln, zu trainieren, zu bewerten oder zu betreiben;
- Schadcode, rechtswidrige Inhalte, die Rechte Dritter verletzende Inhalte oder Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, hochzuladen, zu übermitteln oder zu speichern;
- technische Beschränkungen, Nutzungslimits, Ratenbegrenzungen, Authentifizierungsmaßnahmen oder sonstige Sicherheitsvorkehrungen der Plattform zu umgehen;
- Zugangsdaten, Tokens oder Nutzerkonten an Dritte weiterzugeben, zu übertragen, weiterzuveräußern, zu unterlizenzieren oder in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen, ob entgeltlich oder unentgeltlich;
- die Plattform ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Anbieter zur Erbringung von Leistungen für Dritte zu nutzen.
17.2 Der Anbieter ist berechtigt, bei tatsächlichen oder begründet vermuteten Verstößen einzelne Nutzer zu sperren oder den Dienst bis zur Beseitigung des Verstoßes vorübergehend auszusetzen. Ansprüche des Anbieters auf Schadensersatz, Vertragsstrafe und außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
§ 18Unterauftragsverarbeiter und Unterbeauftragung
18.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Plattform-Leistungen Unterauftragsverarbeiter und Subunternehmer nach billigem Ermessen einzusetzen, hinzuzufügen, auszutauschen und zu entfernen. Eine jeweils aktuelle Liste der vorgenehmigten Unterauftragsverarbeiter wird dem Kunden auf Anfrage oder in der Plattform zur Verfügung gestellt.
18.2 Der Anbieter informiert den Kunden über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters mindestens dreißig (30) Tage im Voraus. Der Kunde kann der Änderung nur aus einem objektiv-sachlichen, nachweisbaren Grund widersprechen (beispielsweise ein dokumentierter und nicht behobener Datenschutzverstoß des vorgesehenen Unterauftragsverarbeiters). Allgemeine, kommerzielle, strategische oder undokumentierte Bedenken stellen keinen berechtigten Widerspruchsgrund dar.
18.3 Erhebt der Kunde einen berechtigten Widerspruch nach § 18 Abs. 2, streben die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung an. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.
§ 19Leistungsvorbehalt
19.1 Der Anbieter darf einzelne Funktionen, Module oder Komponenten der Plattform jederzeit nach billigem Ermessen ändern, hinzufügen, ersetzen oder entfernen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzbarkeit, der Sicherheit, der Regelungskonformität oder der Leistung, sofern der Kernnutzen der Plattform für den vereinbarten Anwendungsfall erhalten bleibt.
19.2 Über die im Einzelvertrag beschriebene Mindestfunktionalität hinaus sichert der Anbieter weder zu, garantiert er noch gewährleistet er die fortdauernde Verfügbarkeit einzelner Funktionen, Integrationen oder Features. Funktions-Roadmaps sind unverbindliche Hinweise und begründen keinerlei vertragliche Ansprüche.
§ 20Datenportabilität und Datenlöschung bei Vertragsende
20.1 Für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Wirksamwerden der Vertragsbeendigung ist der Kunde berechtigt, den Export seiner Daten aus der Plattform in einem vom Anbieter angemessen bestimmten, gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format zu verlangen.
20.2 Nach Ablauf der Dreißig-Tage-Frist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Kundendaten aus seinen produktiven Systemen ohne weitere Ankündigung zu löschen, sofern und soweit zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer fortgesetzten Speicherung nicht entgegenstehen. In routinemäßigen Datensicherungen verbleibende Kundendaten werden nach Maßgabe des Standard-Backup-Rotationszyklus des Anbieters gelöscht.
20.3 Export-Unterstützung, die über die Bereitstellung der Standard-Exportfunktion nach § 20 Abs. 1 hinausgeht, wird vom Anbieter nach Zeit- und Materialverbrauch zu den jeweils aktuellen Standardsätzen des Anbieters in Rechnung gestellt.
Teil C: Officer-as-a-Service
§ 21Leistungsumfang des Officer-Dienstes
21.1 Im Rahmen des Officer-as-a-Service-Angebots stellt der Anbieter dem Kunden einen qualifizierten externen Beauftragten (insbesondere Datenschutzbeauftragten, Informationssicherheitsbeauftragten oder Compliance-Beauftragten) im Umfang der jeweiligen individuellen Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
21.2 Der Beauftragte nimmt die der jeweiligen Beauftragten-Rolle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie etwaige im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarte zusätzliche Aufgaben wahr. Nicht vom Officer-Dienst umfasst sind insbesondere die Vertretung des Kunden vor Gerichten, die Strafverteidigung, produktspezifische technische Prüfungen und Zertifizierungen sowie finanzielle oder steuerliche Prüfungen, sofern diese Tätigkeiten nicht ausdrücklich im Einzelvertrag aufgenommen sind.
§ 22Abgrenzung von Verantwortung und Haftung für den Officer-Dienst
22.1 Der Beauftragte handelt beratend und operativ unterstützend. Er berichtet an die Geschäftsführung des Kunden nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
22.2 Die gesetzliche und regulatorische Verantwortung des Kunden gegenüber Aufsichtsbehörden, sonstigen Behörden, Gerichten, Betroffenen, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten verbleibt ausschließlich beim Kunden und seiner Geschäftsführung. Der Beauftragte tritt nicht in die gesetzliche oder vertragliche Stellvertretung des Kunden ein und wird nicht Organ des Kunden.
22.3 Der Anbieter haftet nicht für Folgen von Entscheidungen der Geschäftsführung des Kunden, die der Empfehlung des Beauftragten widersprechen, von ihr abweichen oder sie außer Acht lassen. Die Haftung des Anbieters für den Officer-Dienst richtet sich in jedem Fall nach § 6.
22.4 Der Kunde meldet die Bestellung des Beauftragten, soweit gesetzlich vorgeschrieben, rechtzeitig bei der zuständigen Behörde und stellt dem Beauftragten die für die Wahrnehmung der Rolle nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erforderlichen Befugnisse, Ressourcen und Zugänge zur Verfügung.
§ 23Abnahme von Einzelleistungen
23.1 Soweit der Officer-Dienst projektbezogene Einzelleistungen umfasst (insbesondere Audits, Prüfungen, schriftliche Stellungnahmen, Richtlinien, Schulungsmaterialien), unterliegt die jeweilige Einzelleistung der Abnahme durch den Kunden.
23.2 Der Kunde prüft jede Einzelleistung unverzüglich und erklärt binnen zehn (10) Kalendertagen nach Lieferung oder Mitteilung über die Fertigstellung entweder die Abnahme in Textform oder zeigt etwaige wesentliche Mängel in Textform an, unter Beschreibung des Mangels in einer Detailtiefe, die Reproduzierbarkeit und Analyse ermöglicht. Geht innerhalb dieser Frist keine Anzeige wesentlicher Mängel ein, gilt die Abnahme als erteilt.
23.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Der Anbieter wird unwesentliche Mängel nach Abnahme innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung beseitigen.
23.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung, in Textform zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen. Eine Versäumung dieser Rügefristen führt zum Verlust der Gewährleistungsrechte in Bezug auf den betreffenden Mangel, soweit gesetzlich zulässig.
§ 24Berichtspflichten
24.1 Der Beauftragte berichtet an die Geschäftsführung des Kunden nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und in den im Einzelvertrag vereinbarten Intervallen und informiert die Geschäftsführung unverzüglich über wesentliche Feststellungen, Risiken oder Vorfälle, die im Rahmen der Beauftragten-Rolle erkannt werden.
24.2 Die Form der Berichterstattung (persönlich, schriftlich, über die Plattform, per E-Mail oder in sonstiger Weise) bestimmt der Beauftragte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Natur der Angelegenheit, ihrer Dringlichkeit und der Präferenzen der Geschäftsführung des Kunden.
Teil D: Schlussbestimmungen
§ 25Anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Der Vertrag und diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.
25.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ist Hamburg, Deutschland. Der Anbieter ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§ 26Textformerfordernis
26.1 Änderungen, Ergänzungen und Zusätze zu diesen AGB oder zum Einzelvertrag sowie ein Verzicht auf vertragliche Rechte bedürfen zur Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.
26.2 Kündigungserklärungen sind jeweils in Textform gemäß § 2 Abs. 4 zu erklären.
§ 27Salvatorische Klausel
27.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Einzelvertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
27.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Regelungslücken dieser AGB. Es entspricht dem ausdrücklichen Willen der Parteien, dass diese salvatorische Klausel nicht lediglich die Beweislast umkehrt, sondern die Anwendung des § 139 BGB insgesamt ausschließt.
Stand: 21. April 2026.
Kontakt: info@civac.de.